Protocol of the Session on January 25, 2006

Dafür – und nur dafür – wird sich die Staatsregierung über den Bundesrat weiter einsetzen.

Meine Rede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und der Staatsregierung)

Damit kommen wir zum Schlusswort; Herr Leichsenring, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Martens, der Verweis darauf, dass Sie Rechtsanwalt sind, war nicht notwendig; das steht im Handbuch des Landtages. Aber es gibt gute und schlechte Rechtsanwälte, und zu welcher Gattung Sie gehören, kann man dem Handbuch nicht entnehmen; ich will es auch nicht beurteilen.

Aber es geht auch sachlich. Herr Schiemann hat es in seinem Beitrag gebracht – vielleicht nehmen Sie sich an ihm mal ein Beispiel. Dieses Thema, das wir mit diesem Antrag behandeln, ist ja schon Gesprächsthema gewesen. Es ist auch schon parlamentarisches Gesprächsthema gewesen und sowohl GRÜNE, SPD als auch Union haben an anderer Stelle durchaus zustimmend auf solche Sachen reagiert. Die Existenz der Probleme kann man ja wohl nicht leugnen.

Deswegen vermute ich, dass die Ablehnung weniger sachliche Gründe hat als andere, uns wohl bekannte, denn selbst im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht ja geschrieben, dass man sich für eine Forderungssicherung einsetzen will. Deswegen denke ich, dass es andere Gründe hat. Oder wir müssen annehmen, dass der Koalitionsvertrag, der ja am 11.11. unterschrieben worden ist, lediglich eine Ausdehnung des Aschermittwochs auf eine ganze Legislatur ist. Aber davon wollen wir mal nicht ausgehen.

Wir haben uns bemüht, in Sachen Liquiditätsstärkung und Insolvenzvermeidung beim mittelständischen Handwerk etwas voranzubringen. Sie haben es halt abgelehnt, nun ist der Ball bei Ihnen, etwas zu tun, denn das Problem können Sie nicht wegdiskutieren; es existiert ja.

In der Tat, Herr Dr. Martens, die öffentliche Hand ist nicht insolvenzfähig, das ist schon klar, aber ein riesiger Zahlungsverzug treibt trotzdem Handwerker in den Ruin. Auch da muss etwas getan werden. Dann machen Sie bessere Vorschläge, anstatt hier unsere nur zu kritisieren.

Man kann sicherlich Arbeitsgruppen und Arbeitskreise zu allen möglichen Themen bilden, Herr Schiemann, aber während diese tagen, gehen vielleicht schon wieder Handwerker den Bach hinunter. Ich denke, es ist Eile geboten.

Wenn Sie sagen, dass unsere Vorschläge schlecht sind, dann machen Sie bessere, lösen Sie es! Uns allen sollte im Sinne der Handwerker daran gelegen sein, dass es passiert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Das war das Schlusswort, meine Damen und Herren. Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/4027 zur Abstimmung. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen! – Bei einigen Stimmen dafür mit übergroßer Mehrheit abgelehnt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärung zu Protokoll

Die Fraktion der NPD will die Staatsregierung dazu bewegen, sich für eine Abschaffung der Ausnahmeregeln bei der Bauhandwerkssicherung einzusetzen.

Ich empfehle Ihnen, den Antrag abzulehnen, weil es für eine solche Gesetzesänderung keinen Grund gibt und sie unseren Bauhandwerkern nicht weiterhilft. Außerdem ist es unnötig zu versuchen, die Staatsregierung zum Jagen zu tragen.

Weshalb wurde die Bauhandwerkssicherung 1993 eingeführt? Warum gilt sie nicht für jeden Bauherrn?

Mit der Bauhandwerkssicherung kann sich der Bauhandwerker, der Vorleistungen erbringen muss, zusätzlich vertraglich gegen Zahlungsausfall absichern. Er darf seine Leistung verweigern, wenn sein Vertragspartner ihm nach Aufforderung für die Vorleistung keine Sicherheit, beispielsweise in Form einer Hinterlegung oder einer Bankbürgschaft, leistet. Der Handwerker hat nur dann keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Sicherheit, wenn er den Vertrag mit der öffentlichen Hand oder einem privaten Häuslebauer abschließt. Das hat folgende Gründe:

Die Ausnahme für die öffentliche Hand hat der Gesetzgeber vorgesehen, weil bei öffentlichen Auftraggebern kein Risiko besteht, dass diese zahlungsunfähig werden. Wenn der Handwerker seine Arbeit ordentlich macht, bekommt er sein Geld vom öffentlichen Auftraggeber. Die Ausnahme gilt übrigens nicht für öffentliche Betriebe in privatrechtlicher Form, wie die meisten Verkehrsbetriebe und Stadtwerke es sind.

Auch wenn der Handwerker mit dem kleinen privaten Bauherrn, der – meist nur einmal im Leben – sein Einfamilienhaus neu baut oder saniert, einen Vertrag abschließt, braucht er in der Regel nicht zu fürchten, dass dieser die Schlussrechnung nicht bezahlen kann. Denn so ein Bauherr fängt nicht an zu bauen, bevor ihm seine Bank nach sorgfältiger Prüfung die Finanzierung zugesagt hat.

Anders sieht das oft bei Bauträgern oder Generalunternehmern aus, für die der Handwerker als Subunternehmer arbeitet. Aber für diese gilt die Ausnahme gerade nicht, auch wenn sie Einfamilienhäuser bauen. Von ihnen kann der Handwerker bereits jetzt die Sicherheit verlangen; auch von Bauherrn, die einen Baubetreuer haben, der sich um die Finanzierung kümmert.

Anstatt vernünftige Regelungen zu streichen und bauwilligen Bürgern grundlos zusätzliche Belastungen aufzubürden, sollten wir lieber daran arbeiten, wirkliche Verbesserungen zur Forderungssicherung und -durchsetzung für unsere Handwerksbetriebe zu schaffen. Das hat die Staatsregierung mit ihrer Bundesratsinitiative zur Verabschiedung eines Forderungssicherungsgesetzes getan. Der von uns initiierte und vom Bundesrat im Dezember 2005 wieder aufgenommene Gesetzesvorschlag enthält ein ganzes Maßnahmenpaket zur Sicherung von Bauhandwerkerforderungen und deren beschleunigter Durchsetzung, unter anderem auch eine Verbesserung der Regelung über die Bauhandwerkssicherung: Wird unser Entwurf Gesetz, muss unter anderem der Auftraggeber die Sicherheit leisten, auch wenn er dem Handwerker Mängel entgegenhält.

Wir erwarten vom Bundesgesetzgeber, dass er das Forderungssicherungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Das würde unseren mittelständischen Betrieben tatsächlich helfen. Der Antrag der NPD tut dies nicht.

Sie gestatten mir, dass ich Sie darauf hinweise, dass seit fünf Minuten die Nachrichtensendung „Heute“ läuft und wir rein numerisch bei der Hälfte der Tagesordnung angekommen sind.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Es läuft auch der „Sachsenspiegel“!)

Ich hoffe, Sie haben diesen zarten Wink verstanden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 7

Wettbewerbssituation auf dem sächsischen Strommarkt und an der Leipziger EEX

Drucksache 4/4023, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jetzt werden wir von Frau Hermenau hören, wie es sich genau ausspricht; wir sind gespannt. Frau Hermenau beginnt; es folgen die CDU, die Linksfraktion.PDS, die SPD, die NPD und die FDP.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! – Herr Präsident, ich kann ja Ihre Anregung aufgreifen und die Wortdichte pro Minute erhöhen; das sollte mir nicht schwer fallen.

(Leichte Heiterkeit)

Ich möchte gern auf die wesentlichen Punkte unseres Antrages eingehen, und zwar geht es um die Strombörse in Leipzig. Die Strompreise sind aus der Sicht der Abnehmergruppen, zum Beispiel Endverbraucher, Industrie oder Handwerk, zu analysieren und zu bewerten. Es geht darum, die Entwicklung der Rohstoffpreise zu bewerten oder auch eine Einschätzung über die Billigkeit der Preisbildung gemäß § 315 BGB zu treffen. Wir wollen wissen, welche Mengen und Preise des gehandelten Stromes es gibt und ob nicht vielleicht Manipulationen

stattgefunden haben – der Verdächtigungen gibt es genug. Wir hätten gern eine Auskunft über die Windfall Profits durch den Zertifikathandel. Und wir wollen etwas über die Integration der Leipziger Energiebörse im europäischen Strommarkt wissen.

Und natürlich wollen wir wissen, ob es berechtigte Verdachtsmomente gibt, dass der Energiekonzern Vattenfall Quersubventionierungen der schwedischen energieintensiven Industrie betreibt mit den Einnahmen, die er hier in den Windfall-Profits – in den unberechtigten Mehreinnahmen sozusagen – in Ostdeutschland erwirtschaftet.

Das ist im Kern das, worum es in diesem Antrag geht. Wir haben heute Morgen in der Aktuellen Debatte darüber gesprochen, wie notwendig es ist, auch mal richtig Schritte zu ergreifen und nicht immer nur parlamentarisch zu beklagen, dass die Preisbildung nicht nur für den Endverbraucher ärgerlich, sondern für die Wirtschaft, vor allem für kleinere Betriebe, hoch problematisch ist, weil es ihre Existenz gefährdet.

Die Staatsregierung in Sachsen ist sowohl die Energieaufsicht als auch die untere Kartellbehörde und direkt und indirekt – über die Sachsen LB übrigens – Anteilseigner der EEX, also mehrfach in der Verantwortung und damit auch in der Fürsorgepflicht gegenüber der Wirtschaft. Sie muss für ein transparentes Marktgeschehen Sorge tragen und versuchen, überteuerte Monopolpreise zu verhindern – so schwer das auch ist.

Die Begründungen, die die großen Energieversorger – bei uns in Ostdeutschland ist es Vattenfall – für die Preisbewegungen aufführen, sind zum Teil sehr abenteuerlich, und obwohl 1998 die Liberalisierung des Strommarktes erfolgt ist, haben wir im ordnungspolitischen Sinne eigentlich keinen wirklichen Strommarkt in Deutschland, sondern wir haben oligopole Strukturen, das heißt, es sind vier große Energieversorger, die sich das Land Deutschland unter den Nagel gerissen haben, und im Prinzip herrschen die Monopole und bilden überteuerte Preise.

Da Deutschland über 380 Netzkupplungsstellen mit der Tschechischen Republik und der Polnischen Republik verfügt, müsste man ja eigentlich denken, dass dadurch sehr viele Möglichkeiten bestehen, in Spitzenzeiten, in denen der Strom, der gehandelt wird, verteuert wird, weil die Nachfrage steigt, auch tschechischen und polnischen Strom hineinzulassen, um dazu beizutragen, die Preise wieder zu dämpfen. Aber es ist interessant: Die sächsische Wirtschaft kann von den bestehenden Preisdifferenzen nicht profitieren, weil Vattenfall als Netzeigentümer und Herr der Kupplungsstellen – nämlich durch künstliche Verknappung des Zugangs – eine Angleichung der Preise verhindert. Das finde ich erst recht untersuchenswert.

Als damals die Strombörse ins Leben gerufen wurde, wurde eigentlich eine Handelsplattform geschaffen, die zirka 15 % des deutschen Großhandelsvolumens abwickelt und inzwischen auch – nachdem sie sich am Anfang ein bisschen gesträubt hatte – eine Plattform zum Handel der CO2-Zertifikate geworden ist. Dieses Geschehen an der Börse und diese Marktentwicklungen und Marktbe

wegungen und der Zertifikathandel geraten jetzt zunehmend unter Verdacht, in den vier großen Energieversorgungsunternehmen durch Absprachen beeinflusst zu werden. Die vier großen Energieversorgungsunternehmen haben einen Wettbewerbsvorsprung, den alle anderen Anbieter von Stromerzeugung nicht haben können, weil nur diese vier über Daten zum Lastenmanagement der Netze und zur Auslastung der großen Kraftwerke verfügen. Sie wissen, wann Strom zugeschaltet werden muss und wann nicht; andere wissen das nicht. Das erschwert den Handel an der Börse enorm.

Die Monopolkommission der Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie der Meinung ist, dass die Strompreise an der EEX unter nicht wettbewerbskonformen Bedingungen zustande kommen. Das ist genau der Punkt. Die Regulierungsbehörde geht im Prinzip davon aus, dass bei der Preisbildung des zu handelnden Stroms widerrechtliche Kartellabsprachen getroffen werden.

Deswegen wird es sicherlich im Rahmen der Amtshilfe nötig sein, mit dem Bundeskartellamt und auch der Regulierungsbehörde für Strom und Gas zusammenzuarbeiten. Aber ich habe es erwähnt: Der Freistaat Sachsen ist Anteilseigner. Als solcher ist er auch in der Pflicht, den Ruf des Handelsplatzes Leipzig im europäischen Strommarkt zu sichern. Wir wollen insoweit mehr Transparenz. Da macht es mir Freude, den Vorstandsvorsitzenden von Vattenfall Europe, Herrn Klaus Rauscher, zu zitieren. Er sagte: „Es geht darum, mehr zu tun, als zu reden und zu erklären. Wir wollen am Weg der Marktwirtschaft festhalten. Aber das heißt, dass die Branche selbst versuchen sollte, mehr Transparenz und mehr Vertrauen zu gewinnen.“

Die Eigenverpflichtungen der großen Energieversorger und auch von Vattenfall haben nicht zu wirklich nennenswerten Ergebnissen geführt. Schauen wir uns die Preisbildung an der EEX an! Im November wurde die Megawattstunde in der Grundlast zum Preis von 69,63 Euro gehandelt, die Spitzenlast zum Preis von 109,03 Euro. Der Novemberpreis lag damit über 22 Euro höher als der Preis im Oktober und stieg folglich im Monatsmittel um über 40 %.

Wir haben uns mit Leuten unterhalten, die mehr vom Energiehandel verstehen als wir alle. Niemand von diesen Experten konnte eine plausible Erklärung für diese Preissprünge geben. Mittlerweile ist der Preis wieder um mehr als 10 % gefallen. Auch dafür gibt es keine Erklärung.

Ein anderes, auch kaum nachvollziehbares Phänomen ist die Preisentstehung beim Strombezug aus dem Ausland. Ich habe vorhin auf die Kupplungsstellen nach Tschechien und Polen sowie darauf verwiesen, dass Vattenfall und andere da einfach kappen und damit die Preise künstlich hoch halten.

Um auch das an dieser Stelle deutlich zu sagen: Ich plädiere nicht dafür, in Massen billigen Strom aus Polen und Tschechien nach Sachsen zu importieren. Aber allein das Angebot dieses Stroms müsste bei einem funktionie

renden Markt dazu führen, dass der Preis in Sachsen sinkt.

Auf dem Strommarkt gibt es keinen Mangel. Wir verfügen über hinreichende Kapazitäten. Jede Nachfrage kann befriedigt werden. Kommt mehr Strom herein, muss der Preis auf die Höhe der Grenzkosten fallen. Hier liegt wirklich der Verdacht nahe, dass die Vattenfall Europe AG als Herrin der Netze und Kupplungsstellen unliebsame Wettbewerber bei der Stromerzeugung vom Markt halten soll. Hier ist die von Herrn Rauscher angesprochene Transparenz gefragt.