Insgesamt haben die Kommunen damit die erste Hürde für die Investitionen in Höhe von rund 270 Millionen Euro im Bereich Schulhausbau genommen. Das entspricht einem Fördervolumen von circa 216 Millionen Euro (80 %).
Gleichwohl, ich fasse zusammen: Wir geben 270 Millionen Euro über das Konjunkturprogramm II und 136,5 Millionen Euro EFRE- und Landesmittel aus. Insgesamt also über 406 Millionen Euro für den Schulhausbau.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Was wir jetzt erleben, erinnert nicht bloß an die Weltwirtschaftskrise von 1929, es ist eine zweite Weltwirtschaftskrise. Die Zentralbanken pumpen Liquidität über Liquidität in das Finanzsystem. Regierungen bürgen für faule Vermögenswerte und nehmen sie auf die eigenen Bücher, sozialisieren also das unternehmerische Risiko. Damit haften die Bürger für die Verluste des Bankensystems.“
Mit diesen Sätzen leitet der Ökonomieprofessor Joachim Starbatty einen Aufsatz über das Versagen der Ökonomen ein, der am 6. Mai 2009 in der „FAZ“ abgedruckt wurde, und lenkt damit den Blick von den Folgen der Finanzkrise, über die Tag um Tag in allen Zeitungen und auf allen Fernsehkanälen berichtet wird, hin zu ihren Verursachern, über die leider immer noch viel zu wenig geredet wird.
Bei den Diskussionen über Rettungspakete, Leitzinssenkungen, Liquiditätsspritzen und Bankenstresstests darf der Blick für die elementarsten Zusammenhänge und Ursa
chen dieser Krise nicht verloren gehen. Die grundlegende Ursache dieser Krise ist der sogenannte Globalisierungsprozess, der dazu geführt hat, dass sich die internationalen Kapitalkreisläufe vollständig von der Realwirtschaft abgekoppelt haben und die nationalen und regionalen Wirtschafts-, Geld- und Kapitalkreisläufe völlig zerstört wurden.
Diese Krise wirft also die Systemfrage auf. Sie macht aber auch deutlich, dass die internationale Herrschaft der Manager, die in den Unternehmen und Banken entscheiden, für ihre Entscheidungen aber nicht geradestehen müssen, gescheitert ist. Diese Bank-, Versicherungs- und Fondsmanager waren es, die riskante Geldanlagen – auf gut Deutsch: Wetten – entwickelt und andere in sie hineingelockt haben. Sie waren es, die langfristige Verpflichtungen mit kurzfristigem Geld finanziert und somit gegen die goldene Bankregel verstoßen haben, wie es beispielsweise bei der Sachsen LB Europe in Dublin und unter den Augen eines pflichtvergessenen und geradezu blinden Verwaltungsrates geschah.
Es waren die Entscheidungsträger der Finanzindustrie, die faule Forderungen in schön klingende Wertpapiere verpackt und so ein globales Finanzmonopoly in Gang gesetzt haben, das uns jetzt um die Ohren fliegt. Da wurden und werden Ziele von einer 25-%-Eigenkapitalrendite auf das eingesetzte Kapital als Regelsatz ausgegeben, wie dies der Deutsche-Bank-Chef Ackermann sogar heute immer noch tut und damit einen unnatürlichen Wachstumszwang propagiert, der am Ende nur in einer Selbstzerstörung des Finanzsystems enden kann.
Es waren Bank- und Fondsmanager, die hoch riskante, auf amerikanischen Schrotthypotheken basierende Wertpapiere aus den Bilanzen entfernt und in eigens dafür gegründete Zweckgesellschaften gesteckt haben. Auch dies wurde in geradezu exzessiver Art und Weise von der Sächsischen Landesbank betrieben, die gleich einer ganzen Reihe von Dubliner Zweckgesellschaften Liquiditätsgarantien vergab, für die nun letztlich nicht der Vorstand oder der Aufsichtsrat, sondern der sächsische Steuerzahler bürgt.
Es waren die Entscheidungsträger in den umgangssprachlich als „Heuschrecken“ zu zweifelhaftem Ruhm gelangten Private-Equity-Gesellschaften, die Unternehmensübernahmen fast hundertprozentig mit Krediten finanziert und damit ein Firmenmonopoly in Gang gesetzt haben, das in der bisherigen Weltwirtschaftsgeschichte ohne Beispiel ist.
Weiter waren es die Entscheidungsträger in den Ratingagenturen, die nicht imstande waren, die in komplizierten Finanzinstrumenten enthaltenen Risiken richtig zu bewerten, um bei Verschlechterungen ihre Ratings entsprechend anzupassen.
Kurz gesagt, diese Finanzkrise hat einmal mehr auf geradezu dramatische Art und Weise gezeigt, dass die Entscheidungsträger im Finanzsektor mit dem Geld ihrer Kunden oder, sofern es sich um Staatsbanken handelt, mit dem Geld der Steuerzahler viel zu leichtfertig umgegangen sind, so leichtfertig, dass unser Finanzsystem einen Schritt vor dem Zusammenbruch steht. Und selbst wenn dieser Zusammenbruch mit knapper Not noch einmal abgewendet werden kann, haben die Verantwortlichen im Finanzsektor jetzt schon unzählige vermeidbare Insolvenzen auch in der Realwirtschaft und deren soziale und wirtschaftliche Folgen auf dem Gewissen.
Dies konnte nur deshalb passieren, weil viele Entscheidungsträger im Finanzsektor und in der Politik ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten nicht ernst genommen und sie daher verletzt haben. Nicht nur das Vertrauen in die Kreditwirtschaft, in die Bankenaufsicht und in die Ratingagenturen wurde nachhaltig und vermutlich auf Jahrzehnte hinaus erschüttert; die Bürger zweifeln mittlerweile an so elementaren Grundlagen unserer Gesellschaft wie dem Geld und flüchten sich massenhaft in die Krisenwährung Gold, weil das Szenario einer drohenden Hypoinflation keineswegs so unwahrscheinlich ist, wie es uns die etablierte Politik glauben machen möchte.
Immer mehr Bürger in unserem Land stellen nun völlig zu Recht die folgenden Fragen: Durften die Verantwortlichen in den Banken überhaupt solche Risiken eingehen, und wieso haben die Kontrolleure in den Aufsichtsräten und in der Bankenaufsicht den Zockereien keinen Einhalt geboten? War das Handeln all dieser Finanzhaie in den Großbanken und Hedgefonds nicht nur nachlässig, sondern einfach nur verbrecherisch? Ist es möglich, dass hohe dreistellige Milliardensummen einfach verzockt werden, ohne dass sich dabei jemand strafbar gemacht hat? Gibt es keine persönliche Haftung, die die Täter dazu zwingt, sich nun an der Behebung des von ihnen angerichteten Schadens zu beteiligen? Werden die Täter überhaupt jemals zur Rechenschaft gezogen und, wenn ja, wann geschieht dies endlich?
Die Delikte, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu ahnden wären, heißen zum Beispiel Sorgfaltspflichtverletzung, Untreue, Bilanzfälschung, Insolvenzverschleppung oder Marktmanipulation. Um in Zukunft skrupellose Bankmanager oder unfähige oder pflichtvergessene Aufsichtsräte aber auch wirklich verurteilen zu können, müssten die entsprechenden Gesetze im Strafgesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz oder im Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts, dem sogenannten UMAG, schleunigst modernisiert werden.
Die Oberstaatsanwältin Vera Junker von der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, die seit nunmehr acht Jahren als Bankenermittlerin den Berliner Bankenskandal untersucht, äußerte erst neulich im Politmagazin „Kontraste“ am 19. März 2009 – ich zitiere –: „Unser Wirtschaftsstrafrecht ist nicht gerecht, weil es die wirtschaftlich Mächtigen schützt. Weil es so schwerfällig und schwer handhabbar ist, ist es faktisch ein Schutz für die Wirtschaftsstraftäter.“
Meine Damen und Herren, diese Frau weiß, wovon sie spricht; denn seit dem Jahr 2001 versucht sie, den für den Berliner Bankenskandal Verantwortlichen den Straftatbestand der Untreue nachzuweisen. Und trotz tonnenweise beschlagnahmter Akten und einer eigens bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingerichteten Spezialabteilung fällt die Bilanz bisher mehr als bescheiden aus. Nach achtjähriger Ermittlungsarbeit wurden bisher weder Schadensersatzforderungen gegen die Ex-Bankmanager durchgesetzt noch Gefängnisstrafen gegen diese ausgesprochen. Von 148 Ermittlungsverfahren wurden sage und schreibe 118 bereits eingestellt.
Und dies, meine Damen und Herren, liegt vor allem daran, dass der Untreueparagraf, so wie er heute formuliert ist, von der Staatsanwaltschaft eine genaue Bezifferung des finanziellen Nachteils, der durch wirtschaftskriminelle Aktivitäten angerichtet wurde, verlangt. Dies ist in den meisten Fällen einfach nicht möglich, da selbst noch bei den zweifelhaftesten Immobilien oder Wertpapieren damit argumentiert werden kann, dass diese in Zukunft ja wieder einmal an Wert gewinnen könnten. Deshalb fordern Staatsanwälte wie Vera Junker schon seit
Langem, dass der Untreueparagraf reformiert wird und schon der Regelverstoß an sich strafbar ist, so wie dies bei anderen Straftatbeständen, wie etwa beim Diebstahl oder der Körperverletzung, der Fall ist.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sprach erst vor Kurzem davon, dass der Brand an den Weltfinanzmärkten gelöscht werden müsste, auch wenn es sich um Brandstiftung handele. So weit, so gut, doch Peer Steinbrück soll dann aber auch seine Kabinettskollegin Zypries dazu auffordern, das Wirtschaftsstrafrecht so zu reformieren, dass die Brandstifter auch verurteilt und hinter Gitter gebracht werden können.
Wenn Vorstände, Manager oder Aufsichtsräte Verfehlungen begangen haben, müssen sie dafür einstehen, müssen sie sich dafür verantworten, dafür haften und – wenn sie eine Strafvorschrift verletzt haben – bestraft werden.
Eine wichtige Einzelmaßnahme, wie dies bewerkstelligt werden könnte, wird dann mein Kollege Apfel in seinem Debattenbeitrag ansprechen.
Das war die einreichende Fraktion. Ich frage die CDU-Fraktion. – Nein. Die Linksfraktion? – Nein. Die SPD? – Herr Pecher.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass der Run auf immer höhere Renditen das globale Finanzsystem gehörig ins Wanken gebracht hat. Die NPD nimmt das zum Anlass, hier einen simplen Law-and-Order-Antrag zu stellen.
Richtig ist, dass diese Krise den Staat fordert. Es ist wichtig, dass die Politik handelt, und zwar mit Konjunkturmaßnahmen und einer grundlegenden Neuordnung der Finanzmärkte. Es gilt, Verwerfungen zu verhindern, Risiken kalkulierbar zu halten und für Transparenz zwischen den Marktteilnehmern zu sorgen. Es gilt, die Menschen zu schützen. Notwendig ist dafür der richtige Instrumentenbaukasten.
Liest man jedoch den Antrag der NPD-Fraktion, wird man das Gefühl nicht los, ein Gas-Wasser-Installateur soll zur Blinddarmoperation geschickt werden. Aus dem Antrag der NPD geht zunächst deutlich hervor, dass kein Verständnis für die Unterschiede von zivilrechtlichen Ansprüchen und Straftatbeständen besteht. Zudem werden in einigen Punkten des Antrages die volkswirtschaftlichen Grundregeln gröblich verletzt. So gibt es beispielsweise keinen sachlichen Grund, Aktienoptionen als Vergütungsbestandteile zu untersagen,
zumal durch längere Ausübungsfristen wiederum sinnvolle Anreize für ein nachhaltiges Wirtschaften gesetzt werden können.
Welches Krisenmanagement ist im Moment das richtige? Das ist sicher keine leicht zu beantwortende Frage, denn es bleiben nicht viele Anläufe, um das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Jeder Fehlversuch würde die Lage erneut verschärfen. Es gilt daher, ein wirksames und kombiniertes Bündel an Maßnahmen zu schnüren, um die Finanzmärkte zu stabilisieren und die Folgen für die Realwirtschaft zu minimieren. Die Finanzkrise kann jederzeit wieder aufflackern, dann nämlich, wenn der Domino-Effekt von der anderen, der realwirtschaftlichen Seite angestoßen wird und dies die Banken erneut in Schwierigkeiten bringt.
Das alles müssen die Akteure in Politik und Wirtschaft berücksichtigen, wenn sie eine neue Finanzordnung für die Weltwirtschaft aufstellen wollen. Wir wollen seriöse, nachhaltige Finanzmärkte, die wieder ihre ureigenste Aufgabe erfüllen, nämlich Konsumenten und Wirtschaft solide und transparent mit Finanzierung zu versorgen und ihnen Anlagemöglichkeiten zu bieten. Dabei nutzt es wenig, jeden Tag eine andere Sau durch das Dorf zu treiben.
Für uns ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch diejenigen die Lasten der Krise tragen, die maßgeblich für die Krise verantwortlich sind. Daher brauchen wir vernünftige Bankmanager, die wie ehrbare Kaufleute für Verantwortung und Vertrauen stehen.
So sollen Manager künftig auch mit dem eigenen Gehalt für Fehler im Unternehmen geradestehen. Der bereits im Bundestag eingebrachte Regierungsentwurf zur Begrenzung der Gehälter sieht eine angemessene Vergütung vor, die bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch gekürzt werden kann. Aktienoptionen für Vorstände sollen erst nach vier statt nach zwei Jahren eingelöst werden können. Für zu hohe Vergütungen haftet künftig der Aufsichtsrat. Die betreffenden Regelungen werden noch vor der Sommerpause auf Bundesebene verabschiedet werden.
Noch herrscht Katzenjammer nach den Übertreibungen und dem Platzen der Spekulationsblase vor, doch das Hohelied der Deregulierung und die verbreitete Diskreditierung staatlicher Aktivitäten sind der Bereitschaft gewichen,
Die Ansammlung populistischer Forderungen, wie hier im Antrag aufgeführt, kann jedenfalls nicht zur Verhinderung zukünftiger Finanzkrisen beitragen. Die Menschen wollen keine Krisengewinnler und Angstschürer. Die Menschen wollen keine NPD.
Sie wollen wahrhaftiges und professionelles Handeln zum Schutz unserer Menschen, zum Schutz unserer Gesellschaft und zum Schutz unserer Demokratie.
Die FDP-Fraktion hat niemanden gemeldet, die GRÜNEN auch nicht. Die Staatsregierung? – Nein. Es wurde angekündigt, dass die NPD einen zweiten Redebeitrag bringen möchte. Herr Apfel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im letzten Jahrzehnt gab es einen dramatischen wirtschaftspolitischen Paradigmenwechsel. Das Leitbild des sogenannten rheinischen Kapitalismus wurde eingemottet. Stattdessen setzte man auf das angelsächsische Modell eines finanzmarkt- und schuldengetriebenen Wirtschaftswachstums. Nicht mehr die Verbesserung des Produkts und des Produktionsprozesses steht im Mittelpunkt des Wirtschaftsprozesses, nein, die Unternehmen und die Unternehmenspolitik werden allein kurzfristigen Rentabilitätsansprüchen der Finanzmärkte unterworfen.