Protocol of the Session on November 9, 2005

Dieser Regelungskonflikt entsteht dadurch, dass in den §§ 26 ff. im Kommunalabgabengesetz die Fragen der Straßenausbaubeiträge geregelt sind, dass die Möglichkeit besteht, aber keine Pflicht dazu, und dem § 73 der Gemeindeordnung, in dem die Einnahmebeschaffungsgrundsätze festgehalten sind. Uns geht es darum, in die Gemeindeordnung einzugreifen. Auch wenn Herr Schowtka beim letzten Mal von dem Grundgesetz der Kommunen gesprochen hat – hier geht es um eine kleine Regelung, die sich nicht weiter auswirken wird, als nur die Selbstbestimmung der Kommunen zu gewährleisten und diesem eigentlichen Interesse des Gesetzgebers Rechnung zu tragen. Also geht es uns darum, diesen Ausnahmetatbestand in die Gemeindeordnung festzuschreiben, der Verkehrsanlagen von diesen Regelungen der Einnahmenbeschaffungsgrundsätze ausdrücklich ausnimmt.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Blödsinn!)

Herr Lichdi, Blödsinn? Sie haben bestimmt die Möglichkeit, in einer 2. Lesung ausführlich darauf einzugehen. Ich würde mich über diese Debatte freuen. – Wir haben damit auch die Rückwirkungsproblematik gut mit aufgehoben und brauchen uns darum weiter keine Gedanken zu machen.

Die zweite grundsätzliche Problematik, die aufgenommen werden soll, ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesen Baumaßnahmen. Hier geht es um Unterrichtung, aber natürlich auch um die direkte Einbeziehung und Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner. Ich möchte Ihnen ein kurzes Zitat aus der Debatte anlässlich des FDP-Antrages vom 5. Oktober gern nahe bringen. Frau Weihnert hat dort zum Besten gegeben: „Allerdings möchte ich noch einmal betonen: Die Betroffenen sind bereits bei der Planung zu beteiligen und sollen

auch über das Ob und das Wie, wie eine Straße ausgebaut werden soll, einbezogen werden.“ Frau Weihnert ist leider gerade nicht da. Auch die Linksfraktion.PDS ist ausdrücklich der Meinung, dass diese Einbeziehung Not tut.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wir haben insofern gesehen, dass Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass sich auch die Koalitionsfraktionen immerhin in einem Vertrag darauf geeinigt haben, dass sie ein Regelwerk erlassen wollen. Bisher ist diesen Handlungsnotwendigkeiten nicht Rechnung getragen worden. Das müssen wir festhalten.

Ich zitiere noch einmal aus der gleichen Debatte – diesmal den Innenminister Herrn de Maizière: „Ich habe angekündigt und möchte es auch durchhalten, dass wir übrigens nicht zum Sankt-Nimmerleins-Tag, Herr Scheel, sondern möglichst im ersten Halbjahr des nächsten Jahres nach einer umfassenden Novellierung der Gemeinde- und Landkreisordnung eine gemeinsame Kommunalverfassung auf den Weg bringen.“ Ich bin sehr gespannt, wie Herr de Maizière dies vom Bundeskanzleramt aus gewährleisten will.

Ich denke, dass wir jetzt die ersten Schritte machen und nicht darauf warten sollten, dass sich irgendein Nachfol

ger unseres jetzigen Staatsministers des Innern – wer auch immer es sein muss – dazu bereit findet, diese Kommunalverfassung auf den Weg zu bringen.

Ich bitte um würdige Beratung dieses Antrages und hoffe, dass wir im Sinne einer parlamentarischen demokratischen Debatte handeln werden und nicht von „billigen Spielchen der Opposition“ sprechen müssen, zu welcher Formulierung der Kollege Weiss sich hat hinreißen lassen – die ich allerdings daneben finde.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Neuregelung der Einwohnerbeteiligung und der Beitragserhebung für kommunale Verkehrsanlagen an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es gegenteilige Meinungen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung beschlossen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Meine Damen und Herren! Der

Tagesordnungspunkt 4

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für Lehrerberufe

Drucksache 4/3256, Gesetzentwurf der Staatsregierung

ist aufgerufen.

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Staatsregierung als Einreicherin. Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – Frau Präsidentin hat soeben den umfangreichen Titel genannt, ich möchte ihn nicht wiederholen – wird europäisches Recht in Landesrecht umgesetzt. Neben der entsprechenden EURichtlinie für Lehrerberufe berücksichtigt die Änderung des Gesetzes auch die Vorgaben des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom April 2004 zur Auslegung und Anwendung der allgemeinen Richtlinien zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise.

Damit gehen wir einen Schritt weiter als eine ganze Reihe anderer Bundesländer, die zwar die EU-Richtlinie umgesetzt haben und nun in einem zweiten Schritt jene Vorschriften ändern müssen, die dem Urteil des Europäischen

Gerichtshofes entgegenstehen. Zugleich erweitert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die Schweiz, da die Europäische Union mit der Eidgenossenschaft ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Anlässlich dieses Normenänderungsvorhabens erfolgt die Umbenennung des bestehenden Gesetzes in „Gesetz zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem europäischen Ausland“.

Im Verfahren der Anerkennung der Gleichwertigkeit europäischer Hochschuldiplome stellt das Gesetz künftig darauf ab, ob ein Antragsteller in dem Land, in dem er sein Lehramtsdiplom erworben hat, seinen Beruf aufgrund seines Abschlusses ausüben könnte oder nicht. Durch die Beschränkung des Entwurfs auf die erforderliche Umsetzung von EU-Recht war insgesamt eine Anhörung Dritter nicht erforderlich.

In den vergangenen Jahren haben zwar nur wenige Personen mit Lehrerdiplom aus den betreffenden Staaten beim

Kultusministerium zur Gleichstellung nachgefragt, und nur in einem einzigen Fall wurde diese bisher ausgesprochen. Dennoch oder vielleicht gerade deshalb bitte ich das Hohe Haus um eine zügige Beratung und dann Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für Lehrerberufe an den Ausschuss für Schule und Sport – federführend –, an den Verfassungs-,

Rechts- und Europaausschuss und an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt beenden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir an dieser Stelle die Tagesordnung unterbrechen und in eine Mittagspause gehen. Wir treffen uns hier zur Beratung wieder um 13:45 Uhr.

(Unterbrechung von 12:42 Uhr bis 13:47 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Interessen von Freistaat und Kommunen wahren!

Drucksache 4/3216, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Beibehaltung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern

Drucksache 4/3079, Antrag der Linksfraktion.PDS

Bundeszuschuss für die bei den Kommunen verbleibenden Kosten für Heizung und Unterkunft

Drucksache 4/3081, Antrag der Fraktion der NPD

Entlastung der sächsischen Kommunen bei Hartz IV sicherstellen – Rückzahlung des Bundeszuschusses an den Kosten der Unterkunft und Heizung aussetzen

Drucksache 4/3181, Antrag der Fraktion der FDP

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Albrecht, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema ist ja leider schon sehr viel Porzellan zerschlagen worden, sodass ich hoffe, dass wir bei unserer heutigen Debatte das Thema behutsam und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen diskutieren. Man könnte es sich ja leicht machen und sagen, alle vorliegenden Anträge haben im Wesentlichen zum Inhalt, sich mit der Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu beschäftigen und dort Regelungsbedarf anzumelden bzw. die Beibehaltung der bisherigen Regelung zu fordern oder dafür einzutreten.

Ich halte den Beginn dieser Aussprache auch hier in diesem Hause für gut und notwendig, bin aber der Mei

nung, dass wir das mit der heutigen Aussprache sicherlich nicht allein bewerkstelligen können, sondern es auch in den nächsten Wochen weiter tun sollten.

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat viele Emotionen geweckt, Wunden sind geschlagen worden und bei vielen – das sieht man auch, wenn man mit Betroffenen spricht – sind diese Wunden noch lange nicht verheilt. Ein Teil dessen, was an Emotionen außerhalb dieses Hauses geweckt worden ist, ist sicherlich auch von der Politik, von uns selbst verschuldet. Das sollte nicht wieder vorkommen. Wenn wir uns also jetzt diesen Anträgen nähern, fragen wir uns, worum es geht. Wir wollen schlicht und einfach mit unserem Antrag sicherstellen, dass bei der innerstaatlichen Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Geschäftsgrundlage vom vergangenen Jahr erhalten bleibt, die lautet: garantierte Entlastung der Kommunen für zirka 2,5 Milliarden Euro und dabei finanzielle Neutralität für die Länderhaushalte.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die bis jetzt noch amtierende Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Bundesbeteiligung bei Kosten für die Unterkunft und die Heizung bei Bezug von ALG II rückwirkend auf null setzen soll. Dies hat, wie nicht anders zu erwarten, einen Sturm der Entrüstung von Kommunen und Ländern verursacht. Wir sagen, dass es bei der zugesagten Gesamtentlastung bleiben muss. Dies ist die wesentliche Kernaussage unseres Ansatzes. Wie dies allerdings im Einzelfall erreicht wird, darauf wollen wir uns – im Gegensatz zu einigen anderen Anträgen, die heute zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen – nicht festlegen, und ich glaube auch, zu Recht, denn seriöserweise kann man bei der vorliegenden Zahlensituation kaum nachvollziehen, wie sich die Entwicklung im Einzelnen tatsächlich real vollzogen hat.