Protocol of the Session on June 22, 2005

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Kollegin Schwarz, SPD-Fraktion, als Einreicherin, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag macht die Novellierung des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes notwendig. Entsprechende finanzielle Mittel zur Umsetzung des Gesetzes sind ja bereits in den Haushalt eingestellt. Die SPD-Fraktion hat dabei auf die Untersetzung des Bildungsaspektes und die Verbesserung der Qualität großen Wert gelegt. Hierbei waren sich die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker einschließlich der zuständigen Ministerien einig. Mein Kollege Krauß hat zu diesen Punkten schon gesprochen. An der Erarbeitung des Kita-Gesetzes war auch die Kollegin Nicolaus maßgeblich beteiligt. Ich möchte ihr von hier aus herzliche Genesungswünsche übermitteln.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der PDS)

Ich denke, auch die Opposition wird erkennen, dass wir uns mit diesem Gesetz bundesweit sehen lassen können. Viele sprechen von Familienpolitik. Ich denke, wir setzen die entsprechenden Rahmenbedingungen. Das Land und die Kommunen geben viel Geld aus, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten und den Kindern auch durch die entsprechenden Bildungsangebote Chancengleichheit und einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.

Unstrittig ist dies sicher im Kindergartenbereich, aber es gilt auch für Krippe und Hort. Deswegen ist es so wichtig, dass wir als Gesetzgeber in § 3 Abs. 2 noch einmal betonen, dass diese Bildungsangebote allen Kindern zur Verfügung stehen müssen. Die Angebote des Kindertagesstättengesetzes sollen also auch für die Kindertagespflege und somit allen Kindern unabhängig von ihrem sozialen Umfeld gleichermaßen zugänglich sein. Dies ist auch ein Appell an die Kommunen, die Angebote wirklich bedarfsgerecht auszubauen. Immerhin zahlt das Land rund 50 Millionen Euro mehr an Landeszuschuss. Ein Rechtsanspruch von null bis zehn Jahren war schon in den Koalitionsvereinbarungen nicht durchsetzbar – ich sage das ganz offen – und findet sich deswegen auch nicht in diesem Gesetzentwurf. Während in Brandenburg der Rechtsanspruch schon mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr einsetzt, gilt in allen anderen Bundesländern wie bei uns der Rechtsanspruch erst ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Noch besser kann man die Entwicklung verdeutlichen, wenn man sich den Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen in Deutschland anschaut: Baden-Württemberg und Bayern zwischen 2 und 4 %, Mecklenburg-Vorpommern 34,5 %, Sachsen 38,5 %, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt etwa 40 %. Bei der Diskussion zu den Angeboten für die unter Dreijährigen wird aus meiner Sicht ein wirklich positiver Ansatz zur Qualitätsentwicklung immer außer Acht gelassen. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf vorrangig ändern. Zum Bildungsplan, den wir nun für verbindlich erklären, werden wir morgen noch diskutieren. Bereits im jetzt geltenden Gesetz sind Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege enthalten. Uns scheint es nunmehr angemessen, ein generelles Rauchverbot in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen durchzusetzen. Dies kann auch für andere Einrichtungen ein Zeichen sein, wobei es nicht nur um Gesundheitsvorsorge, sondern auch um die Vorbildwirkung geht. Neben einigen Klarstellungen zum Beispiel hinsichtlich der Zahlung des Landeszuschusses bei Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechtes wurden auch einige Veränderungen zur Verwaltungsvereinfachung vorgenom

men. Es wird jetzt keine Richtlinie mehr geben, sondern Empfehlungen. Die neuesten Empfehlungen liegen uns seit dem 2. Juni 2005 vor. Ich will kurz aus diesen Empfehlungen zitieren. Dort heißt es unter anderem: Die Temperatur der Aufenthaltsräume und der Räume, die kreativ, handwerklich bzw. therapeutisch genutzt werden, soll 20 °C nicht unterschreiten und in Sanitärräumen mehr als 20 °C betragen. Die Freispielfläche soll über einen widerstandsfähigen Spielrasen sowie über eine Festfläche verfügen und den Erfordernissen der Kinder entsprechend ausgestattet sein. Sandspielplätze sollen auf Freispielflächen so angeordnet sein, dass eine Besonnung möglich ist. Außerdem soll eine ausreichende Beschattung von Teilen der Freifläche gewährleistet sein.

Ich denke, das können wir den Verantwortlichen vor Ort überlassen. Dies ist kein Standardabbau.

