Protocol of the Session on July 13, 2005

Drittens. Wir werden uns nach der Sommerpause einem weiteren Reformschritt widmen, der etwa folgende Regeln betreffen wird: erstens, Verschärfung der Offenlegungsregelungen von Tätigkeiten und Einkommen der Mitglieder des Landtages;

(Beifall bei der CDU und der SPD)

zweitens, die Höhe der Neben- oder Haupteinkommen soll transparent und öffentlich dargestellt werden. Die Wahrnehmung des Amtes steht im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten, weil er seinen Wählern vor der Wahl versprochen hat, sich mit ganzer Kraft für dieses Land einzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich jetzt zu den einzelnen Reformschritten kommen. Wir haben versucht, die in der Anhörung geäußerten Expertenmeinungen in unseren Entwurf aufzunehmen. Die Experten haben uns in großer Mehrheit bestätigt, dass unser Gesetzentwurf den notwendigen gesetzlichen Grundvoraussetzungen genügt und dass der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD verfassungsgemäß ist.

Mit diesem Gesetzentwurf möchten die Koalitionsfraktionen eine umfangreiche Reform der Altersentschädigung umsetzen. Dabei haben wir uns natürlich an der Reform des Bundestages, aber auch einiger anderer Länderparlamente orientiert.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind: Erstens, das Sterbegeld wird gestrichen.

Zweitens, das Übergangsgeld wird nicht mehr 24 Monate, sondern höchstens 18 Monate gewährt. Dabei ist zu beachten, dass alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte bis zu einer Höhe von 50 % in den ersten zwei Monaten angerechnet werden. Wer Erwerbs- oder Versorgungseinkünfte bezieht, muss diese Einkünfte ab dem dritten Monat voll auf das Übergangsgeld anrechnen lassen; denn es ist nicht einzusehen, dass jemand, der Erwerbs- oder Versorgungseinkünfte bezieht, durch den Freistaat eine Unterstützung für die Eingliederung in voller Höhe bekommt. Wer Einkünfte bezieht, muss bei der Eingliederung in den Beruf nicht auf staatliche Finanzierung zurückgreifen.

Drittens, Anwartschaften auf die Altersentschädigung beginnen künftig nicht nach acht, sondern nach zehn Jahren. Das Mindestalter für den Bezug einer Altersentschädigung – dass scheint mir auch wichtig – wird von 60 auf 65 Jahre erhöht. Das Mitglied muss dabei mindestens 10 Jahre im Landtag gewesen sein. Der Höchstsatz für die Altersentschädigung wird von 75 % auf 70 % reduziert. Dabei werden die Steigerungssätze künftig von 4 % auf 3,5 % verringert.

Ich glaube, dass die Koalitionsfraktionen damit einen umfangreichen Beitrag zur Reform der Altersentschädi

gung leisten. Wir haben das im Verfassungs- und Rechtsausschuss abgewogen und diskutiert. Ich möchte den Mitgliedern des Verfassungsund Rechtsausschusses herzlich danken. Es gab für diesen Reformansatz, den wir heute im Hohen Haus vortragen, keine Gegenstimme. Es gab Stimmen dafür und Stimmenthaltungen.

Oft werde ich gefragt: Wie viel verdienen die Landtagsabgeordneten? Mit zwölf Monaten Entschädigung ist das etwa so viel wie ein Schulleiter einer Mittelschule, wie ein Bürgermeister einer Gemeinde mit 3 500 Einwohnern oder ein Beamter der Staatsverwaltung mit einer Eingruppierung in A13 bekommt. Danach kommen die A14, A15, A16, eventuell die B1 bis hin zur B9.

Ich glaube, dass der Vorschlag, den Kollege Hahn hier gemacht hat, der einzige war, den man durchaus in die Überlegungen einbeziehen sollte. Er hatte vorgeschlagen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an einem R2Richtergehalt orientieren sollte. Ich glaube, darüber sollten wir nachdenken. Ich glaube, in diesem dritten Reformschritt wird man auch darüber eine Diskussion führen können.

Mir wird auch die Frage gestellt: Warum bekommt der 60-jährige Landtagsabgeordnete, der 40 Jahre im Berufsleben war, unabhängig davon, ob er abhängig beschäftigt war, ob er selbstständig oder Großunternehmer war, genauso viel wie jemand, der 18 Jahre alt ist, keine Berufserfahrung hat?

(Holger Zastrow, FDP: Wir sind doch nicht im öffentlichen Dienst!)

Es ist für die jungen Leute nicht einfach zu sagen, warum der 18-Jährige genauso viel verdient wie der 60-Jährige, der schon 40 Jahre gearbeitet hat. Das ist so, weil es den Gleichheitsgrundsatz auch in der Abgeordnetenentschädigung gibt.

