Außerdem ist die bürokratische Anerkennungsprozedur für im Ausland erbrachte Studienleistungen durch die Prüfungsämter zu kritisieren. Damit wird ein unnötiger Hemmschuh für die Internationalität der sächsischen Hochschulen geschaffen. Nicht nur einheimische Studierende werden zu den höchst wünschenswerten und wichtigen Auslandsaufenthalten alles andere als ermutigt; auch die Attraktivität der sächsischen Hochschulen für ausländische Studierende sinkt deutlich, wenn die Anerkennung ihrer bisherigen Studienleistungen infrage steht.
Wir werden den Anteil ausländischer Studierender an unseren Hochschulen nicht im notwendigen Maße erhöhen, wenn im Sächsischen Hochschulgesetz der europäische Hochschulraum auf die Sichtweite einzelner Prüfungsämter geschrumpft wird.
Viertens. Die Qualität und Rechtssicherheit der Studien- und Prüfungsordnung ist nicht gesetzlich gesichert. Dadurch droht in einer entscheidenden Phase der Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht nur erhebliche Rechtsunsicherheit für Studierende und Lehrende, sondern es entstehen im Ergebnis auch Risiken für den Wissenschaftsraum Sachsen.
Fünftens. Es werden Zugangsbeschränkungen zum Masterstudium ermöglicht. Der Bachelor wird in der Diskussion ja oft als Drehscheibe bezeichnet, eine Drehscheibe, auf der Entscheidungen gefällt werden, ob der Weg direkt in die Praxis oder zu einer weiteren wissenschaftlichen Laufbahn gehen soll. Wenn für das Masterstudium Zugangsbeschränkungen erwogen werden, kann diese Drehscheibe zum Schleuderbrett werden, das Studierwillige und Studierfähige von der Hochschule befördert.
Unsere Fraktion hat im Ausschuss bereits mit 14 Änderungsanträgen versucht, Verbesserungen zu erreichen. Die drei letztgenannten Punkte sind uns zu wichtig, als dass wir sie nicht auch hier im Plenum noch einmal einbringen und Ihnen die Möglichkeit zur Zustimmung geben. Ich werde sie bei der Einbringung ausführlich begründen. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden auch bei der anstehenden
großen Reform des Sächsischen Hochschulgesetzes wieder darauf dringen, dass an diesen Stellen die Mängel abgestellt werden. Auf diese Weise will unsere Fraktion dazu beitragen, die Umsetzung des Bologna-Prozesses zu verbessern. Oder, anders gesagt: Wir wollen der Hackfleischsoße die richtige Würze geben.
Meine Damen und Herren! Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Staatsregierung; Frau Staatsministerin Ludwig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses konnten sich bei der Anhörung zu dieser Gesetzesnovelle und zum Stand der Umsetzung des Bologna-Prozesses im Freistaat Sachsen einen Eindruck von der Komplexität dieser fundamentalen Studienreform und darüber, welche erheblichen zusätzlichen Anforderungen dadurch an unsere Hochschulen gestellt werden, verschaffen.
Es wurde bei dieser Anhörung aber ebenso deutlich, dass die heute zur Entscheidung stehende Gesetzesänderung dringend gebraucht wird. Sachsen schafft mit der Annahme dieser Gesetzesnovelle – und Sie hörten es bereits; vielen Dank, Herr Dr. Gerstenberg, dass Sie darauf eingegangen sind – als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Voraussetzungen, die Ziele des BolognaProzesses umzusetzen, dem sich im Übrigen 40 europäische Länder angeschlossen haben. Frau Werner, wir schaffen genau damit die Rechtssicherheit, die Sie für die Studentinnen und Studenten einfordern. Natürlich ist uns sehr bewusst, dass es dabei im Moment erhebliche Verunsicherungen und Unruhe gibt, und genau deshalb brauchen wir die gesetzliche Verankerung des Bologna-Prozesses.
Hauptziel dieses Gesetzes – aber eben auch des Bologna-Prozesses – ist die Qualitätssicherung und die Qualitätssteigerung. Dies wird immer wieder beschrieben, muss aber bei dieser Gelegenheit trotzdem wiederholt werden. Diese Qualitätssicherung und -steigerung soll durch die Modularisierung der Studiengänge, die Einführung eines Leistungspunktesystems, das Diploma-Supplement und eben auch durch die Einführung des zweistufigen Studiensystems geschaffen werden. Im Jahre 2010 werden also Bachelor und Master die häufigsten Abschlüsse sein, die unsere Studentinnen und Studenten in Sachsen haben werden, und wenn wir das Gesetz annehmen, legen wir dafür einen wesentlichen Grundstein.
Frau Werner, dass mit der Einführung dieser zweistufigen Abschlüsse eine soziale Selektion verbunden ist, ist eine sehr kühne und, wie ich meine, auch leichtsinnige Behauptung. Zum einen wissen Sie ganz genau, dass Sachsen bewusst darauf verzichtet, Quoten einzuführen, dass wir zum Zweiten sehr bewusst sagen, dass die Hochschulen verantwortlich damit umgehen, wie sie diese Umstel
lung auf das zweistufige System absolvieren werden, und drittens gibt es bisher eine Reihe von Studienabbrechern, die durch die Einführung des Bachelor-Abschlusses die Chance bekommen, überhaupt einen Studienabschluss zu erhalten.
Worin Sie alle, die Sie sich im Moment zum BachelorAbschluss noch mit Sorge äußern, Recht haben: Diese Sorge teilen wir, da der Bachelor-Abschluss unbedingt berufsqualifizierend sein muss, zumindest für den Berufseinstieg. Auf der anderen Seite brauchen wir zukünftig die Wirtschaft, aber auch alle anderen – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und dies sind hoffentlich viele –, und müssen sie immer weiter mit diesem Thema begleiten. Wir müssen sie auch dafür qualifizieren zu verstehen, was diese neuen Studienabschlüsse bedeuten, damit die Absolventen eine Chance haben, mit einem Bachelor-Abschluss in den Beruf einsteigen zu können.
Daneben wird in Sachsen – dies ist nicht in jedem Bundesland selbstverständlich – das Diplom als Abschluss weiter möglich sein. Hier sehen wir natürlich ganz genauso, dass die Voraussetzungen des Bologna-Prozesses erfüllt sein müssen, aber die Hochschulen werden selbst entscheiden können, ob sie weiter den Diplomabschluss vergeben wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieser Hochschulgesetznovelle übertragen wir den Hochschulen in der Tat in einem nicht unbedeutenden Maß mehr Verantwortung. Zukünftig wird nicht mehr mein Ministerium, sondern das Rektoratskollegium jeder einzelnen Hochschule die Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen genehmigen. Was so einfach klingt, ist natürlich nicht so einfach. Es bedarf vorher einer ausreichenden Prüfung und Kontrolle, damit diese Ordnungen auch Bestand haben können. Im Übrigen, Herr Gerstenberg, der Senat erlässt diese Studien- und Prüfungsordnungen. Es entsteht also kein rechtsfreier Raum, sondern das Rektorat genehmigt am Ende – nach diesem Prozess innerhalb der Hochschule – die Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen.
Das ist ohne Frage ein Vertrauensvorschuss, den der Gesetzgeber jetzt den Hochschulen entgegenbringt. Das Ministerium zieht sich aber keineswegs nach der Verabschiedung dieses Gesetzes am heutigen Tag aus seiner Verantwortung zurück. Als Erstes haben wir seit vielen Monaten Vorsorge getroffen für den hoffentlich heute eintretenden Fall, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, indem wir zum Beispiel den kleineren Hochschulen – vor allem den Fachhochschulen – die Möglichkeit eingeräumt haben, durch zusätzliche Bologna-Beauftragte – also Juristen, die diesen Prozess zeitweise begleiten – hier wirklich eine eigene Rechtssicherheit zu erlangen. Als Zweites steht mein Haus ohne Frage weiter zur Beratung und zur Begleitung für alle Hochschulen zur Verfügung, die dies in Anspruch nehmen werden. Wir gehen davon aus, dass es alle Hochschulen sein werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ergebnis der Anhörung zu diesem Gesetz ist aber auch – das kann
ganz klar festgestellt werden –, dass es das richtige Gesetz zur richtigen Zeit ist. Ich danke allen Fraktionen, die sich konstruktiv in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben, es heute auch noch tun werden, auch wenn – aus meiner Sicht – die Änderungsanträge keine Mehrheit finden sollten. Ich möchte mich vor allen Dingen auch deshalb bedanken, weil wir uns trotz unterschiedlicher Vorstellungen im Detail darüber einig sind, dass wir im Bologna-Prozess einen weiteren wichtigen Schritt sehen für ein gemeinsames friedliches Europa, ein Europa der kulturellen Vielfalt, in dem natürlich eigene Wege des Bologna-Prozesses Bestandteil dieser eigenen Kultur sein werden. Die Bewertung, die in diesem Haus vorgenommen worden ist, dass dies unseren Hochschulen und unseren jungen Menschen schadet, ist abzulehnen; denn ganz im Gegenteil: Wir leisten damit einen Beitrag, dass dieses Europa ein gemeinsames, ein friedliches Europa sein wird.
Mein besonderer Dank geht an die Fraktionen der CDU und der SPD, die es in prägnanter Weise verstanden haben, die Ergebnisse der Anhörung in zielführenden Änderungsanträgen auszuwerten.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen jetzt zu den Einzelberatungen. Ich frage den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Herbst, ob er vorher das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu den Einzelberatungen. Es ist aufgerufen das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes, Drucksache 4/2500, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 4/3357.
Zuerst stimmen wir über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit einer großen Mehrheit ist der Überschrift zugestimmt worden.
Wir kommen zu Artikel 1 und stimmen ab über Nr. 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenenthaltungen ist der Nr. 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Nr. 2. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/3697. Ich bitte um Einbringung. Frau Werner, bitte.
Ich habe schon ausführlich in der Debatte dazu Stellung genommen. Uns geht es darum, tatsächlich Teilzeitstudiengänge für alle Studiengänge zu ermöglichen – deshalb unser Änderungsvorschlag. Die GRÜNE-Fraktion hat einen ähnli
chen Vorschlag. Sie hat ihn vorhin ausführlich begründet. Ich denke, wir müssen heute an Lebens- und Berufsbiografien von Menschen anknüpfen – deshalb unser Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir als Koalitionsfraktion sind auch der Auffassung, dass Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden sollten. Wir sind allerdings nicht der Auffassung, dass wir eine Verpflichtung der Hochschulen daraus machen sollten. Die Hochschulen selbst sollten je nach Schwerpunktsetzung, je nach Nachfrage entscheiden, wo sie dies tun werden und in welchen Studiengängen Teilzeitform angeboten werden könnte. Insofern stimmen wir dem Änderungsantrag nicht zu.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/3697, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Nr. 2 im Artikel 1. Wer der Nr. 2 in der Fassung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Meine Damen und Herren! Damit ist mehrheitlich bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen der Nr. 2 zugestimmt worden.
Wir kommen zu Nr. 3. Dazu liegen drei Änderungsanträge vor. Ich rufe zuerst den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/3652, auf. Ich bitte um Einbringung. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich danke Ihnen insbesondere auch dafür, dass Sie mich richtigerweise als „Gerstenberg“ aufgerufen haben und damit der in der Staatsregierung kursierenden Namensverfälschung entgegenwirken.
