Protocol of the Session on March 15, 2006

Ich rufe auf den Artikel 1, Änderung des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag. Wer diesem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl Dafür-Stimmen ist Artikel 1 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe auf Artikel 2, In-Kraft-Treten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt gleiches Stimmverhalten wie vorher.

Da in der Einzelabstimmung alle Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, erübrigt sich eine Gesamtabstimmung.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen und wir beenden den Tagesordnungspunkt.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, noch einmal mit mir gemeinsam zum Tagesordnungspunkt 1 zurückzugehen. Wir müssen dort eine Korrektur im Ergebnis der Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Wahl eines Mitgliedes für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vornehmen. Ich lese Ihnen noch einmal das korrekte Ergebnis vor:

Abgegeben wurden 114 Stimmscheine. Ungültig waren keine Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Prof. Dr. Mannsfeld stimmten 82 Mitglieder des Sächsischen Landtages. Mit Nein stimmten 16 und 16 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Prof. Dr. Mannsfeld mit 82 Dafür-Stimmen in den Stiftungsrat gewählt worden. Das ist die Korrektur zum Tagesordnungspunkt 1.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 3

Meine Damen und Herren! Nach der Unterbrechung, die von der NPD-Fraktion beantragt worden war, kommen wir noch einmal zum Tagesordnungspunkt 3 zurück. Ich rufe ihn noch einmal auf. Es geht um die Wahl eines beratenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses.

Da Herr Petzold im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit im Sächsischen Landtag erreicht hat, kommen wir nun zum zweiten Wahlgang. Es liegt ein Wahlvorschlag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/4643 vor.

Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zu einem zweiten Wahlgang. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren! Da es Widerspruch gegeben hat, kommen wir zur Durchführung der geheimen Wahl eines beratenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses auf der Grundlage des Wahlvorschlages der NPDFraktion.

Ich berufe aus den Reihen der Abgeordneten folgende Wahlkommission: Frau Roth, Linksfraktion.PDS, als Leiterin, für die CDU-Fraktion Herrn Colditz, für die SPD Frau Dr. Raatz, für die NPD Frau Schüßler, für die FDP Herrn Dr. Martens, für die Fraktion GRÜNE Herrn Weichert.

Wir kommen zur Wahlhandlung und ich übergebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache über den Wahlvorschlag der NPD-Fraktion abgestimmt wird. Sie können sich zu dem entsprechenden Wahlvorschlag durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Bei mehr Ja- als Neinstimmen ist dem Wahlvorschlag zugestimmt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Nein.

Meine Damen und Herren! Ist jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht erkennen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Sind Sie damit einverstanden? – Ich kann keinen Widerspruch sehen oder hören. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Drucksache 4/4256, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Staatsregierung als Einreicherin. Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Artikel 109 Abs. 2 Satz 3 unserer Verfassung verpflichtet den Freistaat Sachsen, seine Rechtsbeziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften partnerschaftlich

und durch Vertrag zu regeln. Diesem Auftrag der Verfassung folgend, hat Sachsen 1994 mit der Evangelischen Kirche und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

sowie 1996 mit der Katholischen Kirche jeweils einen Staatsvertrag geschlossen.

Der Staatsvertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 7. Juni 1994, dem der Landtag am 23. Juni 1994 zugestimmt hatte, sieht vor, dass die Staatsleistungen jeweils aller zehn Jahre überprüft und neu festgelegt werden. Die Staatsregierung hat dementsprechend mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden mehrfach verhandelt, beginnend Mitte 2004, und die Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages erfolgte am 17. Januar 2006. Sie sehen, wir haben uns Zeit genommen und sind gründlich vorgegangen.

Bei den Verhandlungen waren neben dem Vorsitzenden des Landesverbandes, Herrn Aris, auch die Vorsitzenden der drei Jüdischen Gemeinden im Freistaat Sachsen zugegen. Mitverhandelt hat auch der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Herr Kramer, und seitens der Staatsregierung waren Mitarbeiter der Staatskanzlei, des Kultusministeriums und meines Hauses beteiligt. Die abschließenden Verhandlungen habe ich selbst geleitet.

