Sachsen erklärt seine Solidarität mit Erika Steinbach – Polnische Einmischungsversuche zurückweisen – Vertreibungsdenkmal in Görlitz errichten!
Als Antragstellerin spricht zuerst die Fraktion der NPD, danach CDU, Linksfraktion, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Die Fraktion der NPD hat das Wort. Herr Apfel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 4. März war es „endlich“ so weit. Der Bund der Vertriebenen gab in einer Presseerklärung den Rückzug der Nominierung seiner Präsidentin Erika Steinbach für den 13-köpfigen Stiftungsrat der Stiftung „Flucht – Vertreibung – Versöhnung“ bekannt. Der BdV machte damit das, was er leider allzu oft macht, er beugte sich dem öffentlichen Druck und gab einer wochenlangen Hetzkampagne gegen seine Präsidentin nach, die von einer unheiligen Allianz deutscher Linker und polnischchauvinistischer Massenmedien betrieben worden war. Der Streit um Steinbachs Nominierung für den Stiftungs
rat des Zentrums gegen Vertreibung wurde somit in gewohnter Weise beendet, indem von deutscher Seite den Erpressungen aus Polen und Erpressungen der SPD einmal mehr nachgegeben wurde.
Nicht beendet werden, meine Damen und Herren, kann aber die Diskussion über die unwürdige, ja geradezu schäbige Behandlung der deutschen Heimatvertriebenen im eigenen Land. Die von der NPD-Fraktion beantragte Debatte ist auch nach dem Rückzug der BdV-Präsidentin unverändert aktuell, denn die ehrabschneidende Rufmordkampagne gegen Frau Steinbach wirft ein grelles Schlaglicht auf die Instrumentalisierung deutscher Schuldkomplexe. Aktuell ist die Debatte aber auch deshalb, weil der Bund der Vertriebenen in seiner Presseerklärung ausdrücklich betont hat, dass man nur vorläufig darauf verzichtet hat, Frau Steinbach für den Stiftungsrat zu nominieren.
Aber werfen wir noch einmal einen Blick auf die Steinbach-Debatte. Als sich im April 2008 die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen nahezu einstimmig für einen Sitz Erika Steinbachs im Stiftungsrat aussprach – dem BdV stehen insgesamt drei Sitze zu –, fand diese Meldung in den Medien, wie beinahe alles, was aus dem Vertriebenenspektrum kommt, so gut wie kein Gehör. Dieses Desinteresse blieb bis Mitte Februar 2009, als plötzlich der Deutschlandbeauftragte der polnischen Regierung, Wladyslaw Bartoszewski, begann, gegen Erika Steinbach loszugiften und dabei viele absurde Argumente – –
– bemühte. So behauptete er, dass die Steinbach-Nominierung ungefähr so sei, als ob der Papst den britischen Bischof Richard Williamson zu seinem Vertreter in Israel machen wolle.
Nun – im Kampf gegen Erika Steinbach bemühen die polnischen Medien schon immer nur die peinlichsten Klischees. Hier wird Frau Steinbach regelmäßig als blonde Bestie oder als mit Siegrunen und Hakenkreuzen geschmückte SS-Domina dargestellt, sodass die Äußerungen Bartoszewskis eigentlich nicht mehr weiter verwundern sollten. Eine kurze Zurückweisung durch die deutsche Politik hätte genügt. Stattdessen machen sich nun ernsthaft vor allem SPD-Politiker die polnische Position zu eigen und forderten wie Wolfgang Thierse nun ihrerseits ebenfalls den Rückzug von Frau Steinbach.
Ins gleiche Horn stieß natürlich auch die Präsidentschaftskandidatin Gesine Schwan, die schon früher in einem in Polen erschienenen Interview mit dem Direktor des Collegium Polonicum bekundet hatte, von ihren Eltern im antideutschen Geist erzogen worden zu sein. Ja, meine Damen und Herren, mit solchen Äußerungen bringt man es heute zum Präsidentschaftskandidaten der SPD! Man muss ja auch zugeben, eine antideutsche Gesinnung zu pflegen, ist wirklich eine kolossale Empfehlung für das höchste Amt im Lande.
Aber, meine Damen und Herren, wenngleich auch die Alternative nicht sonderlich attraktiv ist, darf ich Ihnen versichern, dass mir als Mitglied der Bundesversammlung wohl eher eine Hand abfaulen würde, als dieser antideutschen Polenlobbyistin meine Stimme für das Amt der Bundespräsidentin zu geben!
Eigentlich müsste man Frau Schwan für ihre Offenheit in aller Öffentlichkeit dankbar sein, denn sie bestätigt damit einmal mehr explizit, dass der Pseudohumanismus der Linken in Wahrheit in einer antideutschen Gesinnung wurzelt und sich genau aus
diesem Grunde heraus GRÜNE, Linke und SPD immer wieder als Vertriebenenfeinde, Vertreibungsfreunde und Anti-Menschen- und Völkerrechtsparteien inszenieren.