Nun aber zur ernsten Sache. Der Gesetzentwurf sieht im Moment vor, dass die Studien- und Prüfungsordnungen – es trifft für beide Regelungsbereiche zu – zukünftig durch die Rektorate zu genehmigen sind. Diese Regelungen des Gesetzentwurfes sind in ihrer Absicht, zur Autonomiesteigerung der sächsischen Hochschulen beizutragen, begründet. Dass das Interventionsrecht des Staatsministeriums vollständig beseitigt wird, ist allerdings problematisch.
Problematisch ist es deshalb, weil die bisherigen Beanstandungsquoten von Studien- und Prüfungsordnungen laut Aussage des SMWK seit 1999 beträchtlich waren. 20 % der Ordnungen wurden direkt genehmigt, 70 % nur mit Auflagen genehmigt, 10 % ganz und gar zurückge
wiesen. Die Problematik verschärft sich im Zuge der Umstellung im Bologna-Prozess. Die Anzeigepflicht, die wir vorschlagen, entspricht der Rechtsaufsichtspflicht des Landes, die auch bei den anderen Hochschulgesetzen mit Autonomiesteigerung beibehalten wurde. In unserem Änderungsantrag konstatieren wir einen Zielkonflikt zwischen dem Ziel der Hochschulautonomie auf der einen Seite und dem Ziel der notwendigen Rechtssicherheit auf der anderen Seite.
Wir bieten Ihnen einen Kompromiss an, dass die Studien- und Prüfungsordnungen anzeigepflichtig sind. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen reagiert wird, gelten sie als genehmigt. Das ist natürlich keine radikale Autonomielösung, aber es ist eine vernünftige Lösung, wie sie jeder gute Kompromiss sein sollte. Er bewahrt die Hochschulen vor absehbaren Rechtsstreitigkeiten infolge rechtsunsicherer Studien- und Prüfungsordnungen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich hatte eingangs in der Beratung zum Gesetzentwurf schon ausgeführt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf das Ziel haben, die Hochschulautonomie nachhaltig zu stärken. Das heißt auch, dass wir mit der Freiheit, die Studienordnungen an den Hochschulen genehmigen zu lassen, gleichzeitig ein Maß an Verantwortung abgeben. Ich denke, dass wir den Mut aufbringen sollten, Vertrauen darin zu haben, dass die Verantwortung an den Hochschulen wahrgenommen wird. Ich habe keinen Zweifel, dass dies geschieht.
Zudem bin ich dankbar, dass die Frau Staatsministerin in ihrer Rede noch einmal darauf hingewiesen hat, dass ihr Haus selbstverständlich im ständigen Prozess der Begleitung und Beratung auch hier die Leistung bringen wird. Im Übrigen, Herr Gerstenberg, es ist nicht so, dass es Rechtsunsicherheit wäre, sondern die Senate beschließen und die Rektorate genehmigen die Studienordnungen. Insofern denke ich, dass wir den Änderungsantrag ablehnen können.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/3652, eingebracht von Herrn Dr. Gerstenberg, zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/3696. Frau Werner, bitte.
Mit der Einführung der neuen Studiengänge wird es natürlich schwieriger sein, sich ein Studium zusammenzustellen. Es wird sehr viele Module und nur sehr kurze Entscheidungszeiten geben. Man muss überlegen, wie verschiedene Studiengänge zueinander passen.
Da hat es sich sehr gut bewährt, dass an den Hochschulen Tutorien eingeführt werden, dass erfahrene Studierende den neuen Studierenden Empfehlungen geben. Wir möchten gern an diese gute Tradition anknüpfen und bitten darum, in dem Gesetz einen Punkt aufzunehmen, damit im Zuge der Studienreform vermehrt Tutorien vor allem zur Unterstützung der Studienanfänger angeboten werden.
Der Antrag der Linksfraktion.PDS operiert mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Wir wissen nicht, was ein verstärktes Angebot bedeuten soll.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: … in der Regel! – Heike Werner, Linksfraktion.PDS: Machen Sie einen Änderungsvorschlag!)