Protocol of the Session on November 10, 2004

Meine Damen und Herren! Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt und rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 6 auf.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 6

Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl für die G 10Kommission vor. Abgegeben wurden 107 Stimmscheine. Ungültig waren keine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Wolfgang Pfeifer: 78 Ja, 14 Nein, 15 Enthaltungen Herr Thomas Pietzsch: 86 Ja, 9 Nein, 12 Enthaltungen Herr Heiko Kosel: 71 Ja, 20 Nein, 14 Enthaltungen Und als Stellvertreter: Herr Christian Steinbach: 81 Ja, 16 Nein, 10 Enthaltungen Herr Andreas Hähnel: 86 Ja, 11 Nein, 8 Enthaltungen

Frau Dr. Cornelia Ernst: 71 Ja, 17 Nein, 15 Enthaltungen.

Damit sind alle gewählt. Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann beglückwünsche ich Sie zu diesem Ergebnis und wünsche eine gute Arbeit.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den Grünen)

Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 10

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und zur Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Drucksache 4/0109, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD

Auch hier liegt keine Empfehlung des Präsidiums zur allgemeinen Aussprache vor. Es sprechen daher nur die Einreicherinnen. Ich bitte die CDU-Fraktion, Herrn Abg. Schowtka, das Wort zu nehmen.

Vielen Dank. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mir eine große Ehre und Freude, heute den ersten gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionspartner CDU und SPD in den 4. Sächsischen Landtag einzubringen, zumal es sich um ein langjähriges Anliegen der sächsischen Kommunen handelt.

Meine Damen und Herren! In einer das deutsche Rechtsverständnis karikierenden Glosse wird behauptet, dass in Deutschland alles verboten wäre, was nicht ausdrücklich erlaubt sei, während in den meisten anderen Ländern alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten sei. Wie alle Satire ist das natürlich eine Übertreibung. Aber bei der Vorbereitung der Einbringung dieses gemeinsamen Gesetzentwurfes von CDU und SPD zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung musste ich unwillkürlich an diese nicht ganz unzutreffende Behauptung denken.

Meine Damen und Herren! Es ist ein seit langem geäußerter dringender Wunsch der sächsischen Kommu

nen, diese Gesetzesänderung zu beschließen, um einen andauernden Streit zu beenden, an dem sich Innenministerium, Regierungspräsidien, Rechnungshof und sogar der frühere Datenschützer wechselweise beteiligten.

Der Grund für diesen Rechtsstreit ist folgender: Als der Sächsische Landtag 1993 nacheinander beide genannten Kommunalgesetze beschloss, wurde in keinem von ihnen der Fraktionen in den kommunalen Vertretungskörperschaften Erwähnung getan, ganz zu schweigen von ihrer eventuellen personellen und materiellen Ausstattung. Die Auffassung meiner Fraktion, dass dies im Rahmen der kommunalen Satzungshoheit festgelegt werden könnte, wurde vom Rechnungshof nicht geteilt, obwohl die einschlägige Literatur und Rechtsprechung die Befugnis zur Fraktionsbildung in kommunalen Vertretungen anerkennt, ohne dass es dafür einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Das betrifft auch den notwendigen Aufwand für die Fraktionsarbeit, der grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Kommunen zu finanzieren ist.

Meine Damen und Herren! Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kommt eine Fraktionsfinanzierung allerdings nur dann in Betracht, wenn die Fraktionsarbeit im Einzelfall einen erheblichen sächlichen und personellen Aufwand verur

sacht und die Kommunen die Grenzen ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit einhalten. Eine Finanzierung der Fraktionsarbeit aus Haushaltsmitteln der Kommunen wird daher nur in größeren Kommunen zu verzeichnen sein. Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz geht es uns darum, den engagierten Frauen und Männern in den sächsischen Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten Rechtssicherheit zu geben, Rechtssicherheit dafür, dass für ihr nicht gerade vergnügungssteuerpflichtiges ehrenamtliches Wirken die Ressourcen bereitgestellt werden können. Demokratie zu praktizieren kostet nun einmal Geld. Das zeigt sich auch im neu gewählten Landtag. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes an die zuständigen Ausschüsse. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP)

Für die SPD-Fraktion Frau Abg. Weihnert, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Es ist schön, einen solchen ersten gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen zu können, wenn man weiß, welche Mühen vor Ort die einzelnen Fraktionäre haben. Das betrifft Kommunalpolitiker, die sich auch in diesem Jahr aufgerafft haben, die Dinge vor Ort zu klären. Wenn wir gestern des 15. Jahrestages des Mauerfalls gedachten, so wissen wir, dass vor 14 Jahren die ersten freien Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen stattgefunden haben. 1993 wurde das Gesetz zur Gemeinde- und Landkreisordnung verabschiedet. Bereits damals hatte die SPD darauf hingewiesen, dass es nicht nur wichtig ist, ein allge

meines Regularium festzulegen, sondern dass auch die Finanzierung geregelt sein muss.

Es darf nicht sein, dass die Arbeit der Kommunalpolitiker vor Ort der Beliebigkeit des Haushalts der einzelnen Gemeinden oder Landkreise obliegt, ob und wie sie diese durchführen können. Wir sind froh, dass wir dieses Stück gelebte Demokratie in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag fest verankert haben und im Ergebnis dessen heute dieses Gesetz vorlegen können.

Damit haben unsere Kommunalpolitiker in der Zukunft eine unanfechtbare rechtliche Grundlage, um das, was für uns wichtig ist – die Stärkung der Selbstverwaltung vor Ort und die Kontrolle der Verwaltung –, entsprechend durchführen zu können. Ich freue mich auf eine Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen, die Sie, Frau Vizepräsidentin, uns sicherlich gleich nennen werden.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wir kommen zur Überweisung. Ich schlage Ihnen folgende Überweisungen vor: an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss, und den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Gibt es Ergänzungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer den Überweisungen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit sind die Überweisungen einstimmig beschlossen worden.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 5

Meine Damen und Herren! Wir haben ein Problem. Ja, es ist wirklich ein echtes Problem. Ich hatte Ihnen vorhin die Ergebnisse der Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt gegeben. Es hat sich ein Rechenfehler eingeschlichen. Herr Abg. Colditz als Leiter der Wahlkommission hat mich gebeten, etwas dazu sagen zu dürfen. Dem gebe ich jetzt statt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund eines Hinweises, der völlig berechtigt war, und eines Fehlers der Wahlkommission muss ich Ihnen eine Korrektur bei der Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt geben. Ich gebe Ihnen das nachgezählte Ergebnis zur Kenntnis. Insgesamt wurden 108 Stimmen abgegeben. Es entfielen auf Herrn Prof. Günther Schneider 78 Jastimmen, 11 Neinstimmen, 14 Enthaltungen

Herrn Peter Schowtka 76 Jastimmen, 15 Neinstimmen, 13 Enthaltungen

Herrn Stefan Brangs 78 Jastimmen, 13 Neinstimmen, 13 Enthaltungen

Herrn Klaus Bartl 55 Jastimmen, 38 Neinstimmen, 12 Enthaltungen

Frau Dr. Cornelia Ernst 69 Jastimmen, 21 Neinstimmen, 15 Enthaltungen.

Damit sind nach diesem Wahlergebnis Prof. Günther Schneider, Peter Schowtka, Stefan Brangs und Frau Dr. Cornelia Ernst gewählt und Herr Klaus Bartl ist nicht gewählt.

Ich möchte mich persönlich und namens der Wahlkommission für diesen Fehler entschuldigen.

Gut. Vielen Dank an Herrn Colditz. – Jetzt frage ich die PDS-Fraktion: Möchten Sie sofort einen neuen Wahlvorschlag einreichen oder vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt?

Frau Präsidentin! Wir nehmen zunächst einmal zur Kenntnis, was Herr Colditz mitgeteilt hat. Es ist bedauerlich, dass diese Situation jetzt eingetreten ist. Wir werden heute keinen neuen Wahlvorschlag einreichen.

2. Vizepräsidentin Andrea Dombois, CDU: Gut, vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 11

1. Lesung des Entwurfs Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten

Drucksache 4/0125, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Auch hier ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Es spricht daher nur die Staatsregierung. Frau Ministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meinen Redebeitrag zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Gut, dann kann ich sofort zur Überweisung kommen. Ich schlage Ihnen

vor, den Entwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, an den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer den Überweisungen zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier sehe ich Einstimmigkeit. Ich bedanke mich. Die Überweisungen sind beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll