Ich muss gestehen, es ist etwas verwirrend. Wir hatten eingangs festgestellt, dass es kein eigenständiger Antrag der Fraktion der GRÜNEN sein soll, sondern ein ersetzender Änderungsantrag zum Antrag der Linksfraktion.PDS. Egal, wie Sie sich entscheiden und wie Sie es behandeln wollen, Frau Präsidentin: Die Fraktion der CDU wird den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, und zwar mit der gleichen Begründung, wie ich sie schon angeführt habe. Zudem ist eine große Ähnlichkeit zum eingebrachten Antrag der Linksfraktion.PDS festzustellen. Die Linksfraktion.PDS will die Berichterstattung bis zum 31. Juli, die GRÜNEN wollen sie bis zum 30. Juni.
Frau Präsidentin, wir können auch noch einmal zum Änderungsantrag sprechen, der jetzt durch die GRÜNEN eingebracht worden ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Antrag der GRÜNEN drei Punkte enthält. Punkt I ist für uns zustimmungsfähig. Deswegen bitten wir auch um punktweise Abstimmung. Die Punkte II und III würden unseren Antrag komplett ersetzen. Das können wir logischerweise nicht akzeptieren. Daher können wir uns bei diesen Punkten nur der
Was den Koalitionsantrag angeht, habe ich unsere Position und unser Abstimmungsverhalten schon dargestellt.
Danke, Frau Präsidentin. – Zu dem Änderungsantrag ist Folgendes zu sagen: Aufgrund der Kürze der Zeit ist es natürlich schwer, den vorliegenden Änderungsantrag zu prüfen. Hinzu kommt, dass er den Antrag der Linksfraktion.PDS nunmehr vollständig ersetzen soll. Das halten wir nicht für günstig.
In der Sache selbst sehen wir natürlich auch den Aufklärungsbedarf in den Punkten, die im Antrag der GRÜNEN enthalten sind. Ich muss ehrlich sagen: Das, was die Staatsregierung heute im Rahmen der Debatte an weiterer Aufklärung vorgebracht hat, war unzureichend.
Es geht auch nicht um die Frage, Kollege Kupfer, dass sich die Opposition als solche gegen den Verfassungsschutz wenden würde. Diese pauschale Verdächtigung weise ich für unsere Fraktion zurück.
Was mir in der gesamten Debatte bisher wirklich fehlt, ist die Antwort auf die Frage, wie die Verantwortlichkeiten politisch zwischen Landesamt, Innenministerium und Justizministerium bei folgenden Fragen aufgeteilt sind: Wer war wofür zuständig? Wer hatte welche Kenntnisse? Diese Fragen sind zu beantworten.
Anders als Herr Mackenroth bin ich der Auffassung, dass das eine politische Fragestellung ist, die die Staatsanwaltschaft nicht beantworten kann.
Sie haben hauptsächlich darauf verwiesen, dass nunmehr die Staatsanwaltschaft am Zuge sei, und Sie haben gesagt, Sie würden die PKK über diese Ermittlungen unterrichten. Kurze Anmerkung dazu: Die PKK ist dafür jetzt nicht mehr zuständig.
Wenn es die Staatsanwaltschaft betrifft, dann fällt es nach unserer Auffassung in den Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses oder in den des Parlaments.
Vor allen Dingen die Fragen, die politischer Natur sind, werden hier nicht angesprochen. Die Staatsregierung hat heute mit keinem Wort die Fragen angesprochen: Was war mit der Zusammenarbeit zwischen Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt, mit der Weitergabe von Erkenntnissen aus Akten? Welche Prüfungen gab es
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Punkt 2 nicht bestätigt worden.
auf den Ebenen des Ministeriums oder des Landesamtes nach dem Urteil vom 21. Juli 2005? Dazu ist kein Wort gesagt worden. Was ist mit den Komplexen, deren Beobachtung danach eingestellt wurde? Es sind keine eingestellt worden. Auch hierzu keine Erklärung, meine Damen und Herren.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist diesem Punkt nicht gefolgt worden. Wenn die Beobachtung durch das LfV im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten lag, stellt sich in der Tat die Frage, warum die Weitergabe dieser Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft entgegen der gesetzlichen Verpflichtung unterblieben ist. Auch hierzu keine Auskunft von der Staatsregierung.
Ich rufe Punkt 4 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt 4 nicht gefolgt worden.
Ich rufe Punkt 5 auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist Punkt 5 mehrheitlich abgelehnt worden.
Fazit: Diese Auskünfte werden wir uns wahrscheinlich anderweitig holen müssen. Die heutige Debatte war hierzu völlig unzureichend.
Ich rufe Punkt 6 auf. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ähnliches Abstimmungsverhalten. Punkt 6 ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Was den Antrag der GRÜNEN angeht, so werden wir uns aus den genannten Gründen enthalten. Bezüglich des Antrages der Linksfraktion.PDS bitten auch wir um punktweise Abstimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den CDU-/SPDAntrag. Gab es auch hierzu einen Antrag auf punktweise Abstimmung? – (Beifall bei der FDP)
(Zuruf von der Linksfraktion.PDS: Ja!) 1. Vizepräsidentin Regina Schulz: Ich kann keine weiteren Wortmeldungen mehr erkennen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wir müssten also zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, der die Drucksachennummer 4/8935 trägt und der den Antrag der Linksfraktion.PDS völlig ersetzen soll. Das ist der Sachverhalt. Wir stimmen also über die sechs Punkte einzeln ab. Ist das richtig so? (Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ja!)
Ich rufe Punkt 1 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Punkt 1 mehrheitlich beschlossen. Die NPD-Fraktion hat punktweise Abstimmung verlangt.
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Punkt 2 mehrheitlich angenommen worden.
Ich rufe Punkt I des Änderungsantrages auf. Wer kann seine Zustimmung geben? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Einige Stimmenthaltungen, eine große Anzahl Dafürstimmen, dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einige Stimmenthaltungen. Punkt 3 ist mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Punkt II auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Punkt II mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe Punkt 4 auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist Punkt 4 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe Punkt III auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ähnliches Abstimmungsverhalten, also Stimmen dafür und eine größere Anzahl von Stimmenthaltungen, aber mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe Punkt 5 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen ist Punkt 5 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Punkt 6 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe noch einmal den Antrag in seiner Gesamtheit auf. Wir stimmen ab über den Antrag der CDU- und der SPDFraktion, Drucksache 4/8933. Wer stimmt zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Gegenstimmen und einer größeren Anzahl von
Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 4/8822. Auch hierzu wurde um punktweise Abstimmung gebeten.
Ich rufe Punkt 1 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, eine größere Anzahl von Stimmen dafür, dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 79. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 80. Sitzung auf morgen, Mittwoch, den 6. Juni,
10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung sind Ihnen bereits zugegangen. Ich schließe die 79. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.