Wir können es gern, wenn ein Untersuchungsausschuss geplant wird, dort diskutieren. Am 28. Juni hat es eine Bauherrenrunde gegeben, in der darüber informiert wurde. Ich habe im Juli davon Kenntnis erlangt, und die Fachleute in meinem Hause prüfen natürlich auch, was dort vorgelegt wird, da es unter anderem finanzielle Konsequenzen für den Freistaat Sachsen haben kann. So etwas muss man sich sehr gründlich und genau anschauen, und ich wäre auch gern bereit gewesen, im Ausschuss darüber zu berichten; aber die Entscheidung war noch nicht reif.
Was wir getan haben, ist, die Arbeitsgruppe zu gründen, die sich genau dieser Themen und Fragen annimmt und vorausschauend bereits klärt, wenn es wirklich zur Kos
tenüberschreitung kommt, wie diese finanziert wird. Dies tun wir, da sind wir dran, und ich würde darum bitten, dass die Abgeordneten des Sächsischen Landtages natürlich von ihren Rechten Gebrauch machen und sich informieren lassen, weil wir nichts zu verschleiern haben. Aber es gibt Punkte, bei denen ich einfach sage: Man muss sich die Wirkung des eigenen Tuns überlegen, bevor man eine öffentliche Debatte lostritt.
Deshalb lade ich Sie herzlich zu einem Besuch nach Leipzig ein – Sie werden ja wohl teilnehmen wollen –, sich vor Ort in Kenntnis zu setzen: Dies ist es, was die Staatsregierung tut. Wir verschleiern nichts, wir zeigen, wie die Röhre entwickelt wird, und wir können Sie genau informieren, wie die Vorbereitung des Bohrverfahrens sein wird und wann gebohrt wird. Sie können dies alles erfahren und Kenntnis darüber erlangen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht von einer Kostenexplosion zu sprechen, sondern von einem Verfahren, das dazu führen soll, dass diese moderne Infrastruktur für den Freistaat Sachsen in Leipzig entsteht.
Meine Damen und Herren, ich kann im Moment keinen weiteren Diskussionsbedarf erkennen. Demzufolge ist die Aussprache beendet und die Debatte abgeschlossen. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt 2.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor. Daher spricht nur die Einreicherin, die FDP-Fraktion. Herr Dr. Martens, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute für die FDPFraktion im Sächsischen Landtag das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten ein. Der Name des Gesetzes sagt bereits viel über seine Absicht und den Inhalt aus. Es ist kein Ladenschlussgesetz, sondern ein Gesetz über Ladenöffnungszeiten.
Der Freistaat hat seit dem 1. September die Gesetzgebungskompetenz. Dies war vorhersehbar. Die Entwicklung dürfte eigentlich niemanden überraschen. Trotzdem ist unser Gesetzentwurf nicht nur der erste – das verwundert nicht weiter, weil die Liberalen oft schnell sind –, unser Gesetzentwurf ist auch der einzige – und das
verwundert, da die Föderalismusreform vorhersehbar war; und es verwundert auch, weil der Landtag die Staatsregierung schon früher zum Handeln – zumindest in Bezug auf Adventsöffnungszeiten – aufgefordert hat.
Die Drucksache 4/2485, ein Antrag der Koalitionsfraktionen, hat folgenden Inhalt: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, damit an den Adventssonntagen in den Innenstädten des Weihnachtslandes Erzgebirge Ausnahmen zur Ladenöffnung möglich werden.“ Dieses Haus, der Landtag des Freistaates Sachsen, hat genau dies vor einem Jahr, am 22. September 2005, beschlossen, und zwar einstimmig.
Meine Damen und Herren! Passiert ist bisher nichts. Die Staatsregierung ignoriert offensichtlich den Willen nicht nur des Parlamentes, sondern auch der Bürger.
Was wir jetzt aus der Presse erfahren haben, macht uns auch nicht besonders hoffnungsfroh. Dort wird jetzt mitgeteilt, der Minister beabsichtige, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und zwar im November. Herr Staatsminister Jurk, das ist zu spät für den Advent. Advent ist die Zeit der vier Sonntage vor Weihnachten, nicht vor Ostern.
Unser Gesetzentwurf ist also dringend notwendig, wenn noch bis zum Advent irgendetwas passieren soll und wir nicht wieder das gleiche Drama erleben wollen, das uns im letzten Jahr – übrigens bereits im September 2005 absehbar – umgetrieben hat: dass die Weihnachtsmärkte und Händler im Erzgebirge an den Sonntagen im Dezember ihre Läden wieder dichtmachen müssen. Aber genau das nehmen Sie in Kauf, und zwar, wie ich glaube, nicht nur billigend, sondern sogar absichtlich, weil die Koalition meint, lieber ein solches Desaster einzugehen, als das größere Desaster der Uneinigkeit unter sich selbst offenlegen zu müssen.
Unser Gesetzentwurf – man kann sich darüber streiten, man kann anderer Auffassung sein, aber wir haben einen Gesetzentwurf, der wenigstens im parlamentarischen Gang ist.
Er ist einfach, er ist klar und verständlich, meine Damen und Herren: Montag bis Sonnabend kann zwischen 00:00 und 24:00 Uhr geöffnet sein. Kann! Das heißt nicht, es muss. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Läden im Freistaat den ganzen Tag zu, Heiligabend wird ab 14:00 Uhr geschlossen. Punkt! Ausnahmen, meine Damen und Herren, an Sonn- und Feiertagen können die Kommunen beschließen, und zwar per Satzung. Wir halten das für sachgerecht. Die Kommunen wissen vor Ort am besten, wann und in welchem Umfang welche Läden geöffnet sein können. Wir denken hier an die sattsam bekannten Weihnachtsmärkte, Stadtfeste, an besondere Nachfragen in Tourismusgebieten, aber auch an Geschäfte in Grenznähe zu den Nachbarländern. Die Ausnahmen für Apotheken, Tankstellen, Flughäfen und Bahnhöfe, wie es sie bisher gibt, bleiben bestehen.
Ja, Herr Brangs. – Wir machen Schluss mit dem Gewirr von Sonder- und Ausnahmeregelungen zu Gebieten, zu Öffnungszeiten, Produkten, Warengruppen, Örtlichkeiten und wir machen Schluss mit den aufwendigen Genehmigungsverfahren vor dem Regierungspräsidium.
Noch etwas – das dürfte Sie erfreuen –: Arbeitnehmer dürfen noch an höchstens 20 Sonn- und Feiertagen statt
wie bisher an 22 in Verkaufsstellen beschäftigt werden. Das stellt eine Verbesserung zugunsten von Arbeitnehmern dar, die unser Gesetzentwurf ebenfalls beinhaltet.
Ja, so ist das. Herr Brangs, wissen Sie, Sie müssen überhaupt erst einmal einen Gesetzentwurf bringen mit dem, was wir hier an Verbesserungen für die Arbeitnehmer erreichen. Wenn ver.di das überhaupt erreicht hätte, würden Sie Festumzüge veranstalten.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP – Stefan Brangs, SPD: Sind wir hier auf dem Gewerkschaftskongress oder wo sind wir hier?)
Unser Gesetzentwurf kommt den Bürgern entgegen. Mehr als die Hälfte von ihnen würde bereits jetzt gern von längeren Ladenöffnungszeiten Gebrauch machen. Der Gesetzentwurf bewirkt auch eine Anpassung an die Lage in den Nachbarländern. Polen und Tschechien, meine Damen und Herren, kennen kein Ladenschlussgesetz. Es gibt dort keinen Ladenschluss.
Auch das Land Sachsen-Anhalt plant ein Gesetz mit einer Öffnungszeit von sechsmal 24 Stunden unter der Woche. So jedenfalls heute in der „Leipziger Volkszeitung“ der Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, das bekanntermaßen auch von einer Großen Koalition regiert wird, meine Damen und Herren.
Wir wollen ein modernes Ladenöffnungsgesetz haben, mit dem auch Kaufkraft in Sachsen gehalten wird und nicht in andere Länder oder Grenzregionen abwandert. Wenn es Einwände gegen unseren Gesetzentwurf geben sollte, sind wir gern bereit, mit Ihnen im parlamentarischen Verfahren darüber zu diskutieren. Manche Einwände sind eher albern, wie der Einwand, die Bürger würden das gar nicht wollen. Es ist unsere Überzeugung: Was die Bürger wollen, das sollen sie schon selbst entscheiden.
und diese Abstimmung findet an den Ladenkassen statt. Dann brauchen wir uns nicht auf gewerkschaftliche Irrfahrten einzulassen, wie auf den Heizer auf der E-Lok, was die Gewerkschaften in den Siebzigerjahren in England mal durchgesetzt haben, oder den Druckerstreik 1974 zum Verbot von elektronischen Drucksystemen.
Ich wiederhole jetzt meine Bemerkung: Ich würde wieder herunterkommen. Wir sind nicht auf einem Gewerkschaftskongress, sondern im Sächsischen Landtag.
Aber eine Frage: Kennen Sie das Schreiben des Werberings Annaberg e. V.? Genau dieser Teilnehmerkreis hat im letzten November und Dezember hier gesessen. Kennen Sie dieses Schreiben und kennen Sie auch die Seite 2, die Aussage zum Ladenschluss?