Dr. Martens und Herrn Weichert. Ich übergebe das Wort an den Leiter der Wahlkommission, Herrn Colditz.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihefolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die zwei Mitglieder und die zwei Stellvertreter für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Dadurch, dass vier Kandidaten vorgegeben sind, können Sie sich also zu allen vier Kandidaten jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen hat.
Meine Damen und Herren! Ist noch jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde bzw. noch nicht gewählt hat?
Ich würde Sie bitten, im Saal zu verbleiben. Ich schlage Ihnen vor, dass wir nach Abschluss dieser Wahl gleich die Wiederholung der Wahl für den Rat für Sorbische Angelegenheiten durchführen und dass diese beiden Wahlen dann ausgezählt werden, während wir in der Tagesordnung fortfahren.
Meine Damen und Herren! Damit ist der Wahlvorgang zum Tagesordnungspunkt 5, Wahl von zwei Mitgliedern des Sächsischen Landtages und deren Stellvertreter für den Stiftungsrat der Landesstiftung Natur und Umwelt, abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten für den Rat für Sorbische Angelegenheiten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Jeder Abgeordnete hat fünf Stimmen. Sie können sich für fünf Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld entscheiden. Die
fünf Kandidaten, die dann die meisten Stimmen erhalten haben, sind gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, jetzt die Auszählung vorzunehmen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP und die GRÜNEN; die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun den Einreicherinnen das Wort, der CDU und der SPD. Herr Abg. Bandmann, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Polizeieinsatz zur Durchsuchung einer Beschuldigtenwohnung am 17. Dezember 2004 hat viel mediales Interesse erweckt. Insbesondere der Umstand, dass zwei Hunde erschossen worden sind, hat in der Boulevardpresse breiten Widerhall gefunden. Es war von einem Polizeiskandal und von einem völlig unverhältnismäßigen Vorgehen der Polizei die Rede.
Diesen Vorwurf möchte ich im Namen der Koalitionsfraktionen zurückweisen. Es handelt sich weder um einen Polizeiskandal noch um das völlig unangemessene Vorgehen der Polizei.
Uns hilft hier nur eine differenzierte Betrachtungsweise. Pauschale Verurteilung der Polizei lehnen wir ab. Dass es andererseits „optimalere“ Einsätze der Polizei in Sachsen gegeben hat, steht für uns außer Zweifel.
Aber jene, die stets perfekte Einsätze fordern, sind zugleich meist die, die die Polizeieinsätze aus Prinzip oder im Grundsatz kritisieren. Dieses politische Spiel machen wir nicht mit.
Der PDS – Herr Porsch und Herr Hahn – geht es um die Beschädigung des Ansehens der Polizei und letztendlich des Innenministers.
Sie – die PDS – hat kein Problem damit, sich dafür zum Fürsprecher dubioser Personen aus der Rotlichtszene zu machen.
Da wird das wahre Agieren der PDS sichtbar. Man lernt nicht aus. Ich denke, auch die Werbung für Drogen von Frau Bonk aus der PDS ist dafür ein beredtes Zeichen.
Nein, Frau Präsidentin. Aber nun zum Antrag – Was war wirklich geschehen? Zu Beginn des Novembers 2004 lagen der Staatsanwaltschaft Dresden Anzeigen vor, wonach es einen schwerwiegenden Korruptionsfall in den Reihen der Polizei geben könnte. Ein in der Dresdner Rotlichtszene polizeilich bekannter Mann lebte mit seinem Quasi-Schwager, einem Polizeibeamten, unter einem Dach in einem Einfamilienhaus.
Das zuständige Amtsgericht erließ daraufhin am 13. Dezember 2004 einen Beschluss zur Durchsuchung der Person und der Wohnung mit Nebenräumen, der bordellartigen Einrichtung mit Nebenräumen sowie des Pkws des so genannten Rotlichtkönigs. Mit der Durchführung des Einsatzes wurde das Spezialeinsatzkommando Sachsen beauftragt. Der bordellähnliche Betrieb wurde am 17. Dezember 2004 ab 2:33 Uhr durchsucht. Die Hunde des so genannten Rotlichtkönigs konnten in einem Zimmer fixiert werden. Im Rahmen des Einsatzes wurden geringe Mengen Kokain und ein so genannter Totschläger sichergestellt. Der Rotlichtkönig wurde – völlig entgegen seiner üblichen Verhaltensweise – ausgerechnet in dieser Nacht nicht in seinem Stundenhotel angetroffen.
Daraufhin wurde seine Wohnung in der Schillerstraße in Dresden durchsucht. Auch dies war vom Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vollständig gedeckt. Das SEK war über die zuvor ergangene Fixierung der Hunde in dem bordellähnlichen Betrieb informiert worden. Deshalb war es überrascht, in dem Einfamilienhaus von weiteren zwei Hunden angegriffen zu werden. Der Angriff wurde rechtmäßig mit Schusswaffen abgewehrt.
Danach wurde die geplante Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durchgeführt. Die Hunde wurden anschließend abtransportiert.
Der Innenminister hat in der Innenausschusssitzung am 13. Januar dieses Jahres umfassend und detailliert zu dem Vorgehen der Polizei Stellung genommen. Mitglieder aller Fraktionen haben ihn detailliert befragt. Wir haben schlüssige und sinnvolle Antworten auf unsere Fragen erhalten. Der Einsatz des Spezialeinsatzkommandos war in Anbetracht der Schwere der erhobenen Vorwürfe, der persönlichen Vorgeschichte des Beschuldigten und der besonderen Umstände des Rotlichtmilieus zweckmäßig. Der Einsatz von Schusswaffen zur Abwehr des Hundeangriffs war rechtmäßig. Das erlauben sowohl das Strafgesetzbuch als auch das Sächsische Polizeigesetz als auch die Einsatzvorschriften der Polizei.
Meine Damen und Herren! Auch wir hätten uns gewünscht, dass der im Einfamilienhaus angetroffene Quasi-Schwager des Rotlichtkönigs nicht betroffen gewesen wäre. Wir hätten uns auch gewünscht, dass die Hunde des Polizisten nicht getötet worden wären.
Wir hätten uns vielleicht noch das eine oder andere gewünscht, aber polizeiliche Einsätze dieser Kategorie sind nicht bis ins letzte Detail planbar. Die Polizei hat unseres Erachtens klar und rechtmäßig gehandelt.
Es liegt weder ein Skandal noch ein unverhältnismäßiger Einsatz vor. Nicht jeder nicht optimal verlaufende Einsatz ist also ein Skandal.
Meine Damen und Herren, auf eines möchte ich allerdings zum Schluss schon noch hinweisen: Die politische Zielrichtung des PDS-Antrages ist klar: Die sächsische Polizei soll ins Zwielicht gebracht werden, damit sollen der Innenminister und die Regierungskoalition getroffen werden. Wir werden dieser politischen Zielrichtung nicht auf den Leim gehen. Wir stehen weiterhin hinter der sächsischen Polizei und unterstützen diese bei ihrer schwierigen Aufgabe.
Wir unterstützen auch den Innenminister bei seiner Aufgabe, den öffentlichen Dienst sauber und korruptionsfrei zu führen. Das sind wir den Menschen im Freistaat Sachsen schuldig und ich denke, das ist bisher eine übereinstimmende Auffassung der meisten Abgeordneten dieses Hohen Hauses gewesen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen, um den es ja heute geht, ist themengemäß militärisch knapp gefasst. Unter dem Betreff „Polizeiaktion des SEK Sachsen am 17. Dezember 2004 im Dresdner Stadtteil Loschwitz“ begehren CDU und SPD in seltener Allgemeinheit einer Antragsformel: Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, über die oben genannte Polizeiaktion umfassend zu berichten. Da der Herr Bandmann das Staatskabinett in einer Person ist, hat er es jetzt getan.