Protocol of the Session on December 9, 2004

Verkehrsreduzierung durch attraktive Alternativangebote, das ist der praktikable Weg, also nicht Verbote, sondern andere Angebote. Darüber haben wir auch mehrfach gesprochen. Als Möglichkeiten für solche Angebote erkenne ich – auch das alles ist nicht neu – erstens die schnellstmögliche Fertigstellung der A 17, zweitens die Ertüchtigung weiterer Grenzübergänge für den Schwerlastverkehr – diese sind mehrfach genannt worden –, drittens weitere Grenzübergänge für den LkwVerkehr ab 3,5 Tonnen zu öffnen. Das würde zumindest auch bei den kleineren Lkws eine Entlastung bringen.

Nach Wegfall der Personenkontrollen, also nach dem Beitritt zum Schengener Abkommen etwa 2007/2008, sind etwa zehn weitere Grenzübergänge möglich. Soweit ich informiert bin, steht die kurzfristige Öffnung der Grenzübergänge Johanngeorgenstadt und Bärenstein bevor. Sobald die Grenzübergänge ertüchtigt und die erforderlichen diplomatischen Noten ausgetauscht sind, kann dies geschehen.

Viertens – das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen – müssen wir prüfen, ob eine stärkere Nutzung der Schienenkapazitäten im Fernverkehr gelingen kann. Nicht die „RoLa“, sie ist finanziell nicht vertretbar und sie ist den Lkw-Fahrern auch nicht aufzuzwingen; nicht die „RoLa“ über wenige Kilometer, sondern der Fernverkehr über mehrere hundert Kilometer.

Schienengüterverkehr kann bei großen Entfernungen rentabel sein. Wir hatten hier im Hohen Haus eine Anhörung, in der der Vertreter der Deutschen Bahn über eine Güterfernstrecke von Hamburg nach Budapest geredet hat. Er sagte, diese Strecke sei rentabel, und er lehnte es damals ab, über einen Zwischenhalt in Dresden zu sprechen. Das ist, glaube ich, die Stelle, an der man mit der Deutschen Bahn noch einmal reden muss. Wir müssen bei der Bahn darauf hinwirken, dass das Güterverkehrsangebot auch zu kürzeren Strecken führt. Das allerdings ist kurzfristig nicht möglich.

Die PDS fordert in ihrem Antrag nun eine tägliche Kontingentierung der Anzahl der schweren Lkws, eine Videoüberwachung von Stau- und Gefahrenschwerpunkten und ein Nachtfahrverbot für schwere Lkws.

Für eine Limitierung der Verkehrsmenge auf 1 000 Lkws nach Gutdünken fehlt jegliche Rechtsgrundlage, vom organisatorischen Aufwand möchte ich jetzt gar nicht reden. Dieser Wunschtraum muss unerfüllt bleiben. Auch seine Verwirklichung würde die regionale Wirtschaft treffen, die dann die großräumige Umgehung fahren müsste. Das geht nicht. Im Übrigen darf ich Ihnen sagen, dass von der Stadt Crimmitschau – das ist in der Nähe, wo ich wohne – zur Autobahn eine Straße führt, in der täglich etwa 1 600 schwere Lkws fahren. Diese würden dann über kurz oder lang auch in dieses Limit von 1 000 Lkws führen, nämlich indem man eine Folgewirkung induziert. Kollegin Kipping, wir würden, wenn das überhaupt ginge, das totale Chaos im Land produzieren. Das geht nicht.

Zu den Videoüberwachungen: Videoüberwachungen von Verkehrsschwerpunkten sollen Staus vermeiden, indem

bei Problemen auf Alternativen hingewiesen wird. Lassen Sie es sich noch einmal sagen: Zur B 170 gibt es keine vernünftige Alternative, jedenfalls zurzeit nicht. Im Übrigen: Das Problem der B 170 ist nicht der Stau, sondern die gleichmäßig hohe Verkehrsbelastung über 24 Stunden. Also ist dieser Vorschlag nicht zielführend.

Ein Nachtfahrverbot – Frau Kollegin Kipping, wir haben es hier schon sehr oft diskutiert – ist mangels einer Alternative im Fahren auch nicht durchsetzbar. Wir haben es oft diskutiert. Stellen Sie sich vor, Sie würden ein Nachtfahrverbot einführen können! Wissen Sie, wie viele Lkws dann in Dresden bis zum nächsten Morgen herumstehen würden? Dann beantragen Sie die nächste Debatte, weil Dresden verstopft ist.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS)

Also, das alles ist, glaube ich, auch keine gute Politik. Die einzige nachhaltige Hilfe in Bezug auf die B 170 ist und bleibt die Erweiterung der Straßenkapazität. Wir müssen alles dafür tun, dass diese Kapazitätserweiterung so schnell wie möglich geschaffen wird. Eine andere so genannte große Lösung gibt es einfach nicht. Ich glaube, es gehört auch zur Ehrlichkeit in der Politik, dies deutlich anzusprechen.

Es ist unsere Aufgabe, trotzdem alles zu tun, trotzdem alles Mögliche zu überlegen und zu veranlassen – und sei es auch noch so klein –, Entlastungswirkungen zu erreichen oder, wie man es anders sagen kann, die so genannten ganz kleinen Stellschrauben zu suchen. Da sind wir in der Nähe Ihres Vorschlages im zweiten Teil Ihres Antrags. Es müssen das Land, die untere Verkehrsbehörde, die Anrainergemeinden, auch der Bund und auch die tschechischen Institutionen durchaus hinzugezogen werden.

Zu Punkt 1 des Antrages: Diesen Punkt lehnen wir ab. Denn ich glaube, die darin suggerierte Hilfe ist so einfach nicht möglich.

Zu Punkt 2 Ihres Antrages: Sie wollen einen Stab zur Abarbeitung der bereits gemachten Vorschläge. Dann reden wir wieder über „RoLa“, über Nachtfahrverbot, über Tonnagebegrenzung und all das, was wir schon hatten. Ich glaube, das wäre ein Stab mit einer rückwärts gewandten Aufgabenstellung, der im Grunde nichts weiter bewirken würde. Das ist nicht zielführend.

Wir brauchen keinen Stab zur Abarbeitung rechtlich zweifelhafter Vorschläge, sondern wir brauchen eine Arbeitsgruppe zur Lösungssuche nach rechtlich beständigen und nachhaltigen Möglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der künftigen Inbetriebnahme der A 17. Diese Arbeitsgemeinschaft bedarf der verbindlichen Mitwirkung des Bundes und der tschechischen Institutionen ebenso wie des Landes und der Kommunen – eben um diese so genannten kleinen Stellschrauben dennoch zu finden. Zumindest unter Technikern ist bekannt, meine Damen und Herren, dass der unbedingte Wille zur Lösung in einem richtig zusammengesetzten Team auch zunächst unmöglich scheinende kleine Lösungen bewirken kann.

Fazit: Wir lehnen den ersten Teil Ihres Antrages ab. Zu dem zweiten Teil des Antrags werden wir einen Ände

rungsantrag in dem eben beschriebenen Sinn noch einbringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

In der Aussprache erhält die SPD-Fraktion das Wort. Frau Dr. Raatz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner, Herr Hamburger, hat an sich schon einiges gesagt, was wir als SPD auch mittragen.

(Oh! bei der PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das habe ich noch nie von Ihnen gehört!)

Frau Kipping hat darauf hingewiesen, dass wir im letzten Plenum der vergangenen Legislaturperiode das Thema B 170 auf der Tagesordnung hatten. Ich gebe Frau Kipping vollkommen Recht, dass die Situation an der B 170 zurzeit eine Zumutung ist – und das nicht nur in den letzten Tagen, sondern seit Wochen, Monaten und, man kann sagen, seit Jahren. Dieses Problem müssen wir angehen und da muss man auch endlich etwas tun. Darum ist es richtig, Frau Kipping, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Vorschläge aus Ihrem Antrag wurden zum Teil schon diskutiert. Wir hatten im Juni dieses Jahres auch einige Vorschläge unterbreitet, ich will sie noch einmal erwähnen:

Erstens haben wir gefordert, den Betrieb der Rollenden Landstraße Dresden – Lovosice bis zur Fertigstellung der Erzgebirgsquerung der A 17 aufrechtzuerhalten. Die zweite Forderung war, ein Nachtfahrverbot – Frau Kipping hat es schon angesprochen – auf der B 170 zu verhängen. Dieses haben wir mit einer relativ interessanten Aktion auf der B 170 noch einmal deutlich zu machen versucht. Wir haben als SPD-Fraktion dort Liegen aufgestellt und darauf hingewiesen, wie schwierig es eigentlich ist, in der Nacht als Anwohner dort Ruhe zu finden.

Unsere dritte Forderung war, eine Gesamtkonzeption für den grenzüberschreitenden Schwerlastverkehr zwischen Sachsen und Tschechien zu erarbeiten, die die Befreiung der B 170 vom vorgenannten Verkehr nach der Inbetriebnahme der A 17 ermöglicht.

Diese dritte Forderung findet sich im PDS-Antrag im zweiten Teil wieder. Aber auch die beiden anderen Forderungen waren vernünftig.

Wie ist der Ist-Stand? Herr Hamburger hat gesagt, dass sich nicht viel verändert hat. Aber es hat sich doch einiges verändert. Denn ein halbes Jahr nach unserer Debatte können wir feststellen, dass es die Rollende Landstraße nicht mehr gibt, die Betreibergesellschaft abgewickelt wurde und leider ein Nachtfahrverbot bisher nicht existiert. Warum das so ist, haben wir im letzten Plenum diskutiert. Die rechtlichen Bedenken wurden auch hier wieder deutlich.

Man muss ganz ehrlich sagen, dass eine Reaktivierung der Rollenden Landstraße unter den heutigen Gegebenheiten einen enormen Aufwand bedeuten würde und

mit großen wirtschaftlichen Risiken verbunden wäre. Ich denke allerdings auch heute noch, dass wir die Schließung der Rollenden Landstraße kritisch sehen müssen und sie zum damaligen Zeitpunkt nicht richtig war. Aber sie ist eine Tatsache. An dieser Tatsache – so denke ich – orientiert sich auch der PDS-Antrag. Denn der Begriff Rollende Landstraße taucht im Antragstext nur noch in Klammern auf. Frau Kipping ist in ihrem Redebeitrag auch nicht weiter darauf eingegangen.

Mit der Rollenden Landstraße ist leider auch die Ausweichstrecke verloren gegangen, die für die rechtliche Durchsetzung eines Nachtfahrverbotes auf der B 170 in den letzten Debatten immer hergehalten hat und sicherlich auch als Alternativvariante in einem rechtlichen Streit Berücksichtigung gefunden hätte.

Im Juni dieses Jahres hätten wir uns im Interesse der Menschen auf einen Rechtsstreit eingelassen, ob die Rollende Landstraße eine zumutbare Ausweichstrecke für eine Bundesstraße ist, was immer wieder kritisiert und negiert wurde. Aber ich denke, heute macht es keinen Sinn mehr, über den Ausgang dieses Verfahrens zu spekulieren.

Damit ist nur noch der dritte Punkt unseres damaligen Antrages aktuell. Darum findet er sich, auch als Punkt 3, in dem Änderungsantrag von SPD und CDU wieder. Ich denke, er deckt sich auch teilweise mit den Forderungen, die Sie, Frau Kipping, hier gestellt haben.

Im vorliegenden Antrag hat die PDS weitere konkrete Schritte vorgeschlagen, wie die Belastungen für die Anwohner der B 170 abgemindert werden können. Diese Vorschläge gehören natürlich auf den Prüfstand und müssen diskutiert werden.

Aber ich denke genau so wie Herr Hamburger, liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS. Diese geforderte Kontingentierung ist praktisch so gut wie nicht durchsetzbar. Vor dem Hintergrund, dass die Alternativroute fehlt und es keine Ausweichstraße in der Nähe gibt, dürfte sich die Abweisung der unzähligen Lkws mehr als schwierig gestalten. Wie will man zum Beispiel die Lkws bereits 100 km vor der Zufahrt zur B 170 herauspicken? Das alles funktioniert in der Praxis so gut wie nicht oder eben nur mit einem immensen Aufwand.

Unabhängig davon gibt es auch die zweite Idee der Web-Cam-Installation. Herr Hamburger sagte schon, dass nicht der Stau das Problem ist. Dann wäre es sicher sinnvoll, so eine Web-Cam-Installation dort vorzunehmen. Aber es ist, wie gesagt, der unaufhörliche Verkehr, der dort entlang rollt und den Leuten den letzten Nerv raubt. Die Schwerlasttransporter sind nach meiner Meinung nicht weniger störend, wenn wir sie in Echtzeit im Internet anschauen können. Haben Sie sich außerdem einmal durchgerechnet, was das kostet? Wer soll das bezahlen?

Eine bessere Idee aus dem PDS-Antrag ist es dann schon, mit den Verbänden und Vereinigungen der Spediteure zu einer freiwilligen Nachtfahrverbotsregelung zu kommen. Da bin ich allerdings gespannt darauf, wie der Diskussionsprozess verlaufen wird und welches Entgegenkommen man von den Spediteuren erfährt.

Die Abfertigungsbeschränkungen sehen wir skeptisch. Damit wird das Problem nur verlagert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS! Sie haben es selbst schon festgestellt und auch Herr Hamburger hat es gesagt: Die geniale Gesamtlösung für das Problem haben wir bisher leider alle nicht gefunden. Vielleicht gibt es sie überhaupt nicht. Andererseits stehen wir bei den Anwohnern der Transitstrecke in der Pflicht.

Wir wissen, dass es eine wirkliche Lösung des Problems wahrscheinlich erst in zwei Jahren mit der Fertigstellung der A 17 geben wird. Deshalb, denke ich, müssen wir unsere gesamte Kraft darauf konzentrieren, dass die A 17 schnell fertig gestellt wird und dafür das Geld zur Verfügung steht.

Wir werden zu Punkt 2 in unserem Änderungsantrag kurz noch etwas zum vorliegenden PDS-Antrag sagen. Den Punkt 1 lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das war der Diskussionsbeitrag der SPD-Fraktion. Ich frage die NPD-Fraktion, ob sie Redebedarf hat. – Herr Delle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im konkret vorliegenden Fall sprechen wir zwar über die Entlastung der Gemeinden an der B 170, allerdings sehen wir uns allgemein mit der Problematik konfrontiert, künftig von der Blechlawine eines stark anwachsenden Verkehrsaufkommens erdrückt zu werden.

Dies ist ein überaus ernst zu nehmendes Problem, das auf die Dauer nicht allein über Verordnungen und infrastrukturelle Maßnahmen im gewohnten Stile zu lösen sein wird. Hier werden wir über kurz oder lang nicht umhin kommen, die vorherrschende Art des Handelsverständnisses kritisch zu hinterfragen. Dies sollte meines Erachtens besser bald als irgendwann erfolgen.

Der Umstand, dass die an der B 170 liegenden Gemeinden einer tatsächlichen Belastung durch den Schwerlastverkehr im Transit ausgesetzt sind, dürfte zumindest für die Realos in diesem Haus außer Zweifel stehen. Eine Vorahnung dessen, was auf den besagten Streckenabschnitt zukommen wird, lässt sich aus dem Vergleich mit der steigenden Verkehrsbelastung der A 2 auf der Strecke Hamburg–Hannover–Berlin–Frankfurt (Oder)– Polen in den neunziger Jahren ableiten.

Man sollte es bitte vonseiten der in Sachsen alteingesessenen Parteien tunlichst unterlassen, sich wie im vorliegenden Fall überrascht zu zeigen oder sich gar noch etwas darauf einzubilden, dass man einen Missstand entdeckt hätte, den man jetzt beseitigen möchte. Man muss wahrlich keine hellseherischen Fähigkeiten besessen haben, um diesen Missstand vorherzusehen.

Wenn eines von vornherein klar war, so war es der Umstand, dass nach der unseligen EU-Osterweiterung die Anforderungen an die Transitkapazitäten der deutschen Fernstraßen in Ost-West-Richtung drastisch steigen werden. Die abzusehende massive Erweiterung des Güterverkehrs vor allem mit Polen und Tschechien ist eine zwangsläufig insbesondere Deutschland betreffende Begleiterscheinung der Osterweiterung der Europäischen

Union, die Sie allesamt gewollt haben, was aber nicht unbedingt auf die Bürger zutrifft. Es handelt sich hierbei, wie bei sehr vielen EU-Projekten, um Auswirkungen auf die Nationalstaaten und ihre Bevölkerungen, die ohne Rücksicht auf die Grenzen der Belastbarkeit allein aus dem Interesse der EU heraus in Kauf genommen wurden. Die entsprechenden politischen Entscheidungen wurden über die Köpfe der Menschen hinweg gefällt und waren in den betroffenen Ländern niemals Gegenstand einer angemessenen öffentlichen Diskussion. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht versäumen zu erklären, dass die NPD-Fraktion diese Entwicklung sowohl für unvereinbar mit den Interessen des deutschen Volkes

(Zuruf von der SPD)

wie auch für unvereinbar mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes hält. Wir bestreiten grundsätzlich das Recht der EU, Deutschland Auflagen und Lasten aufzuerlegen, die nicht unter Beachtung des Legitimationskettenprinzips laut Artikel 20 des Grundgesetzes vom deutschen Volkssouverän gebilligt worden sind. Unabhängig davon wird sich die NPD-Fraktion, soweit es um die praktische Bewältigung der durch die EU-Osterweiterung entstehenden Verkehrsprobleme geht, dafür einsetzen, dass die erforderlichen Verkehrskapazitäten zumindest in einer vernünftigen und verantwortbaren Weise eingeplant und nicht durch relativ kurzfristige Straßenprojekte zulasten der Anlieger bereitgestellt werden. In Sachsen wird zukünftig der Transitverkehr mit Tschechien einen erheblichen Umfang annehmen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die im PDS-Antrag angesprochene Verbindung B 170. Bis man sich in dem soeben von mir angesprochenen Sinne mit dem generellen Problemkomplex beschäftigt, setzen wir uns jedoch auch im speziellen Sinne des vorliegenden Antrages für eine weitgehende Begrenzung des betreffenden Schwerlastverkehrs ein und werden dieser Problemstellung auch künftig unsere Aufmerksamkeit schenken, um zu einem späteren Zeitpunkt eine grundsätzliche Debatte darüber anzustrengen. Abschließend möchte ich zum vorliegenden Antrag lediglich noch bemerken, dass sich die Antragstellerin, die bekanntermaßen vorgibt, sich besonders für den Lärmschutz einzusetzen, dann auch konsequenterweise für ein komplettes Nachtfahrverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr einsetzen sollte. Vielen Dank.