In diesem Gesetzentwurf kommt noch eines hinzu: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art sind dagegen lediglich zulässig.“ Dies ist kein konkreter Satz, sondern nichts weiter als ein Programmsatz. Der Gesetzentwurf der Koalition enthält hierzu eine ähnliche Regelung, allerdings ist „Mittelpunkt der Tätigkeit“ zu unbestimmt; er lässt sich nicht konkretisieren. Oder – um mit den Worten des Gutachters Rainer Funke zu sprechen – müssen wir im Landtag jetzt eine Stechuhr für Abgeordnete einführen? – Nein, es gibt eine Sanktion, mit der geprüft wird, ob der Abgeordnete seine Vertretungstätigkeit als Vertreter des Volkes hinreichend und ausreichend gut genug ausübt. Das ist die wahre Entscheidung, der sich jeder Abgeordnete alle fünf Jahre, so er denn will, neu zu stellen hat.
Wie ich als freier Abgeordneter mein Mandat ausübe, dafür bin ich meinen Wählern verantwortlich und niemandem sonst. Im Übrigen, um eines klarzustellen: 2004 bin ich in den Wahlkampf gegangen und habe den Wählern klipp und klar versprochen, dass ich neben meinem Abgeordnetenmandat auch weiterhin meinen Beruf
ausüben werde, und dazu stehe ich; denn ich bin lieber ein Politiker mit Beruf als ein bloßer Berufspolitiker.
Zum anderen Knackpunkt, den die Grünen hier einräumen: Sie sagen, dass Einkünfte neben dem Mandat, die auf Interessenverknüpfung hinweisen könnten und für die Ausübung des Mandats bedeutsam sind, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Meine Damen und Herren, das ist auch wieder zu unbestimmt. Was könnte denn geeignet sein, auf irgendetwas hinzuweisen? Darüber zu diskutieren ist eine umfangreiche Angelegenheit; allein dies wäre abendfüllend. Allerdings – und da wird der Gesetzentwurf wieder inkonsequent – sehen Sie vor, dass ganze Berufsstände ausgenommen werden; denn Sie sehen vor, dass Einkünfte bei berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht nicht anzuzeigen sind.
Das ist schön für Sie, Herr Kollege Lichdi, Kollege in doppelter Beziehung, denn diejenigen, die nicht wie Sie, wie ich, wie der Kollege Bartl und wie der Kollege Steinbach Rechtsanwalt sind, haben nicht das Privileg, sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen zu können. Was ist mit dem Unternehmer eines kleinen Handwerksbetriebes, was ist mit dem Kollegen Günther, dem Holzspielzeugmachermeister? Er muss seine Einkünfte veröffentlichen. Sie brauchen das nicht. Ist das konsequent? Dient das der Freiheit des Abgeordnetenmandates? Nein, das ist nicht der Fall. Es dient einzig und allein dazu, Ihre eigenen Befürchtungen vor der von anderen geforderten Transparenz beschwichtigen zu können.
Die Punkte, die ich aufgezählt habe, sind im Übrigen Gegenstand eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Herr Kollege Lichdi, ich weiß, wenn Sie das Wort „Bundesverfassungsgericht“ hören – auch nach den heutigen Entscheidungen zur Waldschlösschenbrücke –, haben Sie ganz, ganz schlechte Laune.
Das ist nicht Ihr Tag, Herr Kollege Lichdi, das muss man ganz deutlich sagen. Der Brückenbau rückt in greifbare Nähe, das verfinstert Ihren Horizont.
Dieser Gesetzentwurf wird auch nicht durchkommen, und zwar auch deshalb nicht, weil das Bundesverfassungsgericht erst noch einmal entscheiden muss. Das macht die Sache noch finsterer. Also, in diesem Punkt ist auch das Bundesverfassungsgericht für Sie kein Hort der Hoffnung.
Das Gesetz, das Rot-Grün im August 2005 während der letzten Zuckungen der rot-grünen Koalition durchgedrückt hat, ist Gegenstand eines Organstreitverfahrens. Wir halten es ebenfalls für geboten, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor wir uns der Regelung der Anzeigepflichten von
Mandatseinkünften und Außermandatseinkünften zuwenden. Deswegen wird es Sie nicht weiter wundern, lieber Herr Kollege, dass wir diesem Gesetzentwurf heute hier nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich begrüße es außerordentlich, dass bei diesem Thema alle aus dem nachmittäglichen Tiefschlaf erwacht sind, aber angesichts der Einlassungen meiner Vorredner muss ich natürlich noch etwas sagen.
Herr Kollege Schiemann, erwarten Sie allen Ernstes, dass wir uns an das Ergebnis einer Kommission gebunden fühlen, bei der die Koalitionsfraktionen es für richtig gehalten haben, die Vorschläge meiner Fraktion zum Arbeitsauftrag und zur Besetzung nicht aufzunehmen, sondern sie abzulehnen und uns ausdrücklich nicht an der Besetzung der Kommission zu beteiligen? Glauben Sie allen Ernstes, dass wir uns an so eine Koalitionskommission auch nur im Entferntesten gebunden fühlen? Daher, Herr Schiemann, ging Ihr Hinweis völlig fehl.
