Protocol of the Session on November 16, 2006

Neuntens. Sie wissen, dass wir schon seit Jahr und Tag, Monat für Monat, nachfragen und darauf bestehen, dass endlich einmal der Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt auf den Tisch kommt. In der Großen Anfrage wurde gesagt: Mitte 2006. Davor hieß es: gegen Ende 2005. Ich habe, ehrlich gesagt, keine Lust mehr, mir das jedes Mal anzuhören. Wer keinen Landesaktionsplan auf den Tisch legt, kann nicht von Perspektivenplanung in dieser Frage sprechen, das wissen wir alle. Deshalb erwarte ich, dass dies unverzüglich geschieht.

Meine Damen und Herren! Es ist vor Ort so viel passiert. Es gibt so viel Engagement in diesem Bereich, und ich sage Ihnen: Es gibt viele Menschen, die im Vorfeld dieser Diskussion zu mir gesagt haben: Bitte enttäuschen Sie uns nicht wieder. Reden Sie nicht über irgendetwas, sondern es geht hier um ganz klare Dinge, unter anderem auch um Finanzen. Viele Menschen arbeiten in diesem Bereich ehrenamtlich – sehr viele über Jahre –, und sie wollen dies auch weiterhin tun. Aber Allgemeinplätze sind eben nicht gefragt, sondern konkretes Handeln, und dazu fordere ich Sie auf. Deshalb auch unsere Große Anfrage.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich rufe die CDUFraktion auf; Frau Abg. Henke, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Ernst, ich habe Ihrem Redebeitrag sehr interessiert und gespannt zugehört. Der Antwort auf Ihre Große Anfrage konnten Sie entnehmen – so haben Sie es auch herübergebracht –, dass all das, was Sie gern möchten, umgesetzt wurde und sehr wohl im Freistaat Sachsen in Arbeit ist. Ich danke Ihnen, dass Sie das anerkannt haben. Man muss ganz eindeutig sagen, dass in diesem Bereich sehr wohl ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Ich möchte, da Sie es angesprochen haben, in meinem Redebeitrag einmal keine Dankes- oder Lobeshymne anstimmen, sondern Bezug darauf nehmen, was wir in den letzten Jahren in diesem Bereich getan haben.

(Beifall der Abg. Kerstin Nicolaus und Volker Bandmann, CDU)

Die Liste der Fälle häuslicher Gewalt ist lang, und ich könnte sicher eine Reihe von Beispielen anführen, die auf gefährliche Körperverletzung nach § 5 Artikel 224 StGB hinauslaufen würden. Das heißt, meine Damen und Herren, neben gefährlicher Körperverletzung gibt es eine ganze Reihe subtiler Formen von Gewaltanwendung, insbesondere psychischer Gewalt gegenüber Frauen, Männern und Kindern, und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Frau Ernst. Ich denke, das haben alle in diesem Hause und alle verantwortlichen demokratischen Politiker in diesem Lande auch so verstanden.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Frauen, Kinder und Männer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Hilfen für Opfer und Misshandlungen bereitzustellen. Das ist uns allen in diesem Fall sehr bewusst. Entscheidend ist zuallererst, dass wir auf der politischen Ebene die entscheidenden Impulse und Voraussetzungen für eine optimale und effektive Bekämpfung häuslicher Beziehungs- und sexualisierter Gewalt liefern. Auf diesem Feld haben wir in den letzten Jahren wichtige Dinge auf den Weg bringen können.

Mit dem Beschluss vom 1. April 2003 wurde durch die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ein institutionelles Koordinierungsgremium auf der Ebene der Staatsregierung geschaffen. Dieses initiiert, lenkt und koordiniert seitdem die Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auf staatlicher und Nichtregierungsebene. Wir haben dieses Organ geschaffen, um den Ausbau lokaler Netzwerke, Frau Ernst, voranzutreiben und deren Arbeit effektiver zu gestalten. Damit können heute abgestimmte Maßnahmen für einen verbesserten Opferschutz bzw. ein konsequentes Handeln gegenüber den Tätern sinnvoll umgesetzt werden. Diese sozialen Netzwerke fungieren als Bindeglied zwischen staatlicher Intervention bei häuslicher Gewalt und den Beratungs- und Betreuungsangeboten der freien Träger.

