Danke schön. – Frau Herrmann von den GRÜNEN beschließt die erste Runde der Abgeordneten. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind froh über den Antrag der PDS, und zwar deshalb, weil er uns die Möglichkeit gibt,
dem Thema Pflege in diesem Plenum Aufmerksamkeit zu widmen. Allerdings ist die Vielzahl der aufgeworfenen Sachverhalte von Dynamisierung der Leistungssätze über das Thema Zusammenlegung von gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung bis zur Assistenzleistung an dieser Stelle nicht in der notwendigen Tiefe überhaupt zu diskutieren. Unsere Fraktion regt deshalb an, einen sächsischen Landespflegetag im nächsten Jahr zu veranstalten, wie es ihn im Jahr 2002 schon gegeben hat – in der Hoffnung, dass wir dort die Möglichkeit haben, die verschiedenen Gesichtspunkte, die das Thema Pflege berührt, in der entsprechenden Tiefe zu diskutieren.
Wir sehen insgesamt eine Diskrepanz zwischen der schwierigen Situation der Pflegeversicherung auf der einen Seite – es ist nicht nur eine finanziell schwierige Situation, sondern diese schwierige Situation betrifft auch die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeversicherung. Was den Stellenwert angeht, den das Thema alternde Gesellschaft und Pflege in der Öffentlichkeit genießt, gebe ich Johannes Gerlach nicht Recht. Ich glaube nicht, dass dem Thema schon gebührende Aufmerksamkeit zuteil wird.
Die zentrale Herausforderung für uns liegt – es ist schon gesagt worden – in der demografischen Entwicklung. In den nächsten Jahrzehnten wird die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen deutlich ansteigen. Allein die Zahl der voraussichtlich an Demenz erkrankten Menschen könnte sich bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Aber darüber hinaus sind die Veränderungen, die mit dieser demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft einhergehen, einschneidend. Ich glaube, es ist uns allen noch nicht bewusst, wie sich diese Veränderungen auf unser Leben auswirken werden.
Ich möchte einige Probleme anreißen. Im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung ist ein Thema, dass immer mehr Menschen allein leben werden aus den verschiedensten Gründen, die schon genannt wurden. Die traditionellen Muster von Familie ändern sich schon heute spürbar. Die Folgen sind nicht nur finanzieller Art und betreffen nicht nur die Pflegeversicherung. Wir GRÜNEN sehen in der Entwicklung, die bevorsteht, nicht nur ein Problem, sondern auch eine Aufgabe und die große Chance, das Thema Pflege als gesellschaftliches Thema neu zu bedenken. Natürlich ist es so, dass wir GRÜNEN schon lange Zeit eine Anpassung oder eine Änderung, eine Reform der Pflegeversicherung fordern. Diese Forderung werden wir weiter aufrechterhalten. Pflege ist immer mehr als nur Pflegeversicherung. Pflege geht in einer älter werdenden Gesellschaft uns alle an. Das Thema wird zukünftig viel mehr in unserer Mitte verankert sein, als wir es uns vorstellen können.
In diesem Zusammenhang werden natürlich Arbeitsplätze geschaffen. Es berühren sich die verschiedenen Bereiche. Seit der Einführung der Pflegeversicherung wurden über 200 000 Arbeitsplätze und in Sachsen auch Ausbildungsplätze geschaffen. Um Zahlen zu nennen: Im momentan zweiten Ausbildungsjahr sind es knapp 600 und im ersten
Ausbildungsjahr 900 Plätze, in denen junge Menschen zu Altenpflegerinnen und Altenpflegern ausgebildet werden.
Kurzum – Pflege ist eines der zentralen politischen Zukunftsthemen und Gestaltungsfelder. Worum es uns ganz besonders geht: Wir wollen den Menschen in den Mittelpunkt der Pflegepolitik stellen. Dazu ist es notwendig, Strukturen zu ändern – nicht nur Strukturen in der Pflegeversicherung –, und individuelle Bedarfe besser zu berücksichtigen.
Drei Beispiele. Was bedeutet es, wenn wir den Menschen in den Mittelpunkt der Pflegepolitik stellen? Wir gehen von seinen Wünschen und Bedürfnissen aus. Untersuchungen zufolge wünschen sich 80 % der heute 40- bis 85-Jährigen, in der eigenen Wohnung zu bleiben – auch für den Fall, dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für diesen Fall, dass der ältere oder alte Mensch Hilfe braucht, ist eine gezielte Beratung für den Zugang zu bereits etablierten Hilfesystemen notwendig.
