darüber nur ein grünes Rezept ausstellen; denn die Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht mehr. – Es kann doch wohl nicht sein, dass die Kosten für medizinisch indizierte Leistungen bzw. Medikamente auch bei Kindern unter 18 Jahren selbst getragen werden müssen. Das ist die Situation, in der wir uns befinden.
Insbesondere für Frauen ist es heute wahnsinnig kompliziert. Das beginnt bei der Schwangerschaft. Ich verstehe nicht, wenn mir die Gynäkologin sagt: Dieses und jenes wäre gerade in der Schwangerschaft aus medizinischer Sicht für Sie und das ungeborene Kind sehr gut, aber dass müssen Sie selbst zahlen! – Entweder ist es medizinisch notwendig, dann soll die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Das ist meine Erwartungshaltung in einem solidarischen System. Wenn die Leistung nicht medizinisch notwendig ist, weil es sich zum Beispiel um die fünfte, sechste oder siebente Ultraschalluntersuchung handelt, dann kann ich das selbst bezahlen. Das ist aber eine völlig andere Situation.
Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Gesundheitsstrukturreform auch keinen spezifischen Beitrag dazu leistet, dass wir in Richtung auf eine frauengerechte Gesundheitspolitik einen Schritt vorankommen. Im gesamten System orientieren sich die Therapie und die Kriterien für den Behandlungserfolg an der Situation und der Stellung von Männern im Leben.
(Der Vogel fliegt nach wie vor im Plenarsaal umher. Eine Abgeordnete stellt Futter bereit. – Volker Bandmann, CDU: Wir haben gestern die Vogelschutzgebiete beschlossen! – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Dabei haben wir den Landtag vergessen!)
Jetzt wird versucht, dem Vöglein richtig zu helfen. Das ist hier sicherlich schwierig; aber wir haben Sonnenblumenkerne.
Eine frauengerechte Gesundheitspolitik sollte auf Fehlentwicklungen hinweisen und die verengte medizinische Sicht auf Frauengesundheit auch durch mehr psychosoziale Sichtweisen zu Gesunderhaltung, Krankheitsbehandlung und Rehabilitation verändern.
Ich denke – insoweit befinde ich mich in Übereinstimmung mit Frau Dr. Bühren, der Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes –, es müsste ein politischer Anspruch sein, dass alle Verbesserungen im GKV-Modernisierungsgesetz grundsätzlich dahin gehend erfolgen, dass nicht ein Geschlecht, vor allem Frauen, benachteiligt und dadurch das GKV-Grundprinzip der Solidarität verletzt wird.
Die Praxis ist eine andere. Wir müssen feststellen, dass Frauen in unserer Gesellschaft etwa ein Drittel weniger verdienen als Männer. Damit haben Frauen geringere Renten. Zuzahlungsregelungen treffen sie deutlich härter. Die Reduktion von Leistungsansprüchen durch das neue Gesetz betrifft Frauen ebenfalls wesentlich härter. Das wirkt sich auch auf die Fallpauschalen aus. Frauen leben in der Regel länger. Oftmals sind sie in der Situation, dass ihr Partner vor ihnen stirbt und sie danach allein sind. Wenn sie einen Partner haben, ist er selten pflege
erfahren. Andererseits sind Frauen selbst zu 83 % Hauptpflegepersonen von vorzeitig entlassenen Familienmitgliedern. Dies hat wiederum drastische Auswirkungen auf ihre Berufstätigkeit und die spätere Rente von Frauen.
Auf den Fakt, dass Frauen von direkten Streichungen wesentlich stärker betroffen sind, habe ich schon hingewiesen. Das betrifft zum Beispiel das Entbindungsgeld. Ich habe nichts dagegen, dass es aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen worden ist, weil es eine steuerfinanzierte Leistung sein müsste. Wenn aber die Streichung vorgenommen wird, ohne gleichzeitig die steuerfinanzierte Weiterzahlung sicherzustellen, dann handelt es sich klar um einen Schritt gegen die Frauen, um eine Benachteiligung.
Von Kürzungen oder Streichungen sind auch frauenspezifische Heil- und Hilfsmittel betroffen. Auf Jodpräparate habe ich schon hingewiesen. Als weiteres Beispiel nenne ich Kompressionsstrümpfe, die von Frauen wesentlich häufiger als von Männern benutzt werden müssen.
Gut finden wir, dass es jetzt eine angemessenere Beteiligung von Frauen und Männern als Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer an klinischen Studien gibt. Das ist aber nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein.
Wir finden, dass die Zuzahlungen abgeschafft gehören. Wenn sie dann aber noch da sind, müssten sie wenigstens so ausgestaltet sein, dass sie dem Prinzip der solidarischen Finanzierung entsprechen und Frauen deshalb anders behandelt werden müssten.
