Um wirklichen Bürgerkriegsflüchtlingen, Frau Dr. Ernst, helfen zu können, muss endlich eine Abkehr von der Wahnidee einer multikulturellen Gesellschaft erfolgen und der ungebremsten Zuwanderung von Sozialschmarotzern nach Deutschland endlich Einhalt geboten werden.
und Herren, ist zumindest ansatzweise bekannt. Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ vom 08.11. würde die von den Multikulti-Extremisten geforderte Gewährung des Bleiberechts allein dem bankrotten NRW jährliche Mehrkosten von 280 Millionen Euro aufbürden. Selbstverständlich bliebe es nicht nur bei diesen Mehrbelastungen, denn das geforderte Bleiberecht würden viele Ausländer als Prämie für ein gesetzeswidriges Verhalten betrachten. Die weitere Verstärkung der Masseneinwanderung raum- und kulturfremder Ausländer wäre unweigerlich die Folge. Bei der Logik der Multikulti-Extremisten müsste dann jeder bleiben dürfen, der aus einem unsicheren Land kommt. Das wäre wirklich fast jeder.
Solange dies, meine Damen und Herren, jedoch nicht gegeben ist, kann unsere Fraktion einer weiteren Zuwanderung bzw. weiteren dauerhaften Bleiberechtsregelung für Ausländer nicht zustimmen. Es wird Sie nicht verwundern, dass die NPD-Fraktion den Antrag der AntiDeutschen in diesem Hause ablehnen wird. Genau darum geht es Ihnen, meine Damen und Herren. Der für Deutschland ohnehin schon verheerende Zuwanderungskompromiss, in dem ein Bleiberecht nicht vorgesehen war, soll zum Schaden des eigenen Volkes noch weiter verbessert werden, bis es ein Zuwanderungsrecht für jedermann gibt. Das ist das Ziel derer, die mit Ihrer aufgesetzten Fremdenliebe das eigene Volk auslöschen wollen, für das es laut Heiner Geißler in der multikulturellen Endzeitgesellschaft nicht einmal mehr Reservate geben soll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Apfel, wenn Sie sagen, Sie würden wirklich Bedürftige aufnehmen wollen – nach dem, was Sie vorher gesagt haben, glaubt Ihnen das kein Mensch. Fakt ist aber: Deutschland ist allein schon wegen des unglaublichen Asylbetrugs – die Anerkennungsquote liegt gerade mal bei 1 bis 3 % und die Kosten des Asylbetrugs werden laut Statistischen Bundesamt auf mindestens 1,3 Milliarden Euro beziffert – nicht mehr in der Lage, die tatsächlich Verfolgten und Bedrohten auch nur vorübergehend aufzunehmen.
Sie werfen in Ihrem beliebten Anti-Amerikanismus die Türkei, den Irak, alle geduldeten Flüchtlinge und andere in der Bundesrepublik mit einer Zahl von 211 000 einschließlich anerkannte Asylbewerber oder andere mit Aufenthaltstiteln hier Lebenden aus Bürgerkriegsgebieten wild durcheinander und dann hetzen sie fröhlich in gewohntem Jargon gegen Multikulti, gegen die Masseneinwanderung raumfremder Ausländer, die hier stattfinden soll, los. Das klingt schon reichlich nach „Stürmer“, muss ich sagen. Schließlich sagen Sie, dass das den Sinn und Zweck haben soll, das eigene Volk auszulöschen. Sie disqualifizieren sich mit jedem Beitrag, den Sie hier bringen, nach Strich und Faden.
Für die Iraker, um die es bei dem vorliegenden Antrag wahrlich nur vordergründig geht, mag dies angesichts der tatsächlichen Lage nach der US-amerikanischen Heimsuchung bedauerlich sein. Verantwortlich, meine Damen und Herren, sind hierfür aber einzig und allein jene, die einer unkontrollierbaren Zuwanderung das Wort reden!
Unzweifelhaft wären meine Fraktion und ich die Letzten, die sich nicht dafür aussprechen würden, nach Einzelfallprüfung politisch an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen aus Bürgerkriegsregionen ein vorübergehendes Bleiberecht zu gewähren, und zwar in menschenwürdigen Unterkünften. Schließlich gehören die an Leib und Leben Verfolgten nicht in einen Topf mit 99 % der Flüchtlinge geworfen, die allein aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Sie gehören auch nicht in einen Topf geworfen mit kriminellen und arbeitslosen Ausländern, die einzig und allein an die Futtertröge der westeuropäischen Sozialsysteme wollen.
Eine menschenwürdige Betreuung von tatsächlichen Bürgerkriegsflüchtlingen im Rahmen eines vorübergehenden Bleiberechts, meine Damen und Herren, wird erst dann möglich sein, wenn endlich verantwortungsvoll mit den Finanzen unseres Staates umgegangen wird; wenn nicht länger Schindluder mit Milliarden Steuergeldern zugunsten millionenfach in Deutschland lebender Ausländer betrieben wird.
Worum geht es? Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden: Es gibt in Deutschland, nach dem, was mir an Zahlen vorliegt, 3 500 aus dem Irak geflüchtete Personen, die eine Kettenduldung erfahren, weil, so die Auffassung, die Sicherheitslage im Irak gegenwärtig eine Rückführung nicht ermöglicht. Die Sicherheitslage im Irak hat sich in diesem Jahr nicht verbessert – im Gegenteil. Viele hundert Menschen sind seit Anfang des Jahres ums Leben gekommen. Es gab erst vorgestern wieder einen Anschlag mit 27 Toten, verübt von SelbstmordattentäterInnen, die sich in einer Polizeiakademie, andere, die sich auf Märkten, in Gaststätten, auf der Straße, in Schulbussen oder sonst wo in die Luft sprengen und jedes Mal Dutzende von Menschen wahllos mit in den Tod reißen. Dorthin können Flüchtlinge zurzeit nicht zurückgeführt werden,
Meine Damen und Herren, aus den eben genannten Gründen – es geht hier um in einem sehr unsicheren Status lebende Menschen, die aber noch viel mehr gefährdet wären, wenn man sie tatsächlich zurückführte – stimmen wir diesem Antrag zu.
insbesondere nicht Menschen, die keine Familienbeziehungen haben, die sozial nicht eingebettet sind. Viele derjenigen, die aus der Zeit von Saddam Hussein nach Deutschland gekommen sind, haben keine sozialen Verknüpfungen mehr. Menschen ohne soziale Bezüge in den Irak zurückzuführen heißt, diese Menschen einer Sicherheitslage auszusetzen, in der niemand – ich betone: niemand – für ihre Sicherheit in irgendeiner Weise garantieren kann, weder die amerikanischen und verbündeten Truppen noch die einheimischen Sicherheitskräfte. Es ist, da stimme ich Kollegin Ernst zu, unverantwortlich, bei der gegenwärtigen Situation Menschen in den Irak zurückzuführen, insbesondere in den Zentralirak und den Südirak. Das hat das UNHCR erst im September 2005 in seinem Bericht zur Sicherheitslage im Irak festgestellt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation im Irak wird uns angesichts der aktuellen Ereignisse um die Geiselnahme der deutschen Archäologin Susanne Osthoff und ihres Fahrers ein weiteres Mal eindringlich vor Augen geführt. Entführungen in- und ausländischer Personen, nahezu tägliche und hauptsächlich gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Bombenanschläge und ein unerhörtes Maß an Gewalt bestimmen das Leben im Irak. Ein normales und zivil geführtes Leben scheint undenkbar.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, halten wir es für geboten, dass wir über die Vorgehensweise der ständig erneuerten Kettenduldung von Flüchtlingen im Irak hinwegkommen, und zwar einfach aus humanitären Gründen. Der Status der Kettenduldung bringt für die Betroffenen nicht hinnehmbare Nachteile mit sich, denn sie dürfen ihre Stadt, den Kreis, in dem sie leben, nicht verlassen. Sie fallen unter den Begriff des Asylbewerberleistungsgesetzes mit den entsprechenden Kürzungen bei der Sozialhilfe. Beim Arbeitsmarktzugang und Ähnlichem ist es das Gleiche. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen bestätigt diesen Befund und hat sich im September dieses Jahres aktuell zur Rückkehrmöglichkeit irakischer Flüchtlinge positioniert. Seine Stellungnahme, mit der er sich an diejenigen Staaten wendet, die irakische Flüchtlinge aufgenommen haben, enthält deshalb im Wesentlichen die Empfehlung, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, die Rückführung von Flüchtlingen in den Irak ebenfalls nicht vorzunehmen sowie jegliche Förderung einer freiwilligen Ausreise zum jetzigen Zeitpunkt zu unterlassen.
Dieses Problem muss angefasst werden. Wir halten es in der Tat für angezeigt, eine gruppenspezifische Regelung auf Bundesebene einzuführen, damit das Problem in allen Bundesländern einheitlich nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz gehandhabt werden kann. Die Innenministerkonferenz wird übermorgen tagen. Auf der Tagesordnung ist ein Referentenentwurf von Nordrhein-Westfalen, der die Möglichkeit vorsieht, bei Antragstellung bis März 2006 einzelne Titel zu erlangen. Wir sprächen uns nachdrücklich dafür aus, wenn die Innenministerkonferenz tatsächlich mit einer gruppenspezifischen Regelung diesen Weg nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz ginge.
In Sachsen lebten Ende Oktober dieses Jahres etwa 650 vorwiegend männliche geduldete irakische Staatsangehörige. Nachdem irakische Staatsangehörige zu Zeiten des Regimes von Saddam Hussein in Deutschland regelmäßig die Anerkennung als politisch Verfolgte genossen, verlieren sie jetzt zunehmend diesen Status; ihnen wird lediglich eine Duldung erteilt. Dies geht mit der Entwicklung des Landes zu einem demokratischen Gemeinwesen einher, so schwierig sich dies auch gestaltet. Wenn wir dies nicht unterstützen, wird sich die Situation nicht verbessern.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Die Gefahr, die Kollege Bandmann hier aufgezeigt hat, dass auch Terrorverdächtige und Straftäter in den Genuss eines Aufenthaltstitels kämen, besteht nun wahrlich nicht. Da wird wieder ein Gespenst an die Wand gemalt, das in dieser Diskussion allzu oft benutzt wird,
(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN) Irakische Staatsangehörige erhalten nach den Vereinbarungen der Innenministerkonferenz in der Regel sechsmonatige Duldungen und sind aktuell nicht von Abschiebungen bedroht. Die Erlasslage ist eindeutig, was nicht heißt, dass sich die Innenministerkonferenz nicht jedes Mal auch mit diesen Themen beschäftigte. und dies in einer Situation, in der man sich wirklich um die humanitären Probleme dieser geduldeten Flüchtlinge kümmern sollte. Es ist nicht sauber und fair, in dieser Diskussion mit Angstszenarien Abwehrmechanismen aufzustellen, denn das Aufenthaltsgesetz bietet selbstverständlich die Möglichkeit, verurteilten Straftätern oder Personen, die die Sicherheit der Bundesrepublik nachhaltig beeinträchtigen, den Aufenthaltstitel zu verweigern. Von dieser bestehenden Möglichkeit soll auch nichts zurückgenommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise Sie auf zwei Dinge hin, die mir bei dieser Problematik wichtig sind. Wenn über eine aufenthaltsrechtliche Regelung für hier lebende irakische Flüchtlinge entschieden werden soll, bitte ich vor dem Hintergrund der rechtlichen und Dr. Albrecht Buttolo, Staatsminister des Innern: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf ihrer Sitzung im November 2004 hat die ständige Konferenz der Innenminister den Bund gebeten, sie über die weitere Entwicklung der Lage im Irak zu unterrichten, um eine rechtzeitige Abstimmung über ein Rückführungskonzept zu ermöglichen. Ein Bleiberecht wurde dabei nicht in Erwägung gezogen. Erst Mitte Juni dieses Jahres hat die IMK ihre bisherige Beschlusslage zum Irak bekräftigt und beschlossen, dass eine Rückführung von Personen, die schwere Straftaten begangen haben, und von sonstigen Personen, die die innere Sicherheit gefährden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt angestrebt werden solle. tatsächlichen Lebensumstände der Menschen, die nur eine Duldung besitzen, die Entwicklung, die der Irak auf absehbare Zeit nehmen wird, nicht außer Acht zu lassen und einer eingehenden Prognose zu unterziehen, denn wenn die Situation im Irak gemäß der Erwartung auf Dauer keine wesentliche Änderung hin zum Besseren erfahren sollte und aus diesem Grunde eine Rückführung der hier lebenden Flüchtlinge längerfristig unverantwortbar bleibt, dann sollte über eine rechtliche Besserstellung hier lebender Flüchtlinge diskutiert werden. (Beifall bei der CDU und der FDP und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)
Dies würde nicht nur dem keinesfalls zu unterschätzenden Ansehen unseres Landes in einem künftigen stabilen Irak helfen; es bereitete vor allen Dingen auch Wege und Möglichkeiten, die derzeit bei uns lebenden Flüchtlinge für den Wiederaufbau eines demokratischen und stabilen Irak vorzubereiten. Wie dringend notwendig das ist, zeigt nicht zuletzt die neuerliche Entführungswelle, die mit der Entführung von Susanne Osthoff nun auch unser Land konkret erreicht hat. Diesem alltäglichen Terrorismus gilt es entgegenzuwirken, will man für den Irak und schließlich auch für Europa langfristig Freiheit und Sicherheit gewährleisten. Wenn es eines letzten Grundes zu dieser Erkenntnis und dieser Notwendigkeit bedurft hätte, dann muss dies die Entführung von Frau Osthoff sein.
Nach meiner Auffassung ist eine Bleiberechtsregelung nur dann sinnvoll, wenn auch ein Rückführungskonzept mit festgelegtem Zeitpunkt für den Rückführungsbeginn vorliegt. Dies kommt dem Interesse aller Beteiligten an Verfahrenssicherheit entgegen, sowohl den Ausländern, die davon betroffen sind, als auch den zuständigen Behörden. Betroffene, die die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung nicht erfüllen, wird dann von Anfang an verdeutlicht, dass sie mit ihrer Abschiebung rechnen müssen, wenn sie zuvor nicht freiwillig ausreisen.
Das Bundesministerium des Innern hat bislang keine Rückführungskonzeption vorgelegt. Es hat auch keinen konkreten Zeitpunkt für eine Rückführung von Personen benannt, die schwere Straftaten begangen haben, sowie in Bezug auf sonstige Personen, die die innere Sicherheit gefährden. Der Antrag, den wir heute behandeln, erscheint mir bei dieser Sachlage nicht zweckmäßig.
Dabei sollte das Entwicklungspotenzial des Irak nicht unterschätzt werden. Auch der UNHCR betont die positiven Entwicklungen hin zur Demokratie und in diesem Zusammenhang vor allem die in diesem Monat stattfindenden freien Parlamentswahlen und das Verfassungsreferendum. Abschließend erachte ich es als erwähnenswert, dass die Zahl der freiwilligen Rückkehrer in den Irak nach Meldungen der sächsischen Ausländerbehörden nicht zurückgegangen ist. Die freiwillige Rückkehr wird nach wie vor durch Reisebeihilfen und erhöhte Starthilfen aus den Programmen Riad und Gab finanziell durch Bund und Länder unterstützt.
Im Kuratorium für ein weltoffenes Sachsen, in dem ich Mitglied bin, hat ein irakischer Arzt, der ebenfalls Mitglied dieses Kuratoriums ist und schon Jahrzehnte in Deutschland lebt, vorgetragen, dass der Freistaat Sachsen ein Zeichen für den Wiederaufbau dieses Landes an Euphrat und Tigris setzen kann, indem er beispielsweise die Ausbildung der dortigen Polizei unterstützt. Dem schließe ich mich uneingeschränkt an; ich füge hinzu, dass unser Land auch insoweit einen Beitrag zu einem stabilen und erfolgreichen Wiederaufbau leisten kann, als es die hier lebenden Flüchtlinge, Erwachsene wie Jugendliche, mit Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt. Das dadurch vermittelte Wissen kann dann im Irak vor Ort zum Aufbau und zur Stabilisierung der noch jungen Demokratie äußerst hilfreich sein. Wenn es hierzu eines vorübergehend rechtlich gesicherten Aufenthalts bedarf, dann sollte er nach meiner Auffassung aus den genannten Gründen gewährt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Herrn Bandmann: Sie haben – wie immer – nichts verstanden. Ich muss auch dazusagen: Sie reden zu Dingen, die gar nicht stattfinden. Vielen Dank.
Danke schön. – Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Dr. Buttolo, bitte halten Sie Ihre Antrittsrede als Innenminister.
Herr Apfel, ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass die Zahl der einreisenden Asylsuchenden seit Jahren sinkt. So
viel zur „Masse“, die hierher kommt. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass die meisten Flüchtlinge überhaupt nicht nach Europa kommen, sondern innerhalb von Afrika und anderen Regionen sind, und zwar in ganz anderen Größenordnungen, als wir es hier jemals gehabt haben.
Das Nächste, was ich sagen will: Gruppenspezifische Lösungen wollen Sie nicht, Herr Bandmann. Das heißt, ich weiß eigentlich gar nicht, was Sie momentan wollen. Ihr Kollege von der SPD-Fraktion sagte: Plötzlich ist ein Antrag von CDU- und SPD-Fraktion eingebracht worden. Das finde ich sehr schön. – So viel zu Schnellschüssen. Wenn Sie diesem Antrag nachkommen wollen, dann einigen Sie sich einmal, wer nun tatsächlich das Sagen hat, ob Sie, Herr Bandmann, oder Sie, Herr Bräunig. Ich wäre ja dankbar, wenn es auf Sie von der SPD zutrifft.
(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Volker Bandmann, CDU: Wenn Sie zugehört hätten,...!)
Gruppenspezifische Lösungen beinhalten immer – Herr Bandmann, vielleicht hören Sie die Sekunde einmal zu – auch die Prüfung des Einzelfalls. Es geht gar nicht anders. Sogar bei Altfallregelungen, wenn ich die einmal betrachte, muss ich mir immer den Einzelfall ansehen. So viel zu Ihrer Argumentation.
Stichwort: Terroristen. Ich habe einmal den Herrn Innenminister – Ihren Vorgänger, Herr Buttolo – gefragt, wie viele Terrorismus-Verdächtige es denn in Sachsen gebe. Da wurde mir gesagt: nicht einen. So viel zu den Größenordnungen. Ich stelle Ihnen, Herr Bandmann, und dem Herrn Innenminister folgende Frage: Wieso lässt sich Terrorismus durch Abschiebungen bekämpfen? Erklären Sie mir das bitte!
Ich hätte gern erklärt bekommen, wie das funktioniert. Terroristen gehören vor Gericht. Sie gehören in einen
Prozess, der sie in dieser Frage betrifft. Aber was das mit Abschiebungen zu tun hat, ist mir völlig unklar. Ich muss sagen, damit wird nichts gelöst, gar nichts.