Während der Erarbeitung des Gesetzentwurfs haben wir Partner, die maßgeblich an der Umsetzung des Gesetzes beteiligt sein werden, konsultiert. Wir werden in einer öffentlichen Anhörung weiteren Sachverstand einholen und dann die Debatte in den Ausschüssen, insbesondere im federführenden Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, führen, und ich bitte um die Überweisung.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Danke schön. – Nachdem nun beide Koalitionäre gesprochen haben, schlage ich Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, den Ausschuss für Schule und Sport, den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer diesen Vorschlägen folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimme. Enthaltungen? – Keine. Einstimmig so überwiesen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 8

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und anderer Gesetze

Drucksache 4/2233, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung zu einer allgemeinen Aussprache vor. Es spricht die Einreicherin zehn Minuten oder weniger. Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung bringt den vorliegenden Gesetzentwurf ein, um den Weg für eine

gemeinsame Kammer der Psychotherapeuten aus den neuen Ländern zu ebnen.

Mit dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben die Staatsregierungen der beteiligten Länder die Voraussetzungen für die Gründung der gemeinsamen Psychotherapeutenkammer geschaffen. Ursprünglich wollten nur

die Psychotherapeuten aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Berufsvertretung gründen. Im April 2003 haben sich die Psychotherapeuten aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dankenswerterweise dieser Zusammenarbeit angeschlossen.

Mit dem Staatsvertrag wurde eine berufsständische Selbstverwaltung geschaffen, wie sie schon bei den anderen akademischen Heilberufen, den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern besteht. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen wir einen weiteren Schritt zur Gleichstellung der Psychotherapeuten mit den anderen akademischen Heilberufen. Die Gründung einer solchen länderübergreifenden Kammer ist einmalig in Deutschland. Sie trägt den Namen „Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer“.

Hauptaufgabe der neuen Kammer wird die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder sowie die Festlegung und Überwachung der Berufspflichten sein. Die Kammer wird etwa 2 000 Mitglieder haben. Immerhin ein Drittel der Mitglieder, nämlich 720, kommt aus Sachsen. Auch aus diesem Grund ist es erfreulich, dass es der Sächsischen Staatsregierung gelungen ist, den Sitz der Kammer nach Sachsen, und zwar nach Leipzig, zu holen.

Der Staatsvertrag selbst konzentriert sich nur auf wenige Regelungen, wie die Sitzverteilung in der Kammerversammlung und im Vorstand. Darüber hinaus wird auf das Sächsische Heilberufekammergesetz verwiesen, das im Rahmen dieses Ratifizierungsgesetzes angepasst werden muss. Hierbei beschränkt sich die notwendige Novellierung des Heilberufekammergesetzes auf die Aufnahme der beiden neuen Heilberufe Psychologische

Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In Vorbereitung der Gründung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer ist die Bildung eines Errichtungsausschusses vorgesehen. Dieser Ausschuss wird bis zur konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung die Aufgaben der Kammerorgane wahrnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser gemeinsamen Kammer wird nicht nur die Stimme der ostdeutschen Psychotherapeuten auf Bundesebene gestärkt. Nein, es werden erhebliche Kosten gegenüber Einzelgründungen in den beteiligten Ländern eingespart. Darüber hinaus ist diese Kammergründung Vorbild für eine weitere erfolgreiche und stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu verweisen und zügig zu beraten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Das Präsidium empfiehlt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesen Vorschlägen folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen! – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit einstimmig überwiesen und dieser Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet. Meine Damen und Herren, wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Konsequenzen aus der Konferenz der Elb-Minister in Dresden am 3. März 2005

Drucksache 4/1426, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Natürlichkeit der Elbe erhalten – Kein Bau von Staustufen

Drucksache 4/2218, Antrag der Fraktion der FDP

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, und zwar in folgender Reihenfolge: In der ersten Runde CDU, SPD, FDP, PDS, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Ich bitte die Sprecherin der CDU-Fraktion. Frau Windisch, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch daran? Fast auf den Tag genau – morgen wird es ein Jahr – hat der Sächsische Landtag die Novelle zum Sächsischen Wassergesetz beschlossen. Kernteil dieser Novelle war neben dem Hochwasserschutz die Umsetzung der Festlegungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Insbesondere im Teil II des novellierten Wassergesetzes sind in den §§ 5 bis 7 Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU festgelegt worden. Dadurch wird erstmals ein ganzheitlicher Ansatz zum Schutz der Gewässer verfolgt. Das geschieht durch eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung des Einzugsgebietes von der Quelle bis zur Mündung inklusive aller Zu

flüsse. Beim Einzugsgebiet der Elbe handelt es sich immerhin um eine Fläche von 150 000 km2. Das entspricht der Fläche Griechenlands. Durch entsprechende Maßnahmen sollen der Gewässerzustand und die Gewässergüte verbessert werden. Hierzu werden national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet. Am 3. März 2005 haben anlässlich der Elb-Ministerkonferenz in Dresden die Fachminister der beteiligten Staaten, der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Österreich, und der deutschen Bundesländer im Einzugsgebiet einen umfassenden Bericht über den Zustand der Elbe an die Europäische Kommission gegeben und die weitere Zusammenarbeit zur Erreichung des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie vereinbart. Die Wasserqualität der Elbe – vor 1990 neben der Saale der schmutzigste Fluss Europas – und aller sächsischen Flüsse hat sich seit Anfang der neunziger Jahre deutlich verbessert. Fast drei Viertel der 15 000 Flusskilometer sind zwischenzeitlich nur noch sehr gering bis mäßig

belastet. Lediglich 2,5 % der Gewässer gelten als stark bis übermäßig verschmutzt, also als ökologisch sehr bedenklich. Anfang der neunziger Jahre waren noch fast 40 % aller Gewässer in Sachsen quasi ökologisch tot. Mit der Wiedergenesung der Flüsse ging eine deutliche Zunahme der Artenvielfalt einher, was die verbesserte Wassergüte eindrucksvoll widerspiegelt.

Es sei noch einmal daran erinnert, dass zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung nur jede fünfte Gemeinde an eine Kläranlage und nur 76 % der Bürger überhaupt an eine Kanalisation angeschlossen waren. Die vorhandenen Kläranlagen, darunter nur zirka die Hälfte mit biologischer Reinigungsstufe, erfüllten in der Regel nicht die Mindestanforderungen. Die seit 1990 erreichte stetige Verbesserung der Beschaffenheit der sächsischen Gewässer beruht maßgeblich auf dem kontinuierlichen Ausbau der Abwasserbeseitigung, insbesondere auf dem Ausbau der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen.

Die damaligen Beschaffenheitsverhältnisse der Elbe waren geprägt durch Einleitungen weitgehend unbehandelter Abwässer aus Kommunen und insbesondere aus den Industriezweigen Zellstoff und Papier, Chemie und Pharmazeutik sowie Metallverarbeitung. Der Elbe sind damals tonnenweise biochemisch schwer abbaubare organische Verbindungen, Chlororganika und Schwermetalle in toxischen Größenordnungen zugeführt worden. Konzentrierte Tierhaltung sowie Stoffeinträge über diffuse Quellen von übermäßig gedüngten landwirtschaftlichen Flächen haben damals die Nährstoffbelastung entscheidend erhöht. Durch verantwortungsvollen Umgang der sächsischen Landwirte mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind die landwirtschaftlichen Stickstoffüberschüsse im Vergleich zu den Jahren vor 1990 erheblich gesunken. Jetzt liegt Sachsen sogar mit beachtlichen 20 % unter den deutschen Durchschnittswerten.

Bei der Nitratbelastung landwirtschaftlich genutzter Böden sind bereits in den frühen neunziger Jahren erhebliche Reduzierungen erfolgt. Dies hat unmittelbar positive Auswirkungen auf den Nitratgehalt des Trinkwasserpotenzials unserer sächsischen Talsperren. Auch wenn die Nitratbelastung bei den sächsischen Trinkwassertalsperren heute nicht mehr das Problem darstellt, ist es uns dennoch wichtig, mit unserem Antrag auf die Daueraufgabe der Senkung der Nitrateinträge hinzuweisen.

Gemeinsam mit den Landwirten – und nicht mit der Keule gegen die Landwirtschaft – soll darauf hingewirkt werden, durch gezielte Beratungen und geeignete flächenbezogene Maßnahmen die Nitrateinträge in die Fließgewässer weiter zu reduzieren. Die Umweltallianzen mit der Landwirtschaft sind ein solches Mittel, im Rahmen der Selbstverpflichtung gute Ergebnisse für unsere Umwelt zu erreichen.

Die Ursachen für die Verbesserungen der Gewässergüte lagen anfangs im Wegfall entscheidender industrieller Schmutzfrachteinleiter, wie zum Beispiel den Zellstoffwerken Pirna und Coswig und dem Kunstseidenwerk in Pirna, aber insbesondere im Neubau und der Sanierung kommunaler Kläranlagen, zum Beispiel in Meißen und Dresden, jedoch auch sehr umfangreich in der Tschechischen Republik.

Äußeres Zeichen für die verbesserte Wasserqualität ist die wachsende Artenvielfalt. Mit der seit Oktober 1998 zu beobachtenden Lachsrückkehr durch den ab April 1995 erfolgten Brutbesatz in den Elbenebenflüssen Kirnitzsch, Lachsbach, Polenz, Sebnitz kommen im sächsischen Abschnitt der Elbe insgesamt 48 Fischarten vor. Im Beobachtungszeitraum von 1991 bis 1993 waren es nur 32 Arten. Die verbesserte Gewässergüte drückt sich unter anderem auch in einer deutlich erhöhten Vielfalt anderer Artengruppen aus. Erinnert sei an dieser Stelle an die erfolgreiche Freisetzung der Würfelnatter in der Elbe bei Meißen im Jahre 1999.

Wie die regelmäßigen Untersuchungen entlang der Elbe zeigen, ist die chemisch-physikalische Beschaffenheit des Stromes jedoch noch weiter verbesserungsbedürftig. Zu hoch sind im Grenzprofil Schmilka-Hrensko nach wie vor die Gehalte der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowie die Schadstoffbelastung der von der Elbe mitgeführten Schwebstoffe, zum Beispiel der Schwermetalle oder spezieller chlororganischer Verbindungen.

Bei der Lösung dieser grenzüberschreitenden Aufgaben kommt der internationalen Zusammenarbeit eine wichtige und stetig wachsende Rolle zu. Dabei ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie von ganz besonderer Bedeutung. Durch die Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum Jahre 2015 grundsätzlich einen guten Zustand aller Gewässer, der Flüsse, der Seen, der Küstengewässer und des Grundwassers in der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen. Dieser neue Gewässerschutz orientiert sich an den natürlichen Gegebenheiten der Bewirtschaftung der Gewässer in Flusseinzugsgebieten unabhängig von Ländergrenzen und unabhängig von administrativen Grenzen.

Bereits am 8. Oktober 1990 wurde in Magdeburg die Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe, IKSE genannt, unterzeichnet. Vertragsparteien sind die Bundesrepublik Deutschland, die Tschechische Republik und die Europäische Union. Als Hauptziele wurden unter anderem festgeschrieben, die Belastung der Nordsee aus dem Elbeeinzugsgebiet nachhaltig zu verringern und ein möglichst naturnahes Ökosystem mit einer gesunden Artenvielfalt zu erreichen.

Zum Punkt 3 unseres Antrages sei noch gesagt: Der Grundgedanke einer integralen Betrachtung von Flusseinzugsgebieten als Basis für den Gewässerschutz und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen verträgt sich nicht mit dem Gedanken an die Errichtung von Staustufen in der Elbe.

Dies hat meine Fraktion, seit wir im Landtag zu diesem Thema debattieren, stets vertreten. Hierzu gab es im Grundsatz auch in den vergangenen Legislaturperioden keinen Dissens mit den im Landtag vertretenen anderen Fraktionen. Dass der Antrag der Koalitionsfraktionen diesen Punkt, einen weiteren Ausbau der Elbe und die Errichtung von Staustufen abzulehnen, explizit noch einmal ausdrücklich aufnimmt, soll die Wichtigkeit des Anliegens für uns auch in dieser Wahlperiode erneut deutlich unterstreichen.

Im Landesentwicklungsplan und im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr sind die entsprechenden Aussagen gegen den Bau von Staustufen für die nächsten Jahre verankert.

Der Antrag der FDP-Fraktion nimmt den Punkt 3 des Koalitionsantrages im Grundsatz auf. Ich gehe aber davon aus, dass Sie uns in der Aussage auch zustimmen, dass der Transport von Massengütern auf Wasserstraßen eine durchaus ökologische Alternative zur Straße und zur Schiene ist. Deshalb sollte nicht unter das bisher bestehende Ausbauniveau einer Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter an durchschnittlich 345 Tagen im Jahr zurückgegangen und notwendige Erhaltungsmaßnahmen unter Beachtung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Funktionen sollten durchgeführt werden.

Im Sinne des Punktes 2 des FDP-Antrages hat sich die Staatsregierung stets gegenüber Tschechien geäußert. Im grenzüberschreitenden UVP-Verfahren zum tschechischen Vorstoß, zwei Stauanlagen im Abschnitt Strekov zu errichten, hatte sich der Freistaat bereits ablehnend positioniert. Zu einem Ausbau ist es dann auch nicht gekommen. Sollten weitere Vorstöße erfolgen, ist der Freistaat ebenfalls zu beteiligen, aus Sicht des Landtages und aus Sicht der Koalitionsfraktionen natürlich mit gleicher Zielrichtung.

Der Punkt 3 des FDP-Antrages wird bereits in der IKSE umgesetzt und findet sich vom Inhalt her in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wieder. Das ist bereits ein fließender Prozess über Jahre hinweg und wird es auch noch Jahre bleiben.

Wir werden, auch wenn diese drei Punkte keinen neuen Sachverhalt darstellen, dem FDP-Antrag zustimmen können. Ebenso werbe ich im Namen der Koalitionsfraktionen bei den anderen Fraktionen um Zustimmung zum Antrag der Koalition.