Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pellmann und Herr Gerlach, das war inhaltlich sehr schwach, praktisch null. Kein einziges Wort zum Inhalt – ich denke, Ihnen fehlen einfach die Argumente. Deswegen haben Sie, Herr Pellmann, sich wieder auf irgendwelche nebulösen Vergangenheitsbewältigungen versteift. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
Trotz allem – deswegen haben Sie wahrscheinlich nichts zu sagen – dürfte Ihnen der Inhalt des Antrags deutlich sein. Ich möchte ihn mit ein paar Worten umreißen. Es geht nicht um Anpassungen im Bereich der Sozialgesetzgebung, sondern das gesamte Gesetz hat von Grund auf umgekrempelt zu werden. Wenn jetzt ein paar Arbeitsmarktzahlen als konjunkturelle Belebung verkauft werden, so liegt das nicht an den Regelungen des SGB, sondern hat seine Ursachen vielmehr in der Außenhandelswirtschaft wie auch im Schaffen von Jobs im Niedriglohnsektor. Während in den letzten Jahren die Arbeitslosenzahlen stabil auf einem Höchststand verharrten, sanken die Einkommen der unteren Lohngruppen stetig ab. Sachsen nimmt hier leider eine unrühmliche Vorreiterrolle ein.
Unter dem Vorwand, dass deutlich mehr Arbeitsanreize geschaffen werden müssten, wurden die Leistungen immer weiter abgesenkt. Wo allerdings keine Arbeit ist, bleibt jeglicher Erfolg von Eigeninitiative aus. Mit den 2005 eingeführten Hartz-IV-Gesetzen wurde genau das Gegenteil dessen gemacht, was angedacht war. Statt die
Menschen in Arbeit zu bringen, wurde den noch Beschäftigten durch Lohnkürzungen das Geld aus der Tasche gezogen. Somit sind Stundenvergütungen von deutlich unter 4 Euro leider keine Seltenheit mehr.
Meine Damen und Herren! Nicht nur durch die Anrechnungspraxis beim Vermögen und den Nebenbeschäftigungen wird die Altersarmut in wenigen Jahren deutlich zunehmen; auch die Beschäftigten haben heute kein ausreichendes Einkommen mehr, um genügend in die Rentenkasse einzahlen – von privater Vorsorge ganz zu schweigen – und im Alter würdevoll leben zu können. Dieser Zusammenhang ist allgemein bekannt und wird von Ihnen trotzdem zäh und beharrlich ignoriert.
Es ist daher zwingend erforderlich, neben dem Aspekt der Anpassung der Sozialleistungen nach SGB II für ein menschenwürdiges Leben auch die in naher Zukunft eintretende Altersarmut zu bekämpfen, indem nämlich das Sozialgeld höher ausfällt und weiter rentenversicherungspflichtig ist. Nur durch solch eine Maßnahme kann es gelingen, der sozialen Katastrophe entgegenzutreten.
Natürlich kann das, was wir als Maßnahmen zur Veränderung im SGB vorsehen, nicht losgelöst von dem betrachtet werden, was weiterhin gemacht werden muss. Erinnert sei an den Mindestlohnstandard, an den Schutz der heimischen Wirtschaft und nicht zuletzt an die politische Übernahme von Verantwortung durch die Legislative gegenüber dem eigenen Volk. Diese Verantwortung schließt den Bewusstseinsprozess ein, dass Eigentum nach Artikel 14 Grundgesetz zu gewährleisten und somit ein schutzwürdiges Gut ist. Die derzeitige Anrechnungspraxis bei den Freibeträgen von zum Beispiel 150 Euro je vollendetem Lebensjahr stellt nicht nur eine Enteignung dar; sie hat auch in Verbindung mit dem Konteneinsichtsgesetz gesamtwirtschaftliche Folgen. Denn damit wurden und werden dem Wirtschaftskreislauf Milliardenbeträge entzogen, da allein die Erwartungshaltung ausreicht, das Geld zu Hause zu verstecken, das sogenannte Schwarzsparen. Gäbe man allerdings den Menschen die Sicherheit ihres Eigentums zurück, so würde das entsprechende positive Effekte nach sich ziehen, zum Beispiel die privaten Barreserven wieder dem Wirtschaftskreislauf zuführen, was nicht zuletzt Investitionen und Arbeitsplätze nach sich ziehen würde.
Schlussendlich legt § 35 SGB II fest, dass die Sozialleistungen von Hinterbliebenen ersatzpflichtig sind. Meine Damen und Herren, sollten Sie den vorliegenden Antrag, wie angekündigt, ablehnen, so wünsche ich Ihnen, dass Sie selbst von dieser skandalösen Sippenhaftung betroffen sein mögen.
Es ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, dass die ehemals versteuerten Güter durch solchen Eingriff dem Staat zufallen sollen. Gleichfalls wird das ausgehebelt, was Sie immer propagieren: dass die Menschen als Individuen für sich selbst verantwortlich sind.
Die Regelung zur Bedarfsgemeinschaft hingegen steht damit konträr zu Ihrer eigenen Ideologie; denn nun werden selbst die Kinder herangezogen. Werden die Familien schon durch die Wirtschaftspolitik auseinandergerissen, so gibt es spätestens jetzt keinen Zweifel mehr, dass durch Ihre Politik die Kinder aus dem elterlichen Haus hinausgetrieben werden.
Ich bitte Sie: Verschließen Sie nicht weiterhin die Augen vor den Problemen und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Meine Damen und Herren! Gibt es daraufhin noch einmal Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SPD und CDU haben auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe für die Neuregelung im Niedriglohnbereich eingesetzt. Wir brauchen eine Schranke nach unten – so der bekannte Laurenz Meyer. Diese Schranke liegt Ihnen heute in Form unseres Antrages vor. Statt galant zu warten und der Dinge zu harren, die da kommen, muss von Sachsen ein Signal ausgehen.
Meine Damen und Herren! Von Arbeit muss man leben können. Daher muss Arbeit auch frei und unabhängig machen. Das gilt heute mehr denn je. Wer unverschuldet in eine Situation der Hilfsbedürftigkeit kommt, den darf nicht das Leben bestrafen. Wer genau hingeschaut und hingehört hat, dem wurde offenbar, dass die §§ 31 und 32 SGB II von uns in keiner Weise angetastet werden. Im Gegensatz zur Linken wollen wir Nationaldemokraten nämlich keine Alimentierung, kein bedingungsloses Einkommen, mit dem wirklich Arbeitsunwillige auch noch honoriert werden. Natürlich müssen Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit erfolgen, aber eben nur bei denen, die es wirklich betrifft. Alle anderen müssen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen erhalten, die als Standard in dieser Gesellschaft gelten. Eine Absenkung dessen, um den Durchschnitt zu drücken und, hieraus entwickelt, spiralenartig die Lebenssituation in der Bundesrepublik immer weiter an die der Dritten Welt heranzuführen, ist mit der NPD nicht zu machen.
Auch die Eingliederungsvereinbarung gehört entweder in die Geschichtsbücher nicht funktionierender Politik oder so angepasst, dass daraus ein zweiseitiger Vertrag mit gegenseitigen Vorteilen entsteht. Die derzeitige Erpres
sung und die Haftung für erzwungene Maßnahmen sind nach unserer Auffassung nicht nur genauso sittenwidrig wie der Namensgeber Hartz, sondern das verstößt auch gegen das elementare Grundrecht der freien Entscheidung.
Herr Pellmann, was Sie heute hier mit der Nazikeule abgeliefert haben, anstatt sich inhaltlich mit unserem Antrag auseinanderzusetzen, war wieder einmal schwach. Dabei beklagen Sie, dass wir in unserem Antrag die Leistungen der Deutschen achten wollen. Fürwahr, was für ein Skandal! Aber was will man von einer Partei wie der PDS erwarten, die schon in der ersten Sitzung des Sächsischen Landtages bei der Verpflichtung der Abgeordneten auf das deutsche Volk das Wörtchen „deutsch“ streichen wollte.
Meine Damen und Herren! Mit der Wahrnehmung deutscher Interessen hat die PDS hier in diesem Hohen Haus wahrlich nichts mehr gemein.
Meine Damen und Herren! Ansonsten offenbarten Sie mit Ihren nicht gehaltenen Beiträgen wieder einmal, dass Sie lieber in Ruhe verharren – nach mir die Sintflut – und dass Sie mit Ihrer ideologischen Abgrenzung und Polemik nicht nur die Menschen ruinieren, sondern auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Bärendienst erweisen, indem Sie Ihre Blockadepolitik im bekannten Ritus durchziehen. Das ist wieder einmal deutlich geworden.
Ich wende mich an jeden Einzelnen von Ihnen, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, seinem Gewissen – die wenigsten werden noch eines haben – zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 4/8190 zur Abstimmung. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen? – Der Antrag wurde bei keinen Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Jastimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 abgearbeitet.
Die einreichende Fraktion der FDP hat das erste Wort. Die anderen Fraktionen folgen wie gewohnt. Herr Günther.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Letzte, was Sie sicherlich von einem Liberalen erwarten, ist, dass er sich für den Erhalt eines Staatsbetriebes einsetzt. Aber genau das passiert jetzt, denn der erst im Januar 2006 neu gegründete Staatsbetrieb Sachsenforst soll nun nach neuesten Planungen der Sächsischen Staatsregierung im Zuge der Verwaltungsreform geteilt werden. Einzelne Aufgaben sollen dabei in die Hoheit der neun großen Landkreise übergehen. Das alles ist Ihnen bekannt.
