Zunächst hat der Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses, Herr Zastrow, die Möglichkeit, zu diesem Einzelplan zu sprechen. – Das wird nicht gewünscht.
Dann können die Fraktionen in folgender Reihenfolge in der ersten Runde sprechen: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Es tut mir Leid: Wenn ich an das Pult trete, dann verlassen viele fluchtartig den Saal. Ich bin gehalten, mich an die Zeit zu halten, und werde das auch tun. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Spektakuläre Debatten sind kaum noch zu erwarten, zumal zum Einzelplan 06 – Staatsministerium der Justiz.
Dennoch – ich glaube, das auch in Ihrem Namen feststellen zu können – hat die Justiz auch weiterhin unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Werden wir diesem Anspruch an die dritte Säule des Staates noch gerecht? Darüber nachzudenken empfehle ich jedem, der weiter an der Einhaltung und Umsetzung der eigenen Verfassung interessiert ist.
Daran knüpfe ich auch die Frage: Was ist uns die sächsische Justiz wert? In Zahlen gegossen, wie es die Haushälter heute und in den vergangenen Wochen getan haben, sind die Kosten für die sächsische Justiz weiter sehr niedrig. 3 % des Gesamthaushalts geben wir für die Arbeit der dritten Säule des Staates aus: 487 Millionen
Die Bedeutung der Justiz für unser Land ist weitaus höher einzuschätzen, als der Anteil von 3 % es aussagt. Die Justiz braucht künftig einen höheren Stellenwert. Rückblickend stelle ich fest: Viele fleißige Frauen und Männer haben durch ihre Arbeit an dem wichtigen Aufholprozess unseres Landes mitgewirkt. Die Justiz hat entscheidend an der Entwicklung des Investitionsstandortes Sachsen mitgearbeitet. Deshalb bedanke ich mich im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen Richtern, Schöffen und Friedensrichtern sowie bei den Mitarbeitern der Straffälligenhilfe und den Anstaltsbeiräten.
Ich danke natürlich auch Ihnen, Herr Staatsminister der Justiz, und allen Ihren Mitarbeitern im Justizministerium für Ihre Unterstützung der Arbeit des Landtages ganz herzlich.
Ich danke allen Arbeitern, Angestellten, Beamten, Rechtspflegern, Strafvollzugsbediensteten, Staatsanwälten und Richtern ganz herzlich für ihre auch in den letzten Monaten geleistete Arbeit.
Die im Freistaat tätigen Notare, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte schließe ich natürlich in diesen Dank ein. Ich hoffe, damit alle in der Justiz Tätigen angesprochen zu haben.
Nach der Sächsischen Verfassung ist die Rechtsprechung originärer und gleichberechtigter Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt. Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gelingt nur in Bindung an Recht und Gesetz. Die beiden anderen Staatsgewalten müssen die Arbeitsfähigkeit der Justiz gewährleisten.
Die Justiz steht ihrerseits in der Pflicht: Bindung an Recht und Gesetz, genaue Kenntnis und sorgfältigste Anwendung des materiellen Rechts unter Beachtung der Verfahrensordnung bei genauer Tatsachenfeststellung, Entscheidung in richterlicher Unabhängigkeit, Erzielung gerechter Ergebnisse zur Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, Wahrung der Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und des fairen Verfahrens, Transparenz nach außen wirkender Verfahrensabläufe, Beachtung der berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten bei der Gestaltung des Verfahrens, insbesondere Gewährung rechtlichen Gehörs, Entscheidung in angemessener Zeit und in verständlicher Form und Sprache. Dieser zuletzt genannte Appell geht sicherlich nicht nur an die Gerichte, sondern auch an den Gesetzgeber, wenn er sich anschickt, Gesetze zu erarbeiten.
Bleiben wir bei der Justiz! Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24. April 2003 festgestellt: „Das Grundrecht des Beschwerdeführers auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 78 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Verfassung wird durch Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Dresden verletzt.“ Ein Hinweis des Verfassungsgerichtshofes doch auch an uns, alles dafür zu tun, dass der Justiz auch die personellen Voraussetzungen für eine funktionierende Justiz der Justiz auch gegeben werden. Deshalb warne ich davor, weiteres Personal bei der Justiz zu streichen. Die personellen Ressourcen des Justizhaushaltes sind völlig ausgeschöpft.
Einige Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten heute schon am Rande ihrer Belastungsfähigkeit. Ohne massive Aufgabenentlastung ist eine Entwarnung in der sächsischen Justiz undenkbar. Wer Derartiges plant, gefährdet den Justizgewährungsanspruch massiv. Das Recht auf ein zügiges Verfahren ist bereits jetzt nicht mehr durchgängig gewährleistet.
