Protocol of the Session on November 16, 2006

Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat am 8. Juni 2006 einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Juniorprofessur eingebracht, den die Regierungskoalition bis dahin verschlafen hatte. Den sächsischen Juniorprofessuren wird damit Rechtssicherheit gegeben und ihre Stellung wird gestärkt. Anstatt auf der Grundlage des FDP-Entwurfes die dringend erforderliche gesetzliche Verankerung der Juniorprofessur schnell voranzutreiben, hielt es die Staatsregierung für angemessen, drei Monate später, am 22. August 2006, einen eigenen Entwurf zu diesem Thema einzubringen. Leider fehlen in diesem Entwurf einige wesentliche Regelungen, die nicht nur aus Sicht der FDP-Fraktion den Erfolg der Juniorprofessur in Sachsen gefährden, sondern auch von den sächsischen Juniorprofessoren selbst als unbefriedigend bezeichnet wurden.

In der Anhörung vom 27. September 2006 kritisierten die Sachverständigen, dass der Entwurf der Staatsregierung den Juniorprofessoren die Titelführung „Professor“ vorenthält. Diese Regelung erschwere die Akzeptanz der Juniorprofessoren an dieser Stelle unnötig. Außerdem laufe sie der eigentlichen Idee der Juniorprofessur zuwider.

Der FDP-Entwurf hingegen entspricht dem Anliegen der Juniorprofessoren in diesem Punkt. Aus unserer Sicht ist es überaus wünschenswert, dass die Juniorprofessoren den Titel „Professor“ führen. Schließlich lebt die Idee der Juniorprofessur davon, dass die Juniorprofessoren den Professoren weitgehend gleichgestellt werden.

Ähnliches, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt für die Teilnahme am Promotions- und Berufungsverfah

ren. Gleiche Regelungen für Juniorprofessoren und Professoren wurden in der Anhörung als erstrebenswert bezeichnet. Auch diesen Sachverhalt berücksichtigt der Gesetzentwurf der FDP, während der Entwurf der Staatsregierung die Juniorprofessoren als einzige wissenschaftliche Mitarbeitergruppe vom Berufungsverfahren völlig ausschließt. Damit die Juniorprofessur in Sachsen ein Erfolgsmodell wird, bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Die CDUFraktion, bitte; Herr Dr. Wöller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Hochschulrahmengesetz von 2002 wurde die Juniorprofessur eingeführt. Es ist das Ziel – Kollege Schmalfuß hat bereits darauf hingewiesen –, jungen Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine selbstständige Forschung und Lehre zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland in Sachsen zu stärken.

Aber damals ist das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet worden. Ursprünglich sollte die Juniorprofessur ein Zugangsmonopol zum Hochschullehrerberuf erhalten, was dankenswerterweise das Bundesverfassungsgericht gekippt hat. Die Juniorprofessur ist ein Zugang zur Professur, aber nicht der alleinige. Die Habilitation und andere wissenschaftliche Qualifikationen und berufliche Leistungen bleiben für uns wichtig. Wettbewerb sichert auch hier die besten Lösungen. Nach den Hochschulrahmengesetzesänderungen sind wir gehalten, bis zum 31.12.2006, also bis zum Ende dieses Jahres, diese Regelung im Landesgesetz umzusetzen, und dem kommen wir auch nach.

Wie ist die Lage? Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor: einmal der Regierungsentwurf im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2007/2008 und zum anderen der vorliegende FDP-Gesetzentwurf. Nun behandeln wir den FDPGesetzentwurf. Das Haushaltsbegleitgesetz, das diese Regelungen beinhaltet, werden wir erst nächsten Monat, also im Dezember, behandeln.

Der zuständige Wissenschaftsausschuss hat sich darauf verständigt, beide gleichzeitig zu behandeln, was nicht nur aus verfahrenstechnischen und zeitlichen Gründen gut war. Diese Behandlung ist in eine gemeinsame Anhörung gemündet, in der die Unterschiede beider Entwürfe deutlich zum Tragen gekommen sind. Im Regierungsentwurf ist eine Zwischenevaluierung erst nach vier Jahren vorgesehen. Damit nimmt der Entwurf Rücksicht auf die notwendige Zeit, um ein eigenständiges Forschungsprogramm zu erarbeiten. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Juniorprofessoren von mehreren Aufgaben entlastet werden, um sich auf die Dinge zu konzentrieren.

Es ist viel Lob ausgesprochen worden für den Regierungsentwurf, für die Tenure-Track-Regelung. Es ist die

Möglichkeit, einen besonders herausragenden Juniorprofessor zum Professor an der Hochschule zu berufen, auch wenn dieser an der Hochschule promoviert wurde und nicht außerhalb zwei Jahre wissenschaftlich tätig war.

