Protocol of the Session on November 17, 2006

Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:

1. Welche konkreten Ergebnisse für den Freistaat Sachsen brachte der 6. Petersburger Dialog?

2. Wie wertet die Staatsregierung den Stand der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenarbeit sächsischer Partner aus der Wirtschaft und aus der Zivilgesellschaft mit russischen Partnern vor dem Hintergrund des Petersburger Dialogs?

Es antwortet Herr Staatsminister Winkler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kosel! Ich möchte zu beiden Fragen wie folgt antworten: Der 6. Petersburger Dialog war ein wichtiger Impuls für den Ausbau der Beziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und Russland. Konkrete Ergebnisse für den Freistaat Sachsen brachte der 6. Petersburger Dialog

in den drei Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung sowie Kultur.

Zur Zusammenarbeit in der Wirtschaft gilt es Folgendes zu sagen: Es wurde ein Vertrag über die Errichtung einer Grau- und Stahlgussgießerei in Sankt Petersburg zwischen der Firma Hörmann-Rawema Chemnitz und zehn weiteren sächsischen Unternehmen sowie dem KirowWerk in Sankt Petersburg unterzeichnet. Dieses Projekt soll die Keimzelle eines neuen Industrieparks in Sankt Petersburg werden. In dem Gespräch unseres Ministerpräsidenten mit dem Gouverneur von Nishnij Nowgorod, Herrn Schanzew, wurde die weitere Zusammenarbeit der Regionen in den Bereichen Automobilbau, Maschinenbau und Umwelttechnik konkretisiert. Ergänzend dazu bekundete der Gouverneur sein Interesse an Joint Ventures mit sächsischen Unternehmen in der Landwirtschaft und auch in der Holzverarbeitung.

Zum Bereich Wissenschaft und Bildung nehme ich wie folgt Stellung: Es wurde ein Memorandum zur Gründung eines Ständigen Deutsch-Russischen Rohstoffforums durch die TU Bergakademie Freiberg und das Sankt Petersburger Staatliche Bergbauinstitut unterzeichnet. Ziel dieses Forums ist die effektive und rationelle Nutzung fossiler, mineralischer und alternativer Rohstoffressourcen.

Zur Kultur: Im Beisein des russischen Staatspräsidenten, der Bundeskanzlerin und des sächsischen Ministerpräsidenten wurde am Elbufer – in unmittelbarer Nähe zu unserem Haus – das Dostojewski-Denkmal eingeweiht.

Zu Frage 2. Die Ausrichtung des diesjährigen Petersburger Dialogs in Dresden war ein weiteres herausragendes Ereignis in den langjährigen intensiven Beziehungen zwischen Sachsen und der Russischen Föderation. Die Staatsregierung unterstützt die Bemühungen der Unternehmen und der Institutionen der Zivilgesellschaft, die politischen Beziehungen weiterzuentwickeln, Kooperationsmöglichkeiten für die sächsischen Unternehmen zu erschließen und den Bürgern in der Russischen Föderation sächsische Kultur nahezubringen. Die Staatsregierung setzt sich für die bereits in der Russischen Föderation angesiedelten und auf dem Markt tätigen sächsischen Unternehmen ein. Gleichzeitig initiiert sie die Ausweitung und Neuansiedlung weiterer Investitionen, zum Beispiel in Form von Joint Ventures. Einzelne Regionen Russlands gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung, zum Beispiel die Wolga-Region mit den Schwerpunkten Baschkortostan, Tartastan und Nishnij Nowgorod sowie die Nordwestregion mit Schwerpunkt Sankt Petersburg und das Leningrader Gebiet. Wie groß das Interesse sächsischer Firmen an Russland ist, zeigt zum Beispiel die hohe Beteiligung von 60 Unternehmen an der Reise des sächsischen Ministerpräsidenten nach Russland im Mai dieses Jahres. Die Eröffnung eines Büros der sächsischen Wirtschaft in Moskau ist ebenfalls ein wichtiger Schritt zur Unterstützung dieser Entwicklung.

Auf den Gebieten Wissenschaft, Kultur und Bildung gibt es ebenfalls bedeutende Entwicklungen in der sächsisch

russischen Zusammenarbeit. Hervorheben möchte ich beispielhaft die im Mai 2006 durch den Ministerpräsidenten eröffnete Ausstellung „Die Juwelen August des Starken – Das Grüne Gewölbe zu Gast im Kreml“. Gastspiele sächsischer Kultureinrichtungen in Russland, zahlreiche Hochschulpartnerschaften und 22 Schulpartnerschaften sind ein weiterer Beweis für einen umfangreichen interkulturellen Austausch.