Wie sieht es nun im Konkreten im Freistaat Sachsen aus? Bei den Amtsgerichten stabilisieren sich die Eingänge auf einem durchaus höheren Niveau in den Zivilsachen. Die Grundbuchsachen gehen, wie wir ja alle wissen, entscheidend zurück. Das hat natürlich auch zur Folge, dass damit die Einnahmenseite der Justiz zurückgeht.
Die Betreuungsverfahren steigen Besorgnis erregend an. Wir haben es auch unter Fachleuten mehrfach besprochen, dass wir dort als Staat entsprechend handeln müssen, um eben diesen Anstieg nicht weiter ungesehen zuzulassen.
Bei den Landgerichten steigen die zweitinstanzlichen Verfahren in Zivilsachen und die Berufungssachen und Strafsachen kontinuierlich an. Beim OLG steigen die Eingänge in sämtlichen Bereichen kontinuierlich an, dennoch muss man sagen, dass das OLG personell so ausgestattet ist, dass dort wohl nicht die größten Probleme zu erwarten sind.
Die Eingänge bei den Staatsanwaltschaften bleiben weiterhin sehr hoch. Die bisherigen Berechnungen lassen auf einen Personalmehrbedarf für die Zukunft zumindest schließen.
Beim OVG steigen die Verfahren und bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten gehen die Eingänge zurück. Mit Ausnahme der Eilverfahren vor den allgemeinen Kammern sinken die Bestände leicht.
Bei den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten gehen die Eingänge und Bestände zurück. Hier können wir durchaus von einem starken Rückgang sprechen. Dort ist nicht mehr die Not, dass das Personal zu viel Eingänge abzuarbeiten hat.
Große Sorgen – darauf möchte ich besonders hinweisen – bereitet uns die Entwicklung der Sozialgerichte. Beim Sächsischen Landessozialgericht und den erstinstanzlichen Sozialgerichten sind die Eingänge und Bestände im vorigen Jahr weiter angestiegen. Eine Entwarnung ist nicht zu erwarten. Mit Blick auf die Entwicklung im Zusammenhang mit Hartz IV – habe ich die große Sorge – wird sich die Situation an den Sozialgerichten weiter verschärfen.
Dieser kurze Blick in die sächsischen Gerichte zeigt, dass für künftige Herausforderungen gesorgt ist. Diese können jedoch nicht allein auf den Schultern der Justiz ausgetragen werden.
Im sächsischen Strafvollzug zeigt sich ein ähnliches Bild. Der Freistaat hat über 500 Millionen Euro in die Bausubstanz der Gefängnisse investiert, gut angelegtes Geld, weil der größte Teil dieser Investitionen von sächsischen Baufirmen umgesetzt worden ist und damit natürlich auch Arbeitsplätze von Sachsen gesichert worden sind.
Die Mitarbeiter in den Haftanstalten sorgen mit ihrer Arbeit für einen wichtigen Teil der inneren Sicherheit. Die Probleme der Justizvollzugsanstalten müssen wir sehr ernst nehmen und mit den Mitarbeitern vor Ort lösen.
In den letzten Jahren hat der Freistaat Sachsen sehr viel für die Modernisierung der Register getan bzw. sehr viel Geld dafür ausgegeben. Es besteht überhaupt kein Anlass, die von den Gerichten geführten Register an Dritte abzugeben. Wenn der Steuerzahler viel Geld investiert hat, wir ein vernünftiges System haben, dann müssen wir nicht den Ländern hinterherlaufen, die jahrelang nichts für ihre Register getan und dort kein Geld investiert haben.
Dort, wo wir selbst für Einnahmen sorgen können, müssen wir das auch weiter tun, und ich glaube, wir werden auch unsere eigenen Kollegen davon überzeugen, weiterhin an der Seite der Justiz zu stehen.
Vor der Justiz stehen dennoch große Herausforderungen. Eine gute Justiz wird auch künftig nicht zum Nulltarif zu haben sein. Das Recht muss aber weiterhin ohne Ansehen der Person gesprochen werden. Die ausstehenden Veränderungen dürfen nicht zu zweierlei Recht führen. Ein Zweiklassenrecht darf es bei Gericht nicht geben. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben auch künftig effizient, zügig und in hoher Qualität erfüllen können.
Auch der Landtag muss sich disziplinieren und die Qualität seiner Gesetzgebung verbessern. Der Bürger hat einen Anspruch auf Rechtssicherheit und das soll auch in Zukunft so weitergehen.
Hartz IV ist dennoch kein gutes Beispiel für diese von uns allen immer geforderte Rechtssicherheit. Ich glaube, Hartz IV wird uns noch allerhand Chaos auch in der Justiz bereiten.
Mit den rechtspolitischen Herausforderungen und mit den Problemen müssen wir uns stärker befassen, die den Wirtschaftsstandort Sachsen gefährden, zum Beispiel die Zunahme der organisierten Kriminalität, Zunahme verschiedener Formen der Wirtschaftskriminalität, die zu einer sehr starken Belastung der Gerichte führen, aber denen wir im Interesse des eigenen Landes stärker begegnen müssen, entschiedener Kampf gegen jegliche Form der Korruption. Was macht eigentlich INES? Wir sollten dem Justizminister wieder einmal Gelegenheit geben, darüber zu berichten, was INES gebracht hat und wie sich die Arbeit dort darstellt.
Wir brauchen entschiedene Schritte zur Einhaltung des Vertragsrechtes, besonders im Baubereich, und ich möchte auf ein hartes Vorgehen gegen Computerbetrug, Computersabotage, Softwarepiraterie, Kapitalbetrug und natürlich auch Konkursdelikte drängen. Wir müssen die sächsische Jugend überzeugen, dass Demokratie und Rechtsstaat die bessere Gesellschaftsform ist. Gerade junge Leute müssen sehen, dass wir alle bereit sind, hart gegen diejenigen vorzugehen, die sich am Rechtsstaat bedienen wollen; eine klare Absage deshalb an Kriminalität jeglicher Art.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich Sie, meine Damen und Herren im Hohen Haus ermuntern: Setzen Sie sich weiter für die sächsische Justiz ein und stimmen Sie dem Einzelplan 06 – Justiz – zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Schiemann, für so einen knappen Haushalt war es eine gewaltige Rede. Ich bin aber ausgesöhnt, weil Sie die Anwälte in den Dank eingeschlossen haben. Die Behandlung des Justizhaushaltes 2005/2006 ging im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – wie eigentlich schon Tradition – an sich relativ geräuschlos über die Bühne. Es ist sicherlich wie immer ein solide durchgerechneter Haushalt, der in seiner Mitteleinstellung allerdings das im justiziellen Bereich sich abspielende Leben zwangsläufig in weiten Teilen ignoriert bzw. von vornherein programmiert, dass im Grunde alles beim Alten bleibt. Bei der Justiz ist Schmalhans Küchenmeister und die Justiz wird sich einfach damit abfinden müssen.
Kollege Schiemann hat letzten Endes appellhaft noch einmal gesagt: Wir bitten wenigstens im Verein der Rechtspolitiker um keine weiteren Einschränkungen beim Personalbesatz etc. pp., wenn man schon aus lauter Bescheidenheit gewissermaßen nicht auf ein Mehr drängt.
Zum Stillstand der Justiz wird es auch 2005/2006 nicht kommen. Dazu sind die Richter, Staatsanwälte, die Bediensteten, Angestellten, Mitarbeiter in den Justizstellen und im Strafvollzug von vornherein zu diszipliniert und von Berufs wegen zum Einsatz bereit, von den so genannten Di-Mi-Do-Beamten abgesehen – das sind die
dienstags, mittwochs und donnerstags tätigen „Reisekader“, die es auch in der sächsischen Justiz zum Teil, mit standortspezifischen unterschiedlichen Zahlen, noch gibt.
Was wir gern in diesen Justizhaushalt hineingeändert hätten, zähle ich gar nicht erst auf. Ich nenne nur exemplarisch die aus unserer Sicht längst notwendige Ausstattung des Strafvollzugs mit weitaus mehr Psychologen, Sozialpädagogen, medizinischem und ähnlichem Fachpersonal, das in der Lage ist, dem eigentlichen Vollzugszweck, nämlich der Resozialisierung straffällig Gewordener, tatsächlich zielstrebig zu entsprechen. Ein Anstaltspsychologe, der 120 bis 150 Gefangene mit mehr oder weniger unterschiedlichen Verhaltensauffälligkeiten, Therapiebedarf etc. betreuen muss, kann, selbst wenn er sich wie ein Brummkreisel dreht, im Regelfall seine Schäfchen zwei- bis dreimal monatlich zählen, aber nicht individuell betreuen, ganz zu schweigen davon, dass auch dieser Haushalt so gut wie nichts vorsieht, was in Richtung Präventionsprogramme geht, die sachgerecht angelegt und mit dem notwendigen langen Atem verfolgt, irgendwann, abgesehen von humanitären Wirkungen, handfeste haushalterische Einsparungen bringen könnten.
Dass wir im Ausschuss und heute im Plenum auf einzelne Änderungsanträge zum Justizhaushalt verzichten, ist mithin nicht Ausdruck von purem Einverständnis und Zufriedenheit, sondern geschieht aus blankem Realitätssinn angesichts der Gesamtbegehrlichkeiten und mit der gebotenen Rücksicht auf unsere eigenen Sozial-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitiker. Wir stecken also gewissermaßen in dem an sich so wichtigen Bereich der Rechtspolitik zurück. Ob Ihnen das früher oder später von den Richterinnen und Richtern oder gar von den Staatsanwälten übel genommen wird und wie Sie das ertragen können, meine Damen und Herren Kollegen, wird man abwarten müssen.
Dass Sie sich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, allerdings auch guten Gewissens so ruhig verhalten dürfen wie wir, wagen wir angesichts der hehren Verabredungen im Abschnitt 13 des Koalitionsvertrages zwischen CDU- und SPD-Landesverband zur Justizpolitik zu bezweifeln. Dort ist davon die Rede, dass die Staatsregierung für einen „sicheren, modernen Strafvollzug“ steht. „Gute Resozialisierungsarbeit“ – lesen wir – „erhöht die Sicherheit der Bevölkerung“. Daher müssen Straftäter unterstützt werden, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. „Die Koalitionspartner legen ihr besonderes Gewicht auf die Einbeziehung Ehrenamtlicher bei der Straffälligenhilfe.“
Schauen wir auf die Ausstattung der Ehrenamtlichen im Haushalt. „Erfolgreiche Resozialisierung setzt voraus, dass im Justizvollzug ausreichend Angebote zur beruflichen Bildung bestehen.“ Da darf man auch vergleichen. Ich würde Sie gern zu einer Stippvisite in die JVA Chemnitz, in den Frauenvollzug, einladen, wo derzeit sechs Frauen in einem 28 Quadratmeter großen Verwahrraum mit einer zwei Quadratmeter großen Sanitärzelle untergebracht sind, oder auch nach Bautzen, Torgau, wo immer Sie wollen. Fragen Sie sich einmal durch, wie viele der bedürftigen und interessierten Strafgefangenen
Ich belasse es dabei. Ich gebe schlicht und ergreifend zu bedenken, dass mit den im Haushalt angelegten Mitteln die Verkündungen des Koalitionsvertrages mit Gewissheit nicht zu erreichen sind. Nun will ich gern einräumen, dass der Koalitionsvertrag auf längere Zeit angelegt ist als die beiden Haushaltsjahre. Aber wenn die Justiz nicht selbst durch hilfspragmatische Fortentwicklung für mehr Einnahmen sorgt, zum Beispiel durch noch mehr Geldstrafen, noch geschicktere Geldauflagenpraxis, noch restriktivere Handhabung der Pflichtverteidigerbeiordnung, als ohnehin schon, auf Kosten des fair trial in so manchem Verfahren, wenn die blanke Knauserigkeit der Bezirksrevisoren nicht noch weiter angehoben wird, wird es schwierig werden, Ihr Koalitionsziel zu erreichen. Umso schwieriger wird es, wenn wir in Sachsen auch noch beginnen, demnächst Graffitisprayer mit Hubschraubern zu observieren oder jedem Ladendieb die DNA abzunehmen. Entgegen allen Gerüchten ist das nämlich auch nicht kostenfrei.
Als abschließend ernste Bemerkung zum Haushalt will ich verstanden wissen, dass wir die entsprechenden Aufstockungen bzw. Umschichtungen des Personals zugunsten der Sozialgerichte in Ansehung der Auswirkungen von Hartz IV für deutlich nicht hinreichend erachten – Kollege Schiemann hat es im Prinzip mit anderen Worten auch zum Ausdruck gebracht –; dies angesichts der Tatsache, dass die Sozialgerichte jetzt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die in den Sozialgesetzbüchern I bis XII ihre Grundlage haben, zuständig sind, respektive einen erheblichen Teil der bisherigen Gegenstände von Verwaltungsgerichten wegtragen müssen. Zwar gehen wir davon aus, dass in den nächsten beiden Haushaltsjahren die diversen Blütenträume von der großen Justizreform ohnehin nicht relevant werden, wenngleich, wenn es ernst gemeint ist, schon im jetzigen Haushalt ein gewisser Übergangsgedanke hätte angelegt sein müssen.