Die Verhandlungen haben auch deshalb so lange gedauert, weil es nicht nur um die Überprüfung der Höhe der so genannten Dotation ging. Auch die Staatsregierung hatte mehrere Wünsche, nämlich: die Einbeziehung der bis dato gesondert bezifferten Bezüge des Landesrabbiners in die Zuwendung, ein Prüfungsrecht des Rechnungshofes und die Freistellung des Freistaates von Forderungen möglicherweise neu entstehender Gemeinden durch den Landesverband. Insbesondere der letzte Punkt war mir persönlich wichtig, weil er allen Beteiligten Rechtssicherheit und Berechenbarkeit verschafft. Uns ist es gelungen, all diese Punkte, teilweise nach gewissen Diskussionen, im Ergebnis einvernehmlich zu regeln.

Im Gegenzug wurde die Zuwendung an die Jüdischen Gemeinden erhöht. Bei der Höhe haben wir uns am Durchschnitt der Pro-Kopf-Leistungen der Länder orientiert. Der Landesverband hatte naturgemäß einen höheren Betrag gewünscht. Der Finanzminister war gegenüber diesen Wünschen verständlicherweise etwas zurückhaltend, und wie Sie sehen, haben wir uns geeinigt. Die Zuwendungen erhöhen sich ungefähr um ein Drittel. Angesichts dessen, dass sich gleichzeitig in den letzten zehn Jahren die Zahl der Mitglieder der Jüdischen Gemeinden mehr als verzehnfacht hat, halte ich das Verhandlungsergebnis für ausgewogen und auch bei Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage für

vertretbar. Wegen des Prüfungsrechts des Rechnungshofes konnten wir auf die bislang vorgesehenen Berichte von Wirtschaftsprüfern verzichten. Sie waren ohnehin wenig aussagekräftig.

Meine Damen und Herren, nach meiner Auffassung werden es die Mittel den Jüdischen Gemeinden erlauben, zusammen mit eigenen Einnahmen, Spenden und Zuwendungen des Zentralrats in Sachsen weiterhin tatkräftig jüdisches Leben zu gestalten. Es freut mich, dass es den Jüdischen Gemeinden im Freistaat gelungen ist, das jüdische Leben hier wieder fest zu verankern. Die Mitgliederzahl der Gemeinden, zahlreiche Kulturveranstaltungen und die neuen Synagogen, die dabei sind, nicht nur Architekturgeschichte zu schreiben, verdeutlichen dies.

(Jürgen Gansel, NPD: Aufgrund der Großzügigkeit des Steuerzahlers!)

Ich wünsche dem Landesverband und den Jüdischen Gemeinden, dass sie sich weiterhin so aktiv am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben beteiligen wie bisher. Sie sind eine Bereicherung für unser Land, und sie sind ein sichtbarer Beweis dafür, dass die Schreckensherrschaft und der Terror des Dritten Reiches eben nicht das letzte Wort hatten, dass jüdischer Glaube und jüdische Kultur im Freistaat Sachsen eine Zukunft haben.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss federführend zu überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Beamtengesetzes

Drucksache 4/4492, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die FDP-Fraktion. Herr Abg. Zastrow, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie noch, was Sie, was wir am 19. Januar vergangenen Jahres gemacht haben?

Da gab es eine Landtagssitzung und Sie alle haben mit großer Mehrheit einem FDP-Antrag zugestimmt. Allein das ist schon eine gute Gedächtnisstütze. Daran erinnert man sich als Mitglied einer Oppositionspartei immer wieder sehr gern, denn das kommt ja leider nicht allzu oft vor.

Aber das ist nicht der eigentliche Grund, warum wir uns daran erinnern, sondern es ist der Antragsinhalt. Zur Erinnerung: Beschlossen wurde damals der Antrag „Aufhebung der Altersgrenze für Ortsvorsteher“, Drucksache 4/0250, gemeinsam mit dem sehr sinnvollen Ergänzungsantrag von CDU und SPD „Prüfung der An- oder Aufhebung von Altersgrenzen für kommunale Wahlbeamte“, Drucksache 4/0564.

Wie gesagt, es gab eine große Mehrheit für den Antrag quer durch alle Parteien. Dieser Antrag, diese Initiative entstand vor dem Hintergrund, dass der Freistaat Sachsen das einzige Bundesland in Deutschland ist, das solche Altersgrenzen für ehrenamtliche Ortsvorsteher und ehrenamtliche Bürgermeister überhaupt kennt.

Ich denke, es war ein Zeichen, das der Sächsische Landtag mit dieser Beschlussfassung gesetzt hat; ein Zeichen für die Wertschätzung, die wir als Parlamentarier vor der ehrenamtlichen Arbeit vieler älterer Bürgerinnen und Bürger hier in Sachsen haben, meine Damen und Herren.