Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Korruption, Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität müssen auf das Schärfste bekämpft werden. Dazu brauchen wir eine motivierte und engagierte Staatsanwaltschaft und Polizei. Ich gehe davon aus, dass die Herausforderungen, die an die Staatsanwaltschaft und die Polizei in den Fünfzigerjahren gestellt worden sind, nicht mehr diejenigen sein können, die im Jahr 2007 und in den nächsten Jahren an die Staatsanwaltschaft und die Polizei zu stellen sind. Das umschreibt auch das Aufgabenumfeld, in dem sich der Staat stärker und besser aufstellen muss. Das zum Ersten.
Zum Zweiten: Ich habe nicht feststellen können, dass es während der Debatte sehr viel Kritik daran gab, dass wir uns für dieses Register auf Bundesebene, aber auch das vom Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Thomas Jurk, angesprochene Landeskorruptionsregister einsetzen. Es ist eher so, dass das begrüßt wird.
Eines will ich klarstellen: Ein Lagebild zur Korruption wird natürlich Korruption nicht verhindern. Kollege Dr. Martens hat erst davon gesprochen, dass in den letzten Jahren im Freistaat Sachsen nicht viel passiert ist. Ich gehe davon aus: Wenn man sich die Zahlen zur Hand nimmt, dann ist das nicht die klare Wahrheit zur Situation. Es sind nur die angezeigten und ermittelten Fälle. Es sind nicht die Zahlen der Dunkelziffer. Jetzt gehe ich einmal davon aus, die Zahlen, die der Dunkelziffer zu entnehmen wären, sind im Land Hessen sicherlich anders zu bewerten als im Freistaat Sachsen. Nur, sie sind eben nicht durch Tabellen ergründbar. Das heißt, dass natürlich der Verfolgungsdruck erhöht werden muss. Ich gehe davon aus, dass die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Koalitionsfraktion dafür steht, dass der Verfolgungsdruck bei Korruptionsdelikten erhöht werden muss, um an die Dunkelziffern heranzukommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen klar dafür, dass es einen Wettbewerb in der Wirtschaft mit Regeln gibt, an die sich jeder zu halten hat, das heißt einen Wettbewerb, der fair ist, der den Ausschreibungsbedingungen entspricht und der keine Korruption enthält, wie es ein großer Konzern aus der Republik Österreich im Freistaat Sachsen versucht hat.
Im Übrigen sage ich ganz deutlich: Wenn sich solche Unternehmen in Sachsen tummeln, dann haben sie für die Zukunft hier nichts mehr zu suchen. Es sind nicht die Abteilungsleiter, die zur Verantwortung zu ziehen sind, sondern es sind die Konzerne, die von so einem kriminellen Wettbewerb ausgenommen werden müssen. Ansonsten können wir tun und entscheiden, was wir wollen, wir werden diese Frage nicht lösen, keine klaren Worte an dieser Stelle und keine Kompromisse mit kriminell handelnden Konzernen.
Herr Kollege Schiemann, stimmen Sie mir zu, dass es weniger das Problem ist, dass die Korruption hier in Sachsen nichts zu suchen hat, sondern vielmehr, dass sie hier nichts zu finden hat?
Sie haben sich kriminell am Wettbewerb beteiligt. Wir wollen auch für die ortsansässigen Unternehmen oder die Unternehmen, die aus anderen Ländern in den Freistaat Sachsen kommen, dass sie sich den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterziehen, die allen auferlegt sind, wenn es um staatliche Mittel geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung diese Anträge entsprechend unterstützt, zunächst so, wie Staatsminister Thomas Jurk gesagt hat, was das Landeskorruptionsregister angeht, aber auch auf Bundesebene dennoch den Druck über den Bundesrat ausübt, dass wir korrupten Strukturen das Handwerk legen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion hat so ein Bild vermittelt: alles paletti. Herr Schiemann erklärt uns hier 20 Minuten die Korruption rauf und runter und dass wir dagegen kämpfen, aber an die Ursachen und die Aufklärung und damit auch an zweckmäßige Maßnahmen, um Betrug, sage ich noch einmal, zu verhindern, sind wir nicht gekommen.
Herr Minister, ich bedanke mich für Ihre Einführung der Vergabestelle. Da sind wir uns ja im Hohen Hause alle einig. Wir unterstützen das auch mit der Zustimmung, aber Sie sind uns trotzdem – ich hoffe, wir werden das im Ausschuss nachholen, wie man uns geantwortet hat – die Antworten schuldig geblieben, welcher Druck von der Staatsregierung auf den Bund für ein bundesweites Korruptionsregister ausgeübt wird, welche Ergebnisse die Innenrevision hat, was wir bezüglich unserer Beamten und im öffentlichen Dienst Beschäftigten in Ihrem und in anderen Ministerien für neue Erkenntnisse haben. Das erwarten wir genauso, wie wir natürlich – wie ich das hier ausführte – die Änderung der Vergabepraxis in Sachsen erreichen wollen.