Deshalb ist es aus unserer Sicht völlig unverständlich, dass die so genannten Koordinatorenstellen an den Sozialstationen ersatzlos gestrichen wurden. Wir hatten dies in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht und weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin. Diese Koordinatorenstellen waren ein wesentliches Bindeglied, eine Beratungsstelle, die den Zugang zu den Pflegesystemen wesentlich vereinfacht hat. Wenn wir diese schon nicht in dieser Art und Weise etablieren wollen, müssen wir uns überlegen, wie wir diese Beratung anders organisieren wollen.
Was das Etablieren anderer Strukturen angeht, ist auch schon genannt worden: Es kommt immer noch zu häufig und zu früh zu dauerhafter Pflegeheimunterbringung. Das ist für den Betroffenen nicht wünschenswert, und es treibt natürlich die Kosten in die Höhe. Deshalb ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiterhin stärker durchzusetzen. In dem Zusammenhang sind auch die Themen Rehabilitation und Prävention zu benennen und damit auch die Berührungspunkte, die die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung hat. Man muss sich überlegen, wie man Schnittstellen geschickter verbindet, als es derzeit der Fall ist.
Um die Pflegeversicherung dauerhaft auf eine einigermaßen gute finanzielle Grundlage zu stellen, braucht es ein erweitertes Finanzierungsmodell. Sie wissen, dass wir GRÜNEN für die solidarische Bürgerversicherung sind. Allerdings möchte ich an dieser Stelle sagen, dass wir es nicht als Tabubruch auffassen, wenn wir diskutieren, ob eine – ich betone – ergänzende Kapitaldeckung etabliert werden sollte. Darüber müssen wir diskutieren, und dafür sind wir auch offen.
Nach wie vor ist es so und es soll auch so bleiben, dass die Pflegeversicherung eine Teilkasko ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Strukturen weiter zu entwickeln – wie schon gesagt –, Verbindung zur Krankenversicherung zu suchen. Es ist deshalb auch notwendig, weil sich nur so die Selbstbestimmung, Solidarität und Teilhabe abbilden, die wir in diesem System etablieren wollen. Es
muss ein Hilfe- und Pflegemix möglich werden. Dies hat Johannes Gerlach schon gesagt. Insofern ist es auch notwendig, soziale Netzwerke zu etablieren. Solche Netzwerke haben sich im Übrigen auf dem diesjährigen Seniorentag vorgestellt. Da waren einige Beispiele sehr überdenkenswert. An dieser Stelle sollten wir weitermachen und überlegen, wie dies noch stärker einbezogen werden kann.
Ich bin wieder beim Punkt Beratung. In einer Studie des Sozialministeriums „Wenn Pflege krank macht – Belastung und Probleme der häuslichen Betreuung bei der Pflege von Angehörigen“ vom November 2004 wird ganz deutlich, dass professionelle Beratung die pflegenden Angehörigen entlastet und ihnen hilft, die Pflegesituation besser zu bewältigen. Deshalb wird es an dieser Stelle deutlich, wie wichtig eine beratende Begleitung für die Angehörigen ist, zum Beispiel, dass die Angehörigen während der Pflege nicht selbst krank werden.
Insgesamt kann man das Thema heute nicht – wie ich schon sagte – abschließend behandeln. Wir als GRÜNE wollen eine Reform der Pflegeversicherung, weisen aber darauf hin, dass dies nur ein Kernelement der Pflegepolitik ist, die sich einer wesentlich umfassenderen Diskussion in der Gesellschaft stellen muss. Menschenwürdige Pflege, dieser Meinung sind wir, braucht Selbstbestimmung und Solidarität.
Danke schön. – Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin Orosz, Sie können sprechen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsregierung hat zu dem vorliegenden Antrag bereits umfangreich zur derzeitigen Situation in Sachsen und zum Reformbedarf Stellung genommen. Gestatten Sie mir aber noch einige ergänzende Informationen, teilweise auch Reaktionen auf die Redebeiträge.
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Pflegeversicherung seit Einführung erfolgreich war und ist. Aber – und auch das habe ich in den unterschiedlichen Redebeiträgen gehört – es gibt dringenden Reformbedarf. Auch darin sind wir uns sehr nahe.
Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu diesem Tatbestand führen. Zum einen haben wir es auch hier mit den umfangreichen Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu tun. Zum anderen ist natürlich die Finanzierung für diese fünfte Säule aufgrund der uns bekannten Umstände – Demografie, Arbeitsmarkt, Einkommensverluste – erheblich beeinflusst.
Lassen Sie mich kurz die Situation in Sachsen beschreiben. Sachsen hat in den letzten 15 Jahren eine sehr gute Infrastruktur im Bereich der Pflege installieren können. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, darauf
hinzuweisen, dass wir in diesem Zeitraum eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Bereich der Pflege erreicht haben. Der eine oder andere erinnert sich noch an die alten Einrichtungen vor 1990. Wenn wir uns heute diese Einrichtungen anschauen, sind sie in keiner Weise mit den damaligen vergleichbar. Ich glaube, das ist ein Qualitätssprung, den man nicht genug betonen kann und der sich sowohl auf die Bewohner als auch auf die Mitarbeiter in diesen Einrichtungen positiv auswirkt.
