Protocol of the Session on January 25, 2006

Der Landesbeauftragte hat auch im Berichtszeitraum insgesamt gut und verantwortungsbewusst gearbeitet.

Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen und den 13. Tätigkeitsbericht billigend zur Kenntnis zu nehmen. Dem Landesbeauftragten und seinen Mitarbeitern danke ich für die bisher geleistete Arbeit.

Der Tagesordnungspunkt 8 ist abgearbeitet. Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Wesentliche Ergebnisse des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt über die Prüfung der Drefa Immobilien Management GmbH

Drucksache 4/2844, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/4034, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Hierzu können die Fraktionen ebenfalls 10 Minuten sprechen. Die Reihenfolge wäre CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich frage die CDU-Fraktion. – Die CDU-Fraktion verzichtet. Linksfraktion.PDS? – Sie verzichtet. Weitere Fraktionen, die sprechen möchten, melden sich bitte. – Es verzichten alle. Die Staatsregierung? – Sie verzichtet. Herr Pfeiffer als Berichterstatter? – Er verzichtet auch.

Damit stimmen wir, meine Damen und Herren, jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, vorliegend in der Drucksache 4/4034, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 4/4020, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich bei Zustimmung um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen! Bei

einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/4046

Hierzu können die Fraktionen wiederum je 10 Minuten sprechen. Wer möchte sprechen? – Es ist angekündigt worden Herr Kollege Hilker für die Linksfraktion.PDS.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns geht es um die Vorlage zu Punkt 1 in der Drucksache 4/4046, Zugang des Parlaments zu Gutachten, Studien und Evaluierungen der Staatsregierung. Wir möchten darauf verweisen, dass die Staatsregierung allein im Jahre 2004 über 48 Gutachten mit einem Wert von 1,8 Millionen Euro in Auftrag gege

ben hat. In den letzten Jahren, sprich von 1999 bis 2004, waren es über 326 Gutachten im Wert von 15,1 Millionen Euro. Diese Gutachten waren allerdings sehr oft weder der Öffentlichkeit noch den Parlamentariern zugänglich.

Die Staatsregierung gibt nicht nur Gutachten in Auftrag, sondern auch gutachterliche Stellungnahmen, Beraterverträge und Ähnliches. Sowohl die Gutachten als auch die Stellungnahmen und auch die Beraterverträge werden aus Steuermitteln finanziert. Sie dienen dazu, die Staatsregie

rung zu beraten, Entscheidungen zu treffen. Wir sind jedoch der Meinung, wenn dies keine Gefälligkeitsgutachten sind, die sowieso nur dazu dienen, den Leuten Geld zukommen zu lassen, müssen diese Gutachten zumindest dem Parlament zugänglich gemacht werden.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Vonseiten der Staatsregierung wird in diesem Zusammenhang immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass wir damit in den exekutiven Kernbereich eingreifen würden. Wir sind der Meinung, dass dies nicht der Fall ist. Uns geht es nicht darum nachzuvollziehen, wie die Staatsregierung und einzelne Minister zu ihren Entscheidungen gekommen sind, sondern wir wollen die Sachgrundlagen prüfen. Ich glaube, wenn wir Gutachten aus Steuermitteln finanzieren, dass diese Gutachten auch zu unserer Meinungsbildung beitragen könnten.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf das aktuelle Gutachten von CAE zu den Studiengebühren verweisen. Es ist unserer Meinung nach ein Unding, dass aus diesem Gutachten in der Öffentlichkeit zitiert wird, es jedoch dem Parlament, uns Parlamentariern, nicht zur Verfügung gestellt wird.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

Wir werden in unserer Auffassung nicht nur durch ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Landtages unterstützt, sondern auch durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 25 Mai 2005 sowie durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Juli 2004. Darin wurde ausgeführt, dass die Entscheidungen von Staatsregierungen öffentlich überprüft werden müssen, das heißt, dass auch die Ergebnisse von öffentlichen Aufträgen zumindest den Parlamentariern zugänglich gemacht werden sollen.

Aus diesem Grunde hatten wir Mitte letzten Jahres einen Antrag gestellt. Dieser Antrag sah vor, dass wir vierteljährlich eine Aufstellung aller Gutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hat, zur Verfügung gestellt bekommen und dass es unsererseits möglich ist, Einblick in diese Gutachten zu nehmen.

In der weiteren Debatte hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht. Der Kompromissvorschlag war, dass wir halbjährlich eine Aufstellung über alle in Auftrag gegebenen Gutachten erhalten und dass die Gutachten, die den Bereich der exekutiven Kernverwaltung betreffen, von einer Einsichtnahme ausgenommen sind. Dies war konsensfähig, zumindest im Wirtschaftsausschuss. Im Wirtschaftsausschuss gab es zu diesem Antrag keine einzige Gegenstimme. Allerdings hat der federführende Verfassungs- und Rechtsausschuss anders entschieden. Wir sind deshalb der Meinung: Die Wirtschaftsexperten haben Recht.

Stimmen Sie den Experten des Wirtschaftsausschusses zu und stimmen Sie in diesem Fall gegen die vorliegende Beschlussempfehlung!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Herr Kollege Hilker, verstehe ich Sie recht, dass Sie eine getrennte Abstimmung wünschen? – Gut.

Möchte jemand zu den Ausführungen von Herrn Hilker unmittelbar Stellung nehmen? – Das ist nicht der Fall. Dann erinnere ich an die Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion. Welche Fraktion meldet weiteren Redebedarf an? – Ich sehe, dass kein Bedarf besteht. Dann verfahren wir, wie eben gewünscht.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung der einzelnen Ausschüsse ab. Herr Kollege Hilker hat gebeten, über Ziffer 1 einzeln abstimmen zu lassen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen! – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen und Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Erhebt sich Widerspruch, dass ich über die weiteren Punkte gemeinsam abstimmen lasse? – Das ist nicht der Fall. Wer den Beschlussempfehlungen folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen! – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist den Beschlussempfehlungen gefolgt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 abgearbeitet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/4047

Ich frage die Berichterstatterin, ob es mündliche Ergänzungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann haben die Fraktionen die Möglichkeit, wiederum je 10 Minuten zu sprechen. Welche Fraktion möchte dies tun? – Ich sehe kein Begehren.

Es ist Rücküberweisung einer Petition beantragt worden. Dieser Rücküberweisungsantrag liegt Ihnen in der Zusammenstellung zu Drucksache 4/4047 vor. Wer stimmt

zu? – Danke schön. Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen! – Das ist einstimmig. Danke schön.

Das waren die Petitionen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf