Protocol of the Session on June 26, 2009

konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Krankheitsvertretung Kreditorenbuchhaltung;

Tätigkeitsfeld laut Leistungsbeschreibung: Buchhaltung.

Behörde: SMS;

konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Einführung IT-System im Bereich Lebensmittelsicherheit;

Tätigkeitsfeld laut Leistungsbeschreibung: Einführung ITSystem im Bereich Lebensmittelsicherheit.

Behörde: Ressort SMUL, Landestalsperrenverwaltung;

konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Organisations-/Personalentwicklung, Vorkaufsrechtsanfragen, strategische Planung, Verwaltung;

Tätigkeitsfeld laut Leistungsbeschreibung: allgemeiner Verwaltungsdienst;

konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Bau/Technik/Projektleitung, Bau/Technik/Projektvorbereitung;

Tätigkeitsfeld laut Leistungsbeschreibung: technischer Verwaltungsdienst;

konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Wasserbau;

Tätigkeitsfeld laut Leistungsbeschreibung: Bereich Fließgewässer.

Behörde: Ressort SMJus, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaften;

konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Hilfskraft bei der Aktenaussonderung;

Tätigkeitsfeld laut Leistungsbeschreibung: Archiv und zentrale Erfassung von Verfahren.

Kinospot-Kampagne zum Europäischen Sozialfonds (ESF) (Frage Nr. 3)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie teuer ist die Kinospot-Kampagne zum Europäischen Sozialfonds (ESF), aus welchen Haushaltsmitteln wird die Kampagne bezahlt und welche ESFFörderprogramme bzw. Förderschwerpunkte werden im Rahmen der Kampagne vorgestellt?

2. Wie schätzt die Staatsregierung beim Europäischen Sozialfonds die bisherige Förderbilanz ein, wie viele Mittel der EU-Strukturfonds ESF und EFRE wurden insbesondere aus der Förderperiode 2000 bis 2006 noch nicht ausgezahlt und inwiefern leitet die Staatsregierung aus der vorliegenden Förderbilanz die Notwendigkeit einer Kinospot-Kampagne ab?

Die speziell für die – von der EU-Kommission

geforderte – Öffentlichkeitsarbeit zusammengestellte Publizitätsgruppe hat bislang ihre Publizitäts-Aufgabe in allen Medien wahrgenommen.

Über Zeitungsanzeigen zu Chancen des ESF und des EFRE, hin zu Flyern und Anzeigenkampagnen zu speziellen Förderprogrammen, über Radiospots oder Messeteilnahmen wurde kommuniziert.

Bei der Analyse der zu erreichenden Zielgruppen wurde festgestellt, dass es über traditionelle Medien schwer ist, eine vor allem junge Zielgruppe zu erreichen.

Deshalb fiel im Oktober des vergangenen Jahres die Entscheidung, mit drei Kinospots zum ESF diese jugendliche Zielgruppe im Kino anzusprechen. Da im Wege einer öffentlichen Ausschreibung die Herstellung der Spots vergeben wurde, konnte die Kampagne erst jetzt anlaufen.

Zu den Kosten: Die Kampagne insgesamt kostet mit Produktion und Media-Leistung rund 250 000 Euro. Diese werden aus den Mitteln des ESF bezahlt. Schwerpunkt der Kinospots sind Berufsorientierung und Ausbildungsplatzförderung sowie berufliche Weiterbildung. Die Staatsregierung schätzt die Förderbilanz von ESF und EFRE wie bereits mehrfach dargestellt sehr positiv ein.

Durch die Verlängerung des Zeitraums der Mittelverwendung für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 bis zum 01.07.2009 sind die dort eingesetzten Mitarbeiter in der Schlussphase der Verwendungsnachweisprüfung. Insofern kann ich meinen bislang schriftlich getätigten Prognosen zur Umsetzung der Mittel des ESF und des EFRE nichts hinzufügen.

Da die Kampagne im Herbst 2008 für die neue Förderperiode geplant wurde, ist der Zusammenhang zwischen Förderbilanz alte Förderperiode und Kinokampagne nicht gegeben.

Vertrieb von Produkten auf Tierversuchsbasis im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 4)

Seit März 2009 sind nach den Kosmetik-Richtlinien der Europäischen Union Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Außerdem ist der Verkauf von Produkten, deren Bestandteile an Tieren untersucht wurden, ebenfalls untersagt. Ausnahmeregelungen gelten nur bei Versuchen betreffs der Giftigkeit bei wiederholter Verabreichung.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Hinweise liegen der Staatsregierung über den bisherigen Vertrieb von Produkten vor, deren Bestandteile an Tieren untersucht wurden, bzw. in welchem Umfang finden im Freistaat Sachsen Laborversuche an Tieren mit welcher Zielstellung statt?

2. Mit welchen Maßnahmen wird der Freistaat Sachsen die Umsetzung der Kosmetik-Richtlinien der Europäischen Union gewährleisten und ihre Einhaltung überprüfen?

Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Seit Ende 2004 müssen laut § 5b der nationalen Kosmetik-Verordnung alle Tierversuche, die bei der Herstellung oder Prüfung eines kosmetischen Mittels oder seiner Bestandteile durch den Hersteller bzw. Importeur durchgeführt wurden, in den Produktunterlagen aufgeführt werden.

Bei den 2007 und 2008 durchgeführten Kontrollen in sächsischen Kosmetikbetrieben enthielten die Produktdossiers in keinem Fall Angaben zu durchgeführten Tierversuchen. Auch die zusätzliche Nachfrage seitens der zuständigen Behörden zu eventuell durchgeführten Tierversuchen wurde von den Verantwortlichen der Kosmetikunternehmen verneint.

Tierversuche werden entsprechend der Versuchstiermeldeverordnung nach der jeweiligen Zielstellung der Versuche erfasst. Nach dieser Verordnung werden kosmetische Zwecke nicht gesondert erfasst. Erfasst werden Versuche zu besonderen Zwecken, beispielsweise für toxikologische Untersuchungen oder andere Sicherheitsprüfungen. Dafür wurden 2007 in Sachsen 558 Tiere eingesetzt: 140 Mäuse, 40 Ratten und 378 Fische. Für 2008 liegen noch keine Daten vor.

Zur zweiten Frage: Den einleitenden Worten Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Ihre Fragen auf die Vorschriften der neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel abzielen. Deren Vorschriften werden nach einer Übergangszeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar gelten.

Nach Inkrafttreten der Verordnung werden die Regelungen im Rahmen der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit kosmetischen Mitteln durch Kontrollen in Bezug auf Tierversuche, insbesondere der Produktdossiers, der Sicherheitsbewertungen und der Kennzeichnung der Produkte, überwacht.

Das Auftreten von Neurodermitis in Verbindung mit dem AufmerksamkeitsdefizitHyperaktivitätssyndrom (ADHS) im Freistaat Sachsen interjection: (Frage Nr. 5)

Wissenschaftler der Klinik für Dermatologie am Universitätsklinikum und des Instituts für Klinische Pharmakologie der Medizinischen Pharmakologie Dresden berichten nach der Auswertung der anonymen Daten von 300 000 sächsischen Patienten, dass Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem – Neurodermitis ein um 50 % höheres Risiko tragen, am Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) zu erkranken. Jedes fünfte Kind ist in den ersten drei Lebensjahren von einer Neurodermitis betroffen und ADHS die häufigste psychische Erkrankung im Kinder- und Jugendalter.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie entwickelte sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Neurodermitis und gleichzeitigem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) im Zeitraum von 2003 bis 2008 im Freistaat Sachsen?

2. Welche präventiven therapeutischen Maßnahmen erscheinen aus der Sicht der Staatsregierung angebracht, um Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis und gleichzeitigem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) zum frühestmöglichen Zeitpunkt Hilfe angedeihen zu lassen?

Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Im Freistaat Sachsen werden keine Daten zum gemeinsamen Auftreten einer Neurodermitis und einem ADHS, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom, erfasst.

Zur zweiten Frage: Eine Therapie des ADHS sollte grundsätzlich so früh wie möglich beginnen. Dies gilt ebenso für Kinder und Jugendliche, die unter einer Neurodermitis mit permanentem Juckreiz leiden.

Bei beiden Erkrankungen kann nur ein multimodales Therapiekonzept erfolgreich sein, das neben der pharmakologischen Behandlung auch psycho- und verhaltenstherapeutische Ansätze beinhaltet.

In der Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, Drucksache 4/14194, hat das SMS umfassend dargestellt,

welche speziellen Angebote zu Therapie und Diagnostik des ADHS es im Freistaat gibt und

welche Unterstützungsangebote für Betroffene und deren Familien zur Anwendung kommen.

Ich möchte noch daran erinnern, dass auch Erzieher und LehrerInnen betroffener Kinder und Jugendlicher eine hohe Verantwortung tragen und dass sie die Familien oft ganz wesentlich unterstützen.

Qualifizierung für Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss interjection: (QAB) (Frage Nr. 6)

Fragen an die Staatsregierung: