Als abschließend ernste Bemerkung zum Haushalt will ich verstanden wissen, dass wir die entsprechenden Aufstockungen bzw. Umschichtungen des Personals zugunsten der Sozialgerichte in Ansehung der Auswirkungen von Hartz IV für deutlich nicht hinreichend erachten – Kollege Schiemann hat es im Prinzip mit anderen Worten auch zum Ausdruck gebracht –; dies angesichts der Tatsache, dass die Sozialgerichte jetzt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die in den Sozialgesetzbüchern I bis XII ihre Grundlage haben, zuständig sind, respektive einen erheblichen Teil der bisherigen Gegenstände von Verwaltungsgerichten wegtragen müssen. Zwar gehen wir davon aus, dass in den nächsten beiden Haushaltsjahren die diversen Blütenträume von der großen Justizreform ohnehin nicht relevant werden, wenngleich, wenn es ernst gemeint ist, schon im jetzigen Haushalt ein gewisser Übergangsgedanke hätte angelegt sein müssen.
Summa summarum: Einen Grund, den Justizhaushalt zu befeiern, sehen weder wir, noch werden das die Richter, Staatsanwälte, die Bediensteten und Mitarbeiter im Bereich der Dritten Gewalt empfinden. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Justizminister, mit den Kollegen Rechtspolitikern in der Koalition und in der Opposition.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan Justiz ist nicht nur traditionell einer der kleineren Haushaltspläne, sondern auch einer der unstrittigen. So wie ich das hier verstanden habe, wird es wohl heute auch so sein. Die Zahlen sind genannt worden. Auf den ersten Blick fällt
auf, dass entgegen der allgemeinen Ausgabenreduzierung der Umfang des Justizhaushaltes in den nächsten beiden Jahren zunimmt. Grund für diesen Aufwuchs ist der Fakt, dass wir steigende Personalausgaben erwarten. Über 70 % der Gesamtausgaben im Justizhaushalt sind Personalausgaben. Dass diese einer gewissen Dynamik unterliegen, ist bekannt. Dennoch muss man vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der globalen Diskussion über Personalabbau, die wir hier auch immer geführt haben, auch über Personalabbau im Bereich der Justiz reden. Das gebietet zumindest die Fairness. Ich kann mir einen Stellenabbau in Größenordnungen in der Justiz nicht vorstellen. Von den knapp 10 000 Bediensteten sind insgesamt knapp 9 000 allein in den Bereichen der ordentlichen Gerichte, den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug beschäftigt. Das sind personalintensive Bereiche. Spürbare Entlastungspotenziale kann ich hier nicht erkennen. Die vollautomatische Justizvollzugsanstalt, die ohne Wachpersonal auskommt, ist nicht in Sicht. Ebenso wenig lässt sich abschätzen, ob gewisse Public Private Partnership-Programme für die Zukunft personaltechnische Effekte auslösen können. Ich wollte mich jedoch bei dem Problem Personalstellenabbau gar nicht so lange aufhalten, sondern eher den Blick auf einige andere Aspekte richten.
Herr Bartl, Sie hatten es explizit angesprochen: Es wird in den nächsten Jahren keinen Stillstand geben. Sie haben den Koalitionsvertrag angesprochen. Die Koalition hat sich umfangreiche Aufgaben gestellt, die in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben sind. Ich möchte einen Teil dieser Vereinbarungen nennen. Wir werden zum Beispiel über eine Änderung des Sächsischen Richtergesetzes die Beteiligungsrechte der Richterräte, des Landesrichterrates zu Mitbestimmungsrechten aufwerten. Es wird erstmals in diesem Bereich echte Mitbestimmungsrechte geben. Wir werden den Vorschriftenabbau – Stichwort Paragrafenpranger – weiter vorantreiben. Wir werden uns verstärkt dem Thema Korruptionsbekämpfung und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität widmen.
Neben der Spezialermittlungseinheit „INES“, die selbstverständlich weiter unterstützt wird, wird das Hauptaugenmerk auf dem Aufbau einer zentralen Innenrevision liegen. Die zusätzliche Einrichtung bzw. verbesserte Besetzung von Wirtschaftsstrafkammern gehört ebenso dazu wie die Unterstützung einer Kronzeugenregelung auf Bundesebene. Die Koalition bekennt sich zu einer angemessenen Unterbringung der Justizbehörden. Dazu gehören der Neubau der Justizvollzugsanstalt Regis-Breitingen sowie notwendige Renovierungsarbeiten an den bestehenden Justizbauten. Sämtliche Justizbauten werden zudem in diesem und im nächsten Jahr auf ihre Sicherheit hin überprüft.
Wir stehen zum Amt des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Das ist haushaltsmäßig untersetzt.
Stichwort Resozialisierung. Lassen Sie mich die Sachen aus dem Koalitionsvertrag vielleicht noch einmal vortragen. Wir werden zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, in Gefängnissen die Beschäftigungsquote erhöhen. Wir werden das Projekt „Schwitzen statt sitzen“ – also die Ver
meidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit – weiter ausbauen. Wir werden dem Klimaschutzprogramm folgend Hafthäuser mit Solaranlagen ausstatten,
um moderne Energietechniken in vorbildlicher Weise auch im Bereich der Justiz einzusetzen. Neue Steuerungsmodelle sind bereits im Einsatz.
Herr Kollege Bräunig, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Unterbringung der Justizbehörden verbessern wollen,
und zwar sagten Sie dann: in Regis-Breitingen, im Strafvollzug. Gibt es denn Erkenntnisse, dass sich so viele etwas zu Schulden haben kommen lassen?
Der Oberbegriff für alle Justizbauten, Entschuldigung, Justizbauten, Justizbehörden, wie auch immer.
Neue Steuerungsmodelle sind im Einsatz. Nicht zuletzt – und damit will ich es auch bewenden lassen – werden wir uns der länderübergreifenden Verbrechensbekämpfung widmen. Damit meine ich die internationale Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und Polen, weil wir in diesem Bereich ganz einfach eine gemeinsame Strategie brauchen. Internationalisierung und Globalisierung der Kriminalität erfordern schlicht auch eine entsprechende Entwicklung im Bereich der Verbrechensbekämpfung.
Damit will ich es auch bewenden lassen, aber nicht ohne mich meinen Vorrednern anzuschließen und einen Dank auszusprechen und gleichzeitig einen Wunsch zu äußern, gerichtet an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sächsischen Justiz. Herzlichen Dank für die bisher geleistete Arbeit, die der Schlüssel dafür war und ist, dass die sächsische Justiz erfolgreich und bürgerfreundlich arbeitet. Das kann man, glaube ich, so sagen.
Damit ist der Wunsch verbunden, dass die hohe Qualität und die Leistungsbereitschaft auch zukünftig erhalten bleiben mögen, auch wenn die öffentlichen Kassen unter Spardruck stehen. Ich kann sagen: Wir, die SPD-Fraktion,
sind überzeugt, dass der vorliegende Haushalt eine praktikable Grundlage bildet, um die Arbeit unserer Justiz in den kommenden zwei Jahren sicherzustellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justiz in Sachsen muss verstärkt werden. Doch genau das gibt der vorliegende Einzelplan 06 des Staatsministeriums der Justiz nicht her. Er ist stattdessen gegenüber den Vorjahren sozusagen ein Nullsummenspiel. Sachsen nimmt mit seinen 556 km Grenze zu Polen und der Tschechischen Republik eine exponierte Stellung ein sowohl hinsichtlich der grenzüberschreitenden Kriminalität in Sachsen als auch als Transitland für die Vorbereitung und Begehung von Straftaten in Deutschland und im westeuropäischen Raum. Die Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten hat die Sicherheit für sächsische Bürger deutlich vermindert. Drogen- und Menschenhandel, Terrorismus, Schmuggel, Geldwäsche und andere Formen besonders der organisierten Kriminalität sind in unserem Land inzwischen gang und gäbe.
Doch statt die Polizei wie die Justiz in die Lage zu versetzen, dieser Gefahr Herr zu werden, steckt die Staatsregierung buchstäblich den Kopf in den Sand. Dabei pflegt die Justiz des Freistaates seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten, insbesondere Polens und der Tschechischen Republik. Gemeinsame Dienstbesprechungen in Arbeitsgruppen polnischer, tschechischer und sächsischer Grenzstaatsanwaltschaften gehören fast schon zum Alltag. Aber diese Kontakte müssen angesichts der neuen Bedrohungslage nach der EU-Osterweiterung intensiviert und auf die an der östlichen EUAußengrenze liegenden Staaten ausgeweitet werden.
Ein wichtiger Baustein beim Vorgehen gegen grenzüberschreitende Kriminalität ist auch der Rechtshilfeverkehr mit den Nachbarstaaten, welcher ebenfalls zu intensivieren wäre. Eine Schande ist es im Übrigen, dass die rotgrüne Bundesregierung Schröder/Fischer ähnlich wie bei der Visa-Affäre nach wie vor das internationale Abkommen blockiert, was es ermöglicht, kriminelle Ausländer auch gegen ihren Willen zur Strafverbüßung in ihre Heimatländer abzuschieben. Mittlerweile haben selbst die Regierungen von Spanien und Portugal in Berlin gegen die Bauchladenpraxis der BRD-Regierung bei der VisaVergabe für Osteuropäer Protest eingelegt. Denn viele der mit bundesrepublikanischen Visa eingereisten Lohndrücker, Schleuser, Drogenhändler, Autoschieber fahren damit nonstop durch ganz Europa.
Wir Nationaldemokraten sagen klipp und klar: Kriminelle und illegale Ausländer raus, und zwar sofort!
Sie sehen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, es gibt noch viel zu tun. Doch die sächsische Justiz
wird bis heute noch nicht einmal mit der bisherigen Kriminalität fertigt, geschweige denn mit den sich durch die EU-Osterweiterung ergebenden neuen Bedrohungen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die organisierte Kriminalität nur noch verwaltet, aber nicht bekämpft wird. Da fehlen Personal, Material, Geld und politischer Wille. Wenn es aber um den vermeintlichen Kampf gegen Rechts geht, der in Wirklichkeit ein Kampf gegen das deutsche Volk ist, dann wird an Geld und Personal nicht gespart. Im Gegenteil! Kleindelikte, wie Schwarzfahren oder Falschparken, werden künstlich kriminalisiert.
Herr Lichdi, ich habe es schon einmal gesagt, mein Fraktionsvorsitzender hat es ebenfalls erwähnt: Solange sich die Umgangsformen in diesem Haus nicht ändern, werden wir keine Zwischenfragen zulassen. Aber das werden Sie sicherlich nicht begriffen haben. Die Pisa-Studie hat das bestätigt. – Nein, danke.
Kleindelikte, wie Schwarzfahren oder Falschparken, werden künstlich kriminalisiert. Parksünder werden wie Schwerverbrecher verfolgt, während wirkliche Straftäter, wie Kinderschänder, Mörder, Schleuser oder Drogenhändler, die ganze soziale Fürsorge des liberalistischen Strafvollzuges genießen. Auch für sinnvolle Regelungen, zum Beispiel den echten Täter-Opfer-Ausgleich, für die Verbraucherinsolvenz oder die Beschleunigung für die richtige Wahl der Verfahren, ist kein Geld da. Der vorliegende Haushaltsplan 06 des Staatsministeriums der Justiz wurde von der NPD-Fraktion gewogen und für zu leicht befunden. Wir lehnen ihn daher ab und werden uns der Stimme enthalten. Ich danke für Ihre geteilte Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat eben gezeigt, wie schwer es sein kann, sich mit einem scheinbar so offen liegenden Thema wie Justizpolitik sachlich zu beschäftigen. Da war wenig Substanz. Da ging es nicht um Rechte, da ging es nicht um Rechtsgewährleistung, sondern mal wieder nur um das Verbreiten der altbekannten platten Sprüche,
Meine Damen und Herren! Der Gesamtbereich der Rechtspflege gehört liberalem Verständnis zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Nur der Rechtsstaat kann die Rechte seiner Bürger zum einen wahren und zugleich die Handlungsfreiheit mit der Durchsetzung der Rechtsnormen, die für alle verbindlich sind, sichern. Rechtsstaat und Justiz sind ein hohes Gut. Das lässt sich in Zahlen kaum ausdrücken, lässt sich nicht evaluieren oder mit irgendwelchen anderen Dingen zahlenmäßig vergleichen. Der Rechtsstaat ist ein Wert an sich.