Protocol of the Session on June 23, 2006

Tagesordnungspunkt 5

Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Verabschiedung einer bundeseinheitlichen Bleiberechtsregelung für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Personen (Altfallregelung)

Drucksache 4/5181, Antrag der Linksfraktion.PDS

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Zunächst spricht die Einreicherin Linksfraktion.PDS, danach CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Der fraktionslose Abg. Schmidt möchte ebenfalls dazu sprechen. Frau Dr. Ernst, bitte, für die Linksfraktion.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag beinhaltet eines der großen humanitären Anliegen in unserem Land, nämlich ein Bleiberecht für lange hier lebende Flüchtlinge. Es wäre sehr gut – ich hoffe auch darauf –, wenn am heutigen Tag ein positives Signal dafür aus Sachsen gesendet wird.

Dieses Anliegen hat mittlerweile eine sehr lange Geschichte. In den letzten zehn Jahren habe ich sehr viele Menschen kennen gelernt, die sich wie ich die Frage gestellt haben, welchen Sinn und Zweck die Abschiebung von Menschen hat, die zehn bis zwölf Jahre hier leben, deren Kinder hier in den Schulen lernen, die deutsche Freunde haben und deren Eltern sich um Arbeit bemühen. Welchen Sinn hat das eigentlich?

Diese Frage stellt sich nicht nur für mich, sondern auch für Rechtsanwälte. Ich habe neulich eine Rechtsanwältin kennen gelernt, die in diesem Jahr innerhalb kürzester Zeit vier Afghanen aus dem Polizeiauto oder aus dem Flieger per Eilantrag geholt hat, damit sie nicht abgeschoben wurden.

Ärzte, Flüchtlingsinitiativen, Vereine, Wohlfahrtsverbände, engagierte Ausländerbeauftragte und auch ehemalige Ausländerbeauftragte, deren Amt schon gestrichen ist – abgeschafft wurde, gar nicht mehr da ist –; Kirchenvertreter, die Familien Kirchenasyl gewähren und immer wieder gewähren werden – auch die muss man unbedingt nennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Juni 2006 haben sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, der Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Huber, und der griechische Metropolit Augustinos für ein humanitäres Bleiberecht ausgesprochen. Diese Forderung kommt auch aus diesem Haus. Es gibt praktisch in jeder Fraktion, in wirklich jeder demokratischen Fraktion dieses Hauses Beispiele dafür, und das ist wirklich gut so. Auch andere Leute tun es, die nicht Vertreter eines Betroffenen sind – wie eine sehr alte Dame in Bautzen, die zum Bürgermeister und zur Polizei ging und sich beschwerte, vor allem auch wie eine albanische Familie in Bautzen am helllichten Tag abgeschoben wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zeit ist überreif, wir brauchen jetzt eine Bleiberechtsregelung für lange hier lebende Ausländerinnen und Ausländer. Wir können damit nicht mehr warten; es ist wirklich überreif. Es kann nicht länger sein, dass Menschen, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind und viele Jahre hier leben, keine gesicherte Lebensperspektive erhalten sollen – warum auch?! Und zwar trotz Integration und trotz ihrer Bemühungen, sich hier einzufügen. Heimat gehört eben nicht nur uns Deutschen, sondern auch anderen, die hier herkommen. Hören wir also tatsächlich auf mit dieser wirklichkeitsfremden Praxis und stellen wir uns den Realitäten! Dazu gehört, dass das Zuwanderungsgesetz, wenn wir es uns genau anschauen, keine befriedigenden Regelungen für ein Bleiberecht verankert.

Solange das Asylrecht in Deutschland wesentliche Gründe für Asyl nicht anerkennt, wie beispielsweise nichtstaatliche Gründe, so lange brauchen wir Regelungen für diejenigen, die täglich durch das Raster fallen. Wir brauchen solche Regelungen, weil es oft persönliche Gründe gibt oder weil man tatsächlich niemanden in diese Herkunftsländer schicken kann – Irak, Iran, Afghanistan, Syrien, Türkei, um einige Beispiele zu nennen.

(Alexander Delle, NPD: Aber deutsche Ingenieure schon!)

Das betrifft in Deutschland nicht nur eine Hand voll Leute; wir sprechen von 200 000 bis 230 000 Personen. Zirka 150 000 leben schon länger als acht Jahre hier. Wenn man das einmal analysiert, sieht das in Sachsen wie folgt aus: Vor 1995 sind 464 Personen eingereist, 516 im Zeitraum von 1995 bis Ende 1997 und 1 118 in der Zeit zwischen 1998 und 2001. Zugleich haben wir rückläufige Zahlen, was die Erstanträge betrifft: 2005 wurde in Sachsen 1 323-mal ein Erstantrag gestellt. 2003 wurde uns übrigens eine Übersicht gegeben, die auswies, dass ein Fünftel aller Asylsuchenden Kinder sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linksfraktion.PDS unterstützt ausdrücklich die Position von ProAsyl, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich mindestens fünf Jahre rechtmäßig oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten, ein Bleiberecht erhalten sollen. Das ist eine moderate Forderung, die auch von sehr vielen Verbänden getragen wird, und wir unterstützen sie als Fraktion und Partei.

Familien mit Kindern sollten schon früher diese Möglichkeit erhalten. Vor allem hier geborene Kinder, aber auch schulpflichtige Kinder, die nicht hier geboren sind,

benötigen ein unkompliziertes, aber klar geregeltes Bleiberecht – ein erleichtertes, so meine ich. Dazu gehört im Übrigen auch die Rücknahme der auf Flüchtlingskinder bezogenen Vorbehalte der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung. Das ist ein wichtiges Ziel, das wir seit Jahren verfolgen. Überhaupt ist zu überlegen, ob man es für Kinder nicht sehr viel einfacher machen kann. Ich denke da besonders an die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die – so sagen wir – nach zwei Jahren ein solches Bleiberecht erhalten sollten.

Nicht zuletzt brauchen wir Regelungen – darüber muss man sprechen – für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer rassistischer Gewalt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bezüglich der Bleiberechtsregelung ist es mir wichtig, dass bei den Kriterien auch nicht selbst zu verantwortender Sozialhilfebezug positiv angerechnet wird. Ich bin sehr froh, dass in dem Änderungsantrag der Koalition genau dieser Aspekt eine Berücksichtigung findet und dass das Anliegen überhaupt seitens der Koalition aufgegriffen wurde. Unseres Erachtens könnte juristisch die Regelung eines Bleiberechtes erfolgen, indem man das Bleiberecht im § 25 Aufenthaltsgesetz regelt – möglicherweise im § 5 Abs. 5 –, indem Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Das trifft für viele zu. Man könnte diese Regelung dazu nutzen.

Gegenwärtig wird vom Bundesverwaltungsgericht die Auslegung geprüft und Ende Juni soll tatsächlich etwas auf dem Tisch liegen. Möglicherweise sind auch andere Regelungen – Abs. 6 als eigenständiger Absatz – denkbar.

Unbedingt ist es notwendig, dass Landeserlasse, die es jetzt auch in Sachsen gibt und die dem entgegenstehen, zurückgenommen werden.

Wo und wie auch immer geregelt wird – in jedem Fall ist eines notwendig: eine begleitende Regelung. Es ist dringend geboten, zugleich jegliche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber solchen Personen, die potenzielle Kandidaten für eine solche Bleiberechtsregelung sind, zu regeln. Man braucht aufenthaltsbeendende Maßnahmen für diesen Personenkreis, und das muss geregelt werden; das ist die so genannte Vorgriffsregelung. Wir treten dafür ein, dass man in dieser Kombination Bleiberechts- und Vorgriffsregelung agiert; denn wenn die Abschiebungen aller möglichen Personengruppen ungetrübt weiterlaufen – und sie laufen sehr wohl, auch in Sachsen –, dann macht die Bleiberechtsregelung am Ende keinen Sinn mehr.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen und ähnlichen Regelungen könnte übrigens das unsägliche Instrument der Kettenduldung abgeschafft werden.