Der gravierende Nachholbedarf ist abgearbeitet. Wir haben eine gute Infrastruktur sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Wir haben insgesamt in den letzten 15 Jahren dafür zwei Milliarden Euro ausgegeben und damit nicht nur zur Verbesserung der Bedingungen, sondern auch erheblich zur Wirtschaftsförderung im ganzen Land und natürlich zum Erhalt der Arbeitsplätze beigetragen.
Aber trotzdem ist eine umfangreiche gesellschaftliche Diskussion zur Reform der Pflegeversicherung unabdingbar. Darüber sind wir uns alle einig. In dieser Diskussion – das ist heute schon angesprochen worden – muss die personelle Situation auch eine Rolle spielen. Darin gebe ich Ihnen Recht. Wir haben im Moment eine gute personelle Situation in Sachsen und wir haben auch aufgrund unserer besonderen Ausbildungsfinanzierung eine gute Zukunft vor uns, denn wir haben nicht wie andere Länder erhebliche Probleme mit ausgebildetem Pflegepersonal. Wir haben in Sachsen auch keinen Pflegenotstand. Wir haben mit der so genannten Ausbildungsabgabe vorgesorgt und erreichen damit eine relativ gute, auf viele Schultern verteilte Ausbildungssituation.
Meine Damen und Herren! Die heute schon angemahnte fünfzigprozentige Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung ist in Sachsen gewährleistet. Wir werden dies natürlich auch unter den heute angesprochenen Gegebenheiten beobachten. Es gibt, Herr Dr. Pellmann, eine Qualitätsprüfung nicht nur durch die Pflegekassen und den MDK, sondern auch durch die Heimaufsicht, die unserem Haus untersteht. Wir achten sehr wohl darauf, dass entsprechende Kontrollen in den Einrichtungen durchgeführt werden und dass Mängel, wenn es sie denn gibt, schnellstens zum Vorteil aller Beteiligten abgestellt werden.
Wir haben vor allen Dingen die nachhaltige finanzielle Sicherung der Pflegeversicherung zu garantieren, uns also über die Finanzierungsformen Gedanken zu machen. Das, Frau Schütz, ist nicht nur Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung, sondern vor allem des Bundesgesetzgebers. Wir sollten das aber nicht nur in diese Richtung abschieben. Natürlich gibt es auch im Rahmen unserer Zuständigkeit bereits Vorstellungen und vor allen Dingen Diskussionen in entsprechenden Gremien zum Reformbedarf.
Aber auch hier sage ich: Es ist heute noch kein abschließendes Resümee zu ziehen. Das ist auch mit der Formu
lierung gemeint gewesen, die Sie vorhin zitiert haben. Ich glaube auch, dass ein abschließendes Resümee zur Pflegeversicherung noch nicht gezogen ist. Auch das, was Sie vorgestellt haben, Frau Schütz, ist nicht Ihre Version, sondern die Version Ihrer Bundespartei.
Wir haben in den Gremien, die hier in Sachsen seit vielen Jahren sehr gut arbeiten, eine anhaltende angeregte Debatte zur Reform der Pflegeversicherung geführt. Sachsen ist nicht von ungefähr im Rahmen der Länderbeteiligung eines der Länder, die sich besonders für diese Reform verwandt und gemeinsam mit anderen Ländern in den letzten Jahren Initiativen für eine Reform der Pflegeversicherung gestartet haben. Ich darf daran erinnern, dass wir bereits eigene Erfahrungen bezüglich des personengebundenen Budgets gemacht haben, das wir nachhaltig empfehlen.
Wir haben seit längerem darauf aufmerksam gemacht, dass vor allen Dingen die Demenzkranken, aber auch die Wachkomapatienten endlich in der Pflegeversicherung berücksichtigt und dafür ausreichend finanzielle Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden müssen.
Darüber hinaus möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt eingehen. Wir haben tatsächlich im Moment eine Fehlsteuerung, was den Vorrang von ambulanter vor stationärer Pflege betrifft. Wir sagen nach wie vor: Wir sind für den Vorrang der ambulanten Pflege, und das im Interesse aller Betroffenen, und zwar nicht nur der Pflegebedürftigen, die natürlich so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben möchten, sondern auch weil es für die Gesellschaft finanziell günstiger ist, wenn wir diese Struktur erhalten. Deswegen gilt unsere Aufmerksamkeit in Sachsen der Stärkung der ambulanten Pflege.
Wir haben im Land mehrere uns vom Gesetzgeber vorgegebene Möglichkeiten genutzt. Es gibt eine besondere Förderung bei den niederschwelligen Angeboten, die jährlich mit einer Million Euro gefördert werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, Frau Herrmann, die pflegenden Angehörigen zu beraten, zu unterstützen und ihnen die Arbeit zu erleichtern.
Vom Bundesgesetzgeber fordern wir nachhaltig, dass die Schere bei der Finanzierung zwischen ambulant und stationär nicht noch weiter auseinander geht, sondern dass die ambulante Pflegeleistung in Zukunft zumindest einigermaßen der stationären Pflege gleichgestellt wird, damit wiederum eine finanzielle Unterstützung für die pflegenden Angehörigen möglich ist und natürlich auch anrechenbare Pflegezeiten, ähnlich wie bei den Erziehungszeiten, sowohl für die Rente als auch bei anderen Sicherungssystemen berücksichtigt werden.
Ambulante Pflege und vor allen Dingen Angehörigenpflege muss in der reformierten Pflegeversicherung einen anderen Stellenwert erhalten.
Aber auch bei den Wohnverhältnissen, meine Damen und Herren, dürfen nicht nur die Bedingungen bei den stationären Einrichtungen oder der Wunsch nach dem Verbleiben in der Häuslichkeit berücksichtigt werden. Hier sind wir alle gefragt, uns den Wünschen und Erfordernissen der älteren Menschen zu stellen. Das betrifft nicht nur die Möglichkeiten, in der eigenen Häuslichkeit durch entsprechende bauliche Maßnahmen länger verbleiben zu können, sondern auch Wohnformen ganz neuer Art.
Das altersgerechte Wohnen ist ein Beispiel in dieser Richtung. Aber auch generationsübergreifendes Wohnen und die so genannten Alten-WGs finden immer mehr Zuspruch. Ich bin dankbar, dass es in Leipzig und in Chemnitz bereits generationsübergreifendes Wohnen gibt, bei dem junge und ältere Menschen, die verwandtschaftlich nichts miteinander zu tun haben, hier in gemeinsamem Interesse zusammenleben, sich gegenseitig helfen und ergänzen. Das ist förderungswürdig. Hier werden wir weiterhin begleitend zur Seite stehen, um so etwas in Zukunft stärker möglich zu machen.
Ein weiterer Punkt, der erwähnenswert ist. Wir haben auch ein gutes Angebot an teilstationären Einrichtungen der so genannten Tages- und Kurzzeitpflege. Man muss in der Öffentlichkeit noch mehr auf diese Angebote hinweisen. Hier gibt es noch Kapazitätsmöglichkeiten, die es auszulasten gilt, denn auch diese Einrichtungen sind mit einer hohen Förderfinanzierung durch Bund und Land entstanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon an diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass wir vor einer wichtigen und dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung stehen, wenn wir es ernst damit meinen, dass wir den älteren und den pflegebedürftigen Menschen eine nachhaltige Zukunftssicherung bieten wollen, dass wir uns wie bisher weiter bemühen, die älteren Menschen in Würde alt werden zu lassen. Und natürlich wollen wir eine qualitative Begleitung auch der Pflegenden erreichen.
Wir werden uns als Sächsische Staatsregierung für reale Vorschläge zur Pflegeversicherung in Richtung Bund einsetzen und dies einfordern. Wir werden in Sachsen weiterhin unsere Möglichkeiten, die wir im Land haben, nutzen, um auf diesem Wege Impulse zu geben und voranzukommen.
Frau Herrmann, wir haben zum Beispiel die Anregung, die Sie in Ihrem Beitrag vorhin gebracht haben, eine Fachtagung zu organisieren, für das nächste Frühjahr geplant. Mit allen Beteiligten hier in Sachsen wird es eine große Fachtagung zum Thema Pflege geben. Es ist wichtig, dieses Thema auf öffentlichen Veranstaltungen zu diskutieren und zum Einbringen vieler Ideen zu nutzen.
Danke schön. – Meine Damen und Herren Abgeordneten, gibt es daraufhin noch Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Schlusswort. Herr Pellmann von der Linksfraktion.PDS, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin allen im Hause dankbar für die Kultur, die wir in dieser Debatte hatten. Sie unterschied sich, ohne dass ich das weiter vertiefen will, doch erheblich von dem, was wir zum Teil auch in dieser Landtagswoche erleben mussten.
Lassen Sie mich noch einmal auf ganz wenige Aspekte eingehen. Ja, wir sind uns in den hauptsächlichen Zielen sicher, die wir anstreben. Insofern habe ich auch der Frau Staatsministerin Beifall für ihre Rede geben können, einig in den Zielen, wenngleich wir uns in den Wegen, wie wir dahin kommen können, durchaus unterscheiden. Ich denke, das kann eine Diskussion nur befördern.