kommunale Finanzausgleich spielt daher eine Schlüsselrolle in unserem Bestreben nach einer „angeglichenen“ Daseinsvorsorge – auch in allen Teilen des Freistaates Sachsen.
Einen kommunalen Finanzausgleich gibt es, wie gesagt, in allen Bundesländern. Doch das sächsische FAG hebt sich seit Jahren von denen der anderen deutschen Länder ab. Man kann es mit Fug und Recht als eine Art Modell bezeichnen; denn es gibt unseren Kommunen in einem bundesweit einmaligen Umfang Stabilität und Kontinuität. Ich will Ihnen sagen, woran das liegt.
Sachsen hat 1996 den Gleichmäßigkeitsgrundsatz als Prinzip in das FAG eingeführt. Für diejenigen, die neu im Parlament sind, will ich es gern noch einmal zitieren. Danach sollen sich die allgemein verfügbaren Gesamteinnahmen der Kommunen gleichmäßig zu den allgemeinen Deckungsmitteln des Freistaates entwickeln. Dies ist der so genannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Dieser faire Interessenausgleich verhindert willkürliche Eingriffe in die Kommunalfinanzen und hat wegen seiner hier nur verkürzt beschriebenen Regelgebundenheit auch bundesweit Anerkennung gefunden. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Die Höhe der Zuweisungen an die Kommunen, meine Damen und Herren, bezieht sich auf die Einnahmenerwartungen des Landes und der Kommunen nach den jeweils vorliegenden Steuerschätzungen. Wir prognostizieren sozusagen die nächsten Jahre. Am Ende des dann abgelaufenen Haushaltsjahres wird abgerechnet, wobei die tatsächlichen Beträge zugrunde gelegt werden. Ergibt sich ein Korrekturbetrag – und es ist normal, dass
er sich ergibt –, so wird dieser bei den Zahlungen im übernächsten Haushaltsjahr berücksichtigt. Insofern kommt es nicht nur bei der Planung der Finanzausgleichsmasse zu einem Interessenausgleich, sondern er wird tatsächlich durch die jahresbezogene Ist-Abrechnung hergestellt.
Nun war die Situation – das wissen Sie – in den letzten zwei Jahren anders als bislang. Die Steuereinnahmen des Freistaates waren deutlich geringer – darauf habe ich von dieser Stelle aus mehrfach hingewiesen – als bei der Berechnung des FAG 2004, das wir im Dezember 2002 alle gemeinsam hier beschlossen haben,
angenommen, die der Kommunen demgegenüber jedoch noch relativ stabil. Nach der November-Steuerschätzung 2004 haben die Kommunen – Gott sei Dank – höhere Steuereinnahmen für die Folgejahre zu verzeichnen.
Dies hat zwei Folgen, meine Damen und Herren, die als Ausgangssituation die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden, also mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, weiter prägen.
Der Freistaat hat deutlich mehr Mittel an die Kommunen überwiesen, als dies nach Kenntnis der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich gewesen wäre. Das FAG war in den Jahren 2000 bis 2004 deutlich überdotiert. Das erkennen auch die Spitzenverbände an, sie sehen es genauso. Die Kommunen müssten also zusammengerechnet – auch das wissen Sie – die Bugwelle, die wir vor uns herschieben – zirka 640 Millionen Euro – zurückzahlen.
Zweitens. Dass das nicht geht, wissen wir. Deshalb haben wir einen Kompromiss ausgehandelt. Was haben wir getan? Wir haben nicht einfach gekürzt, sondern verhandelt, wie es dem Geist unserer Partnerschaft mit den Kommunen entspricht. Wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht. Mir war bewusst, dass die Kommunen an dieser Stelle nicht überfordert werden dürfen. Auch das war klar.
Erstens. Die Kommunen hatten beim Freistaat bislang einen Schuldenberg von zirka 650 Millionen Euro. Dieser kann nicht in einem Jahr abgetragen werden. Daher gibt der Freistaat zur Stabilisierung der allgemeinen Deckungsmittel Darlehen in Höhe von 135 Millionen Euro im Jahr 2005 und 65 Millionen Euro im Jahr 2006. Zudem, meine Damen und Herren, stundet der Freistaat 88,5 Millionen Euro im Jahr 2005 und 59 Millionen Euro im Jahr 2006, die im Ergebnis der November-Steuerschätzung von den Kommunen hätten erbracht werden müssen.
Damit wird die so genannte Bugwelle bis auf rund 350 Millionen Euro geglättet, diese existiert aber nach wie vor. Die Kommunen werden – darüber haben wir uns geeinigt, sogar schriftlich – dem Freistaat die verbliebenen Beträge in den Jahren 2007 und 2008 zurückzah
Insgesamt will ich anmerken: Das Land stellt den Kommunen Zuweisungen in Höhe von 2 630 000 Euro im Jahre 2005 und 2 551 000 Euro im Jahre 2006 zur Verfügung. Das sind ausschließlich die im FAG zur Verfügung stehenden Größenordnungen. Die im Haushalt noch abzugreifenden Mittel sind natürlich eine ganz andere Sache.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich bedanken. Wir haben trotz einer sehr, sehr schwierigen Situation, glaube ich, fair und konstruktiv zusammengearbeitet. Sie wissen, dass es im Jahre 2004 zweimal Kompromisse mit den Spitzenverbänden gegeben hat, einmal Ende Juni und einmal Anfang Dezember. Deshalb noch einmal: Es waren schwierige Verhandlungen, aber sie waren im Ergebnis gut. Wir haben uns nicht auseinander dividieren lassen. Das war möglich, da beide Seiten zurückgesteckt haben und dadurch ein akzeptabler Kompromiss gefunden worden ist. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist im Freistaat Sachsen die Lösung im Konsens mit den Kommunen auch ein Markenzeichen des kommunalen Finanzausgleichs.
Ich will auch anmerken, dass hinsichtlich ihrer Finanzausstattung unsere Städte, Gemeinden und Landkreise nach wie vor einen deutlichen Vorsprung gegenüber allen anderen neuen Ländern haben. So zahlte der Freistaat im Jahre 2003 – das ist die echte Ist-Abrechnung, die mir vorliegt, für 2004 liegt sie noch nicht vor – fast 100 Euro mehr pro Kopf an allgemeinen Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich als die anderen neuen Länder, und das, obwohl die Kommunen im Freistaat Sachsen bereits aus eigener Kraft, aus eigenen Steuereinnahmen im Vergleich mit den anderen neuen Ländern im Jahr 2003 rund 45 Euro mehr eingenommen haben. Das ist sehr gut. Dieser Vorsprung – so hat man mir jedenfalls seitens des SSG und es Landkreistages mitgeteilt – wird sich tendenziell für 2004 noch vergrößern.
Zudem werden die Kommunen durch verschiedene Maßnahmen des vom Kabinett inzwischen beschlossenen Doppelhaushalts profitieren. Ich erinnere an eine Investitionspauschale, die die Kommunen neben dem FAG bekommen, in Höhe von 50 Millionen Euro. Damit können sie dann auch die Eigenmittel bereitstellen, um Fördermittel im Jahre 2005 abzurufen. Ich will auch das Stichwort „Kita-Pauschale“ erwähnen. Auch diese steht den Kommunen voll und ganz zur Verfügung.
Gleichwohl – und das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich anmerken – gibt es zur Fortführung eines strikten Konsolidierungskurses in den kommunalen Verwaltungshaushalten keine Alternative. Die Kommunen müssen sich auf die ungünstige demografische Entwicklung einstellen. Darüber wurde oft genug gesprochen. Ich muss Ihnen nicht erläutern, was uns in Bezug auf die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen erwartet. Auch die Solidarpakt-II-Mittel, bei denen ab 2008/09 die Degression zu greifen beginnt, werden zurückgehen und nicht auf dem Niveau des Jahres 2005 bleiben. Auch darauf müssen sich die Kommunen einstellen. Ich weiß, wie schwer das ist. Denn nicht nur die Kommunen – das
werden Sie auch am Haushalt der nächsten Jahre erkennen –, sondern auch der Freistaat Sachsen muss seine Verwaltung verschlanken. Doch zurück zum Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
Einen Satz möchte ich noch sagen. Es ist ein Zitat des Deutschen Städte- und Gemeindetages. Er hat in seinem Gemeindefinanzbericht 2004 dargelegt: „Der kommunale Finanzausgleich hat in Sachsen mit dem auf Aufgaben orientierten Gleichmäßigkeitsgrundsatz und bedarfsgerechten Verteilungssystem für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen Modellcharakter erhalten. Selbst unter den schwierigen Rahmenbedingungen der aktuellen Finanzkrise von Land und Kommunen konnten für die Zukunftsprobleme des sächsischen Finanzausgleichs konsensuale Lösungen gefunden werden.“ So viel vom Deutschen Städte- und Gemeindetag zu unserem FAG. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren. Ich schlage Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs an folgende Ausschüsse vor: Haushaltsund Finanzausschuss – federführend –, Innenausschuss,
Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Ausschuss für Wissenschaft und Hochschulen, Kultur und Medien. – Es gibt Redebedarf. Herr Dr. Hahn, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben das noch einmal geprüft. Wir meinen, dass das Finanzausgleichsgesetz auch in den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft überwiesen werden muss, weil es dort ebenfalls Berührungspunkte gibt. Das heißt, dieser Ausschuss muss beteiligt werden.
