Protocol of the Session on March 16, 2007

In dem Schreiben heißt es: „Auf der Klausurtagung des Arbeitskreises VI der CDU-Fraktion am 18./19. Januar 2007 wurde beschlossen, dass ein zweiter Einsatzzug bei der Polizeidirektion Chemnitz mit Planstellen des Polizeivollzugsdienstes unterlegt werden soll“.

2. Welche Ergebnisse konnten bisher im Freistaat Sachsen mit welchen therapeutischen Konzeptionen und Behandlungsmethoden hinsichtlich einer psychischen Stabilisierung sowie des Traumatisierungsabbaus der von Stalking betroffenen Menschen erzielt werden?

Frage an die Staatsregierung: Seit wann werden Versetzungen von Beamten der Bereitschaftspolizei zu den Polizeidirektionen nach der Verwaltungsvorschrift Versetzungsverfahren auf Tagungen des Arbeitskreises VI der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag festgelegt?

Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abg. Petzold! Zur ersten Frage kann ich Ihnen folgende Antwort geben: Der Staatsregierung liegen leider keine detaillierten Erkenntnisse zum Umfang von Stalking in Sachsen vor. Die entsprechende Vorschrift im Strafgesetzbuch, § 238 StGB, ist, wie Sie wissen, noch nicht in Kraft getreten. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

Herr Staatsminister Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Martens! Selbstverständlich werden Versetzungen von Beamten der Bereitschaftspoli

zei in den polizeilichen Einzeldienst nicht auf Tagungen von Arbeitskreisen einzelner Parteien des Sächsischen Landtages beschlossen, auch nicht auf Veranstaltungen meiner eigenen Partei.

Tatsache ist, dass ich in einem Schreiben eines Referates der Polizeiabteilung meines Hauses an die nachgeordneten Dienststellen am 16. Februar 2007 eine Formulierung fand, die den Eindruck hinterlässt, der AK VI der CDUFraktion habe beschlossen, den zweiten Einsatzzug bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge mit Planstellen des Polizeivollzugsdienstes zu unterlegen.

Wie es wirklich war, hatte ich selbst in Schreiben an die Mitarbeiter der Polizei und an die betroffenen Gewerkschaften dargestellt. Diese Schreiben datieren vom 23. Januar 2007, also gut drei Wochen vor dem Schreiben eines Referatsleiters meines Ministeriums, aus dem Sie, sehr geehrter Herr Dr. Martens, zitieren. Ich habe in diesem Schreiben die Grundlagen der Beratungen dieses Themas in meinem Hause dargelegt und ausgeführt, dass ich mit dem Arbeitskreis VI der CDU-Fraktion die Überlegungen meines Hauses erörtert habe. Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen, dass ich diese Maßnahme selbstverständlich auch mit den Innenpolitikern der Koalitionspartei erörtert habe.

Im Anschluss daran teilte ich in diesem Schreiben die Ergebnisse der Beratungen meines Hauses, nämlich die Pläne zur Fortschreibung der Organisation der Bereitschaftspolizei sowie der Polizeireviere und -posten, mit.

Die Formulierungen in dem hier infrage stehenden Schreiben eines Referatsleiters meines Hauses waren also unkorrekt und sind in meinem Hause kritisch ausgewertet worden. Ich habe den Landespolizeipräsidenten gebeten, die Sachlage gegenüber den Polizeidienststellen richtigzustellen. Dies ist mit Schreiben vom 21. Februar 2007 geschehen.

Haben Sie noch Nachfragen?

Nein, dazu nicht.

Dann bitte ich jetzt Frau Abg. Falken.

(Johannes Lichdi, GRÜNE, geht zum Mikrofon.)

Nein, Herr Lichdi. Es tut mir leid, dass mir das immer wieder mit Ihnen passiert, aber das ist keine Absicht. Bitte, Ihre Frage Nr. 8.

Meine Anfrage betrifft den Fall Mitja.

Laut Zeitungsberichten wurde der im Fall Mitja dringend Tatverdächtige Uwe K. vom Landgericht Leipzig 1998 wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilt und stand wegen seiner fünf Vorstrafen unter Führungsaufsicht für die Zeit zwischen 2000 und 2005. Das Landgericht habe Uwe K. verboten, Schulen, Spielplätze oder andere Orte aufzusuchen, an denen sich Kinder aufhalten. Dennoch

habe Uwe K. zwischen Mai 2001 und April 2002 in der Grundschule Wehlitz bei Leipzig im Schulzoo gearbeitet. So die „Sächsische Zeitung“ vom 1. März 2007.

