Protocol of the Session on May 14, 2009

An Herrn Rasch würde ich mich auch gern wenden. Herr Rasch, wir wissen, dass es ein Bündnis für Ausbildung 2009 geben wird. Wenn Sie den Entschließungsantrag richtig lesen würden, dann würden Sie feststellen, dass wir es nicht einfordern, sondern dass wir fordern, dass es nicht nur Absprachen nach innen gibt, wie die Versprechungen, die in jedem Jahr gegeben werden, immer gleich viele Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, sondern dass wir auch entsprechende Forderungen nach außen, aus diesem Gremium heraus, erzielen wollen; denn wir denken, das Bündnis für Ausbildung 2009 kann noch mehr leisten, als dies bisher geschehen ist. Wir bedauern natürlich nicht, dass sich die Ausbildungslücke schließt. Wir fordern eine Qualitätssteigerung in der Ausbildung, und darin waren wir uns in unseren Beiträgen ja gar nicht unähnlich.

Ein wenig enttäuscht bin ich natürlich, dass sich die SPD nicht zu Wort gemeldet hat, gerade die „Partei der kleinen Leute“. Ich weiß nicht, was Sie damit für ein Signal aussenden wollen; aber das ist ja auch nicht mein Problem.

(Einzelbeifall bei der Linksfraktion – Mario Pecher, SPD: Richtig!)

An Herrn Morlok: Vielen Dank für das aufmerksame Lesen der Anfrage. Sie scheinen der Einzige zu sein, der hier wirklich ins Detail geht. Ich denke, Sie haben sich einen Kaffee verdient.

(Leichte Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Kommen wir zum Entschließungsantrag. Im Punkt I stellt die Linksfraktion fest:

erstens, dass nur durch die Demografie – sprich: den Rückgang der Zahl der Schüler(innen) – eine Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt zu verzeichnen ist,

zweitens, dass die sächsische Ausbildungslandschaft leider immer noch stark durch vollzeitschulische und außerbetriebliche Ausbildung geprägt ist und es nur langsam zu einer Verschiebung zugunsten der dualen Ausbildung kommt.

Drittens. Die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung waren nicht ausreichend, um eine grundlegende Veränderung herbeizuführen.

Viertens. Der Anteil der sogenannten Altbewerber(innen) liegt immer noch bei über 8 000 – wir haben es gerade gehört –, obwohl sich die Anzahl der Schulabgänger(innen) in den letzten sechs Jahren mehr als halbiert hat.

Fünftens. Die Zahl der Abbrecher(innen) von Ausbildungen befindet sich auf einem konstanteren Niveau.

Daraus leitet die Linksfraktion in Punkt II ab:

Erstens. Wir setzen uns für deutlich stärkere Anreize für sächsische Unternehmen ein, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, den jungen Menschen in Sachsen eine Perspektive aufzuzeigen; und wir müssen weiterhin klarmachen: Ausbildung lohnt sich.

(Beifall der Abg. Heike Werner und Caren Lay, Linksfraktion)

Zweitens brauchen wir für die Sicherung des Fachkräftebedarfes eine fächerübergreifende betriebsnahe Berufsorientierung, unabhängig von der Schulform, und es gilt Kooperationen zwischen Schule, Betrieben und den Agenturen für Arbeit auszubauen.

Drittens schließlich greifen wir die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes „Schutzschirm für Ausbildung und Auszubildende“ auf. Dieser sieht folgende Maßnahmen vor: eine befristete Übernahmeprämie für Unternehmen, die junge Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Wir fordern: keine Kurzarbeit für Auszubildende, weiterhin die Schaffung eines Branchenfonds bzw. einer konjunkturunabhängigen Umlagenfinanzierung, die verbesserte Förderung benachteiligter Jugendlicher und einen Ausbau sozialpädagogischer Begleitung sowie einen weiteren Ausbau des externen Ausbildungsmanagements. In diesen Punkten fordern wir die Staatsregierung auf, initiativ zu werden, auch auf Bundesebene voranzugehen und dann eine bundesweite Initiative dazu zu starten.

In diesem Sinne möchte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag bitten.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Gibt es dazu Diskussionsbedarf? – Herr Abg. Rasch.

Frau Klinger, damit Sie nicht an der SPD verzweifeln, Ihnen zum Troste: Ich habe Herrn Brangs sozusagen aus dem Herzen gesprochen; ich war der Koalitionsredner.

Ansonsten habe ich die Ablehnungsgründe für Ihren Entschließungsantrag bereits in meiner Rede erwähnt. Insofern bedarf es jetzt keiner weiteren Diskussion.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Eine schlimmere Nachricht von der SPD habe ich noch nicht gehört!)

Möchte sich noch jemand zum Entschließungsantrag äußern? – Herr Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesen Entschließungsantrag ablehnen. Zum einen wird darin die Entwicklung zum Thema staatliche und duale Ausbildung vollkommen falsch dargestellt. Herr Staatsminister Jurk hat die Gründe in seinem Beitrag bereits dargelegt, wie es richtig lauten muss.

Außerdem suggerieren Sie in diesem Antrag, dass man sich nicht um Insolvenzlehrlinge kümmern würde. Gerade dies war immer ein Anliegen – auch anderer Unternehmen: Lehrlinge aus Insolvenzbetrieben zu übernehmen. Das ist meist auch mit großem Kraftaufwand gelungen. Hier wird ein vollkommen falscher Zungenschlag hineingebracht.

Da Sie jetzt, nachdem wir einen Mangel an Auszubildenden haben, plötzlich keine Ausbildungsabgabe mehr fordern, sondern dass ein umlagenfinanziertes System in Gang gebracht werden soll – wobei wir in der Wirtschaft gerade über diese ganzen Umlagenfinanzierungen stöhnen, bei denen auf der einen Seite den Unternehmen das Geld erst einmal aus der Tasche gezogen und hinterher, nach viel bürokratischem Aufwand, zurückgegeben wird –, werden Sie verstehen, dass wir Nein sagen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/15527 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit ist auch die Behandlung der Großen Anfrage beendet und der Tagesordnungspunkt ist geschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Bericht des Petitionsausschusses (Berichtszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008)

Drucksache 4/15326, Unterrichtung durch den Petitionsausschuss

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt, und ich gehe davon aus, dass die Ausschussvorsitzende nun den Bericht einbringt. Danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP und GRÜNE. Bitte.

(Präsidentenwechsel)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1 033 Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern gingen im Jahr 2008 beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages ein, was einer Steigerung um 10 % gegenüber dem Jahr 2007 entspricht.

Neben Einzelpetitionen waren ebenfalls Massen-, Sammel- und Mehrfachpetitionen von hoher Bedeutung. So setzten sich 940 Petenten seit März 2008 mit einer Postkartenaktion für die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine ein. Für die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes engagierten sich 7 862 Personen in Form einer Sammelpetition sowie 90 weitere mit einer Massenpetition. Gegen eine Unterfinanzierung der sächsischen Studentenwerke protestierten 9 888 Unterzeichner. Insgesamt gingen zwölf Mehrfachpetitionen ein. Darin ging es unter anderem um Proteste und Verbesserungsvorschläge bezüglich der Rundfunkgebühren in Hotels und in einer weiteren Petition um die Terminverschiebung der Wahlen zum 5. Sächsischen Landtag.

Aus dieser Aufzählung ist die Vielfalt des Lebens, widergespiegelt in den Anliegen der Bürger, zu ersehen, womit sich Ausschüsse, Ministerien und weitere sächsische Behörden zu befassen hatten. Betrachtet man die im Berichtszeitraum 2008 abgeschlossenen 686 Petitionen individuellen Charakters bezüglich der Themenvielfalt, ergibt sich Folgendes:

Den höchsten Anteil nahmen Petitionen aus dem Bereich Sozialversicherungen und Altershilfe ein. In 75 Fällen ging es um Fragen zur Rentenversicherung, zur Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie zur Arbeitsweise von Einrichtungen und Trägern der Sozialversicherung.

In 68 Petitionen bestanden Probleme im Bereich der staatlichen Fürsorge, vor allem im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II. 58 Petitionen beschäftigten sich mit den Fragen der Rundfunkgebühren, der Medien sowie der Informations- und Kommunikationstechnik. 48 Petitionen betrafen das Verkehrswesen, 41 Petitionen das Schulwesen und 39 Petitionen die Justiz und den Justizvollzug.

Beim regionalen Aufkommen bestätigte sich der Trend der vergangenen Jahre: Die meisten Petitionen wurden von Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Dresden eingereicht, gefolgt von Leipzig sowie dem ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau.

(Heiner Sandig, CDU: Oh je!)

Bezogen auf die Einwohnerzahl kamen die wenigsten Petitionen aus dem Altlandkreis Sächsische Schweiz mit lediglich fünf Petitionen auf 100 000 Einwohner. Der Spitzenreiter wiederum ist diesbezüglich der Altlandkreis Löbau-Zittau mit 26 Petitionen auf 100 000 Einwohner. Interessanterweise hatte der Petitionsausschuss immerhin 86 Petitionen aus anderen Bundesländern zu bearbeiten, davon immerhin 15 Petitionen aus Thüringen. Diese Petitionen entstanden dadurch, dass der Freistaat Sachsen im Bereich der Krankenkassen die Aufsicht über die AOKplus führt, die ihren Sitz in Dresden hat. Damit landeten diese Petitionen bei uns.

Im Jahre 2008 konnten 160 Petitionen als erledigt erklärt werden, weitere 123 Petitionen wurden an die Staatsregierung überwiesen mit der Bitte um Berücksichtigung als Material oder zur Veranlassung bestimmter Maßnahmen. Damit waren 39 % der Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich.

Bei fast der Hälfte der eingegangenen Petitionen konnte dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen werden, da entweder das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war oder die gewünschten Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden konnten.

Bei weiteren Petitionen erfolgte die Weiterleitung an andere Stellen bzw. der Verweis auf andere Antragsmöglichkeiten sowie auf das Ausschöpfen des Rechtsweges. Die meisten Petitionen konnten in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten abgeschlossen werden, allerdings befasste sich der Ausschuss mit 130 Petitionen länger als ein Jahr. Grund dafür waren entweder sehr komplexe Sachverhalte oder aktuelle Ereignisse, die eine neue Bewertung des eingereichten Sachverhaltes notwendig machten.

Dass sich der Ausschuss um eine umfängliche Aufklärung der Bürgeranliegen bemühte, machen die 14 durchgeführten Ortstermine deutlich. Gemeinsam mit Petenten vor Ort und den entsprechenden Behörden und Einrichtungen gelingen Kompromisse oder Lösungen deutlich besser. Selbst wenn einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, dienen Ortstermine der Qualifizierung der Arbeit und einer deutlichen Verbesserung der Bürgernähe.

Von den Ausschussmitgliedern wurde neben der individuellen Bearbeitung von Petitionen auch viermal das Recht auf Akteneinsicht wahrgenommen, ein Recht, das mit außerordentlich viel Arbeit und Aktenbergen verbunden ist. Summa summarum: Der Ausschuss hat ein erfolgreiches Jahr 2008 absolviert, wobei es nach wie vor Reserven und Verbesserungswürdiges gibt.

Lassen Sie mich am Ende meiner fünfjährigen Zeit als Ausschussvorsitzende und nach 13-jähriger Zugehörigkeit zum Petitionsausschuss auf zwei Sachverhalte eingehen:

Erstens. Die Kunst, schwierige Sachverhalte allgemeinverständlich darzulegen, scheint immer weniger Anhänger zu finden. Dabei wäre dies schon deshalb so wichtig, weil sich der Petent dadurch ernst genommen fühlte. Ebenso scheint es für Angehörige von Behörden eine unüberwindbare Hürde zu sein, um Entschuldigung zu bitten, wenn etwas schiefgegangen ist. Auf eine diesbezüglich beispielhafte Petition will ich näher eingehen.

Der Petent hatte sich händeringend an den Petitionsausschuss gewandt, weil wegen falsch verlegter Abwasserleitungen Abwasser in Größenordnungen in sein Haus floss. Es waren zwei Ortstermine mit allen möglichen Behörden notwendig, um zu prüfen, ob – ich zitiere jetzt aus dem Behördenschreiben – „ein wasserrechtlicher Handlungsbedarf“ bestehe. Infolgedessen kamen die Behörden nicht auf die Idee, einen Mangel zu suchen oder zu beseitigen, sondern stellten lediglich fest, dass – ich zitiere – „von dem betreffenden Grundstück keine mittelbare und mit anderen Mitteln überwindbare Gefahr ausgeht“.