Herr Staatsminister, ich habe eine Nachfrage. Sie sprachen davon, dass die Staatsregierung Akteure unterstützt, die auf den Gebieten Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur Beziehungen mit Partnern in Russland aufnehmen. Welche konkreten Vorstellungen hat die Staatsregierung, wenn es um spezielle Projekte einzelner Akteure geht? Welche konkrete Unterstützung kann der einzelne Akteur von Ihnen erwarten?

Entscheidend ist, dass viele Akteure von sich aus mit ihren Vorstellungen an die Staatsregierung herantreten und um Unterstützung für die Verwirklichung dieser Projekte bitten. Ich kenne die Vielzahl dieser Akteure in den Bereichen Kultur und Hochschulen nicht im Einzelnen. Für uns ist wichtig, dass wir auf der Grundlage der bereits bestehenden Beziehungen die weiteren Projekte, die von der Basis her wachsen, unterstützen und begleiten. Da ich die Namen nicht griffbereit habe, biete ich Ihnen an nachzufragen, welche einzelnen Träger oder Partner an uns herangetreten sind und um Unterstützung gebeten haben.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Ich bitte jetzt, dass der Abg. Petzold seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 4.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema lautet: Identitätspreisgabe von Nutzern anonymer E-Post-Dienste an Drittstaaten im Freistaat Sachsen. Sogenannte Remailer sind Programme bzw. Dienstleistungsanbieter, die E-Post-Mitteilungen anonym oder unter einem Pseudonym versenden. Aus Finnland wurde ein Fall bekannt, wo der Remail-Dienst Penet von der finnischen Polizei auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft in Kalifornien gezwungen wurde, die Identität einer Person preiszugeben, welche Dokumente der Scientology-Sekte in den USA anonym ins Weltnetz gestellt hatte.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Fälle aus dem Zeitraum von 2001 bis 2006 sind der Staatsregierung bekannt, in denen welche Behörden, Institutionen, in- und/oder ausländische, staatliche und/oder nichtstaatliche Organisationen RemailUnternehmen aus welchen Gründen zur Preisgabe der

Identität ihrer Kunden auf Verlangen welcher Drittstaaten veranlassten?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für betroffene Nutzer von Remail-Dienstleistern im Freistaat Sachsen, um sich gegen die ungewollte Datenweitergabe sowie die Preisgabe ihrer Identität zur Wehr zu setzen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zu Frage 1: Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Daten über die Identität der Nutzer von Remail-Diensten an Drittstaaten übermittelt wurden.

Zu Frage 2: Remail-Dienste-Anbieter sind nichtöffentliche Stellen, für die die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gelten. Die Weitergabe der Identität des Nutzers durch den Remail-Dienste-Anbieter an Dritte ist gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift diese Weitergabe erlaubt oder der Betroffene einwilligt. So ist insbesondere die Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden gemäß § 112 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, soweit die Daten im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich sind. Der Betroffene hat zunächst gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz das Recht, von dem Remail-Dienste-Anbieter Auskunft darüber zu verlangen, an welche Empfänger Daten über seine Identität übermittelt wurden. Er kann sich, wenn er sich wegen der Weitergabe seiner Daten durch den Remail-DiensteAnbieter in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht, an die für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese wird die Angelegenheit prüfen und feststellen, ob ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Sitz des Remail-Dienste-Anbieters. Für die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich sind im Freistaat Sachsen die Regierungspräsidien zuständig.

Ich bedanke mich.

Ich bitte, dass die Abg. Frau Herrmann ihre Frage an die Staatsregierung stellt.

Herr Präsident! Es geht um das Bleiberecht für Flüchtlinge und die Ergebnisse der Innenministerkonferenz.

Am 16. und 17. November 2006 findet die Innenministerkonferenz statt, bei der über ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge beraten wird. Eine Vorkonferenz zwischen Staatsräten und Staatssekretären hat bereits am 2. und 3. November stattgefunden.

Frage an die Staatsregierung: Wie haben die Innenminister und -senatoren bei der Innenministerkonferenz am 16. und 17.11.2006 den Personenkreis gezogen, der ein Bleiberecht erhält, bzw. welche konkreten Voraussetzun

gen müssen Personen erfüllen, um von dem Bleiberecht erfasst zu werden; hilfsweise – sofern noch keine Ergebnisse vorliegen –: Wie sieht das konkrete Ergebnis des Vorbereitungstreffens der Staatsräte und -sekretäre hinsichtlich eines Bleiberechts für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge aus?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich soll Ihnen berichten, wie die Innenministerkonferenz über eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer entschieden hat. Das kann ich leider nicht, weil die Innenminister und -senatoren noch tagen. Das ist natürlich auch der Grund, warum ich – und nicht mein Kollege Dr. Buttolo – hier stehe.

