Protocol of the Session on November 9, 2005

skizzieren will. Ich nenne hier die Vergütung, ich nenne die Arbeitsbedingungen und vieles andere mehr. Genau diese Situation ist ein sehr komplexes Netz von Verantwortlichkeiten, wo es halt nicht so einfach ist, wie es sich die Linksfraktion.PDS vielleicht vorstellt, einen Puzzlestein aus diesem Mosaik herauszunehmen und diesen zu ändern, ohne das Gesamtgefüge in eine Problemsituation zu bringen.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion.PDS: Wir wollen das Puzzle zusammenführen!)

Das macht es, Herr Dr. Pellmann, halt auch so schwierig. Deswegen gibt es keine schnelle Lösung über Nacht.

Ich darf noch einmal daran erinnern, dass es im Jahre 2003 auf Initiative der Sächsischen Staatsregierung zu einem Kabinettsbeschluss gekommen ist, um sich der abzeichnenden Schwierigkeiten bei der medizinischen Versorgung in Sachsen anzunehmen und vor allen Dingen Lösungen für eine drohende Unterversorgung zu erarbeiten. Die Initiative kam eben nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Seitdem, Herr Dr. Pellmann, gibt es auch Ihren Gesundheitstisch, einen Runden Tisch, einen Grünen Tisch, wie auch immer. Es gibt eine Arbeitsgruppe, in der alle Verantwortungsträger für die medizinische Versorgung in Sachsen geeint unter der Moderation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales agieren. Seit zweieinhalb Jahren sind wir in einer doch sehr dynamischen Arbeitsgruppe dabei, uns diesem Thema zu widmen. Es ist heute schon angesprochen worden: In dieser Zeit sind einige praktische Dinge, zu denen wir als Land eigenständig in der Lage sind, auf den Weg gebracht worden.

Ich gebe Ihnen allen Recht, dass das noch längst nicht das Ende der Fahnenstange bedeutet, sondern dass hier noch ein Vielfaches mehr auf den Weg gebracht werden muss. Deswegen haben wir unsere Aktionen in zwei Konzepte gestrickt: Zum einen geht es um dringend notwendige Lösungen für die derzeitige Situation in einigen Bereichen, egal ob ambulant, stationär oder öffentlicher Dienst, und natürlich auch in den einzelnen Regionen. Parallel dazu laufen Bestrebungen aller Akteure, eine mittel- und langfristige Konzeption zu erarbeiten, die es uns ermöglicht, in Zukunft auf die eine oder andere Weise auf diese Versorgungssituation einwirken zu können.

Ich sage es noch einmal: Wir sind hier parallel dabei, Dinge, die uns im Land derzeit Sorge machen, für die Zukunft aufzunehmen. Es ist heute auch schon angesprochen worden, dass es vor allen Dingen parallel zu den geschilderten Maßnahmen darum geht, die Ursachen des Problems zu analysieren und in dieser Situation vor allem auch mit den jungen Menschen – sprich mit den Studenten – ins Gespräch zu kommen, welches Verständnis sie von ihrer zukünftigen Tätigkeit als Mediziner haben und welche Rahmenbedingungen wir und auch der Bundesgesetzgeber diesbezüglich verändern müssen.

Da sind wir ein ganzes Stück vorangekommen. Wir haben eine sehr offene Atmosphäre mit einer Vielzahl von Studenten erreicht. Auch das Studentenmodell im Bereich der Leipziger Universität ist ein Beweis dafür, dass wir die Kontakte pflegen und die jungen Menschen mit einer Förderung begleiten werden.

Darüber hinaus ist heute auch schon über Vergütung gesprochen worden, meine Damen und Herren. Ich darf an der Stelle noch einmal deutlich sagen: Ich bin in den letzten Wochen und Monaten landauf und landab unterwegs gewesen, um mit Ärzten aus unterschiedlichen Bereichen zu diskutieren. Ich stelle hier die Frage, ob sich die Verantwortlichen der KV auch diesen Diskussionsrunden stellen. Mir sind derzeit solche Aktionen nicht bekannt.

Ich kann Ihnen ehrlich sagen: Es gibt dort eine sehr kritische, aber vor allem vernünftige Diskussion, wenn ich unter den Ärzten weile. Wir kommen eigentlich sehr schnell zu der gemeinsamen Auffassung, dass Vergütung ein Diskussionsthema ist, aber lange nicht das wichtigste, sondern sie stellen die Situation mit der Bürokratie in den Vordergrund. Hier, meine Damen und Herren, darf ich daran erinnern, dass wir uns schon vor über anderthalb Jahren dieses Themas angenommen haben. Ich glaube, ich habe auch in diesem Hohen Hause darüber berichtet, dass wir alle Verantwortungsträger mit der Bitte angeschrieben haben, uns zu unterstützen, eine von Sachsen initiierte Arbeitsgruppe auf Länderebene bei diesem Bürokratieabbau zu begleiten.

Fazit war, dass es eine kaum nennenswerte Beteiligung der Verantwortlichen gegeben hat, die mit Vorschlägen, mit Meinungsbildung oder mit kritischen Hinweisen diese Arbeit der Arbeitsgruppe unterstützt hätten. Deshalb stellt sich für mich die Frage: Ist die Situation dann wirklich so belastend, dass nicht einmal die Standesvertretung hier mit einsteigt und uns bei dieser Arbeit unterstützt?

Die Ärzte haben dies sehr aufmerksam aufgenommen, und wir sind so verblieben, dass auch die Ärzte selbst, die sich inzwischen in Gruppen zusammengeschlossen haben, uns mit Vorschlägen unterstützen können. Wir signalisieren nach wie vor, dass wir bereit sind, diesen Bürokratieabbau zu begleiten; denn es ist nicht nur der Gesetzgeber, der Bürokratie erzeugt, sondern es ist auch die Selbstverwaltung: die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer – und wie sie alle heißen –, sie haben auch ihren Anteil daran; und nur wenn wir dieser Situation in einer konzertierten Aktion begegnen, wird es auch zu einem tatsächlichen Bürokratieabbau kommen, meine Damen und Herren. Wir sind dabei und wir sind bereit, diese Maßnahmen zu unterstützen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich noch einiges zu den angesprochenen Aspekten dieses Themas sagen. Herr Dr. Pellmann, die Gesundheitszentren, von denen Sie sprachen, die angeblich nicht mehr beantragt würden – ich glaube, Sie meinen die MVZs, die Medizinischen Versorgungszentren, denn

andere sind mir nicht bekannt –: Im Freistaat sind seit der Zeit des GMG inzwischen 23 Medizinische Versorgungszentren entstanden, das ist bundesweit Spitze. Ich weiß nicht, was Sie darauf noch entgegnen können.

Zum anderen muss ich nochmals deutlich auf den Hinweis meines Kollegen Gerlach eingehen, auch Frau Strempel sprach es bereits an: Wir können uns über viele Systeme Gedanken machen und wie diese zu ändern sind. Wichtig ist, dass wir auch beim Gesundheitssystem daran denken: Zum einen ist es weltweit nach wie vor ein hoch finanziertes System. Wir stellen fest, dass es nur wenige Länder gibt, die einen gleichen Betrag an Finanzen in das Gesundheitssystem pumpen, aber wir stellen auch fest, dass unser Gesundheitssystem noch lange nicht das qualitativ beste ist.

Deshalb stellt sich seit Längerem die Frage: Gibt es ein Verteilungsproblem der Mittel? – Dieses Verteilungsproblem der Mittel kann nur im Kontext gelöst werden, indem das gesamte Gesundheitssystem auf den Prüfstand kommt. Das ist genau die Forderung der derzeitigen Koalitionspartner. Hier muss es eine Wende geben, die uns ermöglicht, nicht nur die medizinische Versorgung an sich von der Bürokratie bis zur Finanzierung zu verändern, sondern auch eine solidarische Verteilung der Lasten zu organisieren und zu definieren. Hier gilt immer wieder der Appell, auch der an die Bürgerinnen und Bürger, an die Patientinnen und Patienten.

Ich darf dies an einem Beispiel deutlich machen. Wir haben bewusst dafür gekämpft, dass im GMG solidarisch geregelt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich a) die Praxisgebühr oder b) die Belastung bei Medikamentenkäufen nicht leisten können, in eine besondere Gruppe eingeordnet werden. Das heißt, wir haben gesagt: Wer chronisch krank ist, erhält nur 1 % Belastung, und wenn dies erreicht ist, ist er für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreit.

Wir haben in Sachsen derzeit zirka 450 000 Bürgerinnen und Bürger von dieser Finanzierung befreit und die Ärzte sagen mir, dass auch dieses System nicht zielführend sei, da es nicht unbedingt den verantwortlichen Umgang mit Gesundheit oder den verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln löst; denn es gibt Erkenntnisse der Ärzteschaft, dass ein großer Teil dieser freigestellten Patienten den Rest des Jahres zu einer vermehrten Anzahl von Arztbesuchen und Wünschen nach medikamentösen Begleitungen nutzt, sodass das, was eigentlich eingespart werden sollte, in der letzten Zeit des Jahres zusätzlich finanziert werden muss.

Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass wir hier bei vielen Situationen umsteuern müssen. Das ist von der Bundesregierung und von den Koalitionspartnern geplant und deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir der Fairness halber feststellen: Die Dinge, die wir im Freistaat Sachsen selbstständig regeln können, haben wir zu einem großen Teil auf den Weg gebracht, und dies werden wir auch weiter tun.

Es gibt weitere Themen, bei denen der Bundesgesetzgeber auf die eine oder andere Situation reagieren muss, und dies wird bekanntermaßen etwas länger dauern. Einige Bundesratsinitiativen hat die Sächsische Staatsregierung in diesem Jahr diesbezüglich auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Anstellungsmöglichkeit von Ärztinnen und Ärzten in niedergelassenen Praxen. Dies ist auch ein Wunsch der hier von Frau Strempel zitierten Damen, die nicht ärztlich tätig sind, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gewährleistet ist. Diese Wettbewerbsgleichstellung mit den MVZs und den niedergelassenen Praxen ist auf Initiative von Sachsen im Bund derzeit „im Rohr“. Es wird momentan eine Anhörung dazu durchgeführt. Auch dies kann wiederum zu einer Verbesserung in der medizinischen Versorgung im Freistaat beitragen.

Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes feststellen: Uns als Sächsische Staatsregierung ist bewusst, meine Damen und Herren, dass wir hier ein System besitzen, das in Zukunft mit besonderem Augenmerk verfolgt werden muss und zu dem Lösungen herbeigeführt werden müssen. Ich darf auch deutlich sagen, dass diese von mir zitierte konzertierte Aktion aller Verantwortungsträger sich in den letzten zwei Jahren sehr konzentriert und

bemüht hat. Ich bin optimistisch, dass wir die Erfolge, die wir erreicht haben, auch in Zukunft weiter fortsetzen und uns bemühen werden, all diese Dinge, die für eine weitere Sicherung der medizinischen Versorgung in Sachsen notwendig sind, auf den Weg zu bringen. Aber akzeptieren Sie doch bitte einmal dabei, dass auch alle anderen in der Gesellschaft Verantwortung Tragenden an diesem Ziel mitwirken müssen, und das sind, meine Damen und Herren, auch die Bürgerinnen und Bürger, das sind die Patienten, die einen gewissen Teil der Eigenverantwortung für ihre Gesundheit tragen müssen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, ich muss mich korrigieren. Die CDU-Fraktion hat ebenfalls noch Redezeit. Ich frage noch einmal: Gibt es noch Redebedarf? – Bei der CDU-Fraktion nicht. Die Linksfraktion.PDS? – Nein. – Damit ist diese Debatte abgeschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 2 beenden.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal zurück zum Tagesordnungspunkt 1; denn inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor.

Abgegeben wurden 115 Stimmscheine. Ungültig war ein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für den Wahlvorschlag stimmten 81 Abgeordnete.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der NPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Gegen den Wahlvorschlag stimmten 29 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 4 Abgeordnete. Damit ist Herr Michael Beleites zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewählt worden.

Herr Michael Beleites, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Michael Beleites, Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Ja, Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der NPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Damit darf ich Sie im Namen des Sächsischen Landtages herzlich beglückwünschen und Ihnen in Ihrer Arbeit Erfolg wünschen.

Somit können wir den Tagesordnungspunkt 1 ordnungsgemäß beenden.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal die aktualisierten Redezeiten für die Fraktionen bekannt geben; denn wir haben ja heute eine Veränderung der Tagesordnung vorgenommen: Für die CDU-Fraktion 85 Minuten, Linksfraktion.PDS: 65 Minuten, SPD: 40 Minuten, NPD: 40 Minuten, FDP: 30 Minuten, GRÜNE: 30 Minuten und die Staatsregierung: 65 Minuten.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Neuregelung der Einwohnerbeteiligung und der Beitragserhebung für kommunale Verkehrsanlagen

Drucksache 4/3201, Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS

Ich rufe die Einbringung auf. Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor, daher spricht nur die Einreicherin, die Linksfraktion.PDS; Herr Abg. Scheel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn der Hunger schon einige meiner Kollegen aus dem Saal treibt, freue ich mich, heute hier zu stehen. Ich freue mich aus einem ganz bestimmten Grund: da dieser Tag wieder einmal zeigt, dass die PDS Wort hält.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die Linksfraktion.PDS hält Wort und legt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Einwohnerbeteiligung und der Beitragserhebung für kommunale Verkehrsanlagen vor. Im Gegensatz zur Koalition, die in ihrem Koalitionsvertrag Ende letzten Jahres, vor ungefähr einem Jahr – es wurde gestern in der Zeitung hoch und herunter geschrieben – festgelegt hat, dass sie dort Regelungsbedarf hat und diesen auch gern umsetzen würde; von ihr kam bisher leider nichts. Aus diesem Grund haben wir die Ankündigung, dass dieser Gesetzentwurf kommen wird, schon bei der Debatte zum Antrag der FDP am 5. Oktober dieses Jahres gemacht. Wie gesagt: Hier ist er nun.

Zwei Punkte sollen mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden. Erstens. Es soll endlich Klarheit geschaffen werden, inwieweit die Straßenausbaubeiträge von Kommunen erhoben werden müssen oder nicht. Zweitens. Wir wollen klare Regelungen, die das Beteiligungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern bei Straßenausbauten vorsehen.

Erster Punkt. Ich möchte – vielleicht wird es Sie verwundern – darauf hinweisen, dass die Linksfraktion mit ihrem Gesetzentwurf dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers auf die Sprünge hilft. Insofern noch einmal für Herrn Lichdi die Klarstellung, dass hier keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Ich möchte aus der damaligen Begründung des Gesetzentwurfes zum Kommunalabgabengesetz in der Drucksache 1/2843 zitieren: „Der Regierungsentwurf überlässt es den Gemeinden, ob und in welchem Umfang sie von der Erhebungsmöglichkeit von Ausbaubeiträgen Gebrauch machen wollen. Aus dem Grundsatz des Vorranges spezieller Entgelte bei den kommunalen Beschaffungseinnahmegrundsätzen lässt sich aber keine Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen herleiten, da Verkehrsanlagen keine öffentlichen Einrichtungen, sondern öffentliche Sachen sind, für deren ihrer Widmung entsprechenden Nutzung nach dem geltenden Recht keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Leistungsentgelten besteht.“ So weit die Begründung des damaligen Antrages der Regierung.

Dem entgegen stand allerdings eine Regierungspraxis, die sich in den letzten Jahren immer wieder darauf festgelegt hat zu versuchen, die Kommunen dazu zu bringen, Beitragssatzungen erstens zu erlassen und zweitens natürlich dementsprechende Beiträge zu erheben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das sächsische Ministerium des Innern mit Erlass – es ist nur ein Erlass von vielen – vom 20. Januar 2000 unter dem Aktenzeichen 23 A-0141.53/91 – der Korrektheit halber, damit es auch im Protokoll vermerkt ist – festgehalten hat, eine Gemeinde könne nicht nach freiem Ermessen darüber entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erhebt oder nicht. Da stimmt doch etwas zwischen dem, was Regierungshandeln ist, und dem, was eigentlich damals Gestaltungswille des Parlamentes war, nicht überein. Mit diesem Erlass hat das sächsische Ministerium des Innern die Rechtsaufsicht angewiesen, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen doch bitte solche Satzungen zu erlassen haben.

Dieser Regelungskonflikt entsteht dadurch, dass in den §§ 26 ff. im Kommunalabgabengesetz die Fragen der Straßenausbaubeiträge geregelt sind, dass die Möglichkeit besteht, aber keine Pflicht dazu, und dem § 73 der Gemeindeordnung, in dem die Einnahmebeschaffungsgrundsätze festgehalten sind. Uns geht es darum, in die Gemeindeordnung einzugreifen. Auch wenn Herr Schowtka beim letzten Mal von dem Grundgesetz der Kommunen gesprochen hat – hier geht es um eine kleine Regelung, die sich nicht weiter auswirken wird, als nur die Selbstbestimmung der Kommunen zu gewährleisten und diesem eigentlichen Interesse des Gesetzgebers Rechnung zu tragen. Also geht es uns darum, diesen Ausnahmetatbestand in die Gemeindeordnung festzuschreiben, der Verkehrsanlagen von diesen Regelungen der Einnahmenbeschaffungsgrundsätze ausdrücklich ausnimmt.