Neben der Einrichtung des Lenkungsausschusses haben wir eine Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, welche die Arbeit aller mit der Bekämpfung häuslicher Gewalt befassten Stellen auf eine solide rechtliche Basis stellen und beispielsweise die Polizei bei ihren Einsätzen flexibler handeln lassen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zwei wichtige Gesetze nennen. Erstens das Dritte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates vom 04.05.2004, welches eine Einfügung enthält, nach der nun die Polizei eine spezielle Befugnisnorm für die sogenannte Wohnungsverweisung besitzt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Zweitens handelt es sich um das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor Gewalttaten und Nachstellungen sowie Erleichterung der Überlassung der

Ehewohnung, welches durch uns bereits 2002 in Kraft trat.

(Unruhe im Saal)

Frau Henke, bitte unterbrechen Sie einen Moment. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es nicht sehr angenehm, dass zu diesem wichtigen Thema die Rednerinnen hier vorn keine Chance haben, gegen den Lärmpegel anzukämpfen. Ich bitte Sie um etwas Mäßigung. Danke.

Mit der Schaffung eines eigenständigen zivilrechtlichen Gesetzeswerkes zum Schutz der von Gewaltanwendung Betroffenen und der damit verbundenen Herauslösung der Problematik aus dem Intimbereich der Familie haben wir zu einer Enttabuisierung und einer stärkeren Öffentlichkeitsarbeit beitragen können. Die gesellschaftliche Sensibilität für die Problematik hat sich dadurch erhöht. Wir können davon ausgehen, dass die gestiegene Wahrnehmung und Reflexion des Themas in der Bevölkerung vor allem auch der erfolgreichen Netzwerk- und Sensibilisierungsarbeit der vier in Sachsen arbeitenden Interventions- und Koordinierungsstellen zu verdanken ist. Den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, den Bediensteten der Polizei, ich denke, allen innerhalb der staatlichen Bereiche und der vor Ort operierenden Netzwerke, den freien Trägern und den vielen Frauen in diesem Bereich sei an dieser Stelle ein großes Dankeschön gesagt.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD und der Staatsregierung)

Des Weiteren wurde konsequent am Aufbau von Krisen-, Interventions- und Koordinierungsstellen in allen Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen gearbeitet. Sie sehen daran, dass sich unsere Fraktion nicht erst seit den neuesten Ereignissen dafür einsetzt, die Bekämpfung häuslicher Gewalt voranzubringen. Wir haben längst erkannt, dass hier ein großer Handlungsbedarf besteht. Ich denke, jeder Politiker hier muss im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt mit zur Verantwortung gezogen werden.

Wir haben erkannt, dass nur eine ganzheitlich ausgerichtete Kette von Interventionsmaßnahmen des Staates und der nichtstaatlichen Unterstützungseinrichtungen ein effektives Arbeiten möglich macht. Die früher eher differenziert geleistete und meist unvernetzte Unterstützung und Beratung der Opfer ist heute überholt. Sie ist immer noch ein sehr wichtiger Teil unseres Konzeptes, jedoch besser mit den anderen Maßnahmen verknüpft und daher leistungsfähiger.

Gerade diese Vernetzung – zusammen mit der Intervention und Prävention – hat zum Ziel, nicht nur die Gewalt oder Bedrohung in Akutsituationen zu beenden. Sie eröffnet dem betroffenen Menschen vor allem konkrete Perspektiven für ein dauerhaft gewaltfreies Leben. Ergänzend zu den Hilfsangeboten und dem bereits bestehenden

Hilfsnetz für Opfer häuslicher Gewalt unterstützen wir Projekte zur täterorientierten Antigewaltarbeit. Diese ist mittlerweile fester Bestandteil der Koordinierungs- und Beratungsnetze und hat sich als ein wesentlicher Beitrag zum aktiven Opferschutz etabliert.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich eines dieser Projekte hervorheben, und zwar die täterorientierte Antigewaltarbeit in Trägerschaft der Triade GmbH Markkleeberg. Kern dieses Projektes ist das konsequente Einschreiten gegen Täter. Gewalttätern wird gezeigt, wie sie Konflikte anders als ausschließlich mit Gewalt lösen können. Dazu gehören zum einen die Stärkung positiver Aspekte der Familiendynamik und zum anderen, wenn nötig und möglich, die Veränderung unbefriedigender Lebenssituationen. Das Staatsministerium für Soziales fördert dieses Projekt. Im Kontext der Interventionsarbeit hat sich dieses Projekt in Sachsen als wirksamste Reaktion zur Unterbrechung der Gewaltspirale in Fällen häuslicher Gewalt erwiesen. An dieser Stelle möchte ich Frau Staatsministerin Orosz, die heute dienstlich unterwegs ist, und ihrem Haus sehr herzlich dafür danken.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Durch das stetige Vorantreiben der Netzwerkbildung im Bereich der Interventionsangebote haben wir erreichen können, dass nun auch die freien, die Straffälligen- und die Opferhilfen ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.

Meine Damen und Herren! Festzuhalten bleibt, dass sich das im Freistaat bestehende Netz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt beständig weiterentwickelt. Der Freistaat fördert derzeit im sozialen Bereich 18 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, vier Interventions- und Koordinierungsstellen und drei Täterberatungsstellen. – Vielleicht könnte die so innovative FDP auch einmal zuhören; wir haben das heute Morgen auch über zwei Stunden bei Ihrer Gesetzeseinbringung gemacht. Ich denke schon, dass die FDP-Fraktion an diesem Thema interessiert sein sollte. Danke schön.

All diese Einrichtungen bieten aufeinander abgestimmte Hilfen an. Wir können es als einen großen Erfolg werten, dass wir es geschafft haben, intervenierenden und präventierenden Charakter der Hilfeleistung sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

Im Ergebnis heißt das, der Freistaat stellt zur Bekämpfung häuslicher, Beziehungs- und sexualisierter Gewalt eine lokale, leistungsfähige und effizient arbeitende Struktur zum Schutz der Opfer, zur Vernetzung aller Einrichtungen der Antigewaltarbeit und zur Inverantwortungnahme der Täterinnen und Täter bereit.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen uns mit der bisher geleisteten Arbeit in diesem Bereich nicht zu verstecken. Da aber häusliche Gewalt nach wie vor ein gesellschaftliches Problem darstellt, bleibt auch in Zukunft eine Menge zu tun. Dieses Argument bewegte uns

dazu, die Bekämpfung häuslicher Gewalt explizit im Koalitionsvertrag zu verankern. Wir dürfen uns nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen. Wir sind gefordert, auch in Zukunft das Angebot an Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zu erhalten. Es ist unsere Aufgabe, weitere Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Täterberatungsstellen zu installieren.

Ein nächstes Ziel wird es sein, das bereits erfolgreich agierende Netzwerk um die Dienste und Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen des allgemeinen sozialen Dienstes, der Staatsanwaltschaften und anderer wichtiger Einrichtungen zu ergänzen. Schwerpunktmäßig werden wir zukünftig das Gesundheitswesen stärker in die Netzwerke auf regionaler und überregionaler Ebene einbeziehen. Ab dem Jahre 2007 werden wir vermehrt – Frau Ernst, hören Sie bitte zu – Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter im sozialen Dienst der Justiz anbieten, um diese so für die Fälle häuslicher Gewalt zu sensibilisieren.

Sie sehen, meine Damen und Herren, es bleibt eine Menge zu tun. Von daher sehen wir dem angedachten Landesentwicklungsplan der Staatsregierung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt mit Spannung entgegen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit des Lenkungsausschusses und damit aller anderen in diesem Netzwerk agierenden Einrichtungen. Da schon so oft von diesem Landesaktionsplan gesprochen worden ist und ich mich im Vorfeld persönlich kundig gemacht habe, möchte ich Ihnen hier gern bekannt geben, dass sich dieser Plan im Moment in der Überleitungsphase an das Kabinett befindet und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Ich denke, das ist eine gute Botschaft, die wir am Ende dieser Diskussion mit herüberbringen können.

An dieser Stelle möchte ich ganz konkret auf Ihren Entschließungsantrag eingehen, Frau Ernst. Die Punkte 1 bis 6, die Sie aufgeführt haben – ich gehe davon aus, Sie haben mir zugehört, da dies ein Thema ist, das Sie stark vertreten –, habe ich alle in meinem Vortrag ausgeführt. Das sind alles Dinge, an denen wir arbeiten, die wir umsetzen werden und die sicherlich noch weiterentwickelt werden müssen. Es ist nicht so, dass sie nicht vorhanden sind. Das wären die Punkte 1 bis 6.

Zum Punkt 1, dem Landesaktionsplan, habe ich gesagt, dass er uns Ende des Jahres zur Verfügung stehen wird. Punkt 2, Finanzielle Unterstützung: Sicherlich kann man dem Ehrenamt immer danken, das tun wir auch, und nicht nur pro forma, sondern weil es unsere Pflicht ist, diesen Menschen an dieser Stelle wirklich unseren aufrichtigen Dank rüberzubringen. Aber wir haben auch – und, Frau Ernst, das wissen Sie und Ihre Fraktion – im Haushaltsplan eine Erhöhung von 150 000 Euro gerade in diesem Bereich bereitgestellt.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS, tritt ans Saalmikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich bin schon fertig.

Ich denke, von daher kann ich für unsere Fraktion und für die Koalition sagen, dass wir diesen Entschließungsantrag ablehnen werden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Seltsam, dass man etwas ablehnt, wenn es so gut ist!)

Für die SPD-Fraktion Frau Dr. Schwarz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt einen Zusammenhang mit unserer gestrigen Aktuellen Debatte; denn auch Gewalt gegenüber Kindern und die Kinder- und Jugendarbeit wurden in der Großen Anfrage angesprochen. Prävention, Frühwarnsystem, Kooperation auf kommunaler Ebene, Projekte der Familienbildung, Einbindung der Kitas sind wichtige konkrete Schritte, die wir gestern besprochen haben und die nachhaltig und flächendeckend wirken sollen. Wie ich mir das vorstelle, dazu habe ich mich gestern geäußert.

Es geht aus der Antwort der Staatsregierung hervor, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen unternommen wurde – Kollegin Henke hat das sehr ausführlich beschrieben –, um den von Gewalt Betroffenen zu helfen; denn das muss neben der Bestrafung der Täter unser wichtigstes Ziel sein.

Die Initiativgruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat sich in den letzten Jahren große Verdienste erworben. Der landesweite Runde Tisch gegen Gewalt und ein Lenkungsausschuss – das wurde ausführlich beschrieben – haben sich mit dem Thema beschäftigt.

Mit dem letzten Doppelhaushalt, der jetzt noch in Kraft ist, sind Anstrengungen unternommen worden, die Interventionsstellen auszubauen und täterorientierte Beratung anzubieten. Das werden wir im kommenden Doppelhaushalt weiterführen.

Wir wollen uns mit dem Thema der Großen Anfrage erneut auseinandersetzen, wenn der Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt vorliegt. Ich kann auch nur bedauern, dass die Vorlage dieses Aktionsplanes immer wieder verschoben wurde. Aber in diesem Lenkungsausschuss und in der Gruppe, die den Landesaktionsplan vorbereitet, arbeiten wichtige ErfahrungsträgerInnen aus Interventionsstellen, Frauen- und Kinderschutzhäusern und Beratungsstellen mit. Ich dachte, das wüssten Sie, Frau Kollegin Ernst. Deshalb müssen Sie das nicht noch verlangen. Sie arbeiten bereits mit. Das ermöglicht uns eine intensive und tiefgründige Arbeit.

Die Antworten der Staatsregierung zeigen, dass wir in der Bewertung häuslicher Gewalt ein großes Stück vorangekommen sind. Wenn man das mit den Antworten auf die Große Anfrage vergleicht, die unsere Fraktion in der

letzten Legislaturperiode gestellt hat, sieht man, dass wir einen Paradigmenwechsel haben, was wir natürlich sehr begrüßen.

Die Zahlen und Fakten zeigen aber auch, wie aktuell dieses Thema ist und bleibt und dass strafrechtliche und polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichen. Ich sagte gestern schon: Wir brauchen nicht nur den Mut Betroffener, sich aus gewaltbetonten Beziehungen zu lösen, sondern eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um den Betroffenen zu helfen. Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Gewaltschutzgesetz und dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wichtige Schritte unternommen, um diesem Phänomen, wenn sicher auch nur teilweise, beizukommen. Dieses Phänomen – ich habe es hier schon einmal gesagt – nennt man die lautlose Krise des 20. Jahrhunderts.

Ich teile den Ansatz der Staatsregierung, häusliche Beziehungs- und sexualisierte Gewalt geschlechtsneutral zu betrachten. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Mehrzahl Täter sind. Das muss man auch aussprechen dürfen.

Sexuelle Gewalt findet zu zwei Dritteln aller Fälle im sozialen Nahraum von Familie und Haushalt statt. Untersuchungen haben weiter bestätigt, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen in allen Schichten und Altersgruppen vorkommt und dass die Opfer oft über Jahre hinweg misshandelt werden. Nach Angaben der Bundesregierung – so steht es auch in den Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage – rechnet man mit rund 15 Milliarden Euro, die diese Männergewalt den Staat kostet, Strafverfolgung und Betreuung der Täter nicht eingerechnet.