Protocol of the Session on December 10, 2004

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sichere, verlässliche und umweltverträgliche Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen für Bevölkerung und Wirtschaft – das ist einer der wichtigsten Standortfaktoren für Sachsen und gleichzeitig die wesentlichste Zielstellung für die energiepolitische Arbeit der Sächsischen Staatsregierung. Ein wichtiger Schwerpunkt der sächsischen Energiepolitik ist dabei die Stärkung des Wettbewerbs; denn Wettbewerb und Markt sind Voraussetzungen für ein effizientes Wirtschaften. Nur auf diesem Wege kann die unumstritten notwendige, nachhaltige Entwicklung als Gleichklang aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Erfordernissen umgesetzt werden.

Im vorliegenden Landtagsantrag wird der Eindruck erweckt, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit habe über die Strompreise in Sachsen zu entscheiden. Das ist nicht richtig. Lediglich die allgemeinen Tarife für die Versorgung im Niederspannungsbereich bedürfen gemäß Bundestarifordnung Elektrizität, BTOElt, einer Genehmigung. Das heißt, wir genehmigen hier nicht Anträge von E-on, RWE, Vattenfall oder EnBW, sondern es ist in der Diskussion bereits anders dargestellt worden. Allerdings muss ich Sie, Frau Kollegin Deicke, ganz leicht korrigieren: Tatsächlich haben alle davon betroffenen Unternehmen im Freistaat Sachsen, nämlich beide Regionalversorger und die 37 Stadtwerke, Anträge auf Tariferhöhungen gestellt.

Dagegen unterliegen Sonderverträge für Großkunden – das ist bereits gesagt worden –, aber auch spezielle Sondervertragsangebote für Kleinkunden, wovon schon mehr als die Hälfte der Haushalts- und Gewerbekunden in Sachsen Gebrauch machen, keiner behördlichen Genehmigungspflicht.

Die Voraussetzungen für eine Tarifgenehmigung sind durch den Bund klar geregelt. Frau Dr. Deicke hat die Rechtslage völlig richtig dargestellt. An diese bundesrechtlichen Vorgaben hat sich die Energieaufsicht zu halten, und daran wird sich Sachsen halten, solange die BTOElt, und das sage ich bewusst vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, noch gilt.

Aufgrund der Gesetzeslage ist es deshalb nicht möglich, wie von der PDS beantragt, die Genehmigung von Strompreiserhöhungen bis zur Aufnahme der Tätigkeit der geplanten Regulierungsbehörde für Strom und Gas zurückzustellen. Wenn ein Stromversorger nachweist, dass die beantragten Tarifpreise gerechtfertigt sind, so sind diese zu genehmigen. Die berechtigten Kundeninteressen finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die wirtschaftlichen Interessen der Stromversorger. Zwischenzeitlich wurden zirka drei Viertel der Tarifgenehmigungen erteilt. Ungerechtfertigt hohe Tarifpreise wurden vom SMWA aber strikt abgelehnt.

Nach meinen Informationen wurden in Bayern weder Tariferhöhungen ausgesetzt, noch gab es keine Tariferhö

hungen in Bayern. Damit ist das, was Frau Kipping ausgeführt hat, also falsch.

Der heutige Entwicklungsstand unserer Wirtschaft wäre ohne die in den vergangenen zwölf Jahren getätigten Milliardeninvestitionen der Energiewirtschaft in die Versorgungsanlagen nicht denkbar. Es muss aber auch gelingen, noch bestehende Preisunterschiede zwischen Ost und West, insbesondere bei den Netznutzungsentgelten, abzubauen.

Einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Wettbewerb erwarten wir von der nach den EU-Vorgaben einzurichtenden Regulierungsbehörde für den Stromund Gasmarkt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Darf ich bitte den Satz zu Ende sprechen? Dann bin ich gern bereit, eine Anfrage zu beantworten.

Ja, bitte, selbstverständlich.

Ich setze meine Hoffnungen auf diese Regulierungsbehörde. Ich habe persönlich im Bereich Post und Telekommunikation Erfahrungen mit der erfolgreichen Arbeit der RegTeP gesammelt und erhoffe mir Gleiches auch für die Regulierung auf dem Strommarkt. Jetzt bitte Ihre Anfrage, Frau Kipping.

Frau Kipping, bitte schön.

Herr Staatsminister, da Sie gesagt haben, meine Aussagen zu Bayern seien falsch gewesen, möchte ich Sie fragen: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nicht behauptet habe, in Bayern habe es ein permanentes Verbot von Strompreiserhöhungen gegeben? Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich meine Einschätzung der bayerischen Strompreiskontrollpolitik auf eine Einschätzung des Bundesministers Clement in Bezug auf die bayerische Politik bezieht? Und sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich im Wesentlichen aus den Protokollen des Bundesrates zitiert und vor allen Dingen gesagt habe, dass die bayerische Energiepolitik strikter ist, was sich, wie gesagt, auf die Aussage von Clement bezieht, und dass Sie damit sozusagen indirekt die Aussage des Bundesministers Clement als falsch bezeichnen würden?

Frau Kollegin Kipping, ich kann diese Darstellung, die Sie getroffen haben, jetzt nicht unmittelbar nachprüfen, bin aber jederzeit bereit, das, wenn es sich als übereinstimmend erweist, zur Kenntnis zu nehmen. Aber ich kann Ihnen nur berichten, was wir im Freistaat Sachsen machen. Wenn Bundesminister Clement sich mit der Tarifpreiserhöhung bzw. mit den nicht genehmigten Tarifpreisen – wir haben nämlich über die Hälfte der Erhöhungssumme nicht genehmigt – beschäftigen würde,

dann würde er sicherlich zu der Einschätzung kommen, dass auch in Sachsen sehr ordentlich und im Interesse der Verbraucher gearbeitet worden ist. Wie gesagt, ich stehe zweifelsohne zur Verfügung, wenn es darum geht, darüber nachzudenken, wie die großen Energieversorger ihre Preispolitik gestalten. Da erhoffe ich mir, dass wir dort auch Wettbewerbsgründe stärker zum Durchsatz bringen. Aber das, was wir machen können, ist tatsächlich nur die Prüfung der Tariferhöhungen im Bereich der Regionalversorger und der Stadtwerke. Dies wurde zum größten Teil getan, wie gesagt mit der Einschränkung, dass in allen Fällen die ursprünglich geplanten Erhöhungen nicht genehmigt wurden.

Die Staatsregierung setzt sich in dem gegenwärtigen Diskussionsprozess zur Energierechtsnovelle wie bereits im Bundesratsverfahren für eine effiziente und „schlanke“ Regulierung ein. So sollte zumindest für eine Übergangszeit eine Ex-ante-Regulierung der Netznutzungsentgelte unter Länderbeteiligung durchgeführt werden. Wenn das geplante Regulierungssystem für die Netznutzungsentgelte funktioniert und damit mehr Wettbewerb am Energiemarkt besteht, dann kann auch die Tarifgenehmigung nach BTOElt entfallen, eher aber nicht. Das sage ich auch im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wird noch das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich die Fraktion der PDS, Frau Kipping, das Schlusswort zu halten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lämmel, Ihr Einstieg war „Alle Jahre wieder …“. Wenn ich an Ihre doch sehr dröge Polemik gegen die Ökosteuer denke, dann ist das noch die positivste Formulierung, die ich Ihnen zurückgeben müsste. Was auch nicht gerade frisch war, war Ihr tiefer Griff in die Mottenkiste. Wenn Sie in einer politischen Auseinandersetzung auf politische Zustände vor 1989 zurückgreifen – ich war zur Wende zwölf Jahre alt –, ist das nicht nur einfach Quatsch, sondern diese Form der politischen Auseinandersetzung ist wirklich nur noch zum Gähnen.

(Beifall bei der PDS)

Herr Lämmel, offensichtlich sind Sie so stolz auf Sachsen, dass Ihnen der Blick auf die Entwicklung auf Bundesebene einfach versperrt ist. Ich kann Ihnen nur empfehlen, die entsprechende Bundestagsdebatte, die dazu im Oktober stattgefunden hat, einfach einmal nachzulesen; denn danach werden sich Dinge verändern.

Herr Jurk, Sie meinten, der PDS-Antrag erwecke den Eindruck, dass die Staatsregierung über alle Strompreiserhöhungen zu verfügen habe. Das ist natürlich nicht der Fall. Aber wenn man unseren Antragstext genau durchliest, merkt man, dass sich unsere Forderung auf die Anträge bezieht, die gegenüber dem Staatministerium angezeigt worden sind.

Von verschiedener Seite ist unterstellt worden, der PDSAntrag sei juristisch nicht handhabbar. Juristisch festgeschrieben ist, dass Strompreiserhöhungen geprüft wer

den müssen, nämlich dahin gehend, ob die Preiserhöhung gerechtfertigt ist. Darum geht es uns, wenn wir das Thema hier immer wieder auf die Tagesordnung heben, nämlich zu prüfen: Ist das gerechtfertigt? Es ist nicht nur die PDS, die diese Rechtfertigung angreift; es sind die verschiedensten Fachleute, die sich damit auseinander setzen.

Herr Lämmel, bei Ihrer Rede kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie im Angesicht des Advents weniger an Weihnachtsengel, sondern mehr an Glühwein mit Amaretto denken. Ansonsten wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass ich mitnichten die Stadtwerke und die Energieunternehmensstruktur in Sachsen unterschlagen habe, dass ich aber darauf verwiesen habe, dass 80 % des Energiemarktes inzwischen unter vier Unternehmen aufgeteilt werden.

Aber, Herr Lämmel, Sie haben auch einen sehr richtigen Satz gesagt, und der lautet: Keiner von uns kann diese Preissteigerungen verteidigen. – Das ist, denke ich, eine gute Begründung für den PDS-Antrag und der kann ich mich nur anschließen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag der Fraktion der PDS „Zurückstellung der Genehmigung von Strompreiserhöhungen in Sachsen bis zur Aufnahme der Tätigkeit einer Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität“ zur Abstimmung. Das ist die Drucksache 4/0059. Wer dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein bürgerliches Jahr geht zu Ende und ich denke, wir haben als Mitglieder des Sächsischen Landtages allen Grund, vielen Menschen zu danken, die uns in unserer Arbeit in diesem Jahr wieder begleitet haben. Es hat eine Zäsur gegeben, aber unabhängig davon sind die vielen Menschen um uns herum nach wie vor tätig geblieben und haben uns viele Vorbereitungsarbeiten abgenommen, die wir allein so nicht schaffen konnten.

Ich möchte deshalb vor allen Dingen der Staatsregierung unter Ministerpräsident Prof. Biedenkopf und den Staatsministern danken für die gute Zusammenarbeit – –

(Heiterkeit)

Milbradt natürlich! Ich muss Ihnen sagen, das ist mir jetzt zum ersten Mal passiert. Aber ich denke, Ministerpräsident Milbradt wird mir das nicht übel nehmen. Oder?

(Heiterkeit – Zurufe)

Ja. Ich war aber noch mitten in der Namensnennung. – Meine Damen und Herren, also noch einmal herzlichen Dank an die Staatsregierung unter Prof. Milbradt und an seine Staatsminister.

Ich möchte mich auch ganz herzlich bei den Mitarbeitern in den Ministerien und in der Landtagsverwaltung be

danken. Sie wissen, dass es immer sehr darauf ankommt, dass die Unterlagen sachgerecht und mit guten politischen Inhalten gefüllt sind und dass sie uns termingemäß zugestellt werden. Das ist nicht selbstverständlich und deshalb auch mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und in der Verwaltung.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)

Ich möchte aber auch allen danken, die in den Fraktionen ihre Tätigkeit für uns leisten.

Da sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landtagsfraktionen, die Landtagsreferenten eingeschlossen.

Mein ganz besonderer Dank gilt wie immer unseren fleißigen Stenografen und den Schreibdamen der Verwaltung.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich danke auch allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, die an unserer Arbeit Anteil nehmen und sich in Wort und Schrift in sie einbringen.

Ich danke auch den Polizisten, die für Ordnung und Sicherheit sorgen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Nicht zuletzt danke ich auch unseren kritischen Begleitern, den Journalisten der Landespressekonferenz. Sie sind Teil unserer demokratischen politischen Ordnung.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Aber der ganz besondere Dank – und das sage ich mit ganz besonderer Herzlichkeit – gilt unseren Familien, den Frauen, den Männern, den Partnern, aber vor allen Dingen auch den Kindern, die sehr oft auf uns verzichten müssen. Ich denke, sie tragen einen Großteil unserer Arbeit mit, und deswegen möchte ich mich mit Ihnen gemeinsam ganz herzlich bei ihnen bedanken.

(Beifall des ganzen Hauses)