Darüber hinaus sind klare Kriterien im Rahmen einer harten Zwischenevaluation verankert. Diese Kriterien stehen im Vorhinein fest und sind transparent. Darauf können sich die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren klar einstellen. Dem Ziel, besonders befähigte Bewerber zu gewinnen, ist mit dem Regierungsentwurf in besonderer Weise Rechnung getragen worden.

Die FDP will mit ihrem Gesetzentwurf diese Evaluation bereits nach drei Jahren und damit zu früh. Selbst der Sprecher der sächsischen Juniorprofessoren, der zu der Anhörung geladen war, führte dazu aus, dass der FDPGesetzentwurf an dieser Stelle zu knapp ist, insbesondere was die Tenure-Track-Regelung betrifft. Mit der Einführung der Juniorprofessur ist auch eine Vereinfachung und Umgestaltung der Gruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiter notwendig. Wie werden die Rechtsverhältnisse begründet? Was sind die Voraussetzungen dafür? Wie ist die dienst- und kooperationsrechtliche Stellung der jeweiligen Hochschulgruppenmitglieder? Das regelt der FDP-Gesetzentwurf nur am Rande.

Zum Titel ist Folgendes zu sagen: Wir haben natürlich Verständnis für das Begehr, den Professorentitel möglichst rasch auszubringen. Aber mit der Juniorprofessur ist ein Prozess in Gang gesetzt, der in eine unbefristete Professur mündet. Die Professur ist das Ende des Prozesses, aber nicht gleichzeitig die Krönung der wissenschaftlichen Anstrengungen während dieses Prozesses.

Wir wollen die rechtliche Umsetzung der Juniorprofessur mit dem Regierungsentwurf. Er kommt zugegebenermaßen spät, aber nicht zu spät. Wir setzen die erforderlichen Regelungen rechtzeitig um. Bis dato sind alle sächsischen Juniorprofessoren in den Genuss aller Regelungen gekommen. Mit den Vorgriffsjuniorprofessuren sind keinerlei Nachteile entstanden; das möchte ich hier noch einmal festhalten.

Der Regierungsentwurf, den wir im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes regeln wollen, ist ein solides, rechtlich tragfähiges Fundament. Damit stellen wir Sicherheit für die 45 Juniorprofessoren in Sachsen her und eröffnen die notwendigen wissenschaftlichen Entwicklungsperspektiven. In großer Übereinstimmung haben alle vier Sachverständigen im Rahmen der Anhörung dem Regierungsentwurf vor dem Gesetzentwurf der FDP den Vorzug gegeben. Tempo ist nicht alles, Herr Kollege Schmalfuß. Wir würdigen ausdrücklich den Versuch Ihrer Fraktion, es möglichst recht schnell zu machen. Allerdings setzen wir auf Qualität. Der FDPGesetzentwurf greift zu kurz, lässt wesentliche Fragen offen und ist mit heißer Nadel gestrickt.

Ich greife auf das Anhörungsprotokoll zurück. Einer der Gutachter, Prof. Gramlich, hat ausgeführt: „Mich hat der Entwurf, obwohl ich von der FDP ernannt worden bin,

nicht unbedingt überzeugt.“ Uns auch nicht und deswegen lehnen wir ihn ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU – Dr. Andreas Schmalfuß, FDP, steht am Mikrofon.)

Es tut mir leid, ich kann keine Zwischenfrage mehr zulassen, wenn die Rede beendet ist. – Die Linksfraktion.PDS; Frau Werner, bitte.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte mit ein paar grundsätzlichen Dingen anfangen. Wir reden heute über eine durch Bundesgesetzgebung erforderliche Landesregelung. Diese geht im Übrigen auf das Jahr 2001 zurück. Man muss heute sagen, die CDU Sachsens hatte damals nichts anderes zu tun, als dagegen zu klagen.

2004 hat das Bundesverfassungsgericht über die Klage befunden und dann hätte sich der Landesgesetzgeber endlich auf den Weg machen müssen. Die Linksfraktion hatte schon bei der Novellierung zum Professorenbesoldungsgesetz auf diesen Handlungsbedarf hingewiesen und in ihrer eigenen Novelle erste Regelungen getroffen, die damals von Ihnen leider nicht aufgegriffen wurden.

Nun schreiben wir das Jahr 2006 und sprechen über einen Gesetzentwurf – nicht der Staatsregierung, sondern der FDP, Herr Wöller; denn im Gegensatz zur Staatsregierung, die mittels eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens versucht zu retten, was noch zu retten ist, und wiederum wegen des Unvermögens der Vorgängerin oder der Unmöglichkeit der Koalition, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu kommen, hat die FDP ein ordentliches, weil transparentes und Beteiligungsrecht ermöglichendes Verfahren gewählt und einen Gesetzentwurf eingebracht. Für einen großen Teil junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommt das zu spät.

Meine verehrten Kollegen der FDP! So sehr ich Ihre Mühen schätze, trifft in diesem Fall die Kritik zu, die wir schon damals an der fünften Hochschulrahmengesetzesnovelle hatten. Die Reform der Personalstruktur und der Hochschullehrerlaufbahn war zwar dringend notwendig, aber sie wurde damals in dieser Novelle nur sehr halbherzig umgesetzt. In den Empfehlungen der Expertenkommission zur Reform des Hochschuldienstrechtes wurde unter anderem vorgeschlagen, den Qualifikationsweg des Hochschullehrers durch die Einführung der Juniorprofessur und die Abschaffung der Habilitation neu zu gestalten.

Was waren die Gründe? Das Ziel sollte eine frühere Unabhängigkeit des Hochschulnachwuchses in Forschung und Lehre sein, aber auch eine bessere internationale Anschlussfähigkeit, die Senkung des Erstberufungsalters und die Erhöhung der Anteile weiblicher und ausländischer Wissenschaftler. Ein weiteres Ziel war die bessere Planbarkeit der wissenschaftlichen Karrierewege. Man hat unter anderem erkannt, dass das Erstberufungsalter mit circa 40 Jahren sehr hoch war und den Prozess durch die sechs Jahre beanspruchende Habilitation mit anschließen

der Prüfung erschwerte. Außerdem gingen immer mehr junge, hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland weg.

Durch das Hinauszögern der landespolitischen Umsetzung sind auch in Sachsen junge Wissenschaftler verloren gegangen. Sie wissen vielleicht, dass die Linksfraktion eine Umfrage zu Promotionsbedingungen in Sachsen initiiert hatte. Es schrieben tatsächlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den USA. Einer berichtete, dass er kurze Zeit Juniorprofessor an der TU Dresden gewesen ist. Er ist weggegangen, weil die Rahmenbedingungen für ihn schwierig und die Karrieremöglichkeiten eben sehr unklar waren. Die Arbeitsbedingungen ließen genauso zu wünschen übrig. Das ist nun in den USA viel besser; er hat wesentlich bessere Arbeitsbedingungen und Karrierechancen, er kann lehren und forschen. Er schrieb, dass er noch von mindestens drei Menschen berichten könnte, die ebenso abgewandert sind. Wir können davon ausgehen, dass es noch mehr Menschen sind, die wir auf diese Weise verloren haben. Sie kommen nicht zurück.

Zurück zur Hochschulrahmengesetznovelle. Sie war damals halbherzig und nichtsdestotrotz kann das Land durch entsprechende gesetzliche Regelungen diese Mängel beseitigen oder wenigstens glätten. Leider hat die FDP wahrscheinlich den Mut verloren oder Angst vor der eigenen Moral gehabt und ist auf halber Strecke stehen geblieben.

Zu unseren Kritiken. Man kann über die Juniorprofessur nicht sprechen, ohne die übrige Personalstruktur im Blick zu haben. Das deutsche Hochschulsystem leidet an einer insgesamt sehr hierarchisch strukturierten Hochschule. Dies zu überwinden bedarf es eines umfassenderen Konzeptes. Doch die FDP hält am völlig überholten Nebeneinander von Beamten- und Angestelltenverhältnissen fest.

Aus Sicht der Linksfraktion ist wissenschaftliche Tätigkeit keine hoheitliche Aufgabe, sondern vielmehr gesellschaftliche Bildungstätigkeit. Im Übrigen bindet der Beamtenstatus die als Beamte beschäftigten Personen an die Hochschulen und erschwert einen Wechsel zwischen Arbeitsplätzen im Wissenschaftsbetrieb und nicht verbeamteten Arbeitsplätzen. Solch ein Wechsel muss aus unserer Sicht möglich sein. Die Linksfraktion fordert deshalb, dass Neuberufungen nur noch im Angestelltenverhältnis vorgenommen werden.

Wenn Sie die Karrieremöglichkeiten für Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher verbessern, müssen Sie sich auch mit dem anderen hauptberuflichen, nicht professoralen Personal beschäftigen. Doch Sie halten an der Kategorie des Assistenten fest und verbessern nicht die Rahmenbedingungen für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Linksfraktion meint, dass es notwendig ist, auch für diese Personengruppen zu einem geregelten Vertragsverhältnis zu kommen mit einer angemessenen Bezahlung, einer längeren Dauer der Verträge und entsprechenden Arbeitnehmerrechten. Wissenschaft als Beruf muss auch gelebt werden

können, indem wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht auf Forschung gesetzlich zugestanden wird und nicht vom Gutdünken der jeweiligen Professoren abhängig ist. Die Forderung der Linkspartei ist also eine gleichberechtigte wissenschaftliche Arbeitsteilung der an den Hochschulen Tätigen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einrichtung der Juniorprofessur muss mit der Abschaffung der Habilitation verbunden werden. Die Beibehaltung, wie im FDPGesetzentwurf vorgesehen, führt zu einer Abwertung der Juniorprofessur. Schon jetzt erleben wir, dass sich die Juniorprofessoren gezwungen sehen, sich aufgrund der gegenwärtigen akademischen Kräfteverhältnisse und dem dazugehörigen Standesdünkel zusätzlich an eine Habil zu machen. Die Habil ist nur auf eine isolierte Forschungsleistung bezogen. Sie wird dem vielschichtigen Anforderungsprofil des modernen Hochschullehrerberufs nicht gerecht und führt dazu, dass wir eine Selbstreproduktion der Professorenschaft nach Schule, Habitus und Geschlecht haben.

Damit wird auch ein weiteres ursprüngliches Ziel, nämlich dass junge Wissenschaftlerinnen begünstigt werden, ausgehebelt. Juniorprofessur, Habilitation und Gründung einer Familie sind zusammen einfach nicht leistbar. Dies ist im Übrigen auch für Väter kaum leistbar, aber noch immer ist es ja so, dass vor allem Frauen die Hauptverantwortung tragen müssen. Ich glaube, von Ihnen ist niemand in den Erziehungsurlaub gegangen. Es sind die Frauen, die auf ihre biologische Uhr hören müssen und sich dann gegen die Karriere entscheiden. Wir müssen leider feststellen, dass es immer öfter die jungen, intellektuellen Männer sind, die zugunsten der Karriere auf Kinder verzichten wollen.

Im Übrigen müsste Gleichstellungspolitik auch ein struktureller Bestandteil bei den Regelungen zu den Berufungen sein. Dazu findet sich bei der FDP allerdings gar nichts, was mich angesichts der Struktur der Fraktion nicht allzu sehr verwundert.

Ich möchte noch auf ein letztes Problem aufmerksam machen, nämlich das der Hausberufungen. Hier ermöglichen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf Ausnahmen. Damit ist aber der Bildung von Seilschaften und der Vetternwirtschaft Tür und Tor geöffnet.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP)

Schon heute zeigen die Befragungen, dass davon in großem Umfang Gebrauch gemacht wird. Zwischen einem Viertel und einem Drittel der Stelleninhaber von Juniorprofessuren gaben bei einer Befragung an, dass sie schon an der jeweiligen Universität promoviert hatten.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Ich denke, dass wir jetzt auch den letzten davon überzeugt haben, dass das nicht geht. Wir möchten Sie deshalb auf ein drittes Gesetz hinweisen – Herr Wöller, Sie haben das leider vergessen –, das sich im parlamentarischen Gang befindet, nämlich das Hochschulgesetz der Linksfraktion.

Dort haben wir die Kritikpunkte an der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes aufgegriffen und positiv beantwortet. Ich denke, diesem Gesetz können Sie dann auch reinen Gewissens zustimmen.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die SPD-Fraktion, bitte. Frau Dr. Raatz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist an sich schon ein ganz guter Abriss gegeben worden vom Inhalt des Gesetzes, das die FDP hier eingebracht hat. Ich stimme in vielem sowohl Herrn Schmalfuß als auch Frau Werner zu. Details dazu werde ich noch ausführen.

Frau Werner, wir sind mit unserem Koalitionspartner darin einig, dass die Juniorprofessur, wie sie Anfang 2001/2002 angedacht war, in Deutschland im Moment als alleinige Laufbahn nicht durchsetzbar ist. Hier müssen wir die Entwicklung abwarten. Ich finde es richtig, dass Sachsen geklagt hatte und die Habilitation als gleichwertiges Verfahren im Raum stehen lässt. Die Entwicklung an den Hochschulen wird zeigen, wie sich die Juniorprofessur durchsetzt und ob sich die Habilitation vielleicht im Laufe des Prozesses erübrigt.

Ob sich die Juniorprofessur zum Erfolgsmodell entwickeln wird, wie das auch Herr Schmalfuß wünscht, werden wir sehen. In verschiedenen Berichten werden dazu konträre Auffassungen geäußert. In einem Bericht wird gesagt, die Entwicklung wäre ganz gut, während der andere von der Juniorprofessur als Auslaufmodell spricht.

Ich gebe Ihnen recht, dass wir eine gesetzliche Grundlage brauchen, wenn man den jungen Wissenschaftlern und der Juniorprofessur in Deutschland eine Perspektive geben will.