– in insgesamt 175 Änderungsanträgen Umschichtungen in einer Größenordnung von 580 Millionen Euro vorgeschlagen, um den Dreiklang erstens Stärkung der Kommunen, zweitens Förderung für Kinder und drittens Schaffung von Arbeit umzusetzen. Außerdem würden unsere Änderungs- und Haushaltsgesetze im Parlament mehr Transparenz und mehr Mitwirkungsrechte als bisher sichern. Dies alles haben wir vor drei Jahren ausführlich diskutiert. Wenn Ihr Kurzzeitgedächtnis damit Probleme hat, ist das Ihr Problem, wir können uns noch gut Ihrer Redebeiträge entsinnen.
Entscheidend ist in allererster Linie, dass durch den Alleingang der Staatsregierung für die verfehlte Haushaltspolitik kein anderer für den Niedergang in Sachsen verantwortlich gemacht werden kann als allein die eben genannten Verursacher.
Ich versichere Ihnen schon jetzt, dass die NPD-Fraktion ihre Rolle als Anklägerin in diesem Prozess auch in Zukunft mit aller gebotenen Konsequenz wahrnehmen wird. Da ist uns überhaupt nicht bange, meine Damen und
Herren, denn Ihre Politik ist der beste Wurzelgrund für genau jene Fundamentalopposition, die Ihrem unseligen Treiben schon bald ein Ende setzen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie sich denken können, hatte ich eigentlich nicht vor, in dieser Debatte noch einmal das Wort zu ergreifen, aber der Debattenverlauf hat mich jetzt dazu provoziert.
Vor allen Dingen möchte ich an die Äußerungen von Frau Mattern und die Äußerungen zum Verfahren und zum Umgang mit der Opposition anknüpfen. Wissen Sie, ich beobachte die Haushaltsdebatten in diesem Hohen Hause seit sieben Jahren, früher als Mitarbeiterin, jetzt als Abgeordnete. Ich muss sagen, noch nie – diese Behauptung stelle ich auf – haben Sie in diesem Maße und mit dieser Arroganz der Macht die Opposition in den Haushaltsverhandlungen abblitzen lassen.
Wie war denn die Diskussion, beispielsweise im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, aber auch in anderen Ausschüssen, die ich als Vertreterin wahrgenommen habe? Sie sind auf unsere Argumente nicht eingegangen. Kein inhaltliches Argument zu unseren Änderungsanträgen! Es fand einfach keine Debatte statt.
Da haben wir schon angefangen, uns untereinander – mit Herrn Morlok und Herrn Lichdi im Oppositionslager über unsere Änderungsanträge zu streiten. Von der Koalition kam kein einziger Satz.
Da war einfach Schweigen auf der anderen Seite. Daran werde ich übrigens auch erinnern, wenn den Besuchergruppen erzählt wird, dass die eigentliche Debatte in den Ausschüssen stattfinden wird. Das kann man von dieser Haushaltsdebatte einfach nicht behaupten. Sie haben uns einfach eiskalt abblitzen lassen. Sie sind nicht auf unsere Argumente eingegangen.
Es ist beschämend gewesen. Streiten Sie doch wenigstens mit uns in der Sache und nicht mit billiger Polemik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Herrn Weichert würde ich gern noch einmal eingehen. Ihren Vergleich mit der Mondlandung fand ich schon bezeichnend. Ich will gern einen Satz dazu sagen. Wenn ich mich, wenn wir beide, wenn wir alle uns richtig erinnern, war der erste Deutsche im Weltall ein Sachse.
Meine Damen und Herren! Es gehört wahrscheinlich zur Tradition der PDS, bei den Debatten zum Haushaltsgesetz jedes Mal damit zu drohen, zum Verfassungsgericht zu gehen. Ich will das durchaus einmal darlegen.
Bereits zur Plenardebatte zum letzten Haushaltsgesetz, nämlich 2005 und 2006, im April 2005 wurden schon aufgeregt Forderungen zum Nachtragshaushalt erhoben und die PDS verkündete in ihrer Presseerklärung vom 20. April 2005, dass eine Klage vor dem Verfassungsgericht unvermeidbar sei. Sie haben das Haushaltsgesetz 2005 in sich geprüft. Das Ergebnis: Es gibt keine verfassungsrechtlichen Beanstandungen. Zu diesem Ergebnis kamen Sie von der PDS offensichtlich damals auch,
Wenn Sie nun heute wieder offen mit dem Klageweg drohen, dann kann ich Sie nur auffordern, jetzt aufmerksam zuzuhören und den Gesetzentwurf ganz unaufgeregt zu lesen. Sie werden sehen, dann kommen Sie zu dem Ergebnis, dass an Ihren „Vorwürfen“ nichts ist.
Also, lassen Sie mich jetzt einmal ausführen. Grundsätzlich besteht die jetzt so umstrittene Ermächtigung bezüglich der IT-Zentralisierung bereits heute. Vergleichen Sie einmal § 12 Abs. 15 Haushaltsgesetz 2005/2006. Änderungen hat die Regelung insoweit erfahren, als dass zum Zwecke der IT-Zentralisierung auch die nach § 12 Abs. 13 Haushaltsgesetz mögliche Bildung eines Staatsbetriebes nach § 26 SäHO mit umfasst ist oder dass es nunmehr einen Zustimmungsvorbehalt gibt. Warum will denn die PDS dann ausgerechnet jetzt gegen die Regelung eines Rechtsstreits eingehen? Das frage ich mich schon.
Wie widersprüchlich die Argumentation der PDS ist, wird auch an ihrem eigenen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz deutlich. Dort sind ungleich weitergehende Ermächtigungen enthalten. Vergleichen Sie doch bitte mal die Passagen zum Bürokratieabbau oder zum Fördermittelbereich. Auch dort ist lediglich eine Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses vorgesehen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte das Problem noch einmal kurz umreißen. Wir haben den Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2007 und 2008 natürlich juristisch, auch durch Dritte, prüfen lassen. Das wissen Sie auch. Das Ergebnis erwähnte ich bereits: keine verfassungsrechtlichen Beanstandungen.
Nun gibt es ein Kurzgutachten der Landtagsverwaltung. Das beanstandet § 12 Abs. 15 insbesondere wegen eines Verstoßes gegen das Delegationsverbot. Nun ist es in der Geschichte der Bundesrepublik sicher kein einmaliger Akt, dass zwei Juristen auch einmal nicht einer Meinung sind. Ich halte die Bedenken des Juristischen Dienstes nicht für gerechtfertigt. Sowohl der Gutachter, Herr Prof. Wieland, als auch der Normenprüfungsausschuss des Sächsischen Justizministeriums kamen zu einer anderen Einschätzung als der Juristische Dienst. Ungeachtet dessen, meine Damen und Herren, hat der Landtag am 13.12.2006 beschlossen, im § 12 Abs. 15 die Beteiligungsrechte des Landtages zu erweitern, und einen Zustimmungsvorbehalt des Landtages integriert.
Genau das, Herr Hahn, ist es, was der Juristische Dienst empfiehlt, wenn er resümiert: „§ 12 Abs. 15 verstößt gegen das Delegationsverbot“, jetzt kommt es, „sofern die Umsetzung der IT-Reform nicht zusätzlich an die Zustimmung des Sächsischen Landtages gebunden wird.“ Genau das ist mit dem Änderungsantrag der Regierungskoalition geschehen.
Ich verweise weiter: „Nach § 5 besteht ein Parlamentszustimmungsvorbehalt. Im Falle einer IT-Zentralisierung ist
Von einer grundsätzlichen und erheblichen finanziellen Belastung gehe ich zweifelsfrei aus. Frau Kollegin Weihnert hat das in dankenswerter Art und Weise hier vorgestern bereits dargelegt. Herr Kollege Bartl – er ist leider nicht anwesend –, Sie haben in Ihrer Kritik bezüglich des angeblichen verfehlten Hinweises auf § 5 Haushaltsgesetz bzw. Artikel 96 Sächsische Verfassung derartig engagiert von dieser Stelle aus vorgetragen, dass es schon fast überzeugend klang. Jetzt bitte ich Sie einmal, in Ruhe im Gesetz § 12 Abs. 15 aufzuschlagen, denn künftig wird dann stehen: „§ 5 Abs. 1 gilt entsprechend.“
Meine Damen und Herren! Der Satz ist nicht lang. Den kann man ruhig einmal bis zu Ende lesen. Es wird eben nicht auf die Voraussetzung des § 5 oder Artikel 96 Verfassung abgestellt. Das ergibt doch bereits der Sachzusammenhang. Es geht doch überhaupt nicht um zusätzliche oder dem Grunde nach unvorhergesehene Ausgaben. Keinen einzigen Cent darf ein zentralisierter IT-Dienstleister 2008 mehr bekommen, als derzeitig im Haushalt veranschlagt. Es geht eben nicht um ein Notbewilligungsrecht des Landtages. Es geht um Umschichtung im Vollzug, meine Damen und Herren, Umschichtungen von einer oder mehreren Haushaltsstellen von A nach B saldenneutral, eine eindeutige und klare Haushaltsvollzugsfolge.