Die Innenministerkonferenz behandelte gestern und behandelt auch heute diesen Tagesordnungspunkt Bleiberechtsregelung. Im Anschluss an die Tagung soll es eine Pressekonferenz geben. Das ist eigentlich der erstmögliche Zeitpunkt für alle, die nicht an der Konferenz teilgenommen haben, zu erfahren, welche konkreten Ergebnisse die Beratungen hatten. Ich muss Sie im Prinzip darauf verweisen.

Ich höre aus der noch unsicheren Nachrichtenlage, dass sich die Innenminister heute Nacht auf ein Zwei-StufenModell geeinigt haben. Das ist mir in der konkreten Ausgestaltung allerdings noch nicht bekannt.

Haben Sie noch die zweite Frage nach den Staatssekretären? Wollen Sie diese noch stellen?

Ich würde Herrn Staatsminister Buttolo bitten, mir die Fragen schriftlich zu beantworten. Mir war durchaus bewusst, dass die Ergebnisse erst zur Pressekonferenz genau bekannt werden sollen. Da wir aber nicht wissen konnten, wann die Fragestunde genau beginnt und die Pressekonferenz heute 12 Uhr sein sollte, hätte es sein können, dass Ihnen schon darüber Erkenntnisse vorliegen. Ich würde Sie bitten, mir das Weitere dann schriftlich zu beantworten.

Ich bitte die Abg. Frau Simon, ihre Frage an die Staatsregierung zu stellen.

Es geht um rechtsradikale Übergriffe in Löbau.

Am 23. Oktober 2006 hatte eine Gruppe Jugendlicher, die ihrem Erscheinungsbild und ihren Äußerungen nach der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, einen Jugendlichen angegriffen und einen Hund auf ihn gehetzt. Der Angegriffene musste wegen seiner Verletzungen stationär behandelt werden. Dank des beherzten Eingreifens von Anwohnern konnten die Täter gestellt werden. Trotz der begangenen Körperverletzung und obwohl die Polizei lautstark beschimpft wurde, nahm sie keine vorläufigen Festnahmen vor, sondern beschränkte sich auf das Feststellen der Personalien. Dadurch war es den

Tätern möglich, auch nachfolgend noch als Gruppe im Bereich der gerade begangenen Straftat in Erscheinung zu treten. Bereits am 9/10. September 2006 soll es im Rahmen des Löbauer Stadtfestes zu mehreren Übergriffen der rechten Szene gekommen sein.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Hält die Staatsregierung die Handlungsweise der Polizei für richtig und angemessen, um die rechtsextremistische Szene von weiteren Straftaten abzuhalten und um das dringend notwendige – und im konkreten Fall hoch anerkennungswerte – Engagement der Bevölkerung zu unterstützen und zu fördern?

2. Wie bewertet die Staatsregierung den Anstieg rechtsradikaler Aktivitäten im Raum Löbau und welche Initiativen hält sie für notwendig, um dem entgegenzuwirken?

Es antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Herr Präsident! Verehrte Frau Abgeordnete! Zur Frage 1: Der von Ihnen geschilderte und noch einmal vorgelesene Sachverhalt wurde durch die Ermittlungen des Dezernats Staatsschutz der Polizeidirektion OberlausitzNiederschlesien im Wesentlichen bestätigt. Vorläufige Festnahmen wurden durch die vor Ort handelnden Beamten nicht ausgesprochen, da die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.

Weitere im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen begangene Straftaten wurden seitens der Polizei nicht festgestellt. Das bloße, wie Sie es formuliert haben, In- Erscheinung-Treten ist nicht strafbewehrt.

Das von Ihnen genannte beherzte Eingreifen von Einwohnern bestand im Übrigen darin – ohne dass darin eine Abwertung zu sehen sein soll –, dass ein Anwohner aus etwa 200 Meter Entfernung den Sachverhalt beobachtete und die Polizei verständigte.

Im Zusammenhang mit dem Stadtfest in Löbau wurden keine Straftaten registriert. Die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere und tiefere als die getroffenen Eingriffe lagen zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahmen nicht bzw. nicht mehr vor. Polizeiliches Handeln – das wissen Sie wie ich – erfolgt zwingend auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze.

Zur Frage 2: Die Tendenz der Straftaten der PMK rechts – der politisch motivierten Kriminalität rechts – im Kreis Löbau-Zittau weist keinen signifikanten Anstieg aus. Ich will das mit einigen Zahlen belegen.

So gingen die Fallzahlen der PMK rechts insgesamt von 82 Fällen im Jahr 2001 auf nunmehr 54 Fälle mit Stand 10.11.2006 zurück. Das sind immer noch zu viele. Aber wir reden über Statistik.

Wesentlich repräsentiert wird die PMK rechts durch sogenannte Propagandadelikte, die mit 48, Stand 10.11.2006, den Hauptanteil an diesen Straftaten ausmachen. Dem gegenüber steht ein Gewaltdelikt im Jahr