(Zuruf des Abg. Rolf Seidel, CDU)

Ich zitiere die „Sächsische Zeitung“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Angebote zur Therapierung der massiven Störung sexuellen Verhaltens wurden Uwe K. – konkret – während und nach der Ableistung seiner Strafe in der Justizvollzugsanstalt und unter Führungsaufsicht gemacht, um zu verhindern, dass er nach diesen Maßnahmen erneut Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begeht?

2. Welche organisatorischen, personellen und finanziellen Konsequenzen hinsichtlich der Betreuung von Sexualstraftätern durch Bewährungshelfer und der Aufsicht der Bewährungshelfer hat die Staatsregierung aus dem Umstand gezogen, dass Uwe K. trotz des gegen ihn verhängten Aufsuchungsverbotes von Schulen, Spielplätzen und Orten, an denen sich Kinder aufhalten, in einem Schulzoo als ABM-Kraft tätig war?

Herr Minister Dr. Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lichdi, ich trage die Antwort meines Kollegen Geert Mackenroth vor; denn er war für die Beantwortung zuständig.

Uwe K. befand sich nach seiner Festnahme am 2. August 1997 zunächst in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus. Nach Rechtskraft des zugrunde liegenden Urteils wurde er am 26. Februar 1998 zuständigkeitshalber in die JVA Torgau verlegt. Unter Berücksichtigung des im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erstellten Gutachtens von Herrn Prof. Kröber vom 10. Oktober 1997 wurde bei der Vollzugsplanung am 26. Mai 1998 die Verlegung in die Sozialtherapeutische Abteilung geprüft. Am 1. Juli 1998 erfolgte seine Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB, welcher im zugrunde liegenden Urteil neben der Freiheitsstrafe von zwei Jahren aufgrund der festgestellten Alkoholproblematik angeordnet wurde. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde im Maßregelvollzug des Städtischen Klinikums St. Georg in Leipzig vollzogen.

Mit Beschluss der Vollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig vom 6. März 2000 wurde angeordnet, dass die Unterbringung des Uwe K. in einer Entziehungsanstalt nicht weiter zu vollziehen ist. Gleichzeitig wurde die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung abgelehnt. Nach Rechtskraft dieses Beschlusses wurde Uwe K. am 4. April 2000 zur weiteren Strafvollstreckung in die JVA Torgau zurückverlegt und nach Strafende am 14. Juli 2000 entlassen.

Sowohl in der Zeit von Rechtskraft des Urteils bis Vollziehung der Maßregel, also im Zeitraum von Februar bis Juli 1998, als auch nach Beendigung der Maßregel bis zur Entlassung, also April bis Juli 2000, konnten Uwe K. durch den Justizvollzug keine konkreten Behandlungsangebote hinsichtlich seiner Persönlichkeitsstörung gemacht werden. Grund hierfür war der jeweils nur kurzfristige Aufenthalt von wenigen Monaten. Therapeutische Maßnahmen, insbesondere die Therapie sexueller Verhaltensproblematiken, sind grundsätzlich langfristig angelegt. So erfordert die Behandlung in der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Waldheim grundsätzlich eine Mindestdauer von 18 Monaten.

Mit Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig vom 6. März 2000 war bereits Führungsaufsicht für fünf Jahre angeordnet worden. Mit Beschluss vom 4. September 2000 wurde Uwe K. ergänzend angewiesen, sich einer Selbsthilfegruppe für suchtkranke Menschen anzuschließen sowie sich in die ambulante Behandlung eines Sozialtherapeuten der Universität Leipzig zu begeben. Die letztgenannte Weisung wurde mit Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig vom 27. Juli 2004 aufgehoben, nachdem der zuständige Therapeut eine weitere Therapie nicht mehr für erforderlich gehalten hatte. Mit Beschluss vom 6. Januar 2005 hob die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig auch die Weisung zur Teilnahme an suchttherapeutischen Maßnahmen auf.

Nun zu Ihrer Frage 2: Grundsätzlich ist der Soziale Dienst der Justiz, der die Aufgaben der Bewährungshelfer und der Führungsaufsicht wahrnimmt, in Sachsen bedarfsgerecht ausgestattet. Er kommt seinen Aufgaben auch qualitativ gut nach. Der Vorgang Uwe K. zeigt, dass die Justiz gleichwohl in ihren Bemühungen um eine Qualitätssteigerung auch im Bereich der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht nicht nachlassen darf. Die personellen Ressourcen sind zielgerichtet und wirksam einzusetzen.

Unter Begleitung des Justizministeriums erarbeitet der Soziale Dienst derzeitig konkrete Standards. Eine zu diesem Zweck bereits deutlich vor dem Fall Mitja eingesetzte Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Juni 2007 ihren Bericht vorlegen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde auch deutlich, dass es für die Arbeit mit gefährlichen Tätern gleichsam maßgeschneiderter Vorgaben bedarf. Straftäter mit Vorstrafen aus dem Bereich Gewalt gegen das Leben und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bedürfen einer intensiveren Betreuung und Überwachung als beispielsweise Täter von Eigentumsdelikten.

Wegen der besonderen Bedeutung dieses sogenannten Risikomanagements wurde daher im vergangenen Jahr auch die Einsetzung einer gesonderten Arbeitsgruppe beschlossen, die zu diesem Thema spezielle Vorgaben erarbeiten soll. Die Risikoeinschätzung zielt gerade darauf ab, dass gefährliche Straftäter einer stärkeren Überwachung unterworfen werden als Straftäter mit

einem geringeren Rückfallrisiko. Mittel hierzu sind zum Beispiel eine höhere Frequenz der Vorsprachen dieser Täter bei der Bewährungshilfe, unangemeldete Hausbesuche, Besuche am Arbeitsplatz und Ähnliches. Die Arbeitsgruppe wird dabei von Prof. Dr. Klug, Professor für Methoden der Sozialarbeit an der Fakultät für Sozialwesen der Universität Eichstätt, begleitet, zu dessen Arbeitsgebieten gerade die Entwicklung von Konzepten für soziale Arbeit und Qualitätsentwicklung in der Bewährungshilfe gehört und der das Instrumentarium des Risikomanagements wesentlich mit entwickelt hat. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden in das Gesamtkonzept der Arbeit der Sozialen Dienste in Sachsen einfließen.

Erwähnen möchte ich außerdem, dass im Rahmen des Pilotprojektes „Durchgehende Betreuung“ eine engere Verzahnung zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Sozialen Dienst der Justiz erfolgreich erprobt wurde. Bei Tätern, die zum Beispiel bei einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung aus der JVA in die Bewährungshilfe gehen und umgekehrt, soll durch eine verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen zum einen die Qualität der Betreuung verbessert, zum anderen aber auch verhindert werden, dass es zum Beispiel durch Informationsverlust zu Sicherheitsrisiken kommen kann.

So weit die Antworten meines Kollegen Mackenroth.

Und die Nachfragen, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass es eine Weisung gegeben habe, sich wegen der sexuellen Störungen einer ambulanten Behandlung zu unterziehen, dass diese Behandlung drei oder vier Jahre angedauert habe und im Laufe des Jahres 2004 sozusagen wegen Erfolg beendet worden sei. Das ist die einzige Maßnahme, die dort stattgefunden hat. Es handelte sich also nicht um eine Maßnahme in der Justizvollzugsanstalt, wie in der Frage formuliert, sondern außerhalb. Habe ich Sie da richtig verstanden?

So steht es in der Antwort meines Kollegen Mackenroth.

Könnte ich Ihre Antwort dann bitte schriftlich erhalten?

Herr Mackenroth wird in absehbarer Zeit wieder anwesend sein. Er möge das entscheiden. Ich würde ungern über seinen Schriftsatz verfügen.

Frau Abg. Falken, bitte; Frage Nr. 7.

Meine Anfrage betrifft Mitwirkungsentzüge für Schulen.

Das Staatsministerium für Kultus informiert dieser Tage die Schulträger über Mitwirkungsentzüge und leitet ein Anhörungsverfahren für die Betroffenen ein. – Vielleicht auch nicht, Herr Flath, aber Sie werden das ja beantworten.

Hier meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welchen Klassen und welchen Schulen werden Mitwirkungsentzüge durch das Kultusministerium angekündigt und welchen wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt? Bitte die Antwort begründen und die Schulen namentlich und nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen!

2. Welcher zeitliche Ablauf ist für das Anhörungsverfahren im Falle von Mitwirkungsentzügen vorgesehen?

Herr Minister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Frau Abg. Falken, in Vorbereitung des Schuljahres 2007/2008 wurde bisher für keine Klasse oder Schule der Widerruf der Mitwirkung des Freistaates Sachsen angekündigt. Wenn ich „keine“ sage, dann entfällt auch die Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten.