Protocol of the Session on December 15, 2006

und wir haben das auch im Programm festgehalten. Beglückwünschen kann ich Sie dazu, den Passus abgeschrieben zu haben. Kritik und Ablehnung äußere ich dazu, was Sie daraus versuchen zu konstruieren.

Der Investivlohn stellt nichts anderes dar, als gesetzlich sanktioniert die Löhne und Gehälter der hart arbeitenden Menschen einzufrieren und damit die Binnenkonjunktur neben der neuen Erhöhung der Steuerlaster abzuwürgen. Man ist von Ihnen vieles gewohnt. Solche Schnellschüsse sind aber unterste Schublade. Wenn Sie schon abschreiben, dann bitte richtig.

Der Investivlohn nach Art der CDU sieht keine Gewinnausschüttung nach Erfolg des Unternehmens an die

Belegschaft vor, vielmehr soll der Arbeiter auf seine zumindest inflationsbedingte Lohnsteigerung verzichten und dafür Anteile am Unternehmen, zum Beispiel für die Alterssicherung, erhalten. Das bedeutet jedoch, dass bei steigenden Preisen die tatsächliche Finanzkraft der arbeitenden Bürgerinnen und Bürger weiter hinterherhinkt und auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Völlig außen vor bleibt in der Debatte auch der Aspekt des Mitspracherechts. Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass Beteiligung auch Mitbestimmung bedeutet und hierzu unterstelle ich der CDU Absicht.

Während die NPD die Forderung auf Beteiligung am Produktivvermögen schon seit Jahrzehnten in ihrem Bundesprogramm fest verankert hat, ist bei der Investivlohndebatte der CDU von unternehmerischer Eigenkapitalsteigerung die Rede. Das kann jedoch nicht der ausschließliche Aspekt sein, so wichtig er gerade in Mitteldeutschland ist; die Menschen müssen auch von ihrer Arbeit leben können.

Nach den zahlreichen Wahllügen der Koalition letzten Jahres mit dem Resultat, dass zum Beispiel am 1. Januar 2007 die Mehrwertsteuer auf 19 % erhöht wird, ist die eingebrachte Debatte vermutlich lediglich dazu geeignet, von der Wählertäuschung abzulenken.

Meine Damen und Herren! Auch wegen des Grundsatzes, der höchstens ein Nebensatz ist, eine Aussage zur praktischen Umsetzung: Soll sie freiwillig oder gesetzlich geschehen? Nichts, rein gar nichts sagt die CDU hierzu.

Meine Damen und Herren! „Die Wirtschaft hat dem Volk zu dienen“, so steht es im Programm der NPD. Sehr wohl betrachten wir die kleinen und mittelständischen Unternehmen als Teil dieses Volkes. Das, was Sie uns allerdings auf den Tisch gelegt haben, lässt einzig und allein den Schluss zu, dass ein weiterer Baustein gelegt werden soll, um den Hauptbeschäftigungssektor Mittelstand auszuhebeln.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Wir sagen jedoch: Der Angestellte und der Arbeitnehmer haben unabhängig von ihrer Stellung im Unternehmen beteiligt zu werden. Wir fordern die Freiheit für die Menschen, ob sie ihr hart erarbeitetes Geld lieber sofort ausgeben, auf die Bank bringen oder im Unternehmen investieren wollen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort; Herr Weichert, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut unserer Geschäftsordnung kann eine Fraktion zu einem bestimmt bezeichneten Gegenstand der Landespolitik von allgemeinem und aktuellem Interesse eine Aktuelle Debatte beantragen.

Vielleicht ist mir aufgrund der Haushaltsberatungen entgangen, warum die Mitarbeiterbeteiligung und die Investivlöhne derzeit ein aktuelles Thema der Landespolitik in Sachsen sein sollen. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle auch kurz machen.

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Erstens. Unsere Bundestagsfraktion hat zu diesem Thema im August eine Große Anfrage in den Bundestag eingebracht.

Zweitens. Auf Antrag unserer Fraktion hat sich der Deutsche Bundestag am 30. November 2006, also vor 14 Tagen, ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt – übrigens mit großer Übereinstimmung aller Fraktionen.

Drittens. Wir haben einen Beschluss zu diesem Thema Anfang dieses Jahres im Landtag mitgetragen.

Viertens. Ich begrüße auch das Votum des CDUParteitages für mehr Mitarbeiterbeteiligung.

Fünftens. Ich glaube, wir handeln aktuell, wenn wir das Thema im Bundestag belassen.

Deshalb spare ich mir meine Redezeit für die folgende wirklich aktuelle, landespolitisch relevante Debatte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort; Herr Morlok, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tücke liegt natürlich im Detail, wenn wir über das Thema Mitarbeiterbeteiligung sprechen. Verschiedene Punkte sind bereits angesprochen worden. Es gibt eine unterschiedliche Wahrnehmung, was man unter dem Begriff Mitarbeiterbeteiligung versteht. Wenn wir uns einmal anschauen, wie das im Unternehmensbereich gesehen wird, so möchten die Unternehmen gern reine Erfolgsbeteiligungen haben – ohne Mitsprache. Die Gewerkschaften – Herr Pecher hat es wieder eindrucksvoll bestätigt – möchten gern einen garantierten Ertrag haben, eine volle Mitsprache und kein Risiko.

(Mario Pecher, SPD: Es geht aber um den Lohn!)

Das ist das Problem, der ideologische Konflikt, den wir hier eigentlich lösen müssen. Dabei waren wir aber im Frühjahr in diesem Hause schon einmal weiter. Ich möchte Kollegen Nolle zitieren, der in der damaligen Debatte zu unserem Antrag gesprochen hat. Herr Nolle sagte – ich zitiere –: „Nur die Gralshüter der beiden Seiten, Betonköpfe der Unternehmer und Gewerkschaften, halten heute noch, was die Mitarbeiterbeteiligung angeht, immer noch krampfhaft an alten, längst vergangenen Schlachtordnungen und Ideologien fest.“ – So Herr Nolle. Das ist es, was Sie gerade gemacht haben, Herr Pecher.

(Beifall bei der FDP)

Herr Nolle hat weiter gesagt: „Schon heute gibt es in Deutschland mehr Aktienbesitzer als Gewerkschaftsmit

glieder“, und er hat damit einen Beschluss des FDPParteitages aus dem Jahre 2001 zitiert. Herr Nolle sagte weiter: „Beteiligung ist nie ganz ohne Risiko. Es gibt verschiedene Modelle, bei denen man die Risiken minimieren kann.“ Herr Nolle, Sie praktizieren dies in Ihrem Unternehmen und kennen sich damit auch aus; Herr Pecher hat keine Ahnung.

(Beifall bei der FDP)

Natürlich, lieber Kollege Zais, muss man beim Thema Investivlöhne die beiden Möglichkeiten betrachten. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass es sinnvoll ist, den Investivlohn, also Beteiligungen, aus dem Unternehmensgewinn zu bezahlen. Gerade dann, wenn das Unternehmen in bestimmten Jahren gut läuft und zusätzlich etwas auszuschütten hat, könnte dies ein sinnvolles Angebot sein: Ich beteilige euch am Gewinn, indem ich euch Unternehmensanteile zur Verfügung stelle. – Das ist ein Modell.

Vergessen Sie aber bitte auch das andere Modell nicht. Auch der Mitarbeiter kann aus freien Stücken entscheiden: Ich möchte einen Teil meines Lohnes nicht ausbezahlt haben, sondern in eine Beteiligung umgewandelt bekommen. Diese Bruttolohnumwandlung ist die zweite Säule, und diese muss genauso möglich sein und die Rahmenbedingungen dafür müssen genauso geschaffen werden.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Natürlich sehen wir auch die Risiken, die sich beim Arbeitnehmer kumulieren: das Arbeitsplatz- und das Kapitalrisiko. Das darf man nicht von der Hand weisen, und das Prinzip der Risikostreuung legt eigentlich nahe, dass man eben nicht im eigenen Unternehmen investiert, weil man zusätzlich zu den Arbeitsplätzen auch noch die Beteiligung verlieren würde. Aber wer im Unternehmen tätig ist, kennt dieses besser und kann daher viel eher die Risiken einschätzen und darauf reagieren.

Wir müssen wissen, dass eine Unternehmensbeteiligung kein Sparbuch und kein Bundesschatzbrief ist und deshalb nur absolut freiwillig geregelt werden darf. Aber, Herr Pietzsch, ich freue mich, dass Sie dies als Vertreter der CDU so unterstützen. Was ich aber nicht verstehe: Wenn Sie in Dresden auf Ihrem Parteitag fordern, den Steuerfreibetrag im § 19a EStG zu verdoppeln, wie passt das in die Landschaft, dass Sie mit der Koch-SteinbrückListe genau diesen Freibetrag im § 19a im Jahr 2004 abgesenkt haben? Dort haben Sie es abgesenkt, verkaufen hier jedoch, dass Sie für Unternehmensbeteiligungen sind. Ich meine, dies ist keine konsequente Politik. Wenn Sie das wollen, machen Sie es richtig, und nicht einmal hü und einmal hott!

(Beifall bei der FDP)

Ich frage mich weiter: Was hat die Staatsregierung seit März 2006 unternommen? Ich hoffe, Herr Staatsminister Jurk, Sie werden nachher in der Debatte noch das Wort

ergreifen. Wir als FDP hatten ja einen Antrag eingebracht. Auf diesen Antrag hin wurde beschlossen, dass die Staatsregierung die Unternehmen verstärkt über Mitarbeiterbeteiligung informieren soll. Sie soll in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen für Unternehmen prüfen und sich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Herr Jurk, ich würde mich sehr dafür interessieren, wenn Sie heute im Rahmen der Debatte darlegen, was Sie als Vertreter der Staatsregierung seit März 2006 getan haben.

Kollege Michael Weichert, das ist aktueller Bezug: Natürlich haben wir in Sachsen hier im Parlament einen Beschluss gefasst, und es muss auch möglich sein, im Rahmen einer Aktuellen Debatte, wie wir sie beantragt haben, einmal nachzufragen, was die Staatsregierung aus dem, was das Parlament hier beschlossen hat, gemacht hat.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort; Herr Heidan.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zais, wenn ich Ihren Beißreflex auf Kapital oder Klassenkampf schon höre, muss ich Ihnen sagen: An dieser Stelle ist Investivlohn sicher nicht so zu verstehen, dass wir wieder zu Volkseigentum oder anderem kommen. Dies haben wir ja bereits vergleichsweise 40 Jahre hier praktiziert und wollen es mit Sicherheit nicht wiederholen. Ich denke, das muss ich auch an die Adresse der FDP sagen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Die CDU bekennt sich nach wie vor zum Eigentum und zum freien und sozial verantworteten Unternehmertum, und genau darauf zielt auch der Investivlohn.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Was? Oh, da würde ich vorsichtig sein!)

Es ist auch wissenschaftlich erwiesen, meine Damen und Herren, und ich möchte dies einmal in vier Punkten hervorheben. Mein Kollege Thomas Pietzsch hat es teilweise bereits erörtert, ich möchte es noch einmal vertiefen.

Erstens. Die Mitarbeiterbeteiligung kann zu höheren Produktivitäten führen und damit letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Unternehmen stärken.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Verschärfung der Ausbeutung!)

Die Möglichkeiten, sich stärker mit dem Unternehmen zu identifizieren, werden durch den Investivlohn gestärkt.

Zweitens. Auch und gerade – hier spreche ich aus eigener Erfahrung – in den neuen Bundesländern ist die Eigenkapitaldecke der Unternehmen vergleichsweise dünner als in anderen Regionen unserer Bundesrepublik. Mit dem