Protocol of the Session on December 15, 2006

Herr Staatsminister Jurk.

Herr Abg. Herbst, ich möchte Ihre Frage beantworten und nehme wie folgt Stellung:

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat frühzeitig erkannt, dass es im Bereich des Übergangs von der Bundesautobahn A 17 zur tschechischen Autobahn D 8 Probleme mit der Mautpflicht – im Sprachgebrauch der Europäischen Gemeinschaft eigent

lich eine Benutzungsgebühr – geben könnte. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Problematik in den bilateralen Gremien von Bundesrepublik Deutschland und Tschechischer Republik auf die Tagesordnung gesetzt und im September darüber beraten wurde.

Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass sowohl die Entscheidung über die Vignettenpflicht auf dem neuen Abschnitt der D 8 als auch die gesamte Vorverkaufsproblematik in erster Linie eine tschechische Angelegenheit darstellt.

Anlässlich der letzten Befahrung der A 17 am 4. Dezember erhielt ich Kenntnis davon, dass die Bundespolizei mit der tschechischen Grenzpolizei festgelegt hat, keine Vignetten am Grenzübergang zu verkaufen. Grund dafür sei die zu erwartende Verzögerung der Abfertigung an der Grenze. Gleichzeitig informierte der ADAC das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit über die gescheiterten Verhandlungen zum Vignettenverkauf. Daraufhin habe ich mich sofort an meinen tschechischen Amtskollegen Jiři Kubinek gewandt. Ich habe nochmals auf die zu erwartenden Probleme nach Freigabe des neuen Autobahnabschnittes der D 8 auf tschechischer Seite hingewiesen und verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet.

Inzwischen hat das tschechische Verkehrsministerium mitgeteilt, dass die Mautpflicht auf diesem Abschnitt erst ab dem 1. Januar 2007 gelten wird und bis dahin eine Lösung gefunden ist.

Zu Ihrer 2. Frage: Die Verhandlungen über den Verkauf der Vignetten für die tschechischen Autobahnen werden derzeit zwischen dem tschechischen Automobilclub und dem ADAC geführt. Es besteht aber bereits Einvernehmen, dass der ADAC berechtigt wird, die Vignetten in Deutschland und insbesondere in Sachsen zu vertreiben. Erschwert wird die Aufnahme der Vertriebsleistung allerdings durch die geplante Umstellung der Laufzeiten dieser Vignetten. Die neuen Vignetten sind derzeit noch nicht in ausreichender Stückzahl erhältlich.

Die Probleme müssen in den verbleibenden zwei Wochen zwischen den Beteiligten geklärt werden. Ich bin aber aufgrund der bisherigen Entwicklung zuversichtlich, dass die wirklich gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit der Sächsischen Staatsregierung mit ihren Partnern in der Tschechischen Republik auch in dieser Frage Erfolg zeigen wird.

Ich möchte kurz nachfragen. Sie erwähnten, dass Sie früh über die Problematik Bescheid wussten. Können Sie das noch etwas konkretisieren? Außerdem erwähnten Sie, dass das bereits im September in die Beratungen eingeflossen ist. Vermutlich wussten Sie schon vorher Bescheid.

Herr Herbst, das kann ich jetzt nicht mehr rekonstruieren.

Gibt es einen Anhaltspunkt, ab wann es vielleicht geregelt sein kann, dass über den

ADAC hinaus an Tankstellen oder Raststätten in der Grenzregion Vignetten verkauft werden? Gibt es dazu von tschechischer Seite irgendwelche Signale?

Wir haben nicht nur den Weg über das tschechische Verkehrsministerium gewählt, um Auskunft zu erhalten, sondern wir haben uns auch an die Botschaft gewandt. Es gibt eine entsprechende Pressemitteilung, die uns dazu erreicht hat.

Die tschechische Botschaft hat sich wie folgt geäußert: „Im Zusammenhang mit der feierlichen Eröffnung der Autobahn Dresden-Prag A 17/D 8, die am 21. Dezember 2006 erfolgen wird, gelangten mangelhafte Informationen an die Öffentlichkeit. Die Botschaft der Tschechischen Republik ist bemüht, diese Informationen zu korrigieren.

Die Autobahn D 8 in der Tschechischen Republik wird von der Grenze bis nach Ústí nad Labems Vorort Rehlovice, insgesamt 28,2 km, zuerst in Probebetrieb genommen und damit gebührenfrei bleiben. Das heißt, dass die Autofahrer auf diesem Autobahnabschnitt bis zum 31.12.2007 keine Autobahnvignette, die sonst in der Tschechischen Republik obligatorisch ist, benötigen. Ab dem 1. Januar 2006 wird auch auf diesem Autobahnabschnitt der normale Betrieb aufgenommen und dieser somit gebührenpflichtig, wobei beim nötigen Vignettenkauf eine kundenfreundliche Lösung gesucht wird.“ – So weit die Botschaft der Tschechischen Republik.

Ich habe auch noch die interessante Pressemitteilung des Tschechischen Automobilclubs, quasi des Pendants zum ADAC: „In den letzten Tagen haben die deutschen und tschechischen Medien über ein angebliches Problem mit der Distribution der Autobahnvignetten auf der neu eröffneten Autobahn A 8 von Lovosice nach Dresden informiert. Die deutschen Behörden haben Sorgen geäußert, dass von der tschechischen Seite kein Verkauf der tschechischen Autobahnvignetten in Sachsen sichergestellt wird und dass die tschechische Polizei die deutschen Fahrer bestrafen wird, obwohl die Fahrer keine Möglichkeit für Einkauf einer tschechischen Autobahnvignette haben. Diese Gefahr wurde heute gebannt. UAMK“ – also dieser Verband – „hat mit dem deutschen Automobilklub ADAC eine Verabredung zur Schaffung eines Verkaufssystems der tschechischen Autobahnvignetten in mehreren Verkaufsstellen in Sachsen getroffen. In einer tiefen Zusammenarbeit mit seiner Tochtergesellschaft Autoklub Bohemia Assistance, ABA, die ein offizieller Verteiler der Autobahnvignetten ist, beginnt Anfang nächster Woche eine Distribution“ – jetzt muss ich schauen: Eingang 8. Dezember, also kommende Woche – „der Vignetten nach Deutschland. Außerdem werden die Bedingungen geschaffen werden, eine Verkaufsstelle der Firma ABA direkt auf den Grenzübergang platzieren zu können. Durch die Maßnahme wird rechtzeitig der Verkauf der Vignetten sichergestellt werden, weil die Pflicht, eine tschechische Autobahnvignette auf diesem Teil der Autobahn zu haben, am 1. Januar 2007 beginnt.“

So weit aus dieser Presseinformation. Sie sehen, wir haben uns umfassend gekümmert, und ich hoffe, es gelingt.

Frau GüntherSchmidt, bitte; Frage Nr. 7.

Ich habe zwei Fragen zu erhöhten Cumarin-Werten im Weihnachtsgebäck.

Das ZDF-Magazin WISO berichtete in seiner Sendung am 4. Dezember 2006 über stichprobenhafte Untersuchungen im Weihnachtsgebäck. Diese ergaben erhebliche Grenzwertüberschreitungen an Cumarin (Extremata: 20- bis 40-fache Grenzwertüberschreitungen). Das Problem von erhöhten Cumarin-Werten im Weihnachtsgebäck ist seit über einem Jahr bekannt.

1. Wie viele Untersuchungen auf Cumarin-Grenzwertüberschreitungen mit welchen Ergebnissen hat der Freistaat im letzten Jahr durchgeführt?

2. Welche Maßnahmen wurden bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen eingeleitet?

Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Günther-Schmidt, der Fall stellt sich wie folgt dar: Von der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde festgestellt, dass in der Tat bei verschiedenen zimthaltigen Lebensmitteln der nach der Aromenverordnung festgelegte Höchstgehalt für Cumarin von 2 mg/kg vielfach überschritten wurde. Die hohen Cumarin-Gehalte sind darauf zurückzuführen, dass üblicherweise Cassia-Zimt verwendet wird, der von Natur aus einen hohen Gehalt an Cumarin hat. Bund und Länder streben aufgrund dessen ein einheitliches Vorgehen bei der Überwachung an, bei dem sowohl der gesundheitliche Verbraucherschutz als auch ein angemessener Umgang mit bereits hergestellten traditionellen Waren gewährleistet wird. Zu diesem Zweck wurden für die wichtigsten Produktgruppen maximale Gehalte an Cumarin ermittelt, bei deren Überschreitung die Lebensmittel als „nicht sicher“ beurteilt werden und aus dem Handel zu nehmen sind. Diese Höchstmengen orientieren sich an den durchschnittlichen Verzehrmengen der Kinder als der empfindlichsten Verbrauchergruppe und berücksichtigen die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der tolerablen täglichen Aufnahmemenge.

Mit dem Stand vom 7. Dezember dieses Jahres sind 47 Proben durch die amtliche Lebensmittelkontrolle entnommen und in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen auf Cumarin-Gehalt untersucht worden. Für 33 Proben liegen bereits Ergebnisse vor. Eine Probe wurde aufgrund des hohen Cumarin-Gehaltes als „nicht sicher“ beurteilt. Bei den anderen Proben waren die festgelegten Höchstmengen für Cumarin eingehalten

worden. Bei 14 Proben sind die Untersuchungen derzeit noch nicht abgeschlossen.

Zur zweiten Frage: Entsprechend der europäischen Basisverordnung für Lebensmittelsicherheit dürfen Lebensmittel, die als nicht sicher beurteilt sind, nicht in den Verkehr gebracht werden. Die sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden nehmen entsprechende Erzeugnisse vom Markt, so wie es auch im Fall der Beanstandung, die ich angesprochen habe, erfolgt ist. Daneben kontrollieren die Überwachungsbehörden die seitens der Unternehmen zugesagten Minimierungsstrategien.

Frau Köditz wünscht zu Frage Nr. 15 gerne eine schriftliche Beantwortung. – Herr Petzold von der NPD-Fraktion ist nun wieder dran; Frage Nr. 12.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um das Thema Mitarbeiterbeteiligungssysteme an Gewinn und Kapital bei Unternehmen im Freistaat Sachsen.

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) beteiligen 9 % der Betriebe in der Bundesrepublik Teile ihrer Belegschaft am Gewinn. Insgesamt stellte die Studie fest, dass die Beteiligungswerte mitteldeutscher Unternehmen sowohl in ihrer Gesamtheit als auch in Abhängigkeit von der Größenklasse niedriger seien als die der Firmen in Westdeutschland.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Unternehmen welcher Branchen im Freistaat Sachsen bieten derzeit nach Informationen der Staatsregierung ihren Mitarbeitern in welchem Umfang Beteiligungsmöglichkeiten an Gewinn und Kapital an?

2. Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung dem System von gewinnabhängiger und kapitalbasierter Entlohnung unter dem Gesichtspunkt eines zu erwartenden Fachkräftemangels sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen durch stärkere Identifikation von Arbeitnehmern mit den Unternehmen und dem daraus sich ergebenden Wettbewerbsvorteil von im Freistaat Sachsen ansässigen Unternehmen bei?

Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Herr Abg. Petzold, wir hatten heute schon eine Aktuelle Debatte zu dem Thema, die sicherlich manches erhellt hat. Aber ich möchte auf Ihre Fragen eingehen.

Zur ersten Frage nimmt die Staatsregierung wie folgt Stellung: Über konkrete Zahlen, wie viele Unternehmen im Freistaat Sachsen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beteiligungen, in welcher Form auch immer, anbieten, verfügt die Sächsische Staatsregierung nicht.

Zur zweiten Frage: Die Staatsregierung ist der Ansicht, dass eine gewinnabhängige und kapitalbasierte Entlohnung abzulehnen ist. Gewinnabhängige Lohnbestandteile sowie eine zusätzliche Entlohnung in Kapitalbestandteilen können jedoch eine Möglichkeit darstellen, die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber zu erhöhen. Damit können Arbeitsplätze gesichert sowie der Standort Sachsen für Fachkräfte attraktiver gemacht werden.

Aufgrund der sächsischen Unternehmensstruktur kann die Mitarbeiterbeteiligung in Form der Kapitalbeteiligung in naher Zukunft allerdings keine bedeutende Rolle im Freistaat Sachsen spielen. Sie kann nur ein Bestandteil einer entsprechenden Gesamtstrategie sein.

Herr Lichdi bittet um schriftliche Beantwortung seiner Frage Nr. 8. – Nun bitte ich Frau Falken, ihre Frage zu stellen; Frage Nr. 16.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich werde gleich beide Fragen zum demografischen Wandel vortragen und bitte den Minister, sie entsprechend zu beantworten:

1. Auf wessen Veranlassung, durch wen genehmigt und in welcher Funktion trat der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Matthias Rößler am 8. Dezember 2006 während der regulären Unterrichtszeit als Pflichtveranstaltung vor Schülern des Lichtwer-Gymnasiums in Wurzen zum Thema „Demografischer Wandel in Sachsen“ auf?

2. Inwieweit wird die Staatsregierung künftig in gleicher Weise den chancengleichen Zugang von Landtagsabgeordneten für Vorträge zum Thema „Demografischer Wandel in Sachsen“ zu Schulen des Freistaates Sachsen gewährleisten?

(Angelika Pfeiffer, CDU: Da habt ihr euch gegrämt!)

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, der demografische Wandel betrifft die ganze Gesellschaft und hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Bis jetzt war es nicht falsch!)

Vielen Dank für die Bewertung, Herr Dr. Hahn. – Das Thema ist inzwischen nicht nur in der öffentlichen Diskussion in den Medien angekommen, auch im Unterricht verschiedener Fächer an unseren Schulen wird der demografische Wandel thematisiert. Es ist deshalb nachvollziehbar und sinnvoll, wenn Schulen die Möglichkeit nutzen, Fachleute zu diesem Thema in den Unterricht zu holen.

Der Abg. Dr. Rößler ist als Mitglied der EnqueteKommission Demografischer Wandel ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet und darüber hinaus innerhalb

der Kommission auch für den Bereich Bildung verantwortlich. In dieser Eigenschaft hat er im Rahmen des Geografie- und Gemeinschaftskundeunterrichts einen Vortrag zum Thema „Demografischer Wandel in Sachsen“ vor Schülern der 12. Klasse am Lichtwer-Gymnasium Wurzen gehalten.

In den Lehrplänen beider Fächer gibt es dafür konkrete Anknüpfungspunkte. Die Schulleiterin, Frau Machner, hatte im Vorfeld der Veranstaltung mit der zuständigen Abteilungsleiterin im Regionalschulamt Leipzig Ablauf und Inhalt der Veranstaltung abgesprochen und auch selbst daran teilgenommen. Ich bin überzeugt, dass dieses Vorgehen den chancengleichen Zugang für alle sichert, die mit ihrem Fachwissen unseren Schülerinnen und Schülern Sachthemen vermitteln können.