Protocol of the Session on July 4, 2007

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Ich habe noch eine Kopie!)

§ 12 des Verfassungsschutzgesetzes bestimmt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz verpflichtet ist, Daten an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, wenn tatsächlich Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten und Straftaten, die gegen das Leben oder in erheblichen Maße gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen Sach- und Vermögenswerte von erheblicher Bedeutung gerichtet sind, erforderlich ist. – Das ist eine einfache und klare Regelung, meine Damen und Herren.

Hier beginnen bereits die ersten Fragen, die sich aufdrängen, wenn man sich die Chronologie der Ereignisse anschaut. Am 21. Juni 2005 hat der Verfassungsgerichts

hof des Freistaates die Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz dann für zulässig erklärt, wenn sich diese Organisierte Kriminalität gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richtet. Am 4. Oktober 2006 beanstandete der Sächsische Datenschutzbeauftragte die Arbeit des Landesamtes. Nach seiner Ansicht hat das Landesamt bei vier von fünf kontrollierten Komplexen Organisierte Kriminalität beobachtet, ohne dass hier die für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz notwendige Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gegeben war. Das heißt, nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten hatte das Landesamt für Verfassungsschutz bei seiner Tätigkeit selbst die Verfassung nicht beachtet.

Nachfragen zur Beobachtungstätigkeit des LfV wurden und werden bisher stets mit dem Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen und Quellenschutz und dem Verweis auf eine Befassung der Parlamentarischen Kontrollkommission abgetan. Allerdings gab es diese Befassung der Parlamentarischen Kontrollkommission erst nach der Beanstandung des Datenschutzbeauftragten – nicht vorher. Hieraus ergibt sich wieder eine Frage: Warum kommt diese Befassung der PKK erst so spät? Schließlich wurde erst aufgrund von Zeitungsberichten öffentlich, dass das Landesamt für Verfassungsschutz möglicherweise Netzwerke beobachtet, die sich bis in hohe Justiz-, Polizei- und Politikerkreise hineingezogen haben.

Es gab Ermittlungsverfahren, die unter merkwürdigen Umständen beendet oder nicht weitergeführt wurden und in die vielleicht, sagen wir einmal, seltsam eingegriffen wurde. Dabei stellt sich wieder die Frage: Gab es Einfluss auf Ermittlungsverfahren einer ansonsten der Unabhängigkeit verpflichteten Justiz? War die Justiz tatsächlich stets und überall unabhängig – so wie es das Gesetz verlangt und wie es die Bürger von der Justiz erwarten? 15 600 Seiten Material soll das Landesamt für Verfassungsschutz zusammengetragen haben – so viel beträgt jedenfalls die Aktensammlung, besser gesagt: soll sie betragen haben; denn inzwischen ist ja einiges von diesen Akten, wie man hört, abhanden gekommen.

(Frank Kupfer, CDU: Das ist doch Unfug! Das ist Blödsinn, da ist nichts vernichtet worden! Erzählen Sie doch nicht solchen Blödsinn! Das ist doch Quatsch! – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Das ist kein Unfug. Es ist in diesem Zusammenhang auch vom Innenminister mitgeteilt worden, dass im Landesamt für Verfassungsschutz 40 Aktenordner mit Kopien vernichtet worden sind. Das ist dann interessant. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, was weggekommen ist. Auch das ist wieder eine Frage, der man nachgehen kann, meine Damen und Herren.

Nach dem Urteil im Juni 2005 hat das Landesamt für Verfassungsschutz die Rechtslage geprüft, und man kam

zu dem Ergebnis, dass sämtliche bisher beobachteten Fallkomplexe weiter zu beobachten seien. Insofern lag wohl eine ausreichende – wie es heißt – „Erkenntnisdichte“ vor, um diese Prüfung durchzuführen. Gleichwohl erfolgte keine Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Auch hier stellt sich die Frage, warum zu diesem Zeitpunkt keine Abgabe möglich war. Zumindest in einem Fallkomplex, meine Damen und Herren, ist auch das Innenministerium inzwischen gemeinsam mit der PKK zu der Auffassung gekommen, dass hier die freiheitlichdemokratische Grundordnung sicher nicht von der Organisierten Kriminalität bedroht wurde und diese Beobachtungstätigkeit damit unstreitig rechtswidrig gewesen ist.

Hier drängt sich die nächste Frage auf: Welche Konsequenzen hat das Landesamt aus der Prüfung gezogen, wann wurden Konsequenzen gezogen und wer hatte überhaupt diese Prüfung des Urteils veranlasst? – Handelt es sich hierbei möglicherweise um eine Eigenprüfung, bei der man das Landesamt gebeten hat festzustellen und mitzuteilen, ob das Landesamt in seiner eigenen bisherigen Tätigkeit rechtswidrig oder rechtmäßig handelt? Auch diese Frage werden wir zu beantworten haben sowie die Frage: Wieso konnte das Landesamt für Verfassungsschutz jahrelang seine Beobachtungstätigkeit ausüben, ohne tatsächlich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten und ohne dass die Parlamentarische Kontrollkommission hiervon unterrichtet worden ist?

Es gab unterschiedliche Aussagen zu den Zeitabläufen. Einmal wurde gesagt, im Februar 2006 wurden die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dann hieß es, erst im Mai 2006 wäre man so weit gewesen und dabei wäre dem Landesamt der Datenschutzbeauftragte sozusagen in den erhobenen Arm des Gesetzes gefallen.

Hier gibt es wieder Fragen; denn wenn im November 2005 beim Amtswechsel von Herrn Dr. de Maizière zu Herrn Dr. Buttolo die Erkenntnisdichte noch nicht so groß war, dass man die Akten an die Staatsanwaltschaft abgeben konnte, dann stellt sich die Frage, wieso dies im Frühjahr, im Februar 2006, auf einmal der Fall gewesen sein solle. Das würde bedeuten, dass es in allen fünf Fallkomplexen zwischen November 2005 und Februar 2006 zu einer geradezu wundersamen Vermehrung der Erkenntnisdichte gekommen sein müsste. Dies wirft in der Tat Fragen auf und wir wollen hierauf Antworten haben.

Schließlich – ich habe es bereits gesagt – die Frage der Vernichtung von Akten: Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass im April 2007 – nicht 2006 oder 2005 – während der Befassung der Parlamentarischen Kontrollkommission mit diesen Vorgängen 40 Aktenordner geschreddert worden sind – einfach so, ein bisschen geschreddert.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: 45! Jetzt sind es schon 45! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Eben! So etwas passiert!)

Einfach mal so, aufgrund eines Missverständnisses, 40 Aktenordner. Sie werden mir zugestehen müssen, dass

es hierzu Fragen gibt. Die Frage nach dem Missverständnis wird in allen Einzelheiten zu klären sein, welches Missverständnis es da gegeben haben soll: Wer hat was nicht oder missverstanden?

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Missverständliches Missverständnis!)

Inzwischen sind es nicht nur 40, sondern noch mehr Aktenordner geworden; 45, wie man inzwischen weiß – oder wie es gesagt worden ist. Gestern teilten der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz und der amtierende Staatssekretär im Innenministerium mit, dass im Landesamt wohl Informanten – entgegen den Vorschriften – geführt wurden und ein Teil der Akteninhalte möglicherweise schlichtweg frei erfunden sei. Der amtierende Innenminister war zu dieser Konferenz nicht anwesend; wir haben es gesagt. Es drängt sich in der Tat der Eindruck auf, als ob man bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität und hinterher mit den Akten im Landesamt tun konnte, was man wollte – frei von jeglicher Aufsicht. Aber genau das, meine Damen und Herren, dürfen die Verfassungsschützer in Sachsen nicht!

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Am 28. Juni erklärte der Innenminister: Ich will jetzt endgültig wissen, was im Landesamt für Verfassungsschutz passiert ist. – Richtig, Herr Staatsminister, wir wollen das auch.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Aber wir wollen noch mehr wissen. Wir wollen mit dem Untersuchungsausschuss erfahren, welche Kenntnisse die Staatsregierung von den Vorgängen hatte, und zwar vor dem Urteil, und welche sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes gewonnen hat. Wir wollen erfahren, warum die Staatsregierung – jedenfalls bis Mai 2007 – keine Abgabe der Vorgänge an die Staatsanwaltschaft vorgesehen hat. Wir wollen wissen, warum die Aufsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz offensichtlich unzureichend war. – Dies alles sind ernste Fragen, die den Umgang mit Rechtsvorschriften betreffen, mit solchen Vorschriften, die die Bürger schützen und Straftaten bekämpfen sollen.

Die sächsische Korruptionsaffäre beschädigt das Ansehen des Freistaates Sachsen, das ist Fakt. Das ist keine bösartige Inszenierung einer misslaunigen Opposition, sondern es ist die Auswirkung dieses medial breit reflektierten Vorganges, und der Bürger kann von uns zu Recht erwarten, dass wir alles tun, um einerseits Straftaten der Organisierten Kriminalität effektiv zu verfolgen und auf der anderen Seite erkannte Fehler im Landesamt abzustellen und die Einhaltung von Vorschriften und die Wahrung von Recht und Gesetz sicherzustellen.

Lassen Sie mich in Bezug auf das Landesamt eines sagen: Wenn eine Demokratie einen Geheimdienst unterhält,

dann findet dessen Tun geheim statt. Für seine Rechtsverletzungen gilt dies jedoch nicht.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Insofern unterscheidet sich die Demokratie grundlegend von der Diktatur, und wir wollen der Demokratie und den demokratischen Gepflogenheiten entsprechend demokratische Kontrolle durchsetzen in Fragen, die die Bürger betreffen, die sie bewegen und die in der Tat für das Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaates des Freistaates Sachsen bedeutend sind. Und, meine Damen und Herren, wer dies als „Klamauk“ bezeichnet, zeigt höchstens, wie weit er sich von den Sorgen und Ängsten, die viele Bürger haben, entfernt hat, wenn sie immer wieder aus der Zeitung erfahren, was möglicherweise falsch oder schief gelaufen ist. Wir sollten den Bürger insofern ernst nehmen. Wir wollen dem Rechnung tragen, wir wollen Klarheit schaffen und deshalb diesen Untersuchungsausschuss einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Ich erteile der Fraktion der GRÜNEN das Wort. Herr Lichdi, bitte

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie notwendig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist, zeigt die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten, der es für richtig hält, unseren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, also nichts weniger als die Wahrnehmung eines verfassungsrechtlich verbürgten Rechts nach Artikel 54 der Sächsischen Verfassung, als „Klamauk“ zu bezeichnen. Meine Damen und Herren, diese Rüpelhaftigkeit ist ihm nicht etwa auf dem Rückflug aus China in angeregter Stimmung entfahren, nein, wir müssen von einer bewussten Provokation des Parlaments ausgehen;

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

denn seine Pressesprecherin hat gestern auf Nachfrage nochmals bekräftigt, dass Herr Milbradt diese Beleidigung aufrechterhalte.

Meine Damen und Herren, ich nenne diese Unverschämtheit eine bodenlose Parlamentsverachtung. Ich weiß nicht, in welchen Parallelwelten sich Herr Milbradt bewegt, wenn er nicht einmal merkt, dass die eingetretene Erschütterung des Vertrauens in den Rechtsstaat nicht das Werk einer unbotmäßigen Opposition, sondern das Ergebnis der Beauftragten des Verfassungsschutzes mit der OK-Überwachung, des Kontrollausfalls im Amt selbst und im Innenministerium sowie der zögerlichen, unglaubwürdigen und stümperhaften Aufklärungspatzer seiner zuständigen Minister ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren, wer wie Herr Milbradt und seine Regierung im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Wenn die Regierung unfähig zu glaubwürdiger Aufklärung ist, dann ist es die Pflicht der Opposition, das in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um diese Aufklärung zu bewirken. Genau dies tun wir mit dem heutigen Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der FDP)

Wie ist die Erkenntnislage sieben Wochen nach den ersten Veröffentlichungen? Ich muss sagen, die offizielle Erkenntnislage, wenn Sie einmal die zahlreich kursierenden Aktenstücke beiseite lassen.

Die Verfassungsschutzakten auf 15 600 Blatt wurden gehortet und nicht auf Abgebbarkeit an die Staatsanwaltschaft überprüft. Der alt-neue Verfassungsschutzpräsident Boos bestätigt, dass gegen das Trennungsverbot verstoßen wurde, indem ein aktiver Polizeibeamter konspirativ mit dem VS zusammengearbeitet hat. Dies ist eine Verletzung des Trennungsgebots, weil damit die gesetzlichen Übermittlungsregeln zwischen Verfassungsschutz und Polizei unterlaufen werden. Boos bestätigt auch, dass die Dienststellen des VS gegenüber ihren Vorgesetzten gelogen haben, dass die Grundsätze der nachrichtendienstlichen Arbeit verletzt wurden. Boos bestätigt auch, dass es ein Leck im Verfassungsschutz gab und gibt.

Meine Damen und Herren, so gut diese Klarstellungen, diese ersten echten Informationen aus dem Sumpf Innenministerium und Verfassungsschutz auch sind, müssen wir desto mehr darauf achten, dass hier nicht Einzelne zum Sündenbock präpariert werden, um möglicherweise das Bestehen von Netzwerken zu verschleiern.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Wir sollten jedenfalls schon jetzt die Schlussfolgerung ziehen: Der Verfassungsschutz hat bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität gesetzliche Vorschriften verletzt, und die Kontrolle im Amt hat versagt.

Bisher wurden drei Aktenschredderaktionen von sogenannten Zweitkopien staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten bestätigt: im Mai 2006, im Herbst 2006 und zwischen dem 27. und 30. April 2007, angeblich ein Missverständnis. Wir wissen angesichts der Vorgeschichte und der Begleitumstände wirklich nicht, ob wir das glauben können.

Herr Staatsminister Buttolo war seit dem 1. Juli 2005 zunächst als Staatssekretär, dann als Minister für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständig. Er hat diese Kontrolle nicht wahrgenommen, zu keinem einzigen Zeitpunkt. Er erklärte uns auf Nachfrage, dass es eine Absprache mit Minister de Maizière gegeben habe, dass die Kontrolle der unzuständige Staatssekretär Staupe hätte wahrnehmen sollen. Meine Damen und Herren, soll ich das tatsächlich glauben im Ministerium des Oberpreußen de Maizière?

Es gibt weitere Versuche von Herrn Buttolo, seine Verantwortung zu verschleiern. Ich erinnere an das Papier, das er nach der Pressekonferenz am 17. Juni verteilen ließ, mit dem der Presse und der Öffentlichkeit weisgemacht werden sollte, dass das Ministerium die Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an die Staatsanwaltschaft nicht zu kontrollieren habe. Welchen Bären möchten Sie uns eigentlich aufbinden? Auf meine Nachfrage im Innenausschuss gibt er die Schredderaktion Nr. 3 im April 2007 zu – sehr gut! –, ohne sich aber bemüßigt zu sehen, mit über die Schredderaktionen 1 und 2 zu berichten. Wie sollen der Innenausschuss und die Öffentlichkeit Vertrauen in solch einen Minister gewinnen?

Zuletzt die entlarvende Aussage: „Jetzt will ich endlich alles wissen!“ Jetzt erst? Genau das zeigt das Problem. Herr Buttolo, ich habe es gesagt und ich wiederhole es hier vor dem Sächsischen Landtag noch einmal: Ihr Gebaren ist naiver, als für einen Innenminister verantwortbar ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Dennoch möchte ich jetzt bei aller Kritik sagen, was Minister Buttolo richtig gemacht hat: Er hat die Parlamentarische Kontrollkommission ab Herbst 2006, soweit wir das von außen beurteilen können, zentral in die Kontrolle des Geheimdienstes einbezogen, und er hat sich damit wohltuend von seinem Vorgänger de Maizière abgehoben, der die PKK hat dumm sterben lassen.

Ich möchte an dieser Stelle Herrn Teubner als Vorsitzenden der PKK für seine klaren Worte meinen ausdrücklichen Respekt aussprechen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion, der FDP und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)