Meine Damen und Herren, es geht also darum, den Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wir stimmen zunächst über diesen Antrag der PDS-Fraktion ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist diesem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich schlage vor, dass wir über die Überweisungen, die ich vorgetragen habe, im Komplex abstimmen. Wer diesem Vorschlag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch das kann ich nicht erkennen. Demzufolge sind diese Überweisungen so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 beendet.
Das Ergebnis der geheimen Wahl auf der Grundlage des Wahlvorschlags der Fraktion der PDS zur Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums liegt vor. Es wurden 120 Stimmen abgegeben. Davon waren zwei Stimmscheine ungültig. Der im Wahlvorschlag aufgeführte Kandidat Herr Bartl erhielt folgende Stimmen: 59 Jastimmen, 46 Neinstimmen und 13 Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Bartl in diesem Wahlgang nicht gewählt worden. Ich frage die PDS-Fraktion, wie sie mit diesem Ergebnis umgehen wird.
Frau Präsidentin! Wir sind natürlich nicht froh über dieses Ergebnis, wir werden aber in der heutigen Sitzung keinen weiteren Wahlvorschlag unterbreiten.
Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes und eines Stellvertreters des Landesjugendhilfeausschusses (gemäß § 12 Abs. 2 des Landesjugendhilfegesetzes)
Gemäß § 12 Abs. 2 und 5 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag zu Beginn der Wahlperiode zehn stimmberechtigte Mitglieder und zehn Stellvertreter in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Danach hat die NPD-Frak
tion das Vorschlagsrecht für ein stimmberechtigtes Mitglied und dessen Stellvertreter. Da in der 4. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages am 9. Dezember 2004 die Kandidaten der NPD-Fraktion nicht gewählt wurden, kommen wir heute zur Nachwahl. Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/0485 vor.
Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl des stimmberechtigten Mitgliedes und dessen Stellvertreters für den Landesjugendhilfeausschuss durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe, es gibt Widerspruch. Demzufolge wird die Wahl geheim durchgeführt. Wir kommen nunmehr zur Durchführung der geheimen Wahl des stimmberechtigten Mitgliedes und dessen Stellvertreters für den Landesjugendhilfeausschuss. Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: für die PDS-Fraktion als Leiterin Frau Roth, für die CDU-Fraktion Herrn Colditz, für die SPD-Fraktion Frau Dr. Raatz, für die NPD-Fraktion Herrn Schmidt, für die FDP-Fraktion Herrn Dr. Martens und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Weichert. Ich gebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission; Frau Roth, bitte.
Meine Damen und Herren! Ich rufe die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten für den Landesjugendhilfeausschuss aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes für Ja, für Nein oder für Stimmenthaltung entscheiden. Erhält der Kandidat mehr Ja- als Neinstimmen, ist er gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Ist jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Da das nicht der Fall zu sein scheint, können wir den Wahlgang beenden, wenn die Letzten den Stimmschein
abgegeben haben. Ich erteile der Wahlkommission den Auftrag, die Auszählung im Saal 2 vorzunehmen. Ihnen, meine Damen und Herren, schlage ich vor, jetzt in die Mittagspause einzutreten. Wir werden uns 13:30 Uhr hier wieder treffen, das Wahlergebnis bekannt geben und dann mit dem nächsten Wahlgang fortfahren. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.
Wir setzen den Tagesordnungspunkt 3, Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes und eines Stellvertreters des Landesjugendhilfeausschusses, Wahlvorschlag der NPD-Fraktion, fort. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl vor. Es wurden 117 Stimmscheine abgegeben. Davon waren 16 Stimmscheine ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Als stimmberechtigtes Mitglied erhielt Frau Gitta Schüßler 17 Ja-,
8 Neinstimmen und 76 Stimmenthaltungen. Als Stellvertreter erhielt Herr Matthias Paul 15 Ja-, 9 Neinstimmen und 77 Enthaltungen.