(Beifall des Abg. Enrico Bräunig, SPD)

Ich muss ehrlich sagen, das Schlimmste, was es gibt, ist gerade auch diese Regelung, weil man immer wieder vertröstet und vertröstet wird, aber sein eigenes Leben noch nicht in die Hand nehmen kann, weil man nicht weiß, wie es weitergeht, und man auf gepackten Koffern sitzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir darüber im Klaren, dass eine Bleiberechtsregelung selbstverständlich nicht alles lösen kann und in der gesamten Flüchtlingsproblematik vieles offen lassen wird. Das ist Fakt. Aber was wir damit schaffen können, ist ein Stück mehr Gerechtigkeit für Flüchtlinge in diesem Land und ein Stück mehr Chancengerechtigkeit gegenüber diesen Menschen. Ich denke, auch dieser Schritt ist überfällig. Humanität und Chancengerechtigkeit sind Symbole demokratischer Gesellschaften. Das hat zunächst einmal gar nichts mit deutsch oder nicht deutsch zu tun, sondern mit unserer generellen Verfasstheit. Heute ein positives Zeichen aus Sachsen zu senden wäre ein Hoffnungsschimmer für viele, viele Flüchtlinge und in der Flüchtlingsarbeit Engagierte.

Deshalb unterstütze ich ausdrücklich den von den Koalitionsfraktionen gestellten Änderungsantrag und möchte dennoch darauf aufmerksam machen, dass sehr genau zu klären ist, was im ersten Absatz in Bezug auf die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit der Formulierung „mit besonderer Sorgfalt“ verankert wurde. Was heißt „besondere Sorgfalt“? Das heißt am Ende wieder Einzelfallregelung. Man hätte vielleicht auch die niedersächsische Lösung favorisieren können, die einen Abschiebestopp für diese potenziellen Kandidaten beinhaltet. Aber gut, man kann über diese Dinge sprechen.

Wir müssen außerdem darauf achten, dass im letzten Teil Ihres Änderungsantrages, in dem es um die Kinder geht, gemeint sein muss, dass auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit verankert sind. Die Formulierung ist ein bisschen missverständlich, aber das kann man ausräumen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre toll, wenn wir heute einmal über unseren Schatten springen und das machen würden, was längst notwendig geworden ist. Wir haben die Chance, dies zu tun, und ich denke, es ist möglich. Also tun wir es einfach.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Danke schön. – Herr Seidel ist der Sprecher der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Ernst, wir wissen sicherlich beide, dass wir nicht alles Elend dieser Welt hier in Deutschland beseitigen können. Gleichwohl möchte ich zu dieser Personengruppe, die wir jetzt besprechen, zu Ihrem Antrag sagen: Es geht um einen Kreis von Personen, die seit Langem unrechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben. Das muss ich zur

richtigen Einordnung der Diskussion an den Anfang stellen.

Gleichwohl dürfen wir nicht verkennen, dass die Ausweisung und gegebenenfalls Abschiebung dieser Personen in der Regel nicht ganz unproblematisch ist. Viele leben tatsächlich seit vielen Jahren in Deutschland, und viele haben sich hier sozial und beruflich gut integriert – nicht alle, aber viele.

Und nicht immer ist ihr unrechtmäßiger Aufenthaltsstatus von ihnen allein zu verantworten. Es mag objektiv manche gute Gründe geben, die sie daran hindern, in ihre Heimat zurückzukehren. Einige dieser Länder, in denen solche Gründe bestehen, hat Frau Dr. Ernst eben genannt. Eine sachgerechte Lösung für das Problem durch eine Bleiberechtsregelung für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer erscheint also durchaus sinnvoll. Deshalb sind sich die deutschen Innenminister im Grundsatz darüber einig, eine solche Altfallregelung zu schaffen.

Klar ist aber auch, dass eine solche Regelung eindeutige Kriterien enthalten muss, welcher Personenkreis überhaupt davon erfasst werden soll und welche weiteren persönlichen Voraussetzungen die infrage kommenden Personen im Übrigen erfüllen müssen, um ein Bleiberecht und damit einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Es geht eben nicht, wie die Linksfraktion.PDS uns mit diesem Antrag anheim stellt, alle pauschal über einen Kamm zu scheren und einen völlig undifferenzierten Freibrief auszustellen. Dies bedeutet für uns, dass nur Personen erfasst werden können, die sich tatsächlich langjährig in Deutschland aufhalten. Nur bei diesen ist davon auszugehen, dass sie bereits so integriert und in der deutschen Gesellschaft verwurzelt sind, dass eine aufenthaltsbeendende Maßnahme in der Regel eine besondere Härte darstellen würde. Welche Mindestaufenthaltsdauer dabei letztlich zugrunde gelegt wird, müssen die Innenminister für alle Länder Deutschlands entscheiden. Ein vier- oder fünfjähriger Aufenthalt dürfte meines Erachtens noch nicht ausreichen.

Sinnvoll erscheint uns auch, in Deutschland geborene und mittlerweile schulpflichtige Kinder in eine solche Altfallregelung einzubeziehen, denn diese kennen nichts anderes als die deutsche Lebenswirklichkeit und sollen ihre begonnene Schulausbildung hier beenden und dauerhaft hier bleiben können. Klar ist aber auch, dass ein langjähriger Aufenthalt allein als Kriterium nicht genügen kann.

Entsprechend dem Grundgedanken, dass mit einer solchen Altfallregelung einer weitgehenden Integration der betroffenen Personen Rechnung getragen werden soll, ist die Erfüllung weiterer Kriterien zu verlangen, die typischerweise ein Indiz für eine Integration sind. Dabei denken wir vor allem an die Voraussetzung, dass die Betroffenen grundsätzlich in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalt aus einem eigenen, geregelten Erwerbseinkommen zu bestreiten. Sicher wird dieses Kriterium im Einzelfall in Zeiten einer hohen Arbeitslosigkeit nicht immer erfüllbar sein, aber auch dann muss zumin

dest der Nachweis verlangt werden, dass der Bezug von Sozialleistungen nicht selbstverschuldet ist und der Betroffene sich ernsthaft bemüht hat und weiter bemüht, eine Arbeit zu finden, um sein Leben aus eigener Kraft zu gestalten.

Klar ist für uns auch, meine Damen und Herren: Wer in der Bundesrepublik Deutschland straffällig geworden ist, darf grundsätzlich nicht in den Genuss eines solchen Bleiberechts kommen. Ich halte es dabei für möglich zu differenzieren und, wie in der Vergangenheit in Sachsen in diesen Fällen üblich, in der Altfallregelung eine Bagatellgrenze vorzusehen. Am Grundsatz jedoch darf nicht gerüttelt werden – wirklich Kriminelle dürfen nicht in den Genuss eines Bleiberechts kommen und haben in Deutschland nichts zu suchen.

Erlauben Sie mir nun noch einige kurze Ausführungen zum zweiten Aspekt des Themas, nämlich zur Frage, wie wir mit dem Problem bis zum In-Kraft-Treten einer bundeseinheitlichen Altfallregelung umzugehen haben. Zunächst: Ich halte die von der Linksfraktion.PDS in der Begründung vorgebrachte Behauptung, der Freistaat Sachsen versuche, vor einer Verständigung über eine solche Altfallregelung noch schnell möglichst viele der potenziell Betroffenen abzuschieben, für eine sachlich nicht gerechtfertigte Unterstellung.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)

Aus diesem Grunde lehnen wir die Forderung der Linksfraktion.PDS nach einem sächsischen Alleingang mit einem einseitig ausgesprochenen Abschiebestopp kategorisch ab. Dieser würde kaum Sinn machen. Sie alle wissen sicherlich, dass der Freistaat rechtlich einen solchen Abschiebestopp allein für längstens ein halbes Jahr aussprechen könnte und anschließend wieder aufheben müsste. Wir wissen aber noch nicht, wann sich die Innenministerkonferenz endgültig auf eine generelle Altfallregelung verständigen wird. Sollte die Verständigung nicht in diesem Zeitraum erfolgen, hätten wir mit Zitronen gehandelt und in der Sache nichts gekonnt.

Meine Damen und Herren, wir sehen deshalb keinen Anlass, von der auch in anderen Ländern üblichen Praxis abzuweichen. Das bedeutet, wir brauchen keinen einseitigen globalen Abschiebestopp, sondern wir wollen eine verantwortungsvolle und besonders sorgfältige Prüfung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Einzelfall, auch mit Hilfe der nunmehr eingerichteten und arbeitsfähigen Härtefallkommission unter der Leitung unserer Ausländerbeauftragten Frau Kollegin de Haas, die ihre Aufgabe sehr ernst nimmt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Danke. Das ist für Sie, Frau de Haas.

Dies wollen wir der Staatsregierung mit unserem Änderungsantrag mit auf den Weg geben, insbesondere auch die klaren Kriterien für eine humanitäre Altfalllösung. Wir lehnen daher den Antrag der Linksfraktion.PDS ab und

bitten um Zustimmung zu unserem ersetzenden Änderungsantrag.

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der Staatsregierung)