Wer sich in den Landtag des Freistaates Sachsen wählen lässt – und das halte ich für wichtig, weil ich glaube, dass das einige vergessen haben –, weiß, dass er sich mit ganzer Kraft für Sachsen und das sächsische Volk einzusetzen hat. Das ist nicht an einem halben Tag leistbar.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Ich weiß nicht, warum Sie sich heute so betroffen fühlen. Ich kenne den Grund nicht.

(Torsten Herbst, FDP: Weil Sie uns beleidigen!)

Das Gerede vom Halbtagsparlament ist unehrlich, weil die Erfahrungen zeigen, dass mit der neuen Zusammensetzung die Ausschusssitzungen länger geworden sind. Es gibt viele Beschwerden, dass es zu lange dauert, dass zu lange diskutiert wird. Die Plenarsitzungen dauern einen Tag länger.

Herr Herbst, Ihnen steht es auch nicht zu zu urteilen, welche Fraktion welche falschen Anträge einbringt. Das muss man jeder Fraktion selbst überlassen. Deshalb sage ich, dass die Diskussion, die Sie angestoßen haben, unehrlich ist.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen natürlich im Spannungsfeld zwischen Verantwortung und Populismus. Verantwortung bedeutet auch, dass man verantwortungsvoll mit der Frage der Entschädigung umgeht, verantwortungsvoll. Populismus ist das, was Sie im Wahlkampf geleistet haben. Sie haben den Leuten versprochen: „Herz statt Hartz“ und „Abgeordnetendiäten nach unten!“ Sie haben aber nicht darunter geschrieben, dass Sie gutes Geld zu Hause in Ihren Firmen verdienen. Das haben Sie nicht darunter geschrieben. Das haben Sie wissentlich den Wählern verschwiegen.

In Verantwortung für angemessene Entscheidungen stehen wir auch hier. Das wird uns auch keine Kommission abnehmen. Wir haben schon mehrfach Kommissionen gehabt. Aber ich glaube auch, dass das Instrument, das das Abgeordnetengesetz bisher zulässt, dass der Landtagspräsident nach der Bewertung von verschiedenen Kriterien uns eine Empfehlung gibt, eine Sache ist, die am Schluss von den Abgeordneten abgewogen werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Schluss noch auf Folgendes hinweisen: Im Freistaat Sachsen werden im Staatshaushalt etwa 15 Milliarden Euro ausgegeben. Davon kostet den Steuerzahler oder den sächsischen Bürger der sächsische Landtagsabgeordnete insgesamt 3,5 Millionen Euro, von den 15 Milliarden Euro etwa 3,5 Millionen. Das sind, gemessen an der Einwohnerzahl von 4,3 Millionen, zirka 80 Cent pro Einwohner für die Mitglieder dieses Hauses. 80 Cent! Jetzt frage ich mich, wo dann Ihr Populismus bleibt. Für den Landtag werden 38 Millionen Euro ausgegeben. Das sind zirka 9 Euro pro Einwohner im Jahr. Die Personalkosten des Freistaates belaufen sich auf zirka 4,3 Milliarden Euro. Das sind pro Einwohner im Freistaat Sachsen 1 000 Euro: der Landtagsabgeordnete 80 Cent, die gesamte Staatsverwaltung mit Polizei, mit Richterschaft und allen Verwaltungsangestellten 1 000 Euro pro Einwohner – damit auch jeder, der populistisch bleiben will, einmal die Realität sieht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auch bei dem populistischen Vortrag vom Fraktionsvorsitzenden der FDP nichts von Angemessenheit und Unabhängigkeit gehört. Es ist doch immer der liberale Ansatz auch in den ersten vier Jahren in diesem Landtag gewesen, als die Liberalen noch in Sachsen zu Hause waren, dass die Unabhängigkeit des Abgeordneten ein ganz wichtiges Gut ist. Der Arbeiter hat in diesem Hohen Hause genauso was zu suchen wie der Professor, denn das Volk muss repräsentiert sein. Ich sage Ihnen, wenn sich nur selbsternannte Spezialisten in diesem Haus wiederfinden, werden wir irgendwann in einer Diktatur münden, weil dann nicht mehr auf des Volkes Stimme gehört wird.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir Verantwortung zu übernehmen haben, Verantwortung für unsere Entscheidungen, die oft nicht einfach sind. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass uns viele Wähler auch schwierige Entscheidungen abnehmen. Unser größtes Problem ist, dass wir nicht ge

nügend Transparenz für schwierige Entscheidungen nach außen zeigen. Das müssen wir ändern. Aber was der Wähler uns abnimmt, ist, wenn wir eine faire Entscheidung zur Abgeordnetenentschädigung treffen. Dieses Mal entscheiden wir uns dafür, dass im Jahr 2004 und 2005 Nullrunden stattfinden und dass die Altersentschädigung nach unten gefahren wird. Ich bitte Sie, dass Sie diese Reformschritte mit unterstützen.

(Beifall bei der SPD und der PDS)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Brangs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld dieser Debatte, die wir hier führen, ist etwas Ungewöhnliches passiert: Der pauschale Aufschrei in der Bevölkerung mit dem Inhalt, unsere Abgeordneten bedienen sich wieder einmal selbst und erhöhen sich die Diäten, ist diesmal, anders als in den letzten Jahren, ausgeblieben. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass, obwohl die Debatten hier im Hause noch so sachlich geführt wurden und der Entscheidungsprozess noch so transparent sein konnte, der Vorwurf der Selbstbedienung doch immer im Raum stehen blieb. Diesmal ist es aber anders. Der Landtagspräsident hat, entgegen seiner Ankündigung aus dem Jahr 2003, nämlich bei der letzten Diätenerhöhung in diesem Jahr keinen Bericht vorgelegt, und er wird es auch nicht mehr tun. Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe schlägt eine Diätenerhöhung vor. Im Gegenteil. Mit Ausnahme des Entwurfs der PDS schlagen alle anderen Fraktionen Kürzungen vor. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass sich auch die GRÜNEN in die Diskussion eingebracht haben, zwar nicht mit einem Gesetzentwurf, aber mit einem so genannten Eckpunktepapier. Der Entwurf der GRÜNEN ist in der Tat der einzige, der eine Diätenerhöhung beinhaltet. Vielleicht sind sie gerade aus diesem Grund nicht in das Gesetzesverfahren mit eingestiegen. Das können sie uns ja noch erläutern.

Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion zu den Gesetzentwürfen hat aus meiner Sicht gezeigt, dass tatsächlich ein Systembruch eingetreten ist, dass ein Systemwechsel gewollt ist. Alle Fraktionen haben sich Gedanken gemacht, wie man die Diätenregelung für die Zukunft nachvollziehbarer und transparenter gestalten kann. Es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Tatsache, dass hier und heute vier Gesetzentwürfe zur Beschlussfassung anstehen, ist aus meiner Sicht nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass hier Zerstrittenheit herrscht, sondern eher ein Ausdruck der neuen Vielfalt in diesem Parlament.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 1975 entschieden, dass nur die Abgeordneten selbst über ihre Diäten beschließen dürfen, niemand anderes. Diese Bürde wurde uns aufgegeben. Selbstverständlich dürfen wir uns dabei beraten lassen. Nach unserer Meinung geht das am besten mit externem Sachverstand. Das ist, so glaube ich, auch der Weg, den wir hier gehen sollten. Erlauben Sie mir nun für meine Fraktion einzelne Bemerkungen zu den verschiedenen Gesetzentwürfen.

Zunächst zur PDS. Wir erkennen durchaus an, dass Sie gewillt sind, externen Sachverstand in die Diskussion einzubringen, um den Entscheidungsprozess transparenter zu machen. Ob die von Ihnen vorgeschlagene Diätenkommission allerdings geeignet ist, gerade in der Debatte um einen Systemwechsel hier eine große Rolle zu spielen, darf bezweifelt werden. Sie propagieren zwar, dass Sie die gegenwärtige Gesetzeslage bezüglich des Verfahrens der Prüfung der Angemessenheit der Diäten für mangelhaft halten, stellen dem jedoch keinen konsequenten Lösungsvorschlag entgegen, auch wenn Sie jetzt schnell noch einen Alternativvorschlag vorgelegt haben. Von Systemwechsel kann man bei Ihrem Gesetzentwurf nicht sprechen.

Zum Vorschlag der NPD. Gegen Ihren Vorschlag der Koppelung der Diäten an das, wie Sie es ausdrücken, durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen der sächsischen Bevölkerung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das hat nicht zuletzt die Expertenanhörung deutlich gemacht. Im Übrigen konnten Sie uns weder in den Ausschussberatungen noch heute in der Debatte plausibel erklären, welche nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen Ihre Kalkulation begründen, denn gerade um Nachvollziehbarkeit und Transparenz geht es in diesem Verfahren. Diesem wird der Gesetzentwurf in keiner Weise gerecht.

Zum Entwurf der FDP. Der Ansatz, die Altersversorgung der Abgeordneten auf ein beitragsfinanziertes Modell umzustellen und damit künftige Generationen von Steuerzahlern finanziell zu entlasten, ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sind die von Ihnen vorgeschlagenen Zuschussbeträge aus unserer Sicht zum einen viel zu niedrig, um während der Dauer der Mitgliedschaft im Landtag überhaupt eine angemessene Altersvorsorge aufbauen zu können, und zum Zweiten bestehen prinzipielle verfassungsrechtliche Bedenken, ob das von Ihnen vorgeschlagene Modell einer gestaffelten Zuschusshöhe mit dem Grundsatz der formalen Gleichheit der Abgeordneten vereinbar ist – das bezweifeln wir.

Zum Übergangsgeld, das Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf regeln wollen. Ich will es einmal diplomatisch ausdrücken: Ich halte das, was Sie hier regeln, für eine bodenlose Frechheit und deswegen haben Sie sich wahrscheinlich auch nicht dazu geäußert, Herr Zastrow. Sie planen scheinbar, die Prozentsätze des Übergangsgeldes an die Regelungen beim Arbeitslosengeld I anzupassen, verschweigen aber mit Absicht – und diese Absicht haben Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf dokumentiert –, dass der Ex-Abgeordnete weder zwangsläufig arbeitslos sein muss, um das Übergangsgeld zu erhalten, noch muss er sich eventuell weitere Einkommen darauf anrechnen lassen, und ich meine, dass ein Übergangsgeld mit 60 oder 67 % von immerhin 4 284 Euro trotz allem noch recht auskömmlich ist.

(Holger Zastrow, FDP: Lesen lernen!)

Zur Erinnerung: Ein Arbeitslosengeld-I-Empfänger darf maximal 165 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, und das bei einer beitragsfinanzierten Versicherungsleistung – das Übergangsgeld nach dem Abgeordnetengesetz ist steuerfinanziert –, und für die Abgeordneten, die tatsäch

lich in die Arbeitslosigkeit gehen, macht das Sinn, ganz klar. Wenn aber jemand unmittelbar wieder ins Berufsleben einsteigt oder seine Berufstätigkeit während der Abgeordnetentätigkeit gar nicht aufgegeben hat

(Holger Zastrow, FDP: … dann bekommt er nichts, das steht doch drin! Durchlesen!)

wie die Mehrzahl der Mitglieder Ihrer Fraktion –, begründet sich für diesen aus unserer Sicht kein Anspruch auf ein volles Übergangsgeld. Sie wollen ein volles Übergangsgeld ohne Anrechnung mit der Begründung, es wäre ein zu großer bürokratischer Aufwand.

(Holger Zastrow, FDP: Wenn Sie es behaupten, stimmt es noch lange nicht!)

Der Vollständigkeit halber zu den GRÜNEN. Sie haben es sich sehr leicht gemacht, indem Sie keinen Gesetzentwurf eingebracht haben und damit meinen, so könnten Sie nicht Gefahr laufen, in irgendeiner Weise kritisiert zu werden. Dennoch wollten Sie wohl mitreden und haben Ihr so genanntes Eckpunktepapier an den Mann und an die Frau gebracht. Dieses Papier ist aber nichts anderes als eine Kopie bzw. eine Lobpreisung des nordrheinwestfälischen Modells. Ich hoffe, dass Sie dennoch bereit sind, auch über andere Modelle nachzudenken und mit uns zu debattieren, wenn im nächsten Jahr die Sachverständigenkommission ihren Bericht vorlegen wird.

Womit ich zum Entwurf der Koalitionsfraktionen komme. Ich will nicht im Detail auf alle Regelungen eingehen, weil ich glaube, dass Kollege Schiemann umfangreiche Darlegungen gemacht hat. Die wichtigsten Fakten noch einmal im Block:

1. Wir passen die bestehenden Regelungen zur Altersversorgung der Abgeordneten dem allgemeinen Trend folgend, den die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung vorgibt, an. Das bedeutet: Das Niveau der Versorgung sinkt bei gleichzeitiger Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen. Also diejenigen Abgeordneten, die in Zukunft Altersversorgungsansprüche nach diesem Gesetz erwerben, bekommen weniger Geld, und das auch noch später.

2. Das Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen.

3. Die Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Abgeordneten wird ebenfalls im Niveau abgesenkt – wiederum in Anlehnung an die Rentenversicherung und die Beamtenversorgung. Nicht zu vergessen: Im Bereich der Hinterbliebenenversorgung wird die eingetragene Lebenspartnerschaft mit der konventionellen Ehe gleichgestellt – eine Maßnahme, die auch in anderen Alterssicherungssystemen bevorsteht; aber die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag nehmen hier bundesweit gewissermaßen eine Vorreiterrolle ein.

Das Thema Nebentätigkeiten von Abgeordneten haben wir in unserem Gesetz nicht geregelt, man muss sagen: noch nicht geregelt. Wir nehmen dies aber sehr ernst und ich verweise noch einmal ausdrücklich auf die vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Regelungen, welche wir uns hier in Sachsen zu Eigen machen sollten. Meine Fraktion plädiert dafür, die Offenlegungsregelungen für Einkünfte und Tätigkeiten von Abgeordneten

abseits des Mandats in Form eines Gesetzes zu verabschieden, und zwar relativ zeitnah.