Protocol of the Session on September 13, 2006

Meine Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir an dieser Stelle nun die Pause einlegen. Wir sehen uns 13:50 Uhr wieder.

(Unterbrechung von 12:49 Uhr bis 13:53 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung fort mit dem

Tagesordnungspunkt 2

1. Lesung des Entwurfs Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Drucksache 4/6251, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Staatsregierung. Herr Minister – –

(Staatsminister Dr. Horst Metz ist nicht im Saal.)

Tagesordnungspunkt 2 ist aufgerufen. Wer bringt den Entwurf ein? – Ein Missverständnis, für das ich mich nicht allzu schuldig fühle.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich würde sagen, wir unterbrechen noch einmal für fünf Minuten und ich bitte die Mehrheitsfraktion, den Staatsminister herbeizuholen.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Ich hatte bereits den Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen und hatte unterbrochen, weil uns die Staatsregierung abhanden gekommen war.

(Heiterkeit – Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Herr Staatsminister Metz, Sie haben das Wort zur Einbringung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht, dass ich mich etwas verspätet habe.

Die Staatsregierung legt Ihnen heute den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Ich bin bereits in der Einbringungsrede zum Haushalt auf unsere politischen Leitlinien und Zielstellungen in der Finanzpolitik eingegangen und habe die Eckwerte erläutert.

Der kommunale Finanzausgleich im Freistaat gehört zu den Erfolgsgeschichten der sächsischen Finanzpolitik. Das regelgebundene System, also der Grundsatz der gleichmäßigen Einnahmenentwicklung von Land und Kommunen, hat sich in der Vergangenheit bis heute bestens bewährt. Der Freistaat und die Kommunen sind sich natürlich bewusst, letztlich in einem Boot zu sitzen. Natürlich haben beide Seiten immer wieder unterschiedliche Interessen; aber mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz haben wir eine gemeinsame und transparente Grundlage, wie wir die Finanzströme und damit auch einen berechenbaren und fairen Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen organisieren.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist übrigens in der Fachwelt weithin anerkannt und ist – das möchte ich anmerken – seit einigen Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern die Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich.

Das neue FAG aufzustellen war für uns nicht leicht. Letztlich haben wir zusammen mit den Kommunalverbänden eine Lösung gefunden, die eine vollständige Rückzahlung der aufgelaufenen und für das Jahr 2006 zu erwartenden Abrechnungsbeträge an den Freistaat vor

sieht. Es handelt sich bei dieser sogenannten Bugwelle immerhin um insgesamt 689 Millionen Euro. Sie setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Abrechnung des Finanzausgleichsjahres 2005 in Höhe von 287 Millionen Euro, einem voraussichtlichen Abrechnungsbetrag für das Ausgleichsjahr 2006 in Höhe von 202 Millionen Euro und natürlich der Rückzahlung der in den Jahren 2005 und 2006 zur Stabilisierung der FAG-Masse bereitgestellten Darlehen in Höhe von 200 Millionen Euro.

Es war – darauf will ich hinweisen – ein ganz wesentliches Ziel unserer Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden, zur Normalsituation zurückzukehren und für den Finanzausgleich ab 2009 Vorbelastungen zu vermeiden.

Die FAG-Masse reduziert sich in unserem Entwurf von 2,51 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 2,37 Milliarden Euro im kommenden Jahr. 2008 soll der Finanzausgleich dann wieder auf 2,41 Milliarden Euro anwachsen. Unterstützt wird dies durch steigende kommunale Steuereinnahmen. Darüber freue ich mich ganz besonders. Sie sind in den Jahren 2002 bis 2005 um circa 34 % – um rund ein Drittel – angestiegen. Das ist äußerst positiv.

Für das Jahr 2006 wurde bei der Planung ein Gemeindesteueraufkommen von 1,68 Milliarden Euro erwartet. Im Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 2006 gehen wir nun gemeinsam von 1,88 Milliarden Euro für 2006 aus. Das heißt, der Trend der Steigerung des eigenen Steueraufkommens wächst. Im kommenden Jahr rechnen wir dann mit 1,92 Milliarden Euro für die sächsischen Kommunen. Für das Jahr 2008 gehen wir von 1,98 Milliarden Euro aus.

Das heißt, auch wenn sich unsere Finanzausgleichszahlungen gegenüber diesem Jahr geringfügig reduzieren, wird dies durch die günstige Steuerentwicklung der Gemeinden abgefedert. Genauso wirkt der Gleichmäßigkeitsgrundsatz.

In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass sich die Kommunen konsolidieren und es sogar schaffen, Schulden tatsächlich zu tilgen. Gleichzeitig ist dem Freistaat daran gelegen, dass die Kommunen weiterhin auf hohem Niveau investieren. Außerdem gilt für die Kommunen, was auch für Bund und Länder gilt: Die Tatsache, dass zurzeit die Einnahmen etwas kräftiger sprudeln, darf nicht dazu verleiten, die strukturellen Probleme in den Haushalten zu vergessen. Ich nenne hier als Beispiel die Personalausstattung.

Meine Damen und Herren! Der Freistaat leistet auch außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs umfangreiche Zahlungen an die Kommunen. Zusätzlich werden wir in den beiden kommenden Jahren außerhalb des FAG jeweils noch pro Jahr rund 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen bereitstellen, sodass circa 30 % unseres Gesamthaushaltes, nämlich FAG und die im Haushalt bereitgestellten Mittel, in der Summe also 30 % unseres Haushaltes, an die Kommunen verteilt werden.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Hier einige Aspekte zum neuen FAG. Wir wollen zum Beispiel den Straßenlastenausgleich ändern. Höher gelegene Kommunen sollen wegen der Belastung aus dem Winterdienst einen Zuschlag erhalten.

