Protocol of the Session on June 21, 2006

(Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS und Beifall der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Danke schön. – In der Runde der Fraktionen folgt jetzt Herr Lichdi für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Martens, ich bedanke mich. Ich kann jedes Wort unterschreiben, wunderbar. Auch was Frau Kollegin Ernst gesagt hat, kann ich voll und ganz unterstützen. Da fällt es sicherlich schwer, jetzt noch Neues dazu beizutragen.

(Jürgen Gansel, NPD: Muss ja auch nicht sein!)

Sie mögen mir verzeihen, dass ich es trotzdem versuchen werde.

Natürlich danken auch wir Ihnen sehr herzlich, Herr Schurig. Diesen Dank haben Sie verdient. Ich würde mir wünschen, das tue ich jetzt sozusagen als Selbstverpflichtung, dass vielleicht unsere Fraktion das dann formuliert, sonst kommt es gleich als Provokation rüber, dass diesem vielen Dank auch ein entsprechendes Ernstnehmen im Innenausschuss und bei den einzelnen Fragen folgen möge. In dieser Weise möchte ich die ZuProtokoll-Gabe des Kollegen Bandmann verstehen, um vielleicht einmal etwas Positives daraus zu ziehen.

Zunächst möchte ich aber nicht zum Inhalt des Berichtes des Datenschutzbeauftragten Stellung nehmen, sondern zur Stellungnahme der Staatsregierung zum Bericht. Das wurde auch schon öfter angesprochen. Inhalt der Stellungnahme der Staatsregierung vom 27. April sind entgegen der Ankündigung im Vorblatt kaum Sachstandsmitteilungen und aktuelle Hinweise, die zu einer weiteren Aufhellung oder Lösung von Problemen beigetragen hätten, die der Datenschutzbeauftragte aufgeworfen hat. Stattdessen erschöpfen sich die angeblichen Richtigstellungen in einer negativen Kommentierung und Bewertung

(Beifall der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS)

der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und der Bekanntgabe abweichender Rechtsauffassungen, auf die wir natürlich alle gewartet haben. Der Erkenntnisgewinn ist daher gleich null. Auch zeigt die Auswahl der Beanstandungen, die kommentiert werden, keine tiefgreifende inhaltliche Auseinandersetzung mit den monierten Datenschutzverstößen.

Die Stellungnahme zu einzelnen Beanstandungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zeigt aus unserer Sicht – das wurde auch schon mehrfach angesprochen – eine Missachtung der Stellung und der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten. Die Staatsregierung beweist damit aus unserer Sicht wiederum durchaus ein mangelndes Verständnis der Aufgaben des Landtages im Verhältnis zur Staatsregierung.

Der Datenschutzbeauftragte ist zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz durch öffentliche Stellen berufen. Er wird vom Landtag gewählt und ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und weisungsfrei. Damit unterliegt seine Tätigkeit nicht der Bewertung durch die Staatsregierung. Die Bewertung als solche erweckt schon den Eindruck einer Aufsichtsmaßnahme und stellt daher sehr wohl einen Eingriff in die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten dar. Dieser Eingriff lässt sich nicht, wie von der Staatsregierung tatsächlich allen Ernstes versucht und geschehen, mit einer ständigen Übung rechtfertigen, sondern bedarf wie jeder Eingriff einer Rechtsgrundlage, die unbestritten aber nicht besteht, so Herr Buttolo im Innenausschuss. Ein Ausdruck vertrauensvoller Zusammenarbeit ist die vorliegende Stellungnahme der Staatsregierung wohl nicht gerade.

Wir teilen daher die grundsätzliche Kritik des Datenschutzbeauftragten am Vorgehen der Staatsregierung, die er gegenüber dem federführenden Innenausschuss in der Sitzung am 1. Juni 2006 sowohl schriftlich als auch mündlich geübt hat.

Aber was hätte uns die Staatsregierung denn Nützliches mitteilen sollen? Ich hätte mir zum Beispiel präzisere Sachstandsmitteilungen zur Umsetzung des Urteils – das wurde auch schon öfter angesprochen – des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff von 2004 gewünscht. Auch zu den angekündigten Maßnahmen der Staatsregierung zur technischen Ausgestaltung von

Bildaufzeichnungen, um Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung möglichst gering zu halten, hätten wir uns mehr Informationen gewünscht.

Wir wollen hier aber angesichts dessen, dass das Fußballspiel bevorsteht, nicht die einzelnen Beanstandungen zum Gegenstand einer Debatte machen, die einen sorglosen Umgang mit personenbezogenen Daten attestiert. Wichtiger erscheint uns noch einmal, die Kritik an dem zunehmenden massenhaften und undifferenzierten Sammeln und Abgleichen personenbezogener Daten aufzugreifen, die insbesondere mit der Ausweitung von Überwachungsbefugnissen im öffentlichen Raum, und zwar ohne rechtsstaatlich ausreichende Hürden, einhergeht und dem Trend zur Etablierung und Erweiterung von Polizeibefugnissen unabhängig von konkreten Gefahrenlagen entspricht. Dieser Trend ist freiheitsfeindlich.

Ich erinnere daran: Nach 2001 wurden 790 000, ich sage es noch einmal, damit auch der Letzte aufwacht, 790 000 Personendatensätze von Personen aus Sachsen – Sie können sich ausrechnen, wie viel Prozent der Bevölkerung davon betroffen sind – im Wege der Rasterfahndung nach so genannten Schläfern mit den Sicherheitsdateien abgeglichen. Ich sage Ihnen erstens: Dieses Verfahren war ergebnislos. Es gab keine.

Zweitens wurde dieses Verfahren vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 4. April 2006 für verfassungswidrig erklärt. Bevor jetzt der Herr Justizminister kommt und mir sagt, was ich weiß, dass dieses Urteil die Regelung in NRW betrifft und nicht die in Sachsen, sage ich ihm, dass das ihn bzw. die Staatsregierung nicht retten wird. Denn im Sächsischen Polizeigesetz steht zwar drin, dass eine konkrete Gefahr erforderlich ist, aber die wurde hier in Sachsen einfach angenommen.

Die konkrete Gefahr wurde daraus hergeleitet, dass am 11. September 2001 die Anschläge in New York stattgefunden haben. Aufgrund dessen wurde dann eine konkrete Gefahr in Sachsen angenommen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir uns daran gewöhnen, das Gesetz so auszulegen, dann passiert viel mehr. Dann geht die Steuerungskraft des Rechts verloren, und zwar endgültig. Dann können wir es uns in diesem Hause sparen, Gesetze zu machen, wenn die Verwaltung im Falle des Falles damit umgeht, wie es ihr gerade gefällt.

Das Akkreditierungsverfahren wurde in diesem Haus auch schon öfter angesprochen. Immerhin wurden über 300 000 Personen betrachtet; übrigens auch, was mich eigentlich wundert, die Herren Kollegen von der schreibenden und filmenden Zunft, die doch immer sehr aufmerksam sind. Es betraf auch Journalisten. Offensichtlich hat sie das nicht so sehr aufgeregt wie in anderen Fällen.

Jedenfalls ist die WM – wir haben das schon öfter gesagt – ein Großversuch in Überwachung. Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen? – Nein, gut.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Da sind Sie sehr enttäuscht!)

Es wurde schon öfter gesagt, auch hier, das Verhalten der Staatsregierung im Innenausschuss ist, um es sehr vorsichtig auszudrücken, sehr lässlich. Man weiß sehr genau, dass diese Überprüfungen keine Rechtsgrundlage haben. Aber man wartet, bis die WM vorbei ist. Dann wird man sich vielleicht dazu bequemen, im Nachhinein eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Aber dann ist ja schon alles vorbei.

Ich möchte einen anderen aktuellen, sehr heißen Fall ansprechen: Die Massenrasterung ohne konkreten Tatverdacht bei 80 000 Männern aus Dresden und Umgebung, dieser Massengentest, der dort gemacht wird. Es ist sehr interessant – ich weiß, es gibt mittlerweile eine rechtliche Regelung dazu –, wie sich die Staatsanwaltschaft Dresden dazu eingelassen hat.

Es war in der Zeitung zu lesen: Wir brauchen mindestens zwei Jahre, um überhaupt alle Tests auszuwerten, und es kostet mindestens über eine Million Euro. Dann war zu hören: Eigentlich rechnen wir auch nicht damit, dass wir das alles machen müssen, weil wir hoffen, dass sich der Tatverdächtigte selbst stellt. – Also, wie wird hier eigentlich mit dem Recht umgegangen? Ich finde, das sind Entwicklungen. Natürlich wird mir entgegengehalten werden: Bei einem Fall wie dem dieses grässlichen Kinderschänders müssen wir das dann nicht erleiden? Es wird immer sehr gute Gründe geben, warum wir unsere Daten hergeben und uns total öffnen müssen, warum wir uns sozusagen total ausziehen und „verdaten“ müssen. Aber ich frage Sie – und dies sollten wir uns wirklich einmal vor Augen führen –: Welchen Weg gehen wir dort und wie weit kann dieser Weg noch gehen?

Die Erzeugung eines Duldungsdrucks sowie die Annahme einer jedermann treffenden Duldungspflicht gegenüber Eingriffen, die nach Einschätzung der Polizei einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten könnten, widersprechen dem Grundrechtsverständnis von Grundrechten als Abwehrrechten gegen staatliche Maßnahmen, und dieses Bewusstsein ist uns leider in den letzten Jahren zunehmend abhanden gekommen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das stimmt!)

Meine Damen und Herren! Ich habe hier nur einige Punkte angesprochen. Ich habe vorhin bereits gesagt, ich schließe mich meinen Vorrednern an. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich beim Datenschutzbeauftragten und hoffe, auch wenn wir einmal anderer Meinung sind – was durchaus der Fall ist und was wir schon durchexerziert haben –, weiter auf Ihre kreative und fruchtbare Zuarbeit und Ihre Anregungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nun hat die mehrfach zitierte Staatsregierung das Wort; Herr Staatsminister der Justiz Mackenroth, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir für die Staatsregierung nur einige Sätze, da ich bestimmte Dinge, die Frau Ernst und Herr Lichdi hier gesagt haben, so für die Staatsregierung nicht stehen lassen kann.

Die Staatsregierung macht sich mit ihrer Stellungnahme, für die es in der Tat keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, viel Arbeit. Es entspricht aber – und das ist gesagt worden – ständiger Übung aller Staatsregierungen, auf die Berichte der Datenschutzbeauftragten zu reagieren – in den Ländern wie im Bund. Dies geschieht unter anderem deshalb, um Ihnen, den Abgeordneten, sozusagen auch ein wenig die Arbeit zu erleichtern. Das trägt zum Meinungsbildungsprozess bei und erleichtert die Facharbeit in den Ausschüssen. Das ist Sinn der ganzen Sache. Ich glaube auch nicht, dass der Datenschutzbeauftragte dies kritisiert, sondern er hat möglicherweise den Eindruck, dass die Staatsregierung in bestimmten Fragen darauf erpicht sei, das letzte Wort zu haben. Ich möchte hier für die Staatsregierung klarstellen, dass dies nicht der Fall ist. Es geht auch uns um den Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten. Für die Staatsregierung hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls einen außerordentlich hohen Wert.

Den Vorwurf, Frau Ernst, die Staatsregierung sei beratungsresistent, kann ich ebenfalls nicht akzeptieren. Die Stellungnahme der Staatsregierung spricht eine deutlich andere Sprache. Die Staatsregierung nimmt die Anregungen und Hinweise des Datenschutzbeauftragten ernst und hat sich nicht nur im Innenausschuss, sondern auch an anderen Orten darum bemüht, diese Dinge, soweit möglich, umzusetzen. Von einer Missachtung des Datenschutzbeauftragten bzw. der hinter dieser Person stehenden Idee zu reden kommt mir auch unter diesem Umstand nicht in den Sinn. Im Gegenteil: Wir nehmen seitens der Staatsregierung den Datenschutzbeauftragten nicht nur ernst, sondern wir nehmen ihn auch in Anspruch. Dies war im Freistaat Sachsen nicht immer so. Ich finde es gut, dass sich hier ein Dialog mit dem Datenschützer entwickelt, der eben auch dazu führt, dass wir ihn teilweise schon im Vorfeld fragen, was er meint, und dass wir ihn im Vorfeld von Gesetzesvorhaben einbinden.

Ich erinnere mich an ein langes Gespräch, das ich mit meiner Kollegin aus dem Sozialministerium unter sechs

Augen mit dem Datenschützer geführt habe und das zu guten Ergebnissen geführt hat. Das wollen wir weiterführen. Natürlich lässt es sich bei dem Fleiß des Datenschützers überhaupt nicht vermeiden, dass es in dem einen oder anderen Punkt Meinungsverschiedenheiten gibt. Diese werden schlicht und ergreifend zunächst einmal so stehen bleiben müssen.

Eine Meinungsverschiedenheit betrifft das Akkreditierungsverfahren der WM. Das müssen wir dann vielleicht aushalten. Herr Lichdi, den Vorwürfen, was den Massengentest angeht, wollen wir uns gern im nächsten Jahr stellen. Sie wissen, dass wir heute den Datenschutzbericht aus dem Jahr 2005 diskutieren.

Meine Damen und Herren! Ansonsten ist außerordentlich viel gesagt worden, dem ich mich anschließen kann. Ich gebe daher meine Rede, die ich im Übrigen in Vertretung des Innenministers halte, zu Protokoll – mit zwei Ausnahmen:

Erstens – auch seitens der Staatsregierung – meinen aufrichtigen Dank, Herr Schurig, für die Arbeit, die Sie und Ihre Mannschaft hier geleistet haben. Sie haben nach meinem vorläufigen Eindruck in Sachen Datenschutz zu einem frischeren Klima im Freistaat Sachsen beigetragen. Ich wünsche mir, dass dieser Weg fortgeschrieben wird.

Ich erneuere – zweitens – für die Staatsregierung das Angebot zur Kooperation, zum Dialog, zum gegenseitigen Kritisieren. Auch das bringt uns nach vorn. Ich hoffe, dass wir dies im nächsten Jahr so fortsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Herr Bandmann ist der Berichterstatter. Wünschen Sie das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 4/5502. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einstimmige Zustimmung, und dieser Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.

Erklärungen zu Protokoll

Wir leben längst in einer Informationsgesellschaft, die bestimmt ist durch den Austausch einer unüberblickbaren Fülle aller möglichen Informationen. Zu diesen Informationen gehören oft genug auch personenbezogene Daten, Daten, von denen wir zu Recht nicht wollen, dass sie von jedermann beliebig erfahren und verwendet werden können. Und dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir wahrscheinlich kaum noch einen Überblick haben, wer welche unserer personenbezogenen Daten kennt und nutzt und zu welchen Zwecken er sie verwendet.

Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht deshalb festgestellt, dass es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt und jedermann grundsätzlich selbst darüber bestimmen kann und muss, wer seine persönlichen Daten erhält. Wir haben im Freistaat Sachsen diese Rechtsprechung von vornherein nachvollzogen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten darf daher nur in gesetzlich klar geregelten Fällen und zu eindeutig bestimmten Zwecken erfolgen. Dies gilt auch für die Datenverarbeitung durch die öffentliche Verwaltung. Aber nicht immer genügt der Umgang öffentlicher Stellen den bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei sind Verstöße für die Betroffenen nicht immer ohne Weiteres erkennbar.

Deshalb kommt dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und seiner Kontrolltätigkeit eine große Bedeutung für die Einhaltung des Datenschutzes in der Verwaltung zu.

Der vorliegende 12. Tätigkeitsbericht, über den wir uns heute unterhalten, zeigt deutlich, wie tief die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwaltung unser Leben durchdringt. Es gibt fast keine Behörde und fast keine Verwaltungsaufgabe, die nicht auch in mehr oder weniger starkem Umfang eine Verarbeitung von Personendaten erfordert. Demzufolge erfasst der Bericht auch fast alle Lebens- und Verwaltungsbereiche. Und dabei sprechen wir hier – ich sage: noch – tatsächlich nur über den öffentlichen Bereich. Wir dürfen sicher auf die nächsten Tätigkeitsberichte gespannt sein, wenn der Sächsische Datenschutzbeauftragte nach der anstehenden Novellierung des Datenschutzgesetzes auch für die Kontrolle des nichtöffentlichen Bereichs zuständig sein wird.

Der Tätigkeitsbericht zeigt auch, dass wir im Freistaat Sachsen insgesamt ein sehr gutes Datenschutzniveau haben und die Verwaltung mit diesen Daten in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und korrekt umgeht.