Deshalb ist es makaber, dem Landtag einen solchen Antrag vorzulegen – so richtig er auch ist, Frau Schmidt – und zu glauben, dass das Handwerk damit aus der Sackgasse kommen wird. Sie scheuen sich davor, Ihre Große Anfrage in den Landtag einzubringen. Warum stellen wir sie heute nicht auf die Tagesordnung, um eine wirkliche Debatte über die Situation des sächsischen Handwerks zu führen und der Staatsregierung Aufgaben zu übertragen, deren Lösung dem Handwerk zum Nutzen gereicht und zur erfolgreichen Bewältigung der vor uns stehenden Aufgaben, zu denen ich noch kommen werde, beiträgt?
Stattdessen nehmen Sie aus dem Koalitionspapier eine bereits gestellte Aufgabe – das ist leider, muss ich sagen, immer Ihre Methode – und delegieren diese Aufgabe nach Berlin. Der ruinöse Wettbewerb, dem das Handwerk ausgesetzt ist, weswegen auch die Qualität leidet, ist eine Ursache für offene Forderungen und die steigende Zahl von Insolvenzen. Ihr Antrag wird daran auch nichts ändern. Heute wie früher bleiben Sie uns und dem Handwerk alles schuldig.
Zusammenfassend: Die Großen Koalitionen in Berlin und in Dresden nehmen das Handwerk nicht ernst, obwohl es in einer der tiefsten Rezessionen steckt. Alle Maßnahmen der Vergangenheit waren eben nicht nachhaltig, sondern sie waren wie immer nur ein kleiner Kitt. Anträge abzudelegieren, ob nun an die Kommunen oder nach Berlin, scheint in diesem Haus eine beliebte Methode zu werden. So bleiben die wichtigsten Probleme ungeklärt und die Opposition muss sich ihrer annehmen. Beispiele: das Vergabegesetz und der Bericht durch die Anhörung auf Antrag der Linksfraktion in unserem Wirtschaftsausschuss. Die Reaktion darauf ist null.
In der Großen Anfrage liegen die Themen jedoch ausgebreitet und offen vor uns. Die Forderungen des Handwerks sind enthalten und diese heißen – und da bin ich ideologisch mal ohne Vorbehalte –: Struktur- und Investitionsförderung – Sie wissen, die Frage der Investitionszulage ist völlig offen, das war das letzte Signal aus Brüssel –, Energiepreisspirale stoppen, hohe Investitionen durch den Haushalt sichern, Vorrang der Privatwirtschaft einräumen und Vergaberecht.
Dann kommen wir zur öffentlichen Auftragsvergabe. Das war eine Forderung und dazu möchte ich kurz Ausführungen machen.
Ein Wort zur öffentlichen und privatwirtschaftlichen Partnerschaft, Frau Schmidt: Handwerksbetriebe sind damit zu Subunternehmen verurteilt. Ihre Leistungen werden durch diese private Vergabe und Investition nicht öffentlich ausgeschrieben und damit wird sich der ruinöse Wettbewerb verstärken. Sie wissen, die Staatsregierung favorisiert dieses Modell im Zusammenhang mit dem Justizzentrum in Chemnitz.
Der letzte Punkt, die EU-Dienstleistungsrichtlinie, eine Forderung des Handwerks. De facto – so steht es in der Presse – ist das Herkunftslandsprinzip geblieben. Alle glauben, es sei geklärt, das Herkunftslandsprinzip sei gekippt. Nein, es ist geblieben und das ist einfach zu begründen. Unter der Überschrift „Freier Dienstleistungsverkehr“ wird in nicht geringem Maße das Herkunftslandsprinzip der Kommission aufrechterhalten. Nur zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Polizei und Security-Firmen –, der Volksgesundheit – Ärzte und Krankenschwestern – und der Umwelt können Staaten auf der Einhaltung nationaler Bestimmungen bestehen. Ansonsten gelten die Gesetze jenes Landes, aus dem der Dienstleister kommt. Das ist der Startschuss zu einem Run auf die Gerichte und zu Sozialdumping. Besonders folgenschwer ist zudem die Aufnahme weiter Teile der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, von Teilen des Gesundheitswesens sowie der Leih- und Zeitarbeit in die Richtlinie. Leiden wird darunter natürlich das Handwerk.
Die letzte Forderung des Handwerks: Steuererleichterungen bzw. auf Wachstum abstellende Binnennachfrage erhöhen. Was ist es, was die Politik – auch Ihre Koalition – tut? Das Gegenteil wird durchgesetzt. Wir haben im Jahr 2007 eine Mehrwertsteuererhöhung von 3 % zu erwarten. Der Ruin vieler Handwerksbetriebe ist damit vorprogrammiert. Lassen Sie mich deshalb den Chef der Sächsischen Handwerkskammer, Herrn Dirschka, zitieren. Er äußerte sich äußerst kritisch. Er nannte es „eine besonders bittere Pille“ – und wörtlich –: „dass Handwerksunternehmer im Falle der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % aus der parallel in Kraft tretenden Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte keinen Nutzen ziehen werden.“
Zwar werde die Verrechnungsstunde durch die Senkung der Lohnnebenkosten 2007 netto geringfügig preiswerter, brutto jedoch so erhöht, „dass wir als Unternehmer“ – er meint die Handwerker – „am Ende weiter draufzahlen. Abwanderung in die Schwarzarbeit werde so jedenfalls nicht gestoppt.“
Dem will ich nichts hinzufügen. Nur eines: Lassen Sie über diesen Antrag in diesem Haus schnell abstimmen, weil er erst einmal richtig ist. Wir werden ihm zustimmen. Aber wir haben brennendere Fragen, denen wir uns in der Wirtschaftspolitik zuwenden sollten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Thema „Bessere Forderungsabsicherung für das Handwerk“ haben wir auf Initiative der NPD-Fraktion schon vor einigen Wochen in diesem Hause debattiert und wir begrüßen es selbstverständlich, dass die Koalition jetzt diesen Ball aufgenommen hat. Sie war mit unseren Vorschlägen damals nicht einverstanden. Gut, damit müssen wir leben können. Dies soll uns als Opposition auch nicht weiter stören, solange ein Funken Hoffnung damit verbunden ist, dass für die Handwerksbetriebe eine baldige Situationsverbesserung hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Forderungen eintritt.
Ich möchte und muss aber schon feststellen, dass es sich die Antragsteller doch sehr einfach machen, indem sie sich im Gegensatz zum Antrag der NPD-Fraktion, die damals doch konkrete Vorschläge zur Diskussion stellte, schlicht mit der Forderung begnügen, die sinngemäß nicht mehr aussagt als: Es möge doch alles besser werden, als es derzeit ist. – Ein dafür ausreichendes Vertrauen in die Akteure auf Bundesebene vorausgesetzt, mag das meinethalben auch zulässig sein. Ich möchte allerdings dennoch eine vielleicht nicht ganz unwesentliche Kritik daran anbringen, sich lediglich mit Allgemeinplätzen zu begnügen. Uns würden Sie vermutlich Populismus vorwerfen.
Meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktionen: Die hier berührte Zielgruppe dürfte eine derartige politische Initiative sehr genau beobachten. Das haben wir bei unserer Initiative damals auch sehr wohlwollend erfahren. So, wie Sie dies allerdings aufbereitet haben, birgt es schon die Gefahr in sich, dass es gerade von denen, die man erreichen will, als Schaufensterantrag bzw. als parlamentarische Beruhigungspille aufgefasst werden könnte.
Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich mir Sorgen mache, da es kein Antrag unserer Fraktion ist. Das ist ganz einfach zu erklären: Es resultiert einfach daraus, dass es der NPD nicht gleichgültig ist, ob das Vertrauen gesellschaftlicher Stützen wie des Handwerks in die Politik verloren geht. Das mittelständische Handwerk hier im Freistaat und auch in ganz Deutschland sollte für uns von solchem Interesse sein, dass die Parteibücher hintanzustellen sind. Die NPD-Fraktion wird Ihrem Antrag ihre Zustimmung erteilen und hofft vor allem, dass auf Bundesebene ein quälend langsamer Entscheidungsprozess in dieser Sache endlich Beschleunigung erfährt.
Meine Damen und Herren! Wenn wir einen Blick auf das Bauhandwerk werfen, sehen wir uns mit einer lang anhaltenden Rezession konfrontiert. Das heißt, Forderungsausfälle oder Verzug können kaum mehr kompensiert werden. Dies allein rechtfertigt schon Handlungsbedarf und der Umstand von teilweise von weniger als zehn Prozent Eigenkapitalquote erhöht zudem immens die Insolvenzgefahr. Diese Situation wird der Freistaat, wird Deutschland nicht mehr lange verkraften können.
Deshalb muss noch eines gesagt werden: Wer von rückläufiger Zahlungsmoral spricht, darf von der so genannten öffentlichen Hand nicht schweigen. Auf dieses Problem
hat die NPD auch schon mehrfach hingewiesen. Wenn man zugrunde legt, dass etwa 70 % der öffentlichen Bauaufträge von kommunalen Auftraggebern vergeben werden, gelangt man unweigerlich zum Problemfeld der kommunalen Finanzen. Hier kann man den Handlungsauftrag allerdings nicht einfach an den Bund abschieben. Was ich damit sagen will, ist, dass unserem mittelständischen Bauhandwerk und dem Handwerk allgemein mittelbar durch Veränderungen beim kommunalen Finanzausgleich Hilfe zuteil werden muss.
Nichtsdestotrotz wird meine Fraktion, wie gesagt, dem Antrag genauso zustimmen wie dem nichts sagenden FDP-Änderungsantrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach allen Vorrednern kann man zusammenfassen, dass es allen Fraktionen im Sächsischen Landtag ein Anliegen ist, die Handwerker in ihrer oft schwierigen wirtschaftlichen Situation zu unterstützen und dazu beizutragen, dass ihre Leistungen, die sie erbracht haben, auch vergütet werden, und zwar zeitnah und in voller Höhe. Nur muss man sich die Frage stellen, inwieweit der jetzt vorgelegte Antrag der Koalitionsfraktionen wirklich zielführend ist, inwieweit er substanziell auch Forderungen enthält, die die Staatsregierung in die Lage versetzen, wirklich in diesem Sinne tätig zu werden.
Mit der Forderung nach einer Verbesserung dinglicher Sicherheiten, meine Damen und Herren, wird dies wohl nicht zu erreichen sein – da muss ich etwas Wasser in den Wein einschenken –, denn, die Frage ist erlaubt, ob diese dingliche Sicherung tatsächlich bei der Beitreibung von Vergütungen hilft. Wir haben die Bauhandwerkersicherung im Wege der Hypothek an dem Grundstück, an dem gearbeitet wird, wir haben Ansprüche aus dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen. Nur, das Dilemma ist grundsätzlich – es ist auch schon angeklungen –, dass die Sicherheit noch nicht die Zahlung bedeutet. Die Sicherheit heißt immer nur die Möglichkeit, die Hoffung, Geld zu bekommen, aber bis diese Sicherheit dann verwertet ist, ist es oftmals zu spät.
Das gilt insbesondere im Bereich der hier angesprochenen dinglichen Sicherheiten und bedeutet nichts anderes als Grundpfandrechte, als Belastungen an Grundstücken. Dafür bekommt man kein Geld. Das Geld gibt es erst dann, wenn diese Sicherheit verwertet wird, und das passiert im Wege der Zwangsversteigerung. Solche Verfahren, das wissen die, die sich schon damit befasst haben, dauern Jahre. Gerade auch in Sachsen mit einer sehr, sehr großen Anzahl von Zwangsversteigerungsverfahren dauern diese Verfahren oftmals mehr als zwei oder gar drei Jahre. Das Problem ist dann auch noch, dass Grundstücke im Wege der Zwangsversteigerung in der
Regel im Durchschnitt nur zur Hälfte des angesetzten Verkehrswertes überhaupt zu veräußern sind. Es gibt auch viele, die gar nicht veräußert werden können. Ich kann mir vorstellen, dass mancher stecken gebliebene Bau, dass manche Bauruine wohl kaum einen Käufer findet.
Das Problem wird auch nicht beseitigt, wenn nach Jahren Geld kommt. Welcher Handwerker kann dies angesichts der geringen Eigenkapitalquote durchstehen? Das wird in vielen Fällen kaum möglich sein.
Wir haben die andere Möglichkeit der Sicherung – das ist keine dingliche Sicherung, sondern die Sicherheitsleistung nach § 648a BGB, die nur leider zu selten in Anspruch genommen wird. Die Handwerker scheuen sich, oftmals aus Angst vor der Nichterteilung späterer Aufträge, dieses Instrument zu nutzen. Aber dazu muss man auch sagen: Insoweit sind die Handwerker zum großen Teil des eigenen Glückes Schmied. Sie müssen von dieser Regelung tatsächlich Gebrauch machen, dann haben sie Sicherungsmöglichkeiten. Das sollte man an dieser Stelle einmal einwerfen.
Etwas anderes ist das hier angesprochene Forderungssicherungsgesetz, das jetzt in Form einer Gesetzesinitiative auch von Sachsen im Bundesrat eingebracht wird. Es ist nichts anderes als das bereits im Bund vorgelegte Gesetz der Bundesregierung. Allerdings muss man auch dazu die Frage stellen, wie effektiv dieses Gesetz die Forderungen durchsetzt.
Dingliche Sicherungen sind übrigens nicht Gegenstand des Forderungssicherungsgesetzes. Das sei hier ganz deutlich gesagt. Wenn die Koalition versuchen würde, den Eindruck zu erwecken, als würden dingliche Sicherungen mit dem Forderungssicherungsgesetz verbunden sein, dann wäre das unzutreffend. Das sind sie ausdrücklich nicht. Deswegen stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz nachhaltig helfen wird.
Im 1. Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes war die dingliche Sicherung mit dem so genannten verlängerten Eigentumsvorbehalt für Bauhandwerker im Hinblick auf Ansprüche enthalten. Das ist allerdings wohl politisch nicht durchsetzbar. Es findet sich auch nicht im neuen Gesetzentwurf. Aber es wäre wohl eine Möglichkeit gewesen, effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
Meine Damen und Herren! Wir werden dem Antrag zustimmen. Aber aus juristischer Sicht trägt dieser Antrag nicht allzu weit. Wir werden, wenn wir die Situation des Handwerks nachhaltig verbessern wollen, an vielen anderen Stellen Maßnahmen ergreifen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer den Koalitionsvertrag von CDU und SPD aufmerksam gelesen hat, wusste, dass es in
dieser Frage eine Initiative geben wird. Das Problem ist wirklich alt genug und deswegen hinlänglich bekannt. Die Freistaaten Thüringen und Sachsen haben schon im Jahr 2002 im Bundesrat entsprechende Aktivitäten unternommen. Von der CDU/CSU-Fraktion gibt es einen Entwurf aus der 14. Wahlperiode des Bundestages. Zurzeit hängt noch ein Entwurf im Gesetzgebungsverfahren. Darin heißt es:
„Die wirtschaftliche Lage der Werkunternehmer, vor allem in der Baubranche, ist in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Das gilt insbesondere für die Situation in den neuen Ländern. Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Anzahl von Insolvenzen prägen das Bild. Diese Situation ist auch auf unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zurückzuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderungen effektiv zu sichern, zum anderen sollen die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfachen Titelerlangung verbessert werden.“
Warum zitiere ich die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfes? Weil das, was im Bundesrat behandelt wird, schon wesentlich konkreter ist als das, was Sie heute dem Landtag vorlegen. Herr Mackenroth kämpft gerade im Bundesrat für die Durchsetzung dieses Gesetzes und wir sprechen über so einen leichten Antrag. Herr Brangs hat in seiner Rede daher eher den Gesetzentwurf als den Antrag seiner Koalitionsfraktionen begründet.
Allerdings – das muss ich auch sagen, Herr Zais – ist es mir lieber, über einen Leichtantrag zu reden, als sich hierher zu stellen und zu verkünden, dass es das Problem nicht gibt.
Spannend wird die Frage erstens, wenn man erörtert, wie die Verbesserung der dinglichen Sicherung geregelt werden soll und durch welche gesetzlichen Schritte berechtigte Forderungen effektiv durchgesetzt werden können. Spannend wird die Frage zweitens dann, wenn wir uns klar machen, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht.
In Ihrer Begründung erwähnen Sie auch die berechtigten Verbraucherschutzinteressen. Genau dort eröffnet sich das Spannungsfeld. Ich denke, hier ist niemand im Raum, der Pfusch am Bau befördern und das Recht der Häuslebauer auf einwandfreie Ausführung der Handwerkerleistung einschränken will. Die Frage ist also: Wie bekommen wir beide Interessen, die der Handwerker und die der Auftraggeber, unter einen Hut? Hier wird es juristisch interessant. Ausgerechnet hier hört aber der Antrag auf.
Meine Damen und Herren! Gegen die Intention Ihres Antrages kann man nicht sein. Man kann aber auch nicht für Ihren Antrag sein, weil Sie – leider nicht zum ersten Mal – mit keiner Silbe erwähnen, wie Sie das genannte Ziel erreichen und die Interessengegensätze juristisch
sauber lösen wollen. Wir werden uns daher enthalten und bitten Sie, künftig im Landtag etwas ausführlicher aufzuzeigen, wie Sie allgemein anerkannte Probleme lösen wollen. Nur das Bekenntnis dazu reicht nicht aus.
Manchmal entsteht der Eindruck einer verirrten Wandergruppe. Alle kennen die Richtung, aber niemand den Weg.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kleine und mittelständische Betriebe leiden nicht nur derzeit unter einer maroden Zahlungsmoral. Sehr viele sind dadurch in den zurückliegenden Jahren in den Konkurs getrieben worden. Es ist kein Geheimnis, dass viele der jetzt noch bestehenden Betriebe wegen dieses Krebsschadens ihre Mitarbeiter kaum noch regelmäßig entlohnen können. Sie mussten demzufolge ihre Mitarbeiterzahlen verringern und schrumpften manchmal sogar bis zum Ein-Mann-Betrieb.
Bei allen anstehenden Kosten, wie Arbeitgeberanteil und zu tilgende Kredite, fragt keiner, wie man das realisieren kann. Kassen und Banken fordern. Wenn man nicht zahlen kann, ist das Aus besiegelt.
Wie sagt man so schön? Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Das ist nicht so, wenn eine Firma für ihre geleistete Arbeit die vertraglich vereinbarte Zahlung erhalten soll. Was nützt es dem Dachdecker X, wenn auf seinem Vertrag steht, dass das Material bis zur Zahlung sein Eigentum ist, und der Schuldner einfach nicht zahlen will oder kann? Abdecken darf er laut Gesetz nicht.