Protocol of the Session on May 9, 2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich rede ich am frühen Morgen nicht besonders gern. Aber wenn ich Herrn Bandmann höre, steigt mein Adrenalinspiegel. Insofern wird es wahrscheinlich doch gehen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Der vorliegende Gesetzentwurf gehört – das ist die Position der Linksfraktion.PDS – in die Kategorie verpasste Chancen. Es ist am untersten Level der Möglichkeiten geregelt und trägt überhaupt nichts Relevantes zur Integration bei. Ich wüsste nicht was. Es segelt weiter stupide auf dem ideologischen CDU-Kurs, vorgetragen von Herrn Bandmann. Das heißt Schönreden am Sonntag und Ausgrenzung von Flüchtlingen im Alltag. Ich sage Ihnen ganz offen, wir haben davon die Nase voll. Der Gesetzentwurf müsste eigentlich an den Ausschuss zurücküberwiesen werden, aber dann werden wir sicher

lich mit dem gleichen Ergebnis hier stehen. Es gehört jedenfalls nicht in die Realität und wir werden es auch ablehnen. Ich will das an fünf Beispielen deutlich machen.

Das Erste ist die Art und Weise der Unterbringung von Flüchtlingen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion.PDS ist nach 15 Jahren, seitdem wir das alles hier erleben, der tiefen Überzeugung, dass Asylbewerberheime abgeschafft gehören.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wir glauben schon, dass dazu auch eine Ansage in diesem Gesetz gemacht werden muss, denn nicht wenige in diesem Hause kennen mittlerweile solche Einrichtungen sehr gut, und zwar in ihren Regionen. Kein abgeschlossener Wohnraum heißt das für Flüchtlinge, sondern ein Wohnzimmer, das zugleich auch Schlafzimmer ist. Oft ist in ein und demselben Zimmer die Unterbringung von Eltern und Kindern realisiert. Manchmal sind vier Personen in einem Zimmer untergebracht. Das nennt sich Asylbewerberheim, auf engstem Raum zusammengepfercht, gekocht wird zentral, die Toilette ist außerhalb nicht im Wohnbereich und meist liegen solche Heime – man kann sie sich wunderschön anschauen – am Rande von Ortschaften und betreffen Häuser, deren Zustand nämlich Betriebskosten verursacht, wenn wir schon von der Wirtschaftlichkeit reden. Für jeden Bewohner dieses Zimmers – meinetwegen 5 x 5 m2 für drei Personen – werden pro Tag 4,85 Euro für Unterbringung zur Verfügung gestellt. Das sind im Monat circa 146 Euro. Rechnet man das auf drei Personen hoch, werden für ein läppisches Zimmer – ich bin einmal Kumpel und sage 5 x 5 m2 – 438 Euro abkassiert. Da reden Sie mir von Wirtschaftlichkeit. Da kann ich mich nur totlachen. Ich glaube, dass das Mittelalter ist und abgeschafft gehört.

Meine Damen und Herren! Es gibt Hochrechnungen zur Genüge. Ich habe Sie damals, als noch Herr Hardraht Innenminister war, vorgestellt, der uns vorrechnete, dass es ab drei Personen viel wirtschaftlicher ist – wenn wir schon bei der Wirtschaft bleiben –, dezentral unterzubringen.

In Berlin – wo jetzt eine dezentrale Unterbringung per Verwaltungsvorschrift realisiert wird – hat man ausgerechnet, dass man ein Drittel der Kosten spart. Also bitte schön, ich denke, die Berliner Mietpreise sind nicht niedriger als bei uns. Ich gehe einmal davon aus, dass es hier Chancen geben würde, einen Schritt nach vorn zu gehen, wenn wir von wirtschaftlichen Gründen ausgehen. Es spricht viel dafür. Ganz abgesehen davon – ich will um Gottes willen der CDU nicht zu nahe kommen und von menschenwürdigen Unterkünften reden; das interessiert Sie sowieso nicht, also bleiben wir bei der Wirtschaft.

Meine Damen und Herren! Ich verstehe eines nicht: Warum regt die Staatsregierung nicht wenigstens an, seitens der Kommunen einmal ermitteln zu lassen, was vor Ort günstiger oder besser ist: die zentrale oder die

dezentrale Unterbringung? Welche Unterbringung ist die geeignetere? Warum macht man das nicht? – Weil man das nicht will!

Im Ausschuss erklärt uns die Staatsregierung, das können die Kommunen irgendwie klären. Die Kommunen konnten bisher in Flüchtlingsfragen überhaupt nichts klären. Alles ist immer vorgeschrieben worden: die Verpflegung, wenn jemand die Chipkarte haben und per Chipkarte in Plauen einkaufen wollte. Hier musste ein Modellprojekt entwickelt werden. Es musste vom SMI genehmigt werden. So läuft alles in der Flüchtlingspolitik: rigide, diktiert von der Staatsregierung. Jetzt kommt die Staatsregierung und sagt uns im Ausschuss – Herr Bandmann ist ehrlicher –, dass die Kommunen doch anders entscheiden könnten. Das ist nicht der Fall, das ist Lüge, deswegen muss von diesem Gesetz ein Signal ausgehen, die dezentrale Unterbringung zur Regelunterbringung zu machen, das heißt: dezentral vor zentral.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren, auch das Argument, ein Drittel der Asylsuchenden sei schon dezentral untergebracht, ist zwar richtig, aber das sind solche, die Familien haben oder aus gesundheitlichen Gründen so untergebracht wurden. Das sind Einzelfälle und Ausnahmen, und wir glauben, davon sollte man abkommen.

Zweitens. Die Linksfraktion lehnt jede Form von Ausreiseeinrichtungen, wie sie nach dem § 61 Abs. 2 Zuwanderungsgesetz immerhin von SPD und Bündnisgrünen angeregt und realisiert wurden und jederzeit durch die Länder geschaffen werden können, ab. Das will ich ganz klar sagen.

(Jürgen Gansel, NPD: Alle hierbleiben, genau!)

Das sind Abschiebelager und man muss sich ansehen, wie das dort läuft. Dort werden Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt: Konfiszierung von Briefen, Einzug von Handynummern, Zimmerdurchsuchung, Leibesvisitation, Bargeldentzug. Das ist die Realität! Das wollen wir nicht. Es ist schön, wenn die Staatsregierung heute sagt, dass sie das zurzeit nicht möchte. Im Übrigen wäre es sehr unwirtschaftlich, ein Ausreisezentrum zu schaffen, denn es würde viel kosten und wir haben viel zu wenig Ausländer in Sachsen, damit sich das rentiert. Wir wollen keine Abschiebelager für Flüchtlinge und auch keine Bestimmung im Gesetz haben, dass die Staatsregierung jederzeit so etwas einrichten kann. Wir wollen keine Ermächtigung der Staatsregierung per Gesetz, wenn ihr irgendwann einfällt, solche Lager einzurichten, sondern wir wollen, dass, wenn die Staatsregierung auf so eine Idee kommt, es wenigstens per Gesetz geregelt wird.

Ich kann im Übrigen mit der Regelung der GRÜNEN ganz gut leben. Wir suchen alle nach Auswegen, jeder bietet irgendeine Variante an, und ich denke, auch diese ist vernünftig.

Der dritte Punkt, weshalb wir dieses Gesetz strikt ablehnen, ist der Katzenjammer um die Kosten. Die Pauschale

von 1 125 Euro pro Quartal nach § 10 Flüchtlingsaufnahmegesetz ist ohnehin knapp. Da gibt es sicher keine großen Reserven. Besonders schlimm ist aber, dass das Gesetz bei einem Teil der Flüchtlinge, nämlich bei denen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, also Abschiebehindernisse, erteilt bekommen haben, die Kosten den Kommunen überlässt. Dieser Personenkreis, der jetzt dem Asylbewerberleistungsgesetz zugeschlagen wird, wurde früher über das BSHG ausfinanziert. Diese Personen werden jetzt gewissermaßen ohne große Debatte kostenseitig den Kommunen zugeschlagen, die dafür keine Pauschale bekommen. Ich frage mich, warum das so ist.

Wir wollen, dass alle Ausländer, die im Geltungsbereich des Gesetzes sind, die Pauschale bekommen. Das ist das Primitivste. Deshalb machen wir diese Forderung auf, und das ist auch vom Landkreistag und anderen gesagt worden. Herr Bandmann, wir sind meist beide bei den Anhörungen, aber Sie hören etwas anderes als ich heraus.

Der Landkreistag hat noch auf ein anderes Problem aufmerksam gemacht, welches Sie zwar erwähnt haben, aber nicht ausreichend. Ein großes Kriegsleiden im wahrsten Sinne des Wortes sind die Krankheitskosten. Im Landkreis Löbau-Zittau wurde eine Auseinandersetzung mit dem Regierungspräsidium geführt. Dort hat man 2004 94 000 Euro zusätzlich für Krankheitskosten ausgegeben. Warum soll das die Kommune tun? Im Gesetz ist dazu eine völlig verrückte Regelung. Krankheitskosten werden nur vom Freistaat erstattet, wenn der Betrag höher als 7 669,38 Euro ist. Wir sind hübsch ordentlich: 7 669,38 Euro pro Jahr und Person. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, gibt es Erstattung. Das heißt für die Kommunen, dass sie einen sehr großen Teil zahlen müssen. Es gibt keine Regelung für chronisch Kranke oder Akuterkrankungen. Herr Bandmann, wenn Sie zwei Jahre lang nur analysieren wollen, wie das mit den Kosten geregelt werden könnte, dauert mir das zu lange. Dann ist die Periode dieses Haushalts vorbei und Ihnen fällt wieder etwas ein, um Geld zu sparen und die Kommunen zu betrügen. Damit sind wir nicht einverstanden, völlig klar.

Viertens. Herr Bandmann, Sie haben den Datenschutz schon genannt. Der Änderungsantrag, den Sie im Ausschuss eingebracht haben, enthält das Gleiche, wie schon im Gesetz steht. Warum soll ich das Gesetz noch einmal aufschreiben? Dazu habe ich überhaupt keine Lust.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Die können nur abschreiben!)

Es ist schon im Datenschutzgesetz geregelt, wie mit personenbezogenen Daten, auch in Bezug auf Ausländer, umzugehen ist, deshalb halten wir das für entbehrlich. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag noch einen zweiten Satz angefügt: „Soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, können bestimmte Daten nach § 4 Abs. 2 erhoben werden.“ Mit dieser Formulierung bin ich überhaupt nicht einverstanden, denn Tür und Tor werden für bestimmte Erhebungen aufgemacht. Man kann sehr gut ohne diese Änderungen leben.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Eine letzte simple Bemerkung möchte ich noch machen. Was hat die Koalition daran gehindert – das besonders an die Adresse der Sozialdemokraten, die zehn Jahre lang in Sachsen die gleiche Position in der Flüchtlingspolitik vertreten haben wie wir –, wenigstens kleine Änderungen vorzunehmen?

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Borniertheit!)

Wie vertreten Sie das, wo ich doch in Dresden zum Beispiel mit Ihren Kollegen eine ganz andere Politik mache? Wie geht denn das? Wie machen Sie das? Ich muss ehrlich sagen, dass mich das stört. Sie sprechen immer von der sozialdemokratischen Handschrift. Wo ist sie denn? Wo ist sie in diesem Gesetz? Ich sehe sie nicht.

Ein letzter Gedanke. Das Gesetz heißt Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes. Das ist eigentlich nicht korrekt, denn es nennt sich Zuwanderungsbegrenzungsgesetz. Das wäre auch ehrlicher. Wenn man es schon so formuliert, frage ich, wo es Maßnahmen zur Integration gibt. Nicht eine einzige landespolitische Maßnahme regeln Sie hier, nicht eine einzige, weil Sie glauben, dass der Bund schon alles getan hat. So geht das nicht. Dabei geht es nicht nur ums Geld, meine Damen und Herren, sondern um viele Dinge drum herum, die ich jetzt nicht erwähnen muss.

Ich halte dieses Gesetz für eine verpasste Chance, in Sachsen Zeichen für eine ernst gemeinte und Erfolg versprechende Politik der Weltoffenheit und Toleranz zu setzen. Wir können beim besten Willen ein solches Gesetz nicht annehmen.

(Lebhafter Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort. Herr Bräunig, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist das vorliegende Gesetz nur ein rein technisches Gesetz zur Ausführung von Bundesrecht. Über materielle Fragen der Zuwanderung trifft es gerade keine eigenständigen Regelungen. Das mag man zwar bedauern, ist aber nicht zu ändern. Deshalb möchte ich mich auf das beschränken, was von uns als Landesgesetzgeber zu regeln ist.

So ist im Zuge der Ausschussberatungen – das ist von meinem Vorredner schon angesprochen worden – vor allem die Möglichkeit der Erweiterung der Spielräume bei der dezentralen Unterbringung von Ausländern erörtert worden, also bei der Unterbringung der von diesem Gesetz betroffenen Ausländer außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Dem steht zwingendes Bundesrecht entgegen, das in der Regel eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften fordert. Festzuhalten bleibt, dass es den Kommunen trotzdem möglich ist, in der Praxis dezentrale Lösungen zu favorisieren, um insbesondere Familien mit Kindern in Wohnungen außerhalb von Wohnheimen unterzubringen. Das wird in der Praxis auch

so getan. Das ist allemal menschenwürdiger, ganz klar, und es ist ein offenes Geheimnis, dass die dezentrale Unterbringung häufig kostengünstiger ist als die Unterhaltung von Wohnheimen, die in der Regel schlecht ausgelastet sind.

Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, ausdrücklich an die Landkreise und kreisfreien Städte zu appellieren, die eigene Politik unter diesem Aspekt kritisch unter die Lupe zu nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Wege der bisherigen Gesetzesberatung eingebracht haben, konnten wir auch solche datenschutzrechtlichen Probleme beseitigen, deren Änderung der Sächsische Datenschutzbeauftragte gefordert hatte. Für die Zusammenarbeit möchte ich mich bei Andreas Schurig an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen und insbesondere der Anhörung war, ob die Pauschalen, die der Freistaat den Kommunen für die Unterkunfts- und Krankheitskosten überweist, ausreichend bemessen sind und ob alle Personenkreise im Anwendungsbereich dieses Gesetzes tatsächlich abgedeckt sind.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich das wiederhole, was Herr Bandmann hinsichtlich der Krankheitskostenpauschale und der finanziellen Einbeziehung von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes haben, bereits sagte: Die Koalition hat sich darauf verständigt, diese beiden Fragen vor den nächsten Haushaltsberatungen prüfen zu lassen. Falls sich daraus finanzieller Änderungsbedarf ergibt, so ist dieser selbstverständlich im nächsten Doppelhaushalt zu berücksichtigen.

In Auswertung der Anhörung war nicht abschließend zu klären, ob und welche Anpassungen notwendig sind. Deshalb dieser Prüfauftrag. Die kommunale Seite hat erklärt, dass sie dieses Verfahren so mittragen wird. Ich denke, dass damit die Diskussion erst einmal beendet ist. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort; Herr Apfel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, mich heute in Ihr inländerfeindliches Zuwanderungsdickicht zu begeben. Machen wir es also kurz: Die NPD hat mit den ganzen überfremdungspolitischen Ungeheuerlichkeiten der schwarz-rot-gelb-grünen Volksabwickler nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wenn für unser Volk nicht so viel auf dem Spiel stehen würde, könnte man sich auf den Standpunkt stellen: Nun gut, dann setzen wir dieses Bundesrecht eben in Landesrecht um! Aber dem ist nicht so.

Deswegen kann es uns heute auch nicht darum gehen, den Gesetzentwurf zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes mit Lupe und Pinzette zu sezieren und ihn etwa einer wohlwollenden Betrachtung zu unterziehen. Die NPD lehnt das Gesetz der Bundesregierung zum sogenannten Zuwanderungsrecht entschieden ab. Wie könnten wir daher heute dem entsprechenden sächsischen Ausführungsgesetz unsere Zustimmung geben?

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Wir sehen in dem heute praktizierten Zuwanderungsrecht eine Verhöhnung der deutschen Rechtskultur, da auf diesem Wege jahrelanger Asylrechtsmissbrauch nachträglich legitimiert werden soll. Wenn aus Illegalen Geduldete werden oder aus Geduldeten plötzlich Willkommene, dann werden diejenigen, die seit Jahren ihre Asylprozesse verzögern, indem sie Unterlagen vernichten und auf Kosten deutscher Sozialsysteme leben, auch noch für ihren Betrug belohnt. Aber derartige Überlegungen scheinen den meisten von Ihnen fremd zu sein.

(Volker Bandmann, CDU: Sie waren uns nie willkommen, Herr Apfel!)

Die wirtschaftlich-soziale und die gesellschaftliche Situation Deutschlands, vor allem die Lage vieler hoffnungslos und perspektivlos gestimmter Landsleute in den ländlichen Entleerungsräumen Sachsens, wie zum Beispiel der Lausitz, erfordert nach Überzeugung der NPD heute weder ein Bleiberecht noch ein Zuwanderungsrecht, sondern einzig und allein eine Ausländerrückführungspflicht!