In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus, auch unseren Antrag zu bestätigen, weil er uns nämlich diese Ergebnisse, die ich eingefordert habe, dann mit einem Bericht durch den Minister bringen wird. Ich bitte Sie also um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lassen Sie es mich relativ kurz machen. In der Tat, wir haben mit unserem Antrag einige konkrete Punkte aufgeführt, die inhaltlich informieren sollen, und Eckpunkte für ein bundesweites Korruptionsgesetz genannt.
Unsere Vorstellungen gehen über den Antrag, den die Koalition vorgelegt hat, mit dem sie nur pauschal ein Landesregister anspricht und sich ein Bundesregister wünscht, hinaus. Ich glaube auch, detaillierte Betrachtungen sind hier geboten. Man kann nicht alles pauschal
machen und auch nicht so, wie es Kollege Schiemann getan hat, wenn er sagt, dass Unternehmen, die in Korruptionen verwickelt seien, insgesamt nichts im Lande zu suchen hätten und wegmüssten. Sie dürften hier nicht mehr arbeiten. Die Frage stellt sich nicht nur bei möglicherweise österreichischen Bauunternehmen; sie stellt sich zum Beispiel auch bei Siemens oder dem einen oder anderen Autohersteller, der hier schon genannt worden ist. Die Frage müssen Sie auch beantworten. Es ist etwas diffiziler und schwieriger. Unser Antrag gibt die Möglichkeit, dem zu entsprechen.
Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 4/8181. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist dieser Antrag beschlossen.
Ich rufe auf den Antrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/7936. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe auf den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/7846. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Die NPD beginnt mit der Debatte. Es folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, so sie es wünscht. Ich erteile Herrn Abg. Apfel, NPD-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kriminalität aus den EU-Staaten Osteuropas ist ein Thema, das eigentlich jeden betrifft, da jeder Opfer dieser Kriminalität werden könnte, und doch gehört sie zu einem Tabuthema, über das kaum berichtet wird.
Wer im Internet unter www.polizeipresse.de die entsprechenden Berichte liest, muss oftmals erst bei den jeweiligen Polizeidienststellen nachfragen, um die Nationalität oder Herkunft der Tatverdächtigen zu erfahren. Vor diesem Hintergrund wundert es auch kaum, dass weder das BKA noch Europol einen auch nur annähernd genauen Überblick über die Fälle hat, in denen Tatverdächtige mutmaßlich aus osteuropäischen Staaten stammen. Das Tabuthema der Täter aus osteuropäischen Ländern, die gezielt in die alten, materiell wohlhabenderen EU-Staaten reisen, um hier Straftaten zu verüben, ist heikel, weil es vielen Interessen zuwiderläuft. Vor allem die Politiker der für die Osterweiterung verantwortlichen Parteien sehen sich in die Enge getrieben, wenn Realität und Wunschdenken nicht in Einklang zu bringen sind.
Europa ist aber längst auch zu einem einheitlichen kriminalgeografischen Großraum geworden mit Brücken zum Nahen und Mittleren Osten, zu Afrika und zum Karibischen und Pazifischen Raum. Kriminelle orientierten sich schon immer an unterschiedlichen Strömungen, und zwar von Gütern, Dienstleistungen, Personen und Geldern. Mit der von uns kritisierten EU-Osterweiterung wurde ein solcher Strom vergrößert. Unter dem Deckmantel der
Freiheit von Waren- und Dienstleistungsverkehr schwillt nun auch der Strom der grenzüberschreitenden Kriminalität innerhalb Europas weiter an.
Dieses Danaergeschenk an die Bürger ist neben vielen anderen dem Prozess der sogenannten europäischen Integration zu verdanken, der uns auch das Schengener Abkommen beschert hat. Erst mit dem Schengener Abkommen, das 1995 in Kraft trat, konnten die Binnengrenzen zwischen den Unterzeichnerstaaten aufgehoben und eine einzige Außengrenze geschaffen werden. Die Zusammenarbeit im Schengenraum wurde schrittweise von Deutschland, Frankreich und den Beneluxstaaten, also den Gründerländern von 1985, nun auf fast alle Mitgliedsstaaten der EU ausgedehnt.
Im Vertrag von Amsterdam bezog man am 1. Mai 1999 die seit 1985 von den Mitgliedern des Schengenraumes gefassten Beschlüsse, den sogenannten Schengenbesitzstand, in den Rahmen der Europäischen Union mit ein. Staaten, die eine EU-Mitgliedschaft anstreben, müssen seit Amsterdam den Schengenbesitzstand spätestens zum Beitrittsdatum in nationales Recht übernehmen. Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen entfallen dadurch aber noch nicht, da der Schengenbesitzstand in den Beitrittsländern in zwei Stufen eingeführt wird.
Es wird unterschieden zwischen Bestimmungen des Schengenbesitzstandes, die ab Beitritt als Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes anzuwenden sind, und Bestimmungen, die spätestens zeitgleich mit der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwenden sind.
Nach einem Bewertungsverfahren wird festgestellt, ob die Beitrittsländer die Bestimmungen über das Überschreiten
der Binnengrenzen, über das Überschreiten der Außengrenzen, über Visa, über Reiseverkehr von Drittausländern, über Polizeizusammenarbeit und zum Schengeninformationssystem umsetzen oder nicht. Erst wenn das Beitrittsland unzweifelhaft den Nachweis erbringt, dass es diese Kriterien erfüllt, vor allem die Anforderungen zum Zugang zum Schengeninformationssystem und einer wirksamen Kontrolle der Außengrenzen, erst dann, meine Damen und Herren, trifft der EU-Rat die einstimmige Entscheidung über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengenbesitzstandes in diesem Beitrittsland. Dann, aber wirklich erst dann können dort die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen entfallen.
Jeder, meine Damen und Herren, der die Situation an der deutsch-tschechischen und an der deutsch-polnischen Grenze kennt, weiß genau, dass dort die Grenzkontrollen noch lange nicht entfallen können. Dies ist auch den Fachleuten klar, die mit der Situation an den genannten Grenzen mehr als vertraut sind. Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Knut Paul, erklärte anlässlich eines Regionaldelegiertentages seiner Gewerkschaft im Dezember letzten Jahres in Frankfurt/Oder, dass es angesichts des schnellen Wegfalls der Grenzkontrollen zu Polen noch keine schlüssige Antwort auf die Frage gäbe, wie man den Schutz der Bundesrepublik vor illegaler Einwanderung zukünftig gewährleisten solle. So sei zum Beispiel unklar, ob die bisherige Möglichkeit, in einem 30-Kilometer-Streifen entlang der Grenze verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, erweitert werden oder zumindest aufrechterhalten bleiben soll.
Auch der stellvertretende Chef der Bundespolizeigewerkschaft Rüdiger Rettwich warnte auf der gleichen Veranstaltung vor einem zu frühen Wegfall der Grenzkontrollen und sprach davon, dass die Bundespolizeigewerkschaft ein großes Problem sehe. Sowohl Polen als auch Tschechien verfügten zum geplanten Zeitpunkt des Wegfalls im Jahr 2008 noch nicht über das Schengeninformationssystem II. Das Computernetz sei dort frühestens 2009 betriebsbereit, weswegen eine Zunahme illegaler Schleusungen zu befürchten ist.
Dass solche Warnungen auch im Freistaat einfach in den Wind geschlagen werden, ist nach unserer Auffassung hochgradig verantwortungslos. Denn selbst den Innenpolitikern der Blockparteien ist wohl kaum verborgen geblieben, dass Sachsen mit 566 Kilometern die längste Schengenaußengrenze aller Bundesländer aufweist. Sächsische Bürger werden durch den voraussetzungslosen Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien zu Experimentierkaninchen degradiert, an denen ausprobiert werden soll, was wohl passiert, wenn einfach mal so die Binnengrenze als Kriminalitäts- und Zuwanderungsfilter eliminiert wird, und dies, meine Damen und Herren, ohne dass dafür auch nur ansatzweise die Voraussetzungen wie zum Beispiel die Installation des Überwachungssystems SIS II gegeben sind.
Meine Damen und Herren! Die NPD wird Sie niemals aus der Verantwortung entlassen, wenn es um die Sicherheit
unserer Bürger geht. Schließlich sollen deren Schutz vor Kriminalität und Zuwanderung oberste Priorität für die sächsische Landespolitik haben. Der Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien birgt für den Freistaat Sachsen ein großes Gefährdungspotenzial, sowohl was die Problemfelder der illegalen Zuwanderung als auch der organisierten, international operierenden Kriminalität angeht.
Jeder Politiker, der noch einen Funken Verantwortungsgefühl in sich spürt, kann deshalb dieser Grenzöffnung nur ablehnend gegenüberstehen. Handeln Sie, meine Damen und Herren, wenigstens ein einziges Mal getreu Ihrem Amtseid und stimmen Sie dem Antrag der NPD-Fraktion zu.