(Beifall der Abg. Andrea Roth, Linksfraktion.PDS)

Diese Regelung gilt für alle Kommunen, die höher als 291 Meter liegen. Meine Damen und Herren, warum 291 Meter? Das ist die durchschnittliche Höhe Sachsens über Normalnull. Ich finde die Zahl ganz interessant. Also 291 Meter ist die Messlatte. Ab dieser Höhe gibt es etwas mehr Geld für den Winterdienst. Als Grundbetrag sollen pro Straßenkilometer Kreisstraße 3 675 Euro gezahlt werden, pro Kilometer Gemeindestraße 2 355 Euro. Meine Damen und Herren, dies ist das Ergebnis der Prüfung, die uns durch den Sächsischen Landtag aufgetragen worden ist.

Der Anteil investiver Zuweisungen an den Gesamtzuweisungen im Rahmen des FAG soll bis 2008 auf rund 10 % steigen. Für die Wohngeldentlastung aus der Hartz-IVReform hat der Freistaat eine vollständige Weitergabe seiner Entlastung an die Kommunen zugesagt und vereinbart. Daran halten wir uns auch.

Zusammen mit den Nachzahlungen für die Jahre 2005/2006 sind im Haushalt Zuweisungen in Höhe von 152 Millionen Euro im kommenden Jahr und 148 Millionen Euro im Jahr 2008 veranschlagt. In den Jahren 2005/2006 – darauf will ich hinweisen – waren es jeweils nur 50 Millionen Euro für diese Zwecke. Hier steht allerdings der Bund in der Pflicht, die zugesagten Entlastungen der Kommunen aus der Hartz-IV-Reform sicherzustellen. Darauf werden wir auch weiterhin drängen.

Die Kommunen im Freistaat haben in den kommenden Jahren nach meiner Einschätzung eine gute finanzielle Basis. Steigende Eigensteuereinnahmen, die Zuweisungen des Freistaates einschließlich der Investpauschale von jährlich immerhin 82 Millionen Euro und eine maßvolle investive Bindung der Schlüsselzuweisungen verleihen natürlich unseren Gemeinden, Städten und Kreisen außerdem kommunalpolitische Spielräume. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Kommunen in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge die entscheidende Rolle in unserem Lande spielen. Wir leisten einen erheblichen Beitrag, damit die Kommunen diese ihre Rolle auch wahrnehmen können.

Das Verhältnis von Freistaat und Kommunen ist nach meiner Einschätzung von gegenseitiger Fairness, Verlässlichkeit und Berechenbarkeit geprägt. Mein Dank geht deshalb an die beiden kommunalen Landesverbände und deren Präsidenten, Herrn Oberbürgermeister Christian Schramm und Herrn Landrat Dr. Andreas Schramm, für die sachlichen und konstruktiven Gespräche, die wir im Vorfeld zum FAG geführt haben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Bemerkenswert ist die einstimmige Zustimmung des Landesvorstandes des SSG zum vorliegenden FAG, und

auch die Landrätekonferenz hat dem FAG einstimmig zugestimmt. Meine Damen und Herren, vielleicht motiviert Sie das ein klein wenig in diesem Sinne. Vielleicht schaffen wir es auch hier im Parlament, eine breite Basis der Zustimmung zum FAG zu finden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an die folgend genannten Ausschüsse zu überweisen: Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, Innen

ausschuss, Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien und Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist die Überweisung so, wie vorgeschlagen, beschlossen, und der Tagesordnungspunkt 2 ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht

Drucksache 4/6252, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Staatsregierung. Herr Staatsminister Tillich, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes setzt zwingende Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht um. Es werden weitere Vorschriften und Instrumente geschaffen, um die Lebensräume für Tiere und Pflanzen in Sachsen und damit die biologische Vielfalt weiter zu erhalten und unsere natürlichen Ressourcen noch besser zu schützen. Dazu dient beispielsweise ein Biotopverbund, der auf 10 % der Landesfläche geschaffen werden soll. Dieser Biotopverbund wird zusätzlich zum bestehenden Schutzgebietssystem Natura 2000 eingerichtet, um die Isolation von Lebensräumen zu vermeiden und so zum Erhalt der Artenvielfalt beizutragen.

Neu ist auch die Einführung von Regeln zur guten fachlichen Praxis. Sie macht ein umweltschonendes Wirtschaften zur Vorgabe für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Da wir uns um ein Miteinander zwischen Natur und menschlicher Nutzung bemüht haben, kommen wir für die Bewirtschaftungseinschränkungen den Land- und Forstwirten sowie den Fischern beispielsweise bei Eingriffsregelungen entgegen. Das heißt, sie müssen keine Ausgleichsmaßnahmen für die Beanspruchung von Natur und Landschaft leisten.

Andere Neuregelungen des Bundesrechtes, beispielsweise die Einführung eines Vereinsklagerechtes, sind in Sachsen bereits seit Jahren geltendes Recht. Das Sächsische Vereinsklagerecht wird durch das Bundesrecht nur geringfügig erweitert. Unser in Sachsen bewährtes Klagerecht

gegen Befreiung von den Vorschriften im Biosphärenreservat und bei Flächennaturdenkmalen gilt selbstverständlich weiter.