Die Naturverträglichkeit des Bt-Maisanbaus ist in mehreren Studien aber nachgewiesen worden. Zum Beispiel belegt eine bayerische Studie zum Monitoring von BtMais aus dem Jahre 2005, dass Bt-Mais naturverträglicher ist als die Bekämpfung des Maiszünslers mit chemischen Insektenvertilgungsmitteln. Außerdem enthält er weniger krebserzeugende Pilzgifte als herkömmlich gezüchteter Mais. Insgesamt hat der BVL-Bescheid mehr zur Verwirrung als zur Klarstellung beigetragen. So müssen sich das Bundesministerium bzw. das BVL fragen lassen, warum man sich auf neue Informationen und Erkenntnisse stützt, die bei näherem Hinsehen bereits vor der sortenrechtlichen Zulassung, die im Jahr 2006 erfolgte, bekannt waren.
Unter dem Strich ist die neue Gefahr schwer auszumachen. Aber es liegt schon die Vermutung nahe, dass der Bescheid ganz bewusst verzögert wurde, um vollendete Tatsachen zu schaffen und eine Aussaat zu ermöglichen; denn der BVL-Bescheid berührt den aktuellen Anbau nicht. Dieser Sache geht aber jetzt die Staatsanwaltschaft nach, da der BUND geklagt hat.
Auf jeden Fall haben die Anbauer von Genmais nach geltendem Recht gehandelt. Nach Einschätzung des BVL sind die festgestellten Risiken nicht so groß, dass sie ein Anbauverbot begründen könnten. So darf die Firma Monsanto zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais in sechs Bundesländern, unter anderem auch in Sachsen, anbauen.
Im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes unterstützt die SPD Verfahrenserleichterungen, um die Forschung weiter voranzubringen. Im Koalitionsvertrag heißt es zum Gentechnikgesetz – ich zitiere –: „Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern. Dazu ist es unverzichtbar, gesetzliche Definitionen (insbesonde- re Freisetzung, In-Verkehr-Bringen) zu präzisieren.“ Dieses Gesetz sollte zügig verabschiedet werden, um den jetzigen Zickzackkurs auf Bundesebene zu beenden und mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet der grünen Gentechnik herzustellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Schmidt von der CDU, ich muss schon sagen: Dass gerade die CDU, die sich auf christliche Werte und Bewahrung der Schöpfung beruft, es für richtig findet, dass man aus kommerziellen Grün
den am Erbgut von Lebewesen manipuliert, zeigt die moralische Werthaltigkeit der Partei als Ganzes. Darüber muss ich mich schon wundern.
Es ist schon etwas skurril und bestenfalls mit den Eigengesetzlichkeiten der parlamentarischen Tretmühle zu erklären, wenn sich meine Fraktion in Sachen Genmais MON 810 nunmehr veranlasst sieht, unseren ursprünglichen Antrag jetzt noch einmal als Änderungsantrag einzubringen, und zwar an dieser Stelle der Tagesordnung. Leider war es im Vorfeld der aktuellen Plenarwoche aufgrund der Verweigerungshaltung der Linksfraktion.PDS nicht möglich – was sachdienlich gewesen wäre –, den Antrag der Linksfraktion.PDS und unseren eigenen, zu einem einzigen Tagesordnungspunkt zusammenzufassen. Andererseits hat die NPD-Fraktion auch kein gesteigertes Interesse daran, die Freitags-Tagesordnung durch einen Antrag zum gleichen Thema unnötig aufzublähen. Deshalb stellen wir jetzt unseren Änderungsantrag mit dem gleichen Inhalt des Antrages, der morgen auf der Tagesordnung stehen würde.
Unser Antrag verfolgt im Gegensatz zu dem der Linksfraktion.PDS eine andere Zielrichtung. Sie fordern ein Moratorium für den Anbau von MON 810 bis zum Abschluss des Forschungsprogramms des Bundesministeriums, also bis 2010. An dieser Stelle zeigt sich schon, dass Ihr Antrag sein Ziel nur halbherzig verfolgt.
Das Forschungsprogramm des Bundes befasst sich, wie Sie richtig ausgeführt haben, mit den Gefahren der Auskreuzung und dem Pollenflug. Sie verkennen dabei völlig, dass das Kernproblem bei MON 810 aber nicht allein der Pollenflug oder die Auskreuzung sind, sondern vielmehr die Gefahren, die vom Bt-Toxin für die Umwelt und den Menschen ausgehen. Was soll also der Bezug zu dem genannten Forschungsprogramm des Bundes?
Für uns ist auch nicht nachvollziehbar, was ein Moratorium bis 2010 überhaupt bewirken soll. 2010, also in nicht einmal drei Jahren, stehen wir dann wieder vor demselben Problem, da uns Monsanto oder irgendein anderer weltweit agierender Agrokonzern abermals mit einer neuen Genpflanze auf unseren Äckern beglücken wird.
In unserem Antrag positionieren wir uns im Gegensatz zu Ihnen ganz klar gegen die grüne Gentechnik in Sachsen. Wir wollen kein zeitlich begrenztes Moratorium wie Sie. Nein, wir wollen dauerhaft keine Gentechnik auf unseren Äckern. Wir fordern ein generelles Verbot von gentechnisch verändertem Mais wie MON 810.
Andere Länder in Europa haben diese Verbote längst erlassen, auch gegen den Druck der EU, der WTO, der Agrokonzerne oder des amerikanischen Außenministeriums. Österreich, Ungarn, Griechenland und selbst Polen haben bereits die entsprechenden nationalen Sanktionen für MON 810 erlassen.
Deutschland und gerade auch der Freistaat Sachsen sind aber immer noch ein riesengroßes Freiluftlaboratorium für Genmais.
Der von uns eingebrachte Antrag richtet sich aber nicht allein gegen den Anbau von Genmais, sondern auch gegen die ungeheuerlichen Entscheidungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Bezug auf das Verbot des Inverkehrbringens. Der Bescheid des BVL an Monsanto erging zu einem Zeitpunkt, als der Mais bereits im Boden war, obwohl die Hinweise auf Gefahren längst bekannt waren.
Wir fordern von der Staatsregierung und insbesondere von Minister Tillich, dass er sich beim Bundesministerium um die Aufklärung dieses Vorgangs bemüht und dem Landtag die Hintergründe darstellt. Dies gilt auch für die Frage, warum der Öffentlichkeit das Verbot des InVerkehr-Bringens erst nach mehreren Tagen Verzögerung bekannt gegeben wurde.
Unsere wichtigste Forderung aber ist, dass der bereits ausgesäte Mais unverzüglich wieder von den sächsischen Feldern verschwindet. Ein Produkt wie MON 810, dessen Genehmigung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu Recht entzogen wurde, darf aus Sicht der NPD nicht länger auf sächsischen Feldern wachsen.
In der Begründung des Bescheids des BVL an die Firma Monsanto heißt es – Zitat –: „Erst mit jüngeren Untersuchungen wurde deutlich, dass und in welchem Ausmaß das Bt-Toxin über die Pflanze in höhere Nahrungskettenglieder gelangt.“ Im Bescheid heißt es weiter, es bestehe erneut – Zitat – „ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“.
Wir Nationaldemokraten fordern, dass dieser Mais, der eine Gefahr für Mensch und Umwelt auf über 550 Hektar in Sachsen darstellt, sofort untergepflügt oder anderweitig unschädlich beseitigt wird. Für uns erschließt es sich nicht, warum von der diesjährigen Saat keine Gefahr ausgehen soll.
Die Staatsregierung ist verpflichtet, die sachsenweite Vernichtung unverzüglich anzuordnen, denn sie trägt die Verantwortung dafür, Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwenden. Das Argument, die Zuständigkeit für eine solche Anordnung läge beim Bund und die Sächsische Staatsregierung sei dafür nicht zuständig, lassen wir an dieser Stelle nicht gelten. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ist die zuständige Behörde für die Ausführung des Gentechnikgesetzes und hat zudem eine eigene Verantwortung gegenüber der sächsischen Bevölkerung. Wenn die zuständigen Bundesbehörden eine solche Anordnung zur Gefahrenabwehr nicht treffen, dann muss dies zwangsläufig die Landesbehörde übernehmen.
Die von der Vernichtung ihrer Kulturen betroffenen Landwirte müssen natürlich vor wirtschaftlichen Ausfällen bewahrt werden. Deshalb fordern wir in unserem
Antrag, dass vorerst finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden, damit die Einbußen der Landwirte sofort angemessen entschädigt werden können. Dabei müssen die direkten Kosten für die Beseitigung der bereits ausgebrachten Kulturen, die entstehenden Ertragsausfälle und sonstige aus der Störung der betrieblichen Abläufe resultierenden Mehrkosten berücksichtigt werden. Die ausgereichten Mittel sollen dann entweder vom Bund oder von Monsanto zurückgeführt werden. Notfalls muss der Freistaat gerichtlich klären lassen, wer letztlich die Verantwortung zu tragen hat.
Zum Abschluss möchte ich nochmals betonen, dass wir von der NPD zur grünen Gentechnik eine ganz klare Position beziehen. Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, an den Genen, den elementaren Bausteinen des Lebens, herumzubasteln, ohne überhaupt die potenziellen Langzeitfolgen und Wechselwirkungen zu kennen. Die grüne Gentechnik dient letztendlich nur einem einzigen Zweck: der Gewinnmaximierung weltweit agierender Agrokonzerne wie Monsanto. Wir Nationaldemokraten lehnen die grüne Gentechnik grundsätzlich ab.
Um die unmittelbaren Gefahren, die vom gentechnisch veränderten Mais MON 810 ausgehen, abwehren zu können, bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist schon klar, warum die NPD-Fraktion Angst vor Genmais hat: Genmais wird nicht so schnell braun.
(Beifall bei der FDP und der SPD – Stefan Brangs, SPD: Sehr gut, der Mann! – Jürgen Gansel, NPD: Lächerlich, der Mann!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den Antrag der PDS jedoch auch ablehnen; denn der Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3. Mai wird in politischen Kreisen nur als neuerlicher Vorstoß von Minister Seehofer gewertet, im gentechnisch eher altmodisch eingestellten Bayern populistisch Punkte zu sammeln im Zusammenhang mit seinen Ambitionen als Stoiber-Nachfolger.
Das würde allerdings auch die derzeitige wissenschaftliche Geisterfahrt des Bundesamtes erklären. Mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das alles nichts zu tun. Mit dem Bescheid 47/2004/4 soll die Abgabe von Saatgut der Linie MON 810 zum Zweck des kommerziellen Anbaus eingeschränkt werden. Die Abgabe wird außerdem von der Vorlage eines Planes des Genehmigungsinhabers zur Beobachtung der Umweltauswirkungen abhängig gemacht. Dieser Bescheid hat allerdings keine Auswirkungen auf die bereits erfolgte Abgabe und
Aussaat von Saatgut der Linie MON 810. Die Begründung für den Erlass nennen nun die Veröffentlichungen, die in den Jahren 2000 bis 2006 erschienen sind und die angeblich neue Erkenntnisse zum Anbau von MON 810 enthalten sollen.
Der überwiegende Teil der etwa zwanzig zitierten Veröffentlichungen ist jedoch vor 2005 erschienen, nur zwei stammen aus dem Jahr 2006. In anderen angegebenen Quellen kommen die Autoren zu völlig anderen Schlüssen als Seehofers Bundesamt. Minister Seehofer bekommt zudem durch seine restriktive Weisung Gegenwind von seinen eigenen Behörden. Zitat aus der „Welt“ vom 27.04.07: „Wie diese Zeitung aus dem Ministerium erfuhr, weigert sich das BVL, diese Weisung zu vollziehen, um möglichen Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Auch unabhängige Experten wie der Pflanzenforscher Hans Jörg Jacobsen vom Institut für Pflanzen- und Gentechnik der Uni Hannover halten die jetzt geplanten Einschränkungen für widersinnig.“
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, Drucksache 16/5011, vom 11.04.2007 hat die Bundesregierung gerade erst erklärt: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Sicherheit der in der EU für den Anbau und Transport zugelassenen transgenen Sorten gegeben ist.“
Diese Antwort der Bundesregierung steht damit im Widerspruch zum derzeitigen Vorgehen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit MON 810. Dass die Linke-Fraktion bei diesem Chaos gleich anspringt, um daraus politisch Kapital zu schlagen, ist schon nachvollziehbar.
Liebe Frau Altmann, ich nehme Ihnen persönlich die Angst vor Gentechnik ja ab, aber glauben Sie mir, nicht jeder, der zwei oder drei Meter vorausschauen kann, kann auch wirklich fern sehen.
Wir sind allerdings auch an einer Klärung der Sachverhalte interessiert. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb am 23. Mai zu diesen Vorgängen eine Kleine Anfrage gestellt, um beispielsweise zu klären, warum der Bescheid nicht schon 2006 erlassen wurde, wenn doch angeblich solch große Risiken dargestellt werden können.
Ein Anbau- und Vermarktungsstopp von Genmais, wie ebenfalls von Greenpeace gefordert, kann durch die angeführten Studien unserer Meinung nach nicht begründet werden. Mit den Greenpeace-Studien wie auch mit dem vorliegenden Antrag werden nur Verunsicherungen und Ängste geschürt. Die Studie von Greenpeace zu MON 810 mag durchaus sorgfältig durchgeführt worden sein. Ihre Ergebnisse sind jedoch für die Verwendung von MON 810 als Futter- oder Nahrungspflanze nicht von Belang. Wie schon die Bundesregierung zuvor festgestellt
hat, ist das Bt-Toxin für Säugetiere nicht giftig. Die in den Untersuchungen festgestellte Schwankungsbreite von BtToxin in den Blättern von Maispflanzen ist lediglich hinsichtlich der Resistenzbildung beim Maiszünsler von Bedeutung. Es sollte dabei auch im Interesse der Pflanzen und Züchter liegen, dass der Anbau von Bt-Mais nicht nur zur Resistenzbildung führt. Dabei können Sie noch etwas lernen, Herr Porsch; hören Sie zu!
Mais hat außer dem Maiszünsler keine weiteren Fressfeinde – im Gegensatz zu der Linken-Fraktion. Die Naturverträglichkeit des Bt-Mais-Anbaus ist bereits 2005 in einer breiten Studie zum Monitoring zum Bt-Mais umfassend nachgewiesen worden. Der Anbau von BtMais ist jedenfalls naturverträglicher als die Bekämpfung des Maiszünslers mit Mitteln des chemischen Pflanzenschutzes. Kollege Schmidt hat es ausdrücklich begründet, dass diese eigentlich verboten sind.
Gleichzeitig ist Bt-Mais, insbesondere in den Befallsgebieten des Maiszünslers, gesünder als herkömmlich gezüchteter Mais, weil er weniger Pilzgifte enthält. Diese Pilzgifte wirken im Gegensatz zum Bt-Toxin krebserregend. Sie stellen also wirklich eine Gefahr für Säugetiere und damit für uns Menschen dar.
Seit 1987 fördert das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Vorhaben der biologischen Sicherheitsforschung. Allein 8 Millionen Euro pro Jahr werden für diese Forschung zur Verfügung gestellt. Die Garantie auf absolute Gentechnikfreiheit kann sowieso niemand mehr geben. Es gibt diese Züchtungsmethode und sie wird vielfach angewendet: in der weltweiten Landwirtschaft seit mehr als zehn Jahren auf inzwischen über 100 Millionen Hektar ohne bekannte, nachgewiesene Schäden.
Allerdings gab es Schäden im Zusammenhang mit Gentechnik, wenn man zum Beispiel das beliebte Spiel der „Feldbefreiungen“ und der Kämpfe rund um Genmaisfelder auch bei uns in Sachsen sieht. Wenn man die Zahlen von 2004 bis 2006 bei ungefähr 30 Aktionen in Deutschland zusammenrechnet, konnte der Schaden bei diesen „Feldbefreiungen“ auf 2,5 Millionen Euro beziffert werden. Ein Beispiel dafür ist dieses beliebte Netzwerk „Gendreck weg!“ usw. Wir in Sachsen hatten in Golzern unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Die EU-rechtlichen Vorstellungen zur Gentechnik haben die Koexistenz des Anbaus von Pflanzen der unterschiedlichsten Züchtungsmethoden zum Ziel. Koexistenz kann organisiert werden, wenn dies gewollt ist. Dafür sind faire Bedingungen und Toleranz erforderlich. Da es in Deutschland möglich ist, die Koexistenz zum Beispiel zwischen dem Anbau von Doppel-Null-Raps und dem Anbau von Eruca-säurehaltigem Raps zu organisieren, sollte der Anbau von Bt-Mais in Koexistenz zum Anbau von herkömmlich gezüchtetem Mais überhaupt kein