Sie wissen, Frau Lay, ganz genau, wenn Sie diese Forderung durchsetzen, werden Sie das wirtschaftliche Schicksal vieler Firmen in den neuen Bundesländern endgültig besiegeln. Denn diese Firmen sind doch nicht zum Spaß aus dem Tarifverbund ausgetreten.
Zum Zweiten wollen Sie Mindestlöhne per Rechtsverordnung erzwingen. Der Bundeswirtschaftsminister ist aber kein Tarifpartner in unserer Wirtschaftsordnung. Aber das ist offensichtlich noch nicht bis zu Ihnen durchgedrungen. Diese Forderung ist genauso abzulehnen. Denn eine Staatliche Plankommission, meine Damen und Herren, hatten wir früher. Ich habe es gesagt:
Der dritte Punkt: Ihre Forderung, die Tariftreue zur Voraussetzung für die Erlangung öffentlicher Aufträge zu machen, ist genauso absurd.
Herr Porsch, Sie sitzen doch überhaupt nicht im Wirtschaftsausschuss. Hätten Sie die Diskussion um das Sächsische Vergabegesetz etwas aufmerksamer verfolgt – die Argumente haben wir doch damals schon alle diskutiert und hin und her gewendet. Letztendlich ist es eben mit gutem Grund nicht in das Sächsische Vergabegesetz gekommen. Denn das würde für Sachsen bedeuten: 82 % der Firmen sind nicht tarifgebunden, Sie würden also 82 % der sächsischen Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen.
Bayern hat diese Tariftreue in sein Vergabegesetz aufgenommen. Was ist der Hintergrund dafür gewesen? Was war die Wirkung? Die Wirkung ist gewesen, dass die hohen Löhne in Bayern weiter gezahlt werden – mittlerweile nicht mehr so hoch – und dass sämtliche Baufirmen aus Sachsen oder anderen Bundesländern, die sich in Bayern bewerben und keine bayerischen Tarife zahlen, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind.
Das ist das, was Sie wollen. Sie wollen sozusagen den Protektionismus in den Landesgrenzen, in den sächsischen Farben.
Es ist völlig absurd, dass Sie versuchen, das den Leuten zu vermitteln. Das sind alles Phrasen, ohne dass Sie wirklich dahinter schauen, welche Wirkung diese Dinge haben.
Zum Antrag der FDP-Fraktion. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP! Die CDU-Fraktion unterstützt selbstverständlich den Ministerpräsidenten in seiner Haltung zur Ablehnung von Mindestlöhnen. Hierbei stimmen wir in den Argumenten, die ausgetauscht worden sind, völlig überein.
Auch bei der Bewertung der möglichen Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen stimmen wir mit Ihnen überein. Ich möchte vielleicht ein Argument anbringen, das diese Übereinstimmung noch einmal untermauert.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung anschauen, stellen Sie fest, dass zwar nichts verschwiegen wird, aber manches steht nur im Kleingedruckten. Dort steht nämlich Folgendes: „Diese Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen kann nur realistisch durchgesetzt werden, wenn es ein einheitliches deutsches Tarifgebiet für alle Branchen gibt.“
Das heißt also, es gibt nicht mehr das Tarifgebiet Ost und das Tarifgebiet West, sondern es gibt das Tarifgebiet Deutschland. Sie können sich klar ausmalen, was die Folgen sind, meine Damen und Herren: Der Lohnkostenvorteil Ost, der vielen unseren Firmen hilft, im Wettbewerb bestehen zu können, würde natürlich verschwinden.
Das würde die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland schlagartig erhöhen. Meine Damen und Herren, eines ist klar: Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie das Tarifgebiet West das Tarifgebiet Ost in seine Arme schließt und es dabei erdrückt.
Sehr freundschaftlich natürlich, wie das üblich ist, genauso wie zum Beispiel die Bauecklöhne in Ostdeutschland eingeführt wurden. Herr Morlok hat schon auf die Folgen hingewiesen.
Das ist der Kern des Gesetzes, meine Damen und Herren. Das ist eine Aushebelung der Tariffreiheit. Das ist aber in der öffentlichen Diskussion überhaupt nicht dargestellt worden, weil es besser ist im Wahlkampf zu erklären, das Entsendegesetz auszuweiten.
Meine Damen und Herren! Ich kann den Sinn dieses Gesetzesprojektes für die sächsische Wirtschaft nicht erkennen.
Meine Damen und Herren! Die Koalition wird auch den Antrag der FDP-Fraktion ablehnen. Ich möchte Ihnen das wie folgt begründen: Das ist ganz einfach eine Wirkung des Koalitionsvertrages zwischen der CDU und der SPD. Es ist eine ganz normale Klausel, die in allen Koalitionsverträgen enthalten ist: Wenn innerhalb einer Koalition zu einem Thema verschiedene Meinungen vorhanden sind, wird sich der Vertreter des Landes im Bundesrat enthalten.
Der Antrag der FDP-Fraktion geht damit ins Leere, weil ich davon ausgehe, dass sich Sachsen im Bundesrat enthalten wird. Deshalb müssen wir, auch wenn wir inhaltlich übereinstimmen, Ihren Antrag ablehnen.
Jetzt kommt derjenige, der schuld ist an allem. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden jetzt im Landtag erleben, dass die Koalition lebt. Sie lebt deshalb, weil wir unterschiedliche Positionen haben. Wir trauen uns auch, diese Positionen auszutragen im Wissen darum, dass wir trotzdem eine erfolgreiche Arbeit leisten und auch in Zukunft leisten werden. Wir achten auch gegensätzliche Positionen. Das ist Teil unserer Koalition.
Zum Antrag der PDS-Fraktion. Ich werde mich später mit meinen Freunden der PDS-, nein der FDP-Fraktion
noch einmal auseinander setzen, weil ich erfahren habe, dass Sie ein neues Feindbild ausgemacht haben: Das ist der Funktionär der Gewerkschaft, der an allem schuld ist. Ich habe Ihnen gestern schon gesagt: Die Erde ist eine Scheibe und ich bin schuld. Darüber könnte ich mich mit Ihnen gleich noch unterhalten.
Zunächst aber zum Thema. Ich habe an dieser Stelle bereits mehrfach argumentiert, dass die SPD-Fraktion nach wie vor für die Einführung eines differenzierten Mindestlohnes ist.
Daran hat sich nichts geändert. Wir sehen nach wie vor, dass das ein effektives arbeitsrechtliches Schutzinstrument ist.
Nein, kein Aber. Das kommt später. – Wir brauchen tatsächlich eine Mindestlohnregelung auf niedrigem Niveau, die dann allerdings nicht als Alibimaßnahme verstanden werden darf, sondern sie muss nach unserer Auffassung vor allem dazu dienen, dass diese Mindestlohnregelung auch die Bruttostundenlöhne der jeweiligen Tarifverträge nicht außer Acht lässt. Sie sollte sich daran orientieren.
Wenn man sich das anschaut – ich nenne ein paar Beispiele –, stellt man fest, dass gerade im Niedriglohnbereich, im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes, zurzeit rund 4,92 Euro gezahlt werden; im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes sind es rund 6,36 Euro, bei den Verkehrsbetrieben sind es 5,68 Euro. Nach wie vor müssen wir aber auch feststellen – das ist meine Auffassung –, dass einige im Haus scheinbar negieren, dass 18 von 25 Staaten in der EU Mindestlohnregelungen besitzen.