Zweitens haben Sie auf die Befangenheitsregelung, die wir für Abgeordnete des Landtags vorsehen, hingewiesen. Ich mache es jetzt einmal so populistisch, wie es Kollege Martens gerade bei einer anderen Frage gemacht hat: Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie irgendjemandem, der viel gerühmten kleinen Frau oder dem vielgerühmten kleinen Mann auf der Straße, klarmachen können, warum ein Kommunalpolitiker, ein Stadtrat bei bestimmten Themen nicht mitstimmen darf, ein Landtagsmitglied aber durchaus? Die Regelung, die Sie vorschlagen, steht in den Verhaltensregeln. Wir wollen dies zur Gesetzlichkeit erheben. Das halten wir für erforderlich. Wir stellen fest, dass Sie das nicht wollen. Das nehmen wir sehr interessiert zur Kenntnis und das werden wir auch entsprechend zu werten wissen.
Ich habe mich auf seine Pressemitteilung vom 26. Februar bezogen. In dieser Pressemitteilung unterstellt mir Kollege Bartl Dinge – da waren Sie nicht anwesend, Herr Kollege Hahn, als ich das in meiner ersten Rede ausgeführt habe –, die völlig absurd sind. Es sind Dinge, die ein GRÜNER niemals irgendwann gefordert hat und die auch nicht unserer Politik entsprechen.
Und das weiß Kollege Bartl. Trotzdem pustet er so etwas per Pressemitteilung in die Öffentlichkeit und wirft mir billigen Populismus vor. Für diese Aussage beruft er sich
dann auch noch auf keinen Geringeren als den Vorsitzenden der berühmten Schiedskommission. Für die Anwesenden können wir sagen, dass es sich um Herrn Kollegen Prof. Oberreuter handelt, seines Zeichens CSU-Mitglied. Das Ganze finde ich schon spannend.
Herr Hahn, ich sage es Ihnen: Da sich Herr Bartl im Rechtsausschuss auf keine inhaltliche Debatte mit mir eingelassen hat, habe ich den leisen Verdacht, dass dabei vielleicht der Neid, selbst nicht so einen Entwurf vorgelegt zu haben, im Vordergrund gestanden hat.
Herr Bräunig, Herr Schiemann, zur Frage der Einkünfte: Sie berufen sich auf die ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe Sie jetzt so verstanden: Wenn das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet, würde die Koalition auch die Frage der Einkünfte durchaus im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal neu prüfen und aufnehmen. – Sie nicken. Somit habe ich Sie wohl richtig verstanden.
Aber wenn Sie sich so sehr auf diese Sachverständigenanhörung berufen, möchte ich Sie daran erinnern, dass diese Frage nach meiner Erinnerung bei den Sachverständigen nicht umstritten war. Was kritisiert wurde, war die Frage: Soll bei den Einkünften brutto oder netto berechnet werden? Daraufhin habe ich im Ausschuss ausgeführt, dass ich auch sehe, dass das ein Problem ist. Aber Sie müssen diese Regelung schlicht und einfach einmal zur Kenntnis nehmen. Das Abgeordnetengesetz ist die gesetzliche Regelung, die unserer Meinung nach den wesentlichen Punkten genügt. Für die Einzelheiten wird auf die Verhaltensregeln des Sächsischen Landtags verwiesen, die Geschäftsordnungsstatus haben. Dort kann meines Erachtens diese Frage gelöst werden.
Nein, Herr Schiemann, ich habe den Eindruck, Sie verstecken sich hier hinter handwerklichen Fehlern, die wir angeblich gemacht haben. Sie gehen auf die einzelnen Probleme nicht ein, weil Sie – das muss ich Ihnen jetzt sagen, nachdem Sie sich so hinausgelehnt haben – den politischen Mut nicht aufbringen, jetzt in dieser Phase, in der es wichtig wäre, ein politisches Signal aus diesem Landtag zu senden, dass auch wir bei uns anfangen wollen, gegen korruptive Elemente vorzugehen. Diesbezüglich hat Herr Hahn recht.
Für Sie, Herr Kollege Martens, gilt das Gleiche, was ich gerade zu Kollegen Bartl gesagt habe. Bei der Frage der Verschwiegenheitspflichten, die Sie jetzt glauben lächerlich machen zu müssen, haben Sie ebenso wie Kollege Bartl schlicht und ergreifend nicht zur Kenntnis genommen, dass unser Gesetzentwurf eine andere Regelung
trifft als die, die jetzt in Karlsruhe zur Prüfung vorliegt. Es ist ein sehr durchsichtiges Manöver, wenn Sie das die ganze Zeit bewusst vermischen und mit unqualifizierten Anwürfen versuchen, es ins Lächerliche zu ziehen. Nein, bei uns bleibt der Eindruck, dass Sie hier nicht handeln wollen. Ich weiß nicht, warum. Ich bedauere das sehr. Die Ausflüchte, die Sie vorbringen, tragen nicht.
Meine Damen und Herren, wir können zur Abstimmung kommen. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise vorzugehen. Es gibt keine Änderungsanträge. Daher würde ich gleich alles zusammen aufrufen, wenn die Fraktion BÜND
Aufgerufen ist das Gesetz zum Schutz der Freiheit der Mandatsausübung und zur Anzeige und Veröffentlichung von Zuwendungen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, und zwar über die Überschrift und die Artikel 1 und 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, eine große Anzahl von Stimmen dagegen und nur wenige Stimmen dafür. Damit sind die Artikel mehrheitlich abgelehnt worden und es erübrigt sich auch eine Gesamtabstimmung.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur kostenrechtlichen Gleichstellung der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften und Eheschließungen
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: GRÜNE, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.