Doch, es ist etwas passiert: Die Sächsische Staatsregierung hat wieder einmal geprüft. Und sie hat sehr lange geprüft, konkret fast genau ein Jahr. Am 6. Januar erhielten wir endlich die Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Antrag.
Im Bericht steht – ich zitiere jetzt wörtlich –: „Im Hinblick auf den demografischen Wandel und die hierdurch für die Zukunft erforderlich werdende Stärkung des ehrenamtlichen Engagements gerade für das kommunal
politische Leben sollte lediglich für ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher die derzeit geltende gesetzliche Höchstaltersgrenze von 68 Jahren aufgehoben werden. Die Aufhebung dieser Altersgrenze bedingt zudem die Aufhebung der Wählbarkeitshöchstaltersgrenze von 65 Jahren für den genannten Personenkreis.“
Super, da sind wir uns ja einig. Das ist genau das, was wir als FDP wollen. Das ist genau das, was auch der Sächsische Landtag beschlossen hat. Nun könnte man schnell zu der Vermutung oder dem Spruch kommen: „Gut gemacht, liebe Regierung!“, wenn man den Bericht nicht noch weiterlesen würde. Denn er ist an dieser Stelle leider nicht zu Ende, sondern geht weiter. Wenn man ihn weiterliest, dann findet man zu der Frage, wie man mit der gewonnenen Erkenntnis nun verfahren wolle, Folgendes – ich zitiere wieder –: „Dies“ – also die Aufhebung der Altersgrenzen – „soll in dem Gesetzgebungsvorhaben zur geplanten Novellierung des Kommunalverfassungsrechts umgesetzt werden, da eine vorgezogene Änderung der Gemeindeordnung nur aus diesem Anlass allein nicht sinnvoll ist.“
Das, meine Damen und Herren, halte ich nicht nur für falsch, sondern das halte ich für eine ganz grobe Missachtung des politischen Willens dieses Parlaments.
(Beifall bei der FDP – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ihr müsst das jeden Monat auf die Tagesordnung stellen!)
Der Wille der Mehrheit dieses Hauses war damals eindeutig. Wir wollten, dass die Staatsregierung sofort handelt. Niemand hat hier gesagt: Macht das irgendwann mal, wenn es euch passt, wartet erst einmal auf den großen Wurf, bereitet den vor! – Wir haben gesagt: Wir wollen sofort handeln.
Mir ist völlig unerklärlich, wieso die Staatsregierung nicht in der Lage oder eben auch nicht willens ist, eine wirklich einfache Gesetzgebung unverzüglich und zügig in die Praxis umzusetzen.
Mir ist nebenbei auch nicht klar, wieso man ein ganzes Jahr zum Prüfen eines so einfachen Sachverhaltes braucht.
Es gibt eine Begründung der Staatsregierung dazu, Herr Porsch, die auch sehr interessant ist. Man sagt nämlich, eine vorgezogene Änderung der Gemeindeord
nung sei nicht sinnvoll. Das ist das alleinige Argument, das man ins Feld führt. Dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Das reicht nicht einmal als plumpe Ausrede. Denn wir haben hier im Hohen Hause selbst in den anderthalb Jahren, in denen ich jetzt dabei bin, die Sächsische Gemeindeordnung wegen kleinerer Dinge sehr wohl geändert. Ich erinnere nur an letztes Jahr. Da wurde, allein um einen § 35a zur Rechtsstellung der Fraktionen einzufügen, sehr wohl die Sächsische Gemeindeordnung geändert.
Ich hoffe, dass wir es nicht so machen müssen, Herr Porsch. Aber ich denke, dass wir uns als Parlamentarier diese Missachtung des Parlaments nicht gefallen lassen sollten. Wir dürfen als Parlamentarier das Stillhalten der Regierung nicht weiter sanktionieren. Wir sollten nicht länger auf die Regierung warten, meine Damen und Herren, sondern das Zepter des Handelns selbst in die Hand nehmen.
Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf vorbereitet, der der Regierung eine ganz klare Handlungsanweisung gibt.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorbereitet, den wir heute in den Geschäftsgang geben, der die Altersgrenze für ehrenamtliche Ortsvorsteher und ehrenamtliche Bürgermeister in Sachsen aufhebt; nicht irgendwann, sondern sofort, heute. Wir könnten gleich handeln.
