Wenn Sie ans Rednerpult gehen und ich von Ihrer Äußerung irritiert bin, dann können Sie ja doch etwas dafür.
Sie werden sich ja wohl noch sehr genau an die Haushalts- und Finanzausschusssitzung erinnern – ich hoffe es zumindest –, und unsere Forderung war schlicht und ergreifend, eine Aufgaben-, Verwaltungs- und Strukturkritik der entsprechenden Einsparung voranzusetzen.
Meine Frage ist, ob Sie sich vielleicht doch gegebenenfalls bereit erklären könnten, sich daran zu erinnern – um hier sachlich zu bleiben.
Das ist vollkommen korrekt. Sie haben das vorangestellt und haben praktisch im Nachsatz gesagt, dass Sie sich deswegen, weil das eben nicht vorliegt – das war ja jetzt auch in der ganzen Diskussion –, außerstande sehen, die gesamte Thematik zu bewerten und überhaupt über unsere Änderungsanschläge – –
-anträge zu diskutieren. – Das Wort Anschläge kann bei manchem, was die PDS hier vorgebracht hat, aus unserer Sicht durchaus gerechtfertigt sein.
Jetzt noch einmal zu dem Thema Rechtmäßigkeit und dem, was Herr Bartl hier verfassungsmäßig angebracht hat.
Wir gehen davon aus, dass die Ermächtigungen benannt sind. Wir reden doch in erster Linie über den Absatz 3. Dort ist geregelt, dass in der Regel der Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt bzw. in Kenntnis gesetzt wird. Da würde mich mal eine Frage interessieren, denn es wurde Berlin etc. zitiert: Welche Ermächtigung hat denn hier in diesem Parlament aus der Vergangenheit her zu Problemen geführt? Mir ist zumindest keine bekannt.
Es wird jetzt praktisch immer gesagt, dort ist etwas schief gegangen und da ist etwas schief gegangen – mir ist zumindest aus der Vergangenheit, was die Problematik Haushaltsgesetz betrifft, nichts Derartiges bekannt.
Wir beschließen hier mit Gesetzgeberkompetenz – dieses Parlament beschließt – dieses Haushaltsgesetz und damit auch den Rahmen der Ermächtigungen. Da muss man eindeutig sagen: In diesem Bereich ist eine Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt in der Regel nicht gegeben. Das ist auch eine Tatsache. Dieser ganze Haushalt beruht auf Schätzungswerten, auf Annäherungen, auf dem besten Wissen und Gewissen zur Beschlussfassung. Erst wenn die Haushaltsgrundlage im Wesentlichen durch außergewöhnliche Ereignisse zerstört ist, besteht die Notwendigkeit für einen entsprechenden Nachtragshaushalt. Das ist – und dies ist wohl eine unbestrittene Tatsache – in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen.
Es wird nach meinem Kenntnisstand auch im § 39 der Haushaltsordnung geregelt: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben im künftigen Haushaltsjahr führen können, bedarf einer in der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Gesetz.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, noch auf etwas anderes einzugehen. Die NPD hat gesagt, das ist ja alles sinnlos, in den Ausschüssen zu diskutieren. Die Arbeit im Plenum hier, die Diskussion im Plenum hat doch auch die Aufgabe, die Diskussion in den Ausschüssen öffentlich zu machen und allen zu zeigen, wie denn die Inhalte der einzelnen Parteien aussehen. Ich kann doch nicht davon ausgehen. Ich habe keine Mehrheit, ich mache nichts! Das ist doch keine solide Arbeit eines Abgeordneten.
– Ich will nur den Gedanken zu Ende bringen, dann kann es losgehen. – Ich glaube auch, dass es sehr notwendig ist, dass sich dann, wenn von der Regierungsseite per Kabinettsbeschluss ein Haushaltsentwurf vorgelegt wird, natürlich die politischen Parteien – auch die die Regierung tragenden – auf Änderungen einstellen müssen, Hinweise von der Bevölkerung aufnehmen müssen. Wir haben sehr frühzeitig diesen Entwurf ins Netz gestellt – an Vereine, an Verbände, auch an Schulen geschickt – und gesagt: Bitte, schaut hinein, gebt uns Hinweise! Und das wurde praktisch eingearbeitet, und ich denke, in einem relativ vernünftigen Rahmen.
Es ist Aufgabe der Parteien, Regierungsentwürfe zu überarbeiten, und deswegen macht man Änderungsanträge – auch wenn man damit nicht immer durchkommt.
Herr Pecher, ich verstehe ja die ganze Aufregung – ich finde sie eigentlich auch gut. Ich habe jetzt nur eine Frage, und zwar, weil Sie hier so vehement mit dieser Geschichte kommen: Erinnere ich mich richtig, dass Sie es waren, der im Ausschuss allen Ernstes beantragt hat, die 1. Lesung des FAG wegzulassen, weil es eh nur – wie haben Sie gesagt? – „Mummenschanz“ oder so etwas ist?
Kann es möglich sein, dass ich mich richtig erinnere, dass Sie beantragt haben, die Redezeit zu einem wichtigen Punkt, über den im Ausschuss geredet werden wollte und sollte, auf eine Stunde zu begrenzen?
Das möchte ich mir gerne anschauen. – Das weise ich jetzt erst einmal zurück, das ist mir nicht bekannt. Tut mir Leid, das muss ich zurückweisen. Das schaue ich mir gerne an, ich lasse mich auch gern eines Besseren belehren, das weise ich jetzt aber erst einmal zurück. Damit bin ich erst einmal fertig. – Danke.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu den Einzelberatungen, sprich zu den Abstimmungen. Ich schlage Ihnen vor – –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte die Plätze wieder einzunehmen, damit wir mit unserer Beratung fortfahren können.