Meine Damen und Herren! Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt und rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 6 auf.
Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl für die G 10Kommission vor. Abgegeben wurden 107 Stimmscheine. Ungültig waren keine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Wolfgang Pfeifer: 78 Ja, 14 Nein, 15 Enthaltungen Herr Thomas Pietzsch: 86 Ja, 9 Nein, 12 Enthaltungen Herr Heiko Kosel: 71 Ja, 20 Nein, 14 Enthaltungen Und als Stellvertreter: Herr Christian Steinbach: 81 Ja, 16 Nein, 10 Enthaltungen Herr Andreas Hähnel: 86 Ja, 11 Nein, 8 Enthaltungen
Damit sind alle gewählt. Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann beglückwünsche ich Sie zu diesem Ergebnis und wünsche eine gute Arbeit.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und zur Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen
Auch hier liegt keine Empfehlung des Präsidiums zur allgemeinen Aussprache vor. Es sprechen daher nur die Einreicherinnen. Ich bitte die CDU-Fraktion, Herrn Abg. Schowtka, das Wort zu nehmen.
Vielen Dank. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mir eine große Ehre und Freude, heute den ersten gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionspartner CDU und SPD in den 4. Sächsischen Landtag einzubringen, zumal es sich um ein langjähriges Anliegen der sächsischen Kommunen handelt.
Meine Damen und Herren! In einer das deutsche Rechtsverständnis karikierenden Glosse wird behauptet, dass in Deutschland alles verboten wäre, was nicht ausdrücklich erlaubt sei, während in den meisten anderen Ländern alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten sei. Wie alle Satire ist das natürlich eine Übertreibung. Aber bei der Vorbereitung der Einbringung dieses gemeinsamen Gesetzentwurfes von CDU und SPD zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung musste ich unwillkürlich an diese nicht ganz unzutreffende Behauptung denken.
nen, diese Gesetzesänderung zu beschließen, um einen andauernden Streit zu beenden, an dem sich Innenministerium, Regierungspräsidien, Rechnungshof und sogar der frühere Datenschützer wechselweise beteiligten.
Der Grund für diesen Rechtsstreit ist folgender: Als der Sächsische Landtag 1993 nacheinander beide genannten Kommunalgesetze beschloss, wurde in keinem von ihnen der Fraktionen in den kommunalen Vertretungskörperschaften Erwähnung getan, ganz zu schweigen von ihrer eventuellen personellen und materiellen Ausstattung. Die Auffassung meiner Fraktion, dass dies im Rahmen der kommunalen Satzungshoheit festgelegt werden könnte, wurde vom Rechnungshof nicht geteilt, obwohl die einschlägige Literatur und Rechtsprechung die Befugnis zur Fraktionsbildung in kommunalen Vertretungen anerkennt, ohne dass es dafür einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Das betrifft auch den notwendigen Aufwand für die Fraktionsarbeit, der grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Kommunen zu finanzieren ist.
Meine Damen und Herren! Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kommt eine Fraktionsfinanzierung allerdings nur dann in Betracht, wenn die Fraktionsarbeit im Einzelfall einen erheblichen sächlichen und personellen Aufwand verur
sacht und die Kommunen die Grenzen ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit einhalten. Eine Finanzierung der Fraktionsarbeit aus Haushaltsmitteln der Kommunen wird daher nur in größeren Kommunen zu verzeichnen sein. Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz geht es uns darum, den engagierten Frauen und Männern in den sächsischen Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten Rechtssicherheit zu geben, Rechtssicherheit dafür, dass für ihr nicht gerade vergnügungssteuerpflichtiges ehrenamtliches Wirken die Ressourcen bereitgestellt werden können. Demokratie zu praktizieren kostet nun einmal Geld. Das zeigt sich auch im neu gewählten Landtag. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes an die zuständigen Ausschüsse. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Es ist schön, einen solchen ersten gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen zu können, wenn man weiß, welche Mühen vor Ort die einzelnen Fraktionäre haben. Das betrifft Kommunalpolitiker, die sich auch in diesem Jahr aufgerafft haben, die Dinge vor Ort zu klären. Wenn wir gestern des 15. Jahrestages des Mauerfalls gedachten, so wissen wir, dass vor 14 Jahren die ersten freien Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen stattgefunden haben. 1993 wurde das Gesetz zur Gemeinde- und Landkreisordnung verabschiedet. Bereits damals hatte die SPD darauf hingewiesen, dass es nicht nur wichtig ist, ein allge
Es darf nicht sein, dass die Arbeit der Kommunalpolitiker vor Ort der Beliebigkeit des Haushalts der einzelnen Gemeinden oder Landkreise obliegt, ob und wie sie diese durchführen können. Wir sind froh, dass wir dieses Stück gelebte Demokratie in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag fest verankert haben und im Ergebnis dessen heute dieses Gesetz vorlegen können.
Damit haben unsere Kommunalpolitiker in der Zukunft eine unanfechtbare rechtliche Grundlage, um das, was für uns wichtig ist – die Stärkung der Selbstverwaltung vor Ort und die Kontrolle der Verwaltung –, entsprechend durchführen zu können. Ich freue mich auf eine Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen, die Sie, Frau Vizepräsidentin, uns sicherlich gleich nennen werden.
Wir kommen zur Überweisung. Ich schlage Ihnen folgende Überweisungen vor: an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss, und den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Gibt es Ergänzungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer den Überweisungen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit sind die Überweisungen einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Wir haben ein Problem. Ja, es ist wirklich ein echtes Problem. Ich hatte Ihnen vorhin die Ergebnisse der Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt gegeben. Es hat sich ein Rechenfehler eingeschlichen. Herr Abg. Colditz als Leiter der Wahlkommission hat mich gebeten, etwas dazu sagen zu dürfen. Dem gebe ich jetzt statt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund eines Hinweises, der völlig berechtigt war, und eines Fehlers der Wahlkommission muss ich Ihnen eine Korrektur bei der Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt geben. Ich gebe Ihnen das nachgezählte Ergebnis zur Kenntnis. Insgesamt wurden 108 Stimmen abgegeben. Es entfielen auf Herrn Prof. Günther Schneider 78 Jastimmen, 11 Neinstimmen, 14 Enthaltungen
Damit sind nach diesem Wahlergebnis Prof. Günther Schneider, Peter Schowtka, Stefan Brangs und Frau Dr. Cornelia Ernst gewählt und Herr Klaus Bartl ist nicht gewählt.
Gut. Vielen Dank an Herrn Colditz. – Jetzt frage ich die PDS-Fraktion: Möchten Sie sofort einen neuen Wahlvorschlag einreichen oder vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt?
Frau Präsidentin! Wir nehmen zunächst einmal zur Kenntnis, was Herr Colditz mitgeteilt hat. Es ist bedauerlich, dass diese Situation jetzt eingetreten ist. Wir werden heute keinen neuen Wahlvorschlag einreichen.
1. Lesung des Entwurfs Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Auch hier ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Es spricht daher nur die Staatsregierung. Frau Ministerin Orosz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meinen Redebeitrag zu Protokoll.
vor, den Entwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, an den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer den Überweisungen zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier sehe ich Einstimmigkeit. Ich bedanke mich. Die Überweisungen sind beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.