Denn, wie aus der Kleinen Anfrage der FDP hervorgeht, die Sie vielleicht kennen, wir haben keine Zeit. Wir können nicht länger warten. Die Kleine Anfrage der FDP hat ergeben, dass Jahr für Jahr in Sachsen ehrenamtliche Ortsvorsteher – und nur die haben wir zunächst einmal untersuchen können – aus dem Amt scheiden, obwohl sie weitermachen würden. Im letzten Jahr waren es allein sechs Ortsvorsteher, die aus Altersgründen ihr Amt niederlegen mussten. In diesem Jahr werden es zwölf Ortsvorsteher sein.
Ich erinnere gern an den Fall in der Gemeinde Königsfeld, wo nach dem altersbedingten Zwangsausscheiden des Bürgermeisters kein Kandidat, der diese Funktion weiter ausüben wollte, gefunden werden konnte.
Bereits im Januar letzten Jahres habe ich, meine Damen und Herren, gesagt: Mit 65 Jahren gehört man heute eben noch nicht zum alten Eisen. Mit 65 stehen die Meisten mitten im Leben, bringen hervorragende Leistungen für ihre Familien, viele sind sogar noch im Beruf und bilden meist die Säulen für das Vereinsleben in vielen Orten unseres Landes. Sie sind oft auch wichtige Säulen – das kennen wir alle, die wir Parteiarbeit machen – für die Parteiarbeit in den Gliederungen vor Ort.
Wenn wir die aktiven Älteren in unserer Gesellschaft nicht mehr hätten, gäbe es oft überhaupt niemanden mehr, der vor Ort in den Kommunen ehrenamtliche Arbeit
übernehmen würde, der vor Ort in den Kommunen seine Freizeit für die Gemeinschaft zur Verfügung stellt.
Wir sprechen über die Rente ab 67, aber wir trauen uns offensichtlich nicht, Menschen in diesem Altersbereich die Verantwortung in unseren Kommunen zu übergeben. Das, meine Damen und Herren, passt nicht zusammen. Das, meine Damen und Herren, muss sofort geändert werden!
Ich erinnere an die letzte Debatte. Herr Schowtka hat beispielsweise eine sehr gute Rede gehalten. Er sagte – und ich zitiere ihn gern –: „Wir können es uns nicht mehr leisten, auf den Sachverstand und die Erfahrungen der Frauen und Männer zu verzichten, die auch mit über 65 Jahren willens und fähig sind, verantwortungsbewusst und kompetent Kommunalpolitik zu gestalten.“
Ich erinnere an Herrn Jähnichen, der, denke ich, auch stellvertretend ein bisschen für die Seniorenunion gesprochen hat. Er sprach im Zusammenhang mit der Altersbegrenzung von Altersdiskriminierung und forderte vehement und zu Recht die Abschaffung der Altersgrenze in der Gemeindeordnung.
Außerdem, meine Damen und Herren, wissen Sie alle: Auch hier in Sachsen soll es schon Ministerpräsidenten gegeben haben, die jenseits der 65 Jahre eine sehr, sehr respektable und sehr gute Politik für unser Land gemacht haben.
Ich möchte Sie auffordern, den vielen „älteren Hasen“ in unserer Gesellschaft ebenfalls die Chance zu geben,
ihr Wissen und ihre Erfahrungen, Herr Porsch, in den Ortschaften und Gemeinden genauso einzubringen, wie es unser ehemaliger Ministerpräsident für Sachsen getan hat. Nicht irgendwann, meine Damen und Herren, sondern jetzt sofort.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Beamtengesetzes an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer
stimmt dagegen? – Keiner. Wer enthält sich der Stimme? – Auch niemand. Damit ist die Überweisung beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 8 beenden.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Durchführung eines Mammographie-Screenings und anderer Präventionsmaßnahmen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Präventionsdurchführungsgesetz – SächsPrävDurchfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung bringt heute den Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung eines Mammographie-Screenings und anderer Präventionsmaßnahmen im Freistaat Sachsen ein.
Mit dem Mammographie-Screening soll die Sterblichkeit durch Brustkrebs deutlich gesenkt werden. Schätzungsweise jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Brustkrebs ist damit nicht nur die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, sie ist auch die Krebserkrankung, die nach wie vor am häufigsten zum Tode führt.
Die Krebsfrüherkennungsrichtlinien des Bundes sehen vor, dass Frauen im Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres aller zwei Jahre von einer zentralen Stelle persönlich zu einer Früherkennungsmaßnahme, dem so genannten Mammographie-Screening, eingeladen werden. Die Teilnahme ist für die Frauen kostenlos und freiwillig. Sie wird durch die Krankenversicherung finanziert. Damit das MammographieScreening durchgeführt werden kann, bedarf es jedoch einer landesrechtlichen Regelung. Diese sieht wie folgt aus: