Protocol of the Session on June 23, 2005

Heute haben wir noch einmal und vermutlich letztmalig die Möglichkeit, das Schulsterben in Sachsen zu stoppen. Ich appelliere an Sie – an jeden einzelnen Abgeordneten persönlich –, diese Chance nicht ungenutzt verstreichen

zu lassen. Dies gilt auch und nicht zuletzt für die sorbischen Schulen bzw. die Schulen im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet. Hier muss mit den Schließungen Schluss sein; insofern bin ich dankbar für den vorliegenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir haben dazu noch einen ergänzenden Änderungsantrag vorgelegt, zu dem mein Kollege Heiko Kosel sprechen wird. Aber ich sage schon jetzt, Herr Minister: Hände weg von den sorbischen Schulen!

(Beifall bei der PDS und den GRÜNEN)

Nun zu unserem Antrag auf Überprüfung der Mitwirkungsentzüge. Dieser Antrag enthält zwei Punkte, wobei der erste natürlich der weitergehende ist, denn darin wird die Staatsregierung aufgefordert, begründeten Widersprüchen von Schulträgern gegen ergangene Bescheide des Kultusministeriums zu Schulschließungen und Mitwirkungsentzügen stattzugeben. Die Betonung liegt dabei auf begründeten Widersprüchen, wodurch noch einmal eine echte Einzelfallprüfung ermöglicht werden würde. Auch hier lege ich noch einmal Wert auf die Feststellung, dass wir – anders als von der CDU immer wieder behauptet – keineswegs blind alle Schulen am Leben erhalten wollen. Aber da, wo die Widersprüche begründet sind und die Anwendung von Ausnahmeregelungen vertretbar ist, sollte davon Gebrauch gemacht werden.

(Beifall bei der PDS)

Mindestens jedoch – das ist Inhalt des zweiten Punktes im vorliegenden Antrag – sollen die am 24. Mai 2005 in der „Vereinbarung zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU zu Schulstandorten in Sachsen“ getroffenen Festlegungen vollständig umgesetzt werden – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber nicht in Sachsen, wie wir in den zurückliegenden Wochen schmerzvoll erfahren mussten.

Ich will darauf verzichten, den gesamten Wortlaut der Vereinbarung noch einmal vorzulesen; er liegt Ihnen auch in Form des Änderungsantrags der Koalition vor.

Vereinbart wurde, dass an Grundschulen keine Aufhebung der Klassenstufe 3 verfügt werden sollte. Herr Flath hat es dennoch getan.

Vereinbart wurde, dass bei den Klassenstufen 6, 7 und 8 auf eine Aufhebung verzichtet wird, wenn es keine pädagogische Notwendigkeit gibt und an der betreffenden Schule wenigstens noch fünf Klassen existieren. Gegen diese Bestimmung der Vereinbarung zwischen CDU und SPD hat der Kultusminister sage und schreibe 46 Mal verstoßen. 46 Mal!

Vereinbart wurde, Ausnahmen aus besonderen pädagogischen Gründen zuzulassen, zum Beispiel bei Schulen von regionaler Bedeutung und bei Modellversuchen. Steffen Flath hat sich darum nicht geschert und will selbst Schulen mit vorbildlicher Integration von behinderten Schülern dichtmachen.

Vereinbart wurden Ausnahmen im dünn besiedelten Raum, um lange Schulwege zu vermeiden. Es wurden sogar konkrete Maximalfahrzeiten festgelegt. Schließlich sollten auch im sorbischen Siedlungsgebiet Ausnahmen zugelassen werden. Ich will ausdrücklich betonen: Das

alles sind sehr vernünftige Regelungen; der CDU-Minister hat sie jedoch sämtlich ignoriert. Die SPD hat diesem Treiben letztlich widerstandslos zugesehen.

Unmittelbar im Anschluss an den Koalitionsausschuss vom 24. Mai 2005, bei dem die Vereinbarung zu den Schulstandorten beschlossen worden war, erklärte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Dulig, wörtlich:

„Ich bin mir sicher, dass wir eine deutliche Zahl von Schulstandorten erhalten haben und dementsprechend eine andere Liste präsentiert bekommen als noch vor vier Wochen. Die Verhandlungen mit der CDU haben sich gelohnt.“

(Margit Weihnert, SPD: Es lohnt sich, um jede einzelne Schule zu kämpfen, Herr Kollege!)

Dann, Frau Kollegin Weihnert, kam die tatsächliche Gruselliste des Kultusministers; sie zeigte sich nahezu unverändert. Die mit der SPD getroffene Vereinbarung war knallhart gebrochen worden. Auf meine Frage im Schulausschuss an Herrn Flath, in wie vielen Fällen die Schulschließungs- und Mitwirkungsentzugsliste des Kultusministeriums die Vereinbarung der Koalitionsfraktionen verletzt, antwortete der Minister wörtlich: „In keinem.“ Eine unglaubliche Brüskierung des Koalitionspartners! Aber die SPD-Vertreter im Ausschuss schwiegen betreten.

Öffentlichen Äußerungen von Martin Dulig war allerdings zu entnehmen, dass in mindestens 80 Fällen gegen die Vereinbarung verstoßen worden sei. Dennoch erklärte der Minister im Schulausschuss eiskalt, dass es mit ihm keinerlei Änderung an den beschlossenen Mitwirkungsentzügen und Schulschließungsverfügungen geben werde. So ist es dann auch gekommen.

Was die SPD allein offenkundig nicht erreichen konnte – dass sich der Minister an eine getroffene Vereinbarung hält –, wollten und wollen wir mit Punkt 2 unseres Antrags erreichen. Dabei ist es uns egal, ob auf die entsprechende Vereinbarung vom 24. Mai lediglich verwiesen wird – wie in unserem Antrag – oder ob man den Wortlaut in den Beschluss aufnimmt, wie im Änderungsantrag vorgesehen. Das ist nicht entscheidend.

Entscheidend ist jedoch, dass diese Regelungen unverzüglich in Kraft treten, also bereits für das kommende Schuljahr gelten. Die Streichliste des Ministers müsste demzufolge sofort, noch in diesen Tagen, korrigiert werden, wenn der Landtag die entsprechenden Beschlüsse annimmt. Alles andere wäre eine Mogelpackung, eine Täuschung der Öffentlichkeit. Die Betroffenen erwarten vom Landtag klare Entscheidungen und keine unverbindlichen Absichtserklärungen.

(Beifall bei der PDS)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir ganz sicher, dass es für die Streichliste von Minister Flath weder in der Bevölkerung noch hier im Parlament eine Mehrheit gibt, wenn die Abstimmung ohne Koalitionszwänge stattfindet. Wir haben heute noch eine – ich wiederhole es: vermutlich die letzte – Gelegenheit, zumindest einige der von Schließung bedrohten

Schulen doch noch zu retten. Frau Weihnert, Sie haben gesagt, es lohne sich, um jede Schule zu kämpfen. Tun wir es! Nutzen wir diese letzte Chance entschlossen! Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Frau Günther-Schmidt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schulpolitik im sorbischen Siedlungsgebiet ist mehr als nur Schulpolitik. Die Staatsregierung ist verpflichtet, zusätzlich den Schutzrechten der sorbischen Minderheit Rechnung zu tragen. In mehreren Erklärungen haben sich die Domowina, der Rat für sorbische Angelegenheiten und der Sorbische Schulverein an das Kultusministerium gewandt, um gegen die Mitwirkungsentzüge für sorbische Mittelschulen zu protestieren. Bislang ist vonseiten des SMK keine Bereitschaft zu erkennen, bezüglich der Schulschließungspolitik Ausnahmen vom geltenden Schulgesetz zu machen. Sorbische Schulen sind die Quelle des muttersprachlichen Schatzes. Was Schulschließungen in diesem Bereich bedeuten, möchte ich anhand zweier Beispiele deutlich machen. Zunächst zur Mittelschule Radibor! Neben den sorbischen Mittelschulen in Bautzen ist die sorbische Mittelschule in Radibor der einzige Mittelschulstandort im Landkreis Bautzen und damit die einzige sorbische Mittelschule im ländlichen Raum. In der sorbischen Kindertagesstätte, in einer Kindertagesstätte mit Witaj-Projekt und in einer Grundschule wird die sorbisch-deutsche Zweisprachigkeit intensiv gepflegt. Mit der Schließung der sorbischen Mittelschule in Radibor wären diese Anstrengungen vergeblich, da die Grundschüler nach der 4. Klasse aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nach Bautzen, sondern an eine näher gelegene deutsche Mittelschule fahren würden. Derzeit werden in Radibor 175 Schülerinnen und Schüler in neun Klassen unterrichtet. Für das neue Schuljahr liegen 17 Anmeldungen vor, das heißt, die Mittelschule könnte einzügig fortgeführt werden; ein Mitwirkungsentzug ist nicht zwingend nötig.

(Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Bis zum Jahr 2008 steigt die Zahl der Anmeldungen voraussichtlich auf 30 Schüler an. Wird diese Schule geschlossen, gibt es keine zweisprachige Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum im Kreis Bautzen mehr. Das zweite Beispiel ist die Mittelschule Panschwitz-Kuckau. Derzeit werden 103 Schülerinnen und Schüler in acht Klassen unterrichtet. Ein dichtes Netz von lokalen Unterstützern und Schulpartnerschaften belegt, dass es sich um einen etablierten Schulstandort handelt. Das praktizierte Konzept „2plus“ mit der begleitenden sechsjährigen Evaluation muss eine Ausnahme von der Regel zum Bestand von Mittelschulen nach sich ziehen. Es ist notwendig, im Landkreis Kamenz zwei sorbische Mittelschulen zu erhalten. Eine Konzentration der Mittelschüler auf eine sorbische Mittelschule ist unzumutbar und

wird von den sorbischen Interessenvertretungen auch strikt abgelehnt.

Angesichts dieser Sachlage stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Minderheitenpolitik der Staatsregierung. Das Merkmal einer nationalen Minderheit ist es eben, dass sie nur in kleinen Mengen auftritt und nicht zwei oder drei Züge pro Jahrgang liefern kann. Die Bestandskraft von Schulstandorten kann also nicht nach den Kriterien der Schulen für die Mehrheitsgesellschaft erfolgen; immerhin stehen auch diese heftig in der Kritik. Sie ist zudem unserer Einschätzung nach nicht verfassungskonform.

Ich möchte aus dem Zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Abs. 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zitieren:

„Der Gebrauch der sorbischen Sprache im privaten Bereich hängt weitgehend von der sorbischen Bevölkerung selbst ab, vor allem davon, ob die Sprache an die Kinder weitergegeben wird. Dies ist in den zentralen Siedlungen, wo die Sorben stark vertreten oder sogar Mehrheitsbevölkerung sind, viel stärker der Fall als bei den Familien in den größeren Gemeinden und Städten, die als Streuminderheit leben. Auch bei den Sorben beeinflusst die Existenz zahlreicher national gemischter Ehen die Familiensprache und die Weitergabe des Sorbischen an die Kinder, so dass der Besuch von sorbischen Schulen für diese Kinder besondere Bedeutung hat.“

Aus dem Sorbenbericht 2003 der Staatsregierung zitiere ich: „Vergleiche bei Abschlussprüfungen an Mittelschulen haben ergeben, dass Schüler, deren Muttersprache Sorbisch ist, im Unterrichtsfach Deutsch im Verhältnis zu ihren deutschsprachigen Mitschülern gleiche und oftmals bessere Leistungen erzielen. Etwaige Befürchtungen, dass sorbische Kinder die deutsche Sprache nicht in ausreichendem Maße erlernen könnten, sind unberechtigt. Diese Ergebnisse sind auch im Grundschulbereich feststellbar.“

Angesichts dieser Problemlage möchten wir GRÜNEN quasi als Einstieg in eine minderheitengerechte Schulpolitik einen Bericht der Staatsregierung zur zukünftigen Entwicklung der sorbischen Schullandschaft einfordern. Wir möchten wissen, wie und in welchem Umfang laufende und geplante pädagogische Projekte zur Vermittlung der sorbischen Sprache wie Witaj und „2plus“ in Anbetracht der Mitwirkungsentzüge und angekündigter Schließung von sorbischen Schulen weitergeführt werden können. Wir erwarten Auskunft über die Vereinbarkeit und der angesetzten Mindestschülerzahl und dem Schutz zur Wahrung der Rechte des sorbischen Volkes. Wir möchten wissen, wie dem Verfassungsauftrag nachgekommen wird, unter diesem Bedingungen die sorbische Sprache zu fördern.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Ich möchte noch kurz auf den PDS-Antrag „Unverzügliche Aussetzung und Überprüfung der Mitwirkungsentzüge für Schulen“ eingehen. Hier geht es um die Spitze des Eisberges. Es ist die Frage: In welchem Umfang wollen wir mit Bevölkerungsrückgang und Schülerschwund angesichts des geltenden Schulgesetzes umgehen? 83 Schulen in Sachsen stehen zur Schließung an. An über 100 Schulen sind Mitwirkungsentzüge für einzelne

Schulklassen ausgesprochen worden. Insbesondere verwerflich ist hierbei, dass es sich nicht nur um 5. Klassen handelt, das heißt also Schulklassen, die sich neu zusammenfinden, sondern dass entgegen den Versprechungen aus der Koalition auch 3., 7. und 9. Klassen betroffen sind. Das halten wir für außerordentlich problematisch, weil hier bestehende soziale Gefüge zerstört werden. Das ist pädagogisch nicht zu verantworten.

Wir sind auch der Meinung, dass das Sächsische Schulgesetz, das wir im Moment haben und hier Anwendung findet, den Erfordernissen des demografischen Wandels in keiner Weise gerecht wird. Wir brauchen ein dichtes Schulnetz mit wohnortnahen Schulen und wir brauchen letztlich ein neues Schulgesetz. Das, was wir im Moment haben und was wir fordern, ist eine Notlösung. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der PDS. Ausnahmen, die auch das jetzige Schulgesetz zulässt, wollen wir ermöglichen und die Zeit nutzen, gemeinsam zu einem neuen Schulgesetz zu finden. Das heißt also, der Antrag „Unverzügliche Aussetzung und Überprüfung der Mitwirkungsentzüge“ findet unsere Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht in altbewährter Weise Herr Kollege Colditz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einige Worte zum PDS-Antrag. Herr Kollege Hahn, Sie haben es selber ausgeführt: Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten sehr ausführlich mit den Fragen der Schulnetzplanung und damit in Zusammenhang stehenden Mitwirkungsentzügen beschäftigt. Ich hatte heute eigentlich erwartet, dass von Ihrer Seite einmal ein paar neue und sachlichere Argumente vorgetragen werden. Das sind Sie uns leider schuldig geblieben. Insofern kann ich mich in wenigen Worten einmal Ihrem Antrag widmen. Man muss zunächst angesichts des landesweiten Erhaltes von Mittelschulen mit je zwei Zügen und 20 Kindern pro Klasse sowie dem Erhalt von einzügigen Grundschulen mit je 15 Schülern pro Klasse davon ausgehen, dass von einem Bildungskahlschlag einfach nicht die Rede sein kann. Das hat mit einer Sachdebatte nichts zu tun. Aber ich denke, es geht Ihnen mit Ihrem vorliegenden Antrag auch nicht um eine Sachdebatte. Selbst die geltende Rechtslage wird hier offenkundig ignoriert. Den Mitwirkungsentzügen, meine Damen und Herren, ist bekanntermaßen ein Anhörungsverfahren vorausgegangen. In diesem Verfahren hatten die Schulträger die Möglichkeit, sich sowohl zu äußern als auch praktisch zu handeln. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass dies auch vor Ort geschehen ist, zum Beispiel dadurch, dass sich benachbarte Schulträger zur Neuordnung von Schulbezirken verständigt und so die Mindestvorgaben für die Schul- und Klassengrößen im Nachgang doch noch erreicht haben.

Dort, wo sich im Anhörungsverfahren, meine Damen und Herren, keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, musste es natürlich die logische Konsequenz sein und bleiben, den beabsichtigen Mitwirkungsentzug auch zu

vollziehen. Hiervon im Nachgang im Sinne des vorliegenden Antrags wieder abzuweichen wäre vom Verfahren her einfach nicht nachvollziehbar. Letztlich ist es auch im Sinne von Eltern und Schülern, Klarheit zu haben, welche Klasse und welche Schule bestandssicher ist und welche Schulen und Klassen von den Schülern besucht werden sollen.

Herr Colditz, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sie gestatten.

Vielen Dank, Herr Kollege Colditz. Sie haben gesagt, dass es nicht richtig wäre und Sie es nicht für richtig halten, im Nachgang Änderungen zu dem vorzunehmen, was jetzt an Bescheiden ergangen ist. Dazu möchte ich Sie gern fragen, ob es nicht richtig ist, dass vor den Bescheiden die Vereinbarung zwischen CDU und SPD getroffen worden ist und dass es demzufolge der Minister war, der Vereinbarungen gebrochen hat und jetzt insofern die Normalität eintritt, dass das Parlament die Staatsregierung darauf hinweist, dass getroffene Vereinbarungen einzuhalten sind und von daher jetzt nicht etwas nachträglich verändert wird, sondern der Minister falsche Entscheidungen korrigieren müsste?

Herr Kollege Hahn, ich werde Ihnen gleich in den nachfolgenden Ausführungen deutlich machen, dass durch die Mitwirkungsentzüge, die das Ministerium vorgenommen hat, sehr wohl auch Bezug genommen wurde auf die Vereinbarung im Koalitionsausschuss am 24. Mai 2005, also vor dem 27. Mai. Das werde ich Ihnen gleich punktuell noch belegen, dass das entgegen Ihrer Unterstellung geschehen ist. Meine Damen und Herren! Ich gehe durchaus davon aus, dass die im Koalitionsausschuss vom 24. Mai 2005 getroffenen Festlegungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Ich will das einmal an drei Punkten exemplarisch deutlich machen.

So haben zum Beispiel erstens Mitwirkungsentzüge bei 3. Klassen, die im Anhörungsverfahren noch vorgesehen waren, weitestgehend nicht stattgefunden, zumindest dann nicht, Kollege Hahn, wenn die Schule perspektivisch bestandssicher war. Dass ist letztlich der Unterschied. Wenn eine Schule in der Perspektive nicht bestandssicher ist, kam es zu Mitwirkungsentzügen der 3. Klassen. Ansonsten wurden aber auch diese Mitwirkungsentzüge unter Bezugnahme auf die Koalitionsvereinbarung vom 24. Mai 2005 zurückgenommen bzw. erst gar nicht geltend gemacht.

Zweitens. Mitwirkungsentzüge bei 7. Klassen sollten dann nicht erfolgen, wenn pädagogische Gründe entgegenstehen. Auch dem wurde grundsätzlich Rechnung getragen. In Fällen, wo dies dennoch erfolgte, muss man davon ausgehen, dass im konkreten Einzelfall die Bildung von Haupt- und Realschulklassen aufgrund der geringen Schülerzahlen nicht mehr möglich gewesen ist, dass pädagogische Gründe tatsächlich entgegenstanden, die Klassen im Einzelfall zu erhalten.

Drittens. Schließlich war und ist vereinbart, dass dort, wo ein Mitwirkungsentzug in der 5. Klasse erfolgt ist, die Schule aber auch perspektivisch letztlich bestandssicher ist, seitens der Schulverwaltung und auch seitens der Schulträger Anstrengungen unternommen werden, die den Erhalt befördern. An diesem Verfahren werden wir zukünftig festhalten. Auch in diesem Verfahren sind das Kultusministerium und die Schulträger weiter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese bestandssicheren Schulen dann auch wirklich bestandssicher bleiben. Das ist letztlich aber eine Entwicklung, die in die Zukunft hineinreicht.