Die Zukunft des sächsischen Forstes ist jedoch zu wichtig, als dass er als Experimentierfeld für sich ständig überholende Reformschritte herhalten darf.
Dass bei einer Entscheidung von einer solchen Tragweite im Vorfeld keine Sachverständigen gefragt wurden, hat uns ziemlich empört. So haben wir mit unserem Antrag „Zukünftige Struktur des Staatsbetriebes Sachsenforst“ am 15. Januar 2007 hier im Plenum die Anhörung der Forstsachverständigen eingefordert, ja erzwungen, die eigentlich hätte längst zuvor stattfinden müssen. Auch das Ergebnis ist bekannt. Aber für diejenigen, die hier im Haus beharrlich weghören: Das Ergebnis ist insofern einmalig, als sämtliche Sachverständigen zu ein und demselben Ergebnis kamen, und zwar den Sachsenforst aus der Verwaltungsreform herauszunehmen und als einheitliches Forstamt zu erhalten. Deshalb legen wir Ihnen heute einen weiteren Antrag zum Thema vor.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Nur noch einmal zur Erinnerung: Alle, auch Ihre Sachverständigen, haben Ihnen ins „Muttiheft“ geschrieben, dass die so geplante Verwaltungsreform des Sachsenforstes großer Mist ist.
Damit nicht nur die Mitglieder des AUL in den Genuss der Aussagen kommen, damit wir alle wissen, worum es hier geht, gestatten Sie mir, ein paar elementare Zitate aus der Anhörung vorzutragen.
Uwe Buchholz, Geschäftsführer der AG land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Sachverständiger der CDU: „Im ländlichen Raum ist die Land- und Forstwirtschaft der einzig nennenswerte Arbeitgeber. Sie werden von der Verwaltungsreform im besonderen Maße betroffen. Die Auswirkungen werden daher besonders im ländlichen Raum, ein Wirtschaftsraum, der nachhaltige Perspektiven braucht, um die Zukunftschancen der dort lebenden Menschen zu verbessern, zu spüren sein.“
Im Weiteren führte er aus: „Einheitliches Verwaltungshandeln, einheitliche Richtlinien garantieren noch keine einheitliche Umsetzung vor Ort. Eine unabhängige Forstverwaltung kann sich ausschließlich von den Interessen des Waldes leiten lassen. Eine kommunalisierte Forstverwaltung muss sicher die Interessen des Kreises berücksichtigen.“
Aber nicht nur die organisierten Forstbetriebe, sondern auch die betroffenen Gewerkschaften haben klare Worte gefunden. Herr Hofmann von der Gewerkschaft BAU erklärte: „Wer den Wald betreut, weiß, Wald muss man viele Jahre im Auge haben. Man muss waldbauliche Eingriffe lange und sorgfältig planen, in ihrer Wirkung kontinuierlich beobachten, um daraus zu lernen, wie das gewünschte Resultat unter den gegebenen Standortbedingungen erzielt werden kann. Das gilt umso mehr, als Klimawandel die Verhältnisse rasch verändert.“
Wir haben heute davon gesprochen. Die Gewerkschaft BAU vertritt deshalb den Standpunkt, dass das Einheitsforstamt, die Einheitsforstverwaltung die Kompetenz sichert, Entscheidungen sichert, die aus einer Hand kommen, und dass damit erhebliche Synergieeffekte geschaffen werden.
Dafür, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst nicht in die Verwaltungsreform einzubeziehen ist, lassen Sie mich noch ein letztes Zitat anfügen. Es stammt von dem CDUSachverständigen Alexander Riedel, Vorsitzender des Sächsischen Waldbesitzerverbandes: „Unser Verband sieht in der Zersplitterung der Forstverwaltung in der angedachten Form eine Gefährdung der weiteren Entwicklung des sächsischen Privat- und Körperschaftswaldes und eine Schwächung der gesamten Forstwirtschaft. Das ist umso unverständlicher, als diese Veränderungen zu einem Zeitpunkt vorgesehen werden, in dem die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Potenziale der Forstwirtschaft weltweit an Bedeutung gewinnen und einer stärkeren Nutzung zugeführt werden.“
In etwa dieser gleichen Art und Weise haben sich die anderen fünf geladenen Sachverständigen geäußert, egal ob als Verband Holzindustrie oder als Arbeitnehmervertreter.
Lieber Kollege Günther! Sie haben jetzt viele Argumente vorgebracht, die für den Erhalt des Staatsbetriebes sprechen sollen. Wie erklären
Sie sich, dass dieselben Argumente gebracht wurden, als dieser Staatsbetrieb gegründet wurde? Ich selbst habe in Schlettau damals mit in einer Demo gestanden. Dieselben Argumente wurden damals angebracht, die gegen den Staatsbetrieb gerichtet waren.