Schwangere Frauen sollten grundsätzlich von jeglichen Kosten und Zuzahlungen für Prävention und Therapie freigestellt werden.
Ich möchte das noch ausweiten. Ich denke, wir haben noch ein großes Feld bezüglich der Situation von Kindern. Auf einige Aspekte habe ich schon hingewiesen. Man kann das fortführen.
So gibt es bereits jetzt Impfempfehlungen von der sächsischen Impfkommission, zum Beispiel gegen Hirnhautentzündung, Meningitis, welche nicht von den Krankenkassen getragen werden. Hier gibt es im Interesse einer differenzierten, den verschiedenen Lebenslagen angemessenen Situation von Kindern, Frauen und von Männern, viel zu tun.
Wir denken, dass dieses Gesetz, nach dem wir heute gefragt haben, ein falsches Gesetz ist. Es geht in die falsche Richtung. Wir finden auch, dass wir in Sachsen dies weiter analytisch und kritisch begleiten müssen. Davon zeugt übrigens auch die Beantwortung einiger Fragen, sprich: viel mehr die Nichtbeantwortung von Fragen, denn ich muss sagen, wenn ich in Antwort 17 auf die Frage: Wie haben sich Gewinne und Verluste der Krankenhäuser in Sachsen im Jahr 2004 zum Beispiel entwickelt?, lese, dass dazu der Staatsregierung keine Angaben vorliegen, finde ich das nicht sehr aussagekräftig. Ähnlich ist es auch bei der Frage 31, ob denn die stärkere Beachtung der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln durch Ärztinnen und Ärzte in Sachsen
Auswirkung gezeitigt hat. Das sind Dinge, die muss ich erst einmal wissen, um sie dann bewerten zu können.
In diesem Sinne danken wir noch einmal für die Beantwortung der Fragen, hoffen aber, dass sie den Intentionen in unserem Entschließungsantrag folgen können, zu dem wir uns später noch äußern.
Gibt es weiteren Diskussionsbedarf zur Großen Anfrage? – Das kann ich aus den Fraktionen nicht erkennen. Die Staatsregierung, Frau Staatsministerin Orosz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die bisherigen Auswirkungen, nachgefragt in der Anfrage der PDS-Fraktion, der Gesundheitsreform sind – das wurde heute mehrfach durch die Redner bestätigt – in der Antwort der Staatsregierung sehr detailliert dargelegt. Ich darf trotzdem um Verständnis bitten, dass ich ebenfalls die Möglichkeit nutzen möchte, noch einmal auf einige Grundsätzlichkeiten hinzuweisen. Ich darf daran erinnern, die Ausgangssituation, die dazu geführt hat, zum 01.01.2004 das GMG zu verabschieden, war folgendermaßen: Die Einnahmen und Ausgaben bei den Kosten im Gesundheitswesen hatten sich eklatant vom Deckungsprinzip entfernt. Die Gründe kann ich hier nur schlaglichtartig nennen. Sie sind allen bekannt. Es sind eine längere Lebenserwartung und die größere Zahl hochbetagter Menschen, was zu kostenintensiveren Mehrfacherkrankungen Führt. Die Verbesserungen medizinischer Behandlungen sind – Herr Kollege Gerlach hat es schon angesprochen – oft teurer und erhöhen die Nachfrage nach medizinischen Leistungen.
Beide Entwicklungen, meine Damen und Herren, bringen bekanntermaßen deutlich höhere Kosten. Diese Erhöhung hat natürlich gesamtgesellschaftlich enorme Auswirkungen. Wir haben es außerdem mit problematischen Steigerungen der Lohnnebenkosten zu tun. Die ohnehin schwierige Situation in Deutschland und so auch in Sachsen durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen geringeren Beitragseinnahmen der Krankenkassen haben sich verschärft.
Das, meine Damen und Herren, war die Situation, die wir vor uns hatten und der entsprechend entgegengewirkt werden musste. Es ging also darum, mit dem GMG eine Regelung zu einer relativ schnellen Kostendämpfung zu schaffen und nicht – wie es hier teilweise von der Opposition vorgetragen wurde – eine eigentliche Reform der GKV einzuleiten. Die, meine Damen und Herren, haben wir noch vor uns. Wie gesagt, es ging um eine schnelle Kostendämpfung bei einer nachhaltigen Sicherung der medizinischen Versorgung in Deutschland.
Es ist heute auch schon angesprochen worden: Die medizinische Versorgung ist in Deutschland nach wie vor weltweit Spitzenklasse, wenn wir uns die Ausgaben anschauen. Wenn wir uns aber dann die Wirkungsweise, die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit dieses Systems ansehen, lässt es doch in vielen Bereichen zu wünschen
übrig. Wir können leider auch nicht feststellen, dass die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands aufgrund dieser hohen Ausgaben gesünder sind bzw. länger leben als Bürgerinnen und Bürger im internationalen Vergleich. Ich glaube, da stellt sich doch wirklich die Frage: Was müssen wir tun, um diese Situation bei Beibehaltung einer qualitativen Versorgung im medizinischen Bereich zu sichern?
Es geht, meine Damen und Herren der PDS, nicht ohne Strukturveränderungen bzw. Reformen. Ich darf auch noch einmal erwähnen, dass wir bei diesem Vergleich auch eine Disharmonie bei den Ausgaben in unserem System haben. Wenn wir vom Budget reden – das ist heute vielfach angemerkt worden –, wenn wir über Vergütung der Ärzteschaft reden, reden wir auch über Ausgaben für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. Wenn wir uns dann ein Beispiel aus einer fachärztlichen Zeitung anschauen, dass sich die Stadt Berlin im Jahr so viel bildgebende Verfahren, sprich radiologische Untersuchungen, CT, MRT und Röntgen, leistet wie ganz Italien in einem Jahr, dann muss man sich fragen: Wie kann es sein, dass hier so große Unterschiede bestehen?
Wenn ich nur allein Sachsen mit anderen neuen Bundesländern vergleiche, zum Beispiel Sachsen-Anhalt und Thüringen, stellen wir auch zwischen diesen drei Ländern erhebliche Unterschiede fest, zum Beispiel bei den Heil- und Hilfsmitteln. Dann stellt man sich, glaube ich, berechtigterweise die Frage: Sind die Sachsen, die mehr, zum Beispiel bei dem Bereich der Heil- und Hilfsmittel an Kosten verursachen, bedürftiger als die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und Thüringen? Das, meine Damen und Herren, ist ein Systemfehler, dem wir versucht haben mit dem GMG zu begegnen. Grund dafür sind zum Beispiel auch unterschiedliche Behandlungs- und Verschreibungsmodalitäten, die wir mit dieser Gesetzesgrundlage uns bemüht haben zu verändern.
Es ist richtig, wie heute mehrfach angemerkt, dass eine solche Strukturänderung, eine vorgeschobene Reform, natürlich mit Veränderungen einhergeht. Meine Damen und Herren, warum machen wir denn solche Dinge, wenn sie nicht zu Veränderungen führen? Diese Veränderungen, meine Damen und Herren von der Opposition, können natürlich nicht nur auf der einen Seite vorgenommen werden, sondern sie müssen alle Teilnehmer in diesem Leistungsbereich tangieren und so auch – mit vertretbaren Einschnitten – die Patienten.
Kollegin Strempel hat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass diese Einschnitte vertretbar sind, wenn – Frau Dr. Höll, da komme ich doch noch einmal auf mein Petitum – der Eigenverantwortung eine größere Bedeutung in diesem System beigemessen wird. Ich gebe Ihnen ja Recht, dass man es nicht nur auf die einzelnen Personen fokussieren kann, sondern dass wir als Politiker, aber auch die Leistungserbringer selbstverständlich Hilfsprogramme bzw. Beratung als flankierende Maßnahmen den Patienten zur Verfügung stellen müssen, um ihnen in dieser neuen Situation, bei diesem Paradigmenwechsel auf dem Weg behilflich zu sein.
Ich möchte noch einmal auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen eingehen. Es ist ja eines der wichtigsten Ziele gewesen, wenn wir von Kostendämpfung
reden. Ich muss aber einige Dinge, die heute hier angesprochen worden sind, relativieren bzw. zurückweisen.
Es wurde gesagt, dass ein Ziel des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes war, die Kosten bei den Krankenkassen zu minimieren, das heißt, zum einen die Kosten durch Beitragssenkung und zum anderen natürlich auch durch qualifiziertes Verschreiben seitens der Mediziner. Wir haben – das ist richtig – in den letzten eineinhalb Jahren deutschlandweit einen Überschuss bei den Krankenkassen von mehreren Milliarden erreicht. Es ist auch richtig, dass es deutschlandweit noch zu einer nicht zufrieden stellenden Beitragssenkung gekommen ist. Wir können aber in Sachsen sagen, dass sie in Größenordnungen stattgefunden hat. Sie wissen, dass die AOK Sachsen deutschlandweit an der Spitze steht
und dass wir inzwischen Beitragssätze erreicht haben, die ebenfalls Spitzenklasse in Deutschland sind, und nicht nur bei der sächsischen AOK, sondern auch bei der IKK, die inzwischen unter 12 % liegt.
Meine Damen und Herren! Es hat heute niemand von den Kritikern gegenüber dieser Beitragssenkung davon gesprochen, dass auch Schulden eine große Rolle im System gespielt haben und dass die Krankenkassen in den anderthalb Jahren diese Milliardeneinnahmen Gott sei Dank auch dafür verwendet haben, die Schulden abzubauen. Was wäre denn passiert, wenn sie das nicht getan hätten? Dann hätte nicht einmal diese Beitragssenkung stattfinden können bzw. es wäre eine Erhöhung der Beiträge notwendig geworden und wir wären dem Ziel der eigentlichen Reform wieder ein Stück davongelaufen.
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal kurz darauf hinweisen, was das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in den letzten anderthalb Jahren erreicht hat. Zum einen schließe ich mich der Argumentation an, dass wir noch lange nicht am Ende sind. Es ist zu kurzfristig, um eine solch umfassende Strukturveränderung in der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland nach anderthalb Jahren zu beurteilen bzw. als Fehlstart oder nicht ausreichend zu betiteln. Man kann die Wirkungsweise vieler Maßnahmen in solch kurzer Zeit nicht abschließend bewerten.
Aber wir haben viele Dinge – ich ergänze hier die Ausführungen von Frau Strempel und Herrn Gerlach –, auf die wir stolz sein können. Wir sind dabei, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Sie wissen, dass diese Karte viele Vorteile haben wird, nicht nur in der wirtschaftlichen Sichtweise, sondern sie ist auch für die individuelle Betreuung der Patienten von herausragender Bedeutung und wird den Bürokratieabbau unterstützen, der berechtigterweise in der Kritik ist.
Es wurde heute auch angesprochen, dass bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr erhoben wird. Wir müssen aber unterscheiden, ob die Vorsorgeuntersuchung an sich eine Rolle spielt, Frau Dr. Höll, oder ob darüber hinaus der Arzt, um noch einmal Ihr Beispiel vom Gynäkologen zu nennen, weitere Empfehlungen gibt, die dann finanziert werden müssen. Wir haben durch viele Gespräche die Erkenntnis gewonnen, dass noch nicht klar ist, was Vorsorgeleistungen sind und
was darüber hinaus noch zu empfehlen ist. Die zu empfehlenden Leistungen müssen, da gebe ich Ihnen Recht, finanziert werden.
Ich komme nun zur Belastungsgrenze von 1 % bzw. 2 %. Ich möchte die Zahlen wiederholen: Wir hatten im Jahr 2004 allein in Sachsen zirka 400 000 Befreite. Wir liegen 2005 schon wieder bei 250 000 Befreiten, und zwar nur bei der AOK, weil uns dort valide Zahlen vorliegen. Dazu kommen noch die von Zuzahlung Befreiten der anderen Krankenkassen. Ich glaube, das ist ein Riesenvorteil, denn eine solche Menge an Befreiungen – ich darf Sie ganz herzlich daran erinnern, und das ist nur zwei Jahre her – gab es vorher nicht.
Die Prävention ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Auch wir sind nicht ganz glücklich darüber, dass das Präventionsgesetz zunächst gescheitert ist. Wichtig ist, worauf Frau Strempel schon hinwies, dass die Möglichkeiten, die im Präventionsgesetz gesetzlich verankert werden sollen, schon wirken. Es gibt eine Verbesserung in vielen Bereichen mit der integrierten Versorgung, mit den Möglichkeiten der MVZ und den Bonusprogrammen. Ich gebe Ihnen wieder Recht, meine Damen und Herren der Opposition, dass wir hier am Anfang sind. Wichtig ist, dass wir den Anfang sehr deutlich herausheben und weiter unsere Möglichkeiten nutzen, bei den Patientinnen und Patienten für diese Neuerungen zu werben, weil sie zu einer Verbesserung in der medizinischen Versorgung beitragen.
Lassen Sie mich noch ein Letztes zur Problematik Ärztemangel sagen. Wir haben in diesem Hohen Hause sehr vielfältig und dezidiert über den Ärztemangel diskutiert. Wenn ich mich in meiner Verantwortung auf Sachsen beziehe, denke ich, haben wir sehr ausführlich darüber berichtet, dass es eine Vielzahl von eingeleiteten Maßnahmen gibt. Wir – das sind zum einen die politisch Verantwortlichen, aber auch Leistungsträger, die Kostenträger in Sachsen. Auch hier haben wir schon einige ganz klare Schritte getan, die bereits erste Erfolge zeigen.
Frau Schütz, noch einmal zu Ihrer Kritik. Es ist doch ganz normal: Wenn im März ein Programm im Landkreis Torgau-Oschatz beginnt, dann können Sie nicht verlangen, dass drei Monate später die Situation, die sich über mehrere Jahre gestaltet hat, sofort eine andere geworden ist.