Protocol of the Session on September 13, 2006

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ebenso ist der Landtagsverwaltung zu danken, die sich bei personellen Engpässen im Petitionsdienst – bedingt durch Fortbildung, krankheitsbedingte Ausfälle oder Überbrückungen bei Kindererziehung – um den Erhalt der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit bemühte.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Durch intensive Zusammenarbeit mit den Staatsministerien konnten auch 2005 wieder Bürgeranliegen sach- und fachgerecht bearbeitet werden. Auch dafür an die dort verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen den herzlichsten Dank des Parlaments!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ihnen allen, meine Damen und Herren Abgeordneten, empfehle ich herzlichst im Namen des Ausschusses das interessante Studium dieses Jahresberichtes. Nutzen und verbreiten Sie ihn über Ihre öffentlichen Veranstaltungen und Ihre Wahlkreisbüros und unterstützen Sie damit weiterhin hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Ihre Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren, den Fraktionen steht nun zur Aussprache über den Jahresbericht des Petitionsausschusses das Mikrofon zur Verfügung. Wer möchte das Wort ergreifen? – Die CDUFraktion; Frau Abg. Pfeiffer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 vor. Gemäß Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Dass wir heute zu dieser angenehmen Stunde den Bericht abgeben, ist eine gute Sache. Ich bedanke mich recht herzlich beim Präsidium.

(Beifall bei der CDU und der Linksfraktion.PDS)

Der vorliegende Bericht mit dem entsprechend aufgearbeiteten Zahlenmaterial belegt sehr eindrucksvoll das jährlich zu bewältigende Arbeitsaufkommen eines jeden Mitglieds dieses Ausschusses. Der Petitionsausschuss hat immer viel Arbeit. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen, die daran mitwirkten – Frau Simon hatte es auch schon getan –, insbesondere bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Petitionsdienstes unter der Leitung von Manfred Scholz, recht herzlich Dank sagen.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ich möchte den Mitgliedern aller Parteien des Petitionsausschusses Dank sagen. Ferner möchte ich der Parlamentarischen Beraterin der CDU und des CDU-Arbeitskreises Dank sagen, denn ohne Frau Franke hätten wir es manchmal ganz schön schwer gehabt. Sie hilft uns wirklich sehr. Ich weiß nicht, ob sie gerade zuhört: Vielen Dank, Frau Franke!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das Recht der Bürgerinnen und Bürger, Eingaben an das sächsische Parlament zu richten, ist in Artikel 35 unserer Verfassung verankert und ein Grundrecht. Die Bürgerinnen und Bürger machen rege von diesem Grundrecht Gebrauch. Das belegt das Petitionsaufkommen, das in anschaulicher Weise in diesem Bericht dargestellt wird. Wie vielseitig die Petitionsarbeit ist, stellt der Bericht deutlich heraus. Im Bericht sind Vorgänge aufgezeigt, die die Petitionsarbeit beispielhaft darstellen. Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass jede Petition als Einzelfall angesehen wird und im Sinne der Petenten alle Möglichkeiten zur Sachaufklärung, die der Gesetzgeber bereithält, ausgeschöpft werden.

Gleichwohl muss festgestellt werden, dass den Petitionen nicht in allen Fällen abgeholfen werden kann. Wesentlich ist aber, dass in diesen Fällen der Bürger sieht, dass man sich ganz besonders um seinen Fall gekümmert hat und dass er sehr umfänglich über die Sachlage unterrichtet wird. Oftmals bekommen wir Petitionen, in denen die Gerichte schon ein Urteil gesprochen haben. Es ist selbstverständlich, dass diesen Petitionen nicht entsprochen werden kann. Wir sind nicht in der Lage, Urteile aufzuheben. Das können wir nicht und das machen wir auch nicht. Jeder Petent müsste eigentlich wissen, dass die Petition nicht abhilfefähig ist, wenn ein Urteil gesprochen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle Folgendes anmerken: Die Arbeit im Petitionsausschuss war in den letzten Jahren – ich spreche aus persönlicher Erfahrung – weitgehend von einer sachlichen und kooperativen Arbeit geprägt. Ich möchte an dieser Stelle den Wunsch äußern, dass die Arbeit in diesem Sinn fortgesetzt wird. Ich bin überzeugt, dass wir das alle zusammen machen werden.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder des Petitionsausschusses sehen sich in erster Linie als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind darum bemüht, das berechtigte Interesse – die Betonung möchte ich hierbei auf das Wort „berechtigt“ legen – engagiert zu vertreten. Wenn dieses Engagement über Parteigrenzen hinaus wirkt, dann können wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zufrieden sein. Hüten wir uns – das sage ich auch sehr deutlich – aber bitte vor parteilichem Missbrauch. Hier haben wir alle die Augen und die Ohren offen und werden das nicht zulassen.

In meinen Ausführungen möchte ich noch kurz auf die Darstellung des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit eingehen. Der Petitionsausschuss nutzt sehr intensiv

verschiedene Möglichkeiten, um die Bürgerinnen und Bürger über ihr in Artikel 35 Sächsische Verfassung verankertes Petitionsrecht zu informieren. Wir haben Flyer, wir veranstalten am 3. Oktober einen Tag der offenen Tür und wir sind im Internet zu erreichen. Es muss aber auch eines klar gesagt werden: Die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses ist mit der Präsentation über die Medien nicht abgeschlossen, sondern sie beginnt beim täglichen Umgang mit den Petenten. Das heißt, jedes Telefonat und jede Beschlussempfehlung stellen eine Form der Öffentlichkeitsarbeit dar. Jeder Abgeordnete dieses Hohen Hauses sollte in seinem Wahlkreis- bzw. Bürgerbüro in Gesprächen mit den Bürgern vor Ort über die Tätigkeit des Petitionsausschusses informieren. Dafür sollte unser Bericht, der in Kürze wieder als Broschüre erscheint, genutzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Bericht steht das Petitionsaufkommen mit 25 Petitionen zu Angelegenheiten und Rechten der Ausländer an neunter Stelle. Im Jahre 2004 war es noch der dritte Platz. Das Aufkommen an Petitionen zu Ausländerangelegenheiten ist seit mehreren Jahren rückläufig. Die Gründe dafür mögen verschieden sein. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Ich möchte mich aber in unser aller Namen bei der Sächsischen Ausländerbeauftragten, Frau Friederike de Haas, für die sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten des Petitionsausschusses sind die Kümmerer – lassen Sie mich das so sagen –, die Kümmerer vor Ort. Sie werden als solche aktiv bei der Bevölkerung wahrgenommen und leisten einen großen Teil an Sozialarbeit in der Politik. Wir alle, die wir Politiker sind, sind eigentlich Sozialarbeiter. Ich bin überzeugt, wenn es wieder um die Besetzung der Ausschüsse geht, dass viele von Ihnen sagen werden: Mein Interesse gilt dem Petitionsausschuss. Ich weiß, dass das im Moment noch nicht der Fall ist und dass man ein wenig zum Jagen getragen werden muss. Aber wenn Sie diese positiven Berichte hören, dann müsste es Ihnen doch eigentlich in den Händen kribbeln, das nächste Mal bei der Petitionsarbeit mitzumachen. Ich sage Ihnen: Trauen Sie sich! Es lohnt sich für die Bürgerinnen und Bürger und für uns, im Petitionsausschuss mitzuarbeiten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abg. Herr Bräunig von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst meine Freude darüber ausdrücken, dass wir die Gelegenheit haben, zu dieser relativ frühen Stunde im Plenum und

nicht, wie in der Vergangenheit üblich gewesen, am Abend kurz vor dem Ende der Tagesordnung zu Wort zu kommen. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Mitarbeitern des Referates Petitionsdienst, ohne deren tatkräftige Unterstützung es dem Ausschuss nicht möglich wäre, den Bürgerinnen und Bürgern das verfassungsmäßig garantierte Petitionsrecht in der qualitativ hochwertigen Form zu gewähren.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion.PDS, der FDP und den GRÜNEN)

Ich möchte nicht vorrangig über die Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr berichten und auch nicht über einzelne Petitionen. Das haben die Ausschussvorsitzende und die stellvertretende Ausschussvorsitzende schon umfangreich und ausführlich getan. Ich will vielmehr der Frage nachgehen, wie es um die Weiterentwicklung des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens steht, also um die Frage, wohin uns dieser Weg führt bzw. welche Wege wir beschreiten können. Dabei ist es durchaus interessant und im Rahmen der Fragestellung auch angezeigt, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, um von dort über den Zustand in der Gegenwart die Lösungsansätze für die Zukunft zu entdecken.

Wenn wir auf die Anfänge des uns bekannten Petitionsrechts zurückschauen, dann erkennen wir, dass es eines der ältesten Bürgerrechte überhaupt ist. Lange bevor die ersten Demokratien entstanden, gestatteten die Herrscher ihren Untertanen, sich mit Bitten und Beschwerden an sie zu wenden. Das Petitionsrecht in dieser Ausprägung war zur Zeit der römischen Kaiser genauso anerkannt wie im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im angelsächsischen Raum. Wenn ich vom angelsächsischen Raum spreche, dann lohnt sich aus meiner Sicht ein Blick in die Geschichte des Parlaments, in Westminster, wo sich das Petitionsrecht als ureigenstes Parlamentsrecht, so wie wir es heute kennen, über einen sehr langen Zeitraum entwickelt hat.

So wurde in Westminster bereits im Jahre 1571 ein Ausschuss gebildet, der sich mit Petitionen befasste. Außerdem war es damals Praxis, dass das Parlament spezielle Boten über Land schickte, um Petitionen aus dem Volk zu sammeln. Einige dieser Beschwerden, die kleinere lokale Streitigkeiten betrafen, wurden direkt der Gerichtsbarkeit vor Ort übergeben, aber Anliegen von überregionaler Bedeutung blieben der Behandlung durch das Parlament vorbehalten.

Im Laufe der Zeit, als das Parlament immer mehr Einfluss und immer mehr Gewicht in der Politik des Königreiches erlangte, stieg auch das Interesse der Bevölkerung an der Ausübung des Petitionsrechts. Besonders für die unteren Schichten der Bevölkerung, die selbst nicht im Parlament repräsentiert waren, stellte das Petitionsrecht einen der Hauptwege dar, um sich bei den Entscheidungsträgern Gehör zu verschaffen.

Was die Behandlung der Petitionen anbelangt, kann man das sicherlich nicht mit heutigen Maßstäben messen. Es gab dabei auch sehr bizarre Entscheidungen. Ich habe in diesem Zusammenhang eine kleine Begebenheit recherchiert. Im Protokoll des Petitionsausschusses des britischen Unterhauses vom 10. Dezember 1640 ist zu lesen, wie mit einer bestimmten Petition verfahren wurde.

Die Petition wurde irgendwo in Südengland am Wegesrand gefunden. Sie befand sich in einem Umschlag, welcher an das Parlament adressiert war. Der Finder übergab diesen Brief dem Bürgermeister der nächstgelegenen Stadt. Dieser wiederum leitete die Petition an ein Mitglied des Petitionsausschusses weiter und dieses Mitglied brachte die Petition letztlich in den Ausschuss ein. Leider ist nicht überliefert, worum es in dieser Petition ging, wohl aber, dass der Ausschuss nach eingehender Debatte beschloss, dass es das Beste wäre, den Brief zu verbrennen und damit die Petition zu erledigen.

(Heiterkeit)

Eine ungewöhnliche Art der Erledigung! Ich kann Sie aber beruhigen: Die Grundsätze des Petitionsausschusses des 4. Sächsischen Landtages sehen zu Recht eine solche Erledigungsform nicht vor.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Es ist auch überliefert, dass es zu dieser Zeit regelmäßig zu Massenaufläufen vor dem Parlament kam. Die Bürger versammelten sich nämlich, um gemeinsam Petitionen vorzubringen. Heute trägt man sich eher in eine Unterschriftenliste ein, um eine Sammel- oder Massenpetition zu unterstützen. Damals sind die Menschen in Scharen persönlich vor das Parlament gezogen. Da es bei diesen Massenpetitionsversammlungen aber regelmäßig zu Ausschreitungen kam, sah sich das Parlament im Jahre 1661 letztlich gezwungen, ein Gesetz gegen tumultartiges Petitionieren zu erlassen. Das Gesetz ist mit Änderungen heute noch in Kraft. Es schreibt vor, dass maximal zehn Personen persönlich eine Petition vorbringen können. – Wie gesagt, so ist es im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Im 18. und 19. Jahrhundert war es im britischen Unterhaus geübte Praxis, dass zu Beginn eines Plenartages die neu eingegangenen Petitionen vom Vorsitzenden verlesen wurden. Daran schloss sich eine Art aktuelle Debatte an, die von einigen Abgeordneten regelmäßig dazu genutzt wurde, sich ausführlich zu artikulieren und dadurch das eigentliche Tagesgeschäft des Parlamentes und der Regierung auch ein Stück weit zu beeinträchtigen. Mitte des 19. Jahrhunderts nahmen diese Debatten ein solches Ausmaß an, dass quasi ganze Plenartage dadurch in Anspruch genommen wurden.

Um zu verdeutlichen, welchen Stellenwert das Petitionsrecht zu dieser Zeit im Vereinigten Königreich gespielt hat, erwähne ich eine kleine Statistik. Sie besagt, dass in der Legislaturperiode von 1785 bis 1789 im Durchschnitt 176 Petitionen pro Jahr eingingen, während es in der

Legislaturperiode 1811 bis 1815 bereits 1 100 pro Jahr und in der Legislaturperiode 1837 bis 1841 17 600 Petitionen pro Jahr waren. Das ist eine gewaltige Zahl. Zum Vergleich: Den Deutschen Bundestag erreichen aktuell etwa 20 000 Petitionen pro Jahr.

Aber kommen wir zurück in deutsche Lande. Das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 formulierte erstmals eine Rechtspflicht staatlicher Stellen, Petitionen sorgfältig zu behandeln.

Zur Tradition des Petitionsrechts in Sachsen wäre Folgendes zu sagen: Wir haben vor wenigen Tagen, nämlich am 4. September, in diesem Saal 175 Jahre Sächsische Verfassung gefeiert. Viele Mitglieder des Hohen Hauses waren bei der Festveranstaltung anwesend. Die Verfassungsurkunden sind in der Lobby zu besichtigen. Meine Damen und Herren, 175 Jahre sächsische Verfassungstradition sind auch 175 Jahre Petitionsrecht mit Verfassungsrang im Lande der Sachsen. Das hängt unmittelbar zusammen; denn bereits die Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831 enthält in § 36 ein für die damalige Zeit weitgehendes Petitionsrecht, das ich Ihnen aus Gründen der Zeit jetzt nicht im Einzelnen vortragen kann. Aber es war sehr weitreichend.

Die Verfassung von 1920 enthielt zwar keinen eigenen Grundrechtskatalog, aber es galt die Weimarer Reichsverfassung und diese enthielt ein Petitionsrecht. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Verfassung des Landes Sachsen von 1947 ein Petitionsrecht hatte.

Wo stehen wir heute? Wir haben Artikel 35 der Sächsischen Verfassung, der besagt, dass jedermann Anspruch auf einen begründeten Bescheid zu seiner Petition hat, und das in angemessener Frist. Diese Tragweite ist im internationalen Vergleich durchaus nicht üblich, meine Damen und Herren. Ich denke, der sächsische Verfassungsgeber hat hier sehr progressiv gedacht. Nach Artikel 53 unserer Verfassung ist der Petitionsausschuss zudem ein Ausschuss mit Verfassungsrang, also von herausgehobener Bedeutung. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat darauf 26 Jahre warten müssen, denn erst 1975 wurde der Artikel 45c des Grundgesetzes beschlossen, mit dem der Petitionsausschuss Verfassungsrang erhielt. In Sachsen hatte er ihn von Anfang an.

Trotz der Weitsicht der Väter unserer Verfassung sind wir nicht davor geschützt, uns Gedanken über die Weiterentwicklung des Petitionsrechts und auch des Petitionsverfahrens zu machen. Dazu sollte man sich zuerst die Frage stellen, was den Petitionsausschuss auszeichnet. Den Petitionsausschuss zeichnet vor allem seine Bürgernähe aus; denn wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, erfahren aus erster Hand, welche Themen die Menschen in unserem Land am meisten bewegen. Welche Themen das im vergangenen Jahr waren, können Sie in dem Bericht lesen.

Was sind die Instrumente der Weiterentwicklung dieser Bürgernähe? Für mich steht an erster Stelle die konsequente Nutzung der neuen Medien. Die Petition per E-Mail gehört zu diesen Instrumenten genauso wie die

sogenannte öffentliche Petition im Internet, bei der jedermann mitzeichnen und eine Stellungnahme abgeben kann. Der Bundestag stellt seit etwa einem Jahr diese ergänzenden Angebote zur Verfügung und zieht auch ein positives Fazit hinsichtlich der Nutzung.

Auch in Schottland ist die Form der Online-Petition weiterentwickelt worden. Aus diesem Grunde hat sich der Petitionsausschuss mehrheitlich entschieden, dem schottischen Parlament im Mai 2007 einen Besuch abzustatten, um sich vor Ort mit den Erfahrungen mit den neuen Formen des Petitionsverfahrens vertraut zu machen. Ich hoffe, dass von dieser Reise wesentliche Impulse ausgehen, um das Sächsische Petitionsausschussgesetz, das mittlerweile 15 Jahre unverändert in Kraft und teilweise auch etwas angestaubt ist, auf Vordermann zu bringen.