Zur Ehrrettung der Linken sei aber gesagt, dass sie nicht immer so war wie heute. So gehörte der Westpreuße und erste Nachkriegsvorsitzende der Sozialdemokraten, Dr. Kurt Schumacher, zu den wenigen führenden Politikern der Bundesrepublik, die ehrlichen Herzens eine Wiederherstellung Gesamtdeutschlands einforderten. Noch seine Ablehnung von Aufrüstung und europäischer Verteidigungsgemeinschaft begründete er damit, dass künftige Panzerschlachten deutsches Gebiet zerstören würden, nämlich das jenseits von Oder und Neiße. Meine Damen und Herren, Kurt Schumacher stünde heute wohl im Verfassungsschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland, und er hätte seine Heimat sicherlich eher bei der NPD gefunden.
Doch auch die Reaktion von Bundeskanzlerin Angela Merkel war nicht besser als die von Gesine Schwan. Die gleiche Frau, die vor einigen Wochen keinen geringeren als den Papst wegen Bischof Williamson öffentlich maßregelte, hielt sich völlig aus der Steinbach-Debatte heraus und unterließ es, ihrer bedrängten Parteifreundin zur Seite zu stehen. Die einzige konsequente Reaktion kam vom Europaabgeordneten der CSU und Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe Bernd Posselt, der klarstellte, dass die Vertriebenen-Gedenkstätte die Geschichte auch korrekt wiedergeben müsse und andernfalls überflüssig sei. Weiterhin äußerte er die begründete Besorgnis, dass ein solches Zentrum ohne Frau Steinbach zu einem Zentrum für statt gegen Vertreibung würde und kündigte ein eigenes Projekt an, wenn Steinbach nicht einziehen würde.
Man wird sehen, ob diese Worte Posselts etwas wert sind oder ob es ihm nur darum ging, vor den EU-Wahlen sudetendeutsche Wählerstimmen mal wieder mit leeren Versprechungen zu mobilisieren. Falls Herr Posselt seine Initiative eines eigenen und selbstbestimmten Vertriebenenprojektes aber ernst meinen sollte, dann kann er sich – –
– einer Initiative der NPD anschließen, die schon bei den Haushaltsberatungen im letzten Dezember die Errichtung eines eigenen sächsischen Zentrums gegen Vertreibung – –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Redeschwall des Herrn Apfel ist bisweilen schwer verständlich. Wenn ich ihn allerdings richtig verstanden habe, hat Herr Apfel in seinem Redebeitrag zum einen Frau Gesine Schwan mit einem Holocaustleugner verglichen
und er hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auch gesagt, dass ihm eher „die Hand abfaulen“ würde, als sie zur Bundespräsidentin zu wählen.
Meine Damen und Herren! Wenn sich das bewahrheiten sollte, hielte ich das mal wieder für einen Skandal ersten Ranges und ich möchte ganz höflich darum bitten, dass das Wortprotokoll daraufhin überprüft wird, ob diese Aussagen tatsächlich zutreffen. Wenn das so ist, müssten sie mit einer entsprechenden Maßnahme quittiert werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 wird ganz bewusst als das Grundgesetz der Vertriebenen bezeichnet. Sie setzt nur wenige Jahre nach Ende des von Deutschland begonnenen Krieges und der in dessen Folgen erlebten Vertreibung ein Zeichen der Versöhnung.
Sie enthält ein Bekenntnis zum Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie zum Wiederaufbau Deutschlands und zur Schaffung eines geeinten Europas. Sie erinnert an das Recht auf Heimat. Mit der Charta der deutschen Heimatvertriebenen ist die Integration von Millionen Heimatvertriebenen erleichtert und auch ermöglicht worden.
Die Vertreibungsdekrete und -gesetze sind Unrecht. Sie stehen im Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union, des Völkerrechts und der Menschenrechte. Wir sind der Auffassung, die Vertreibungsdekrete und -gesetze diskriminieren sowohl die deutschen Heimatvertriebenen als auch in unseren östlichen Nachbarstaaten
vertriebenen deutschen Volksgruppen. Es gibt kein gemeinsames Europa mit diesen Dekreten und Gesetzen.
Sie widersprechen dem europäischen Rechts- und Menschenrechtsstandard schlechthin. Wir haben eine klare Position: Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung sein.
Wir stehen für ein Selbstbestimmungsrecht der Völker und im Rahmen dessen für ein internationales Volksgruppen- und Minderheitenrecht, das Recht auf die Heimat und die eigene Sprache und Kultur.
Vertreibung stellt keine überwundenen Ereignisse der Geschichte dar. Sie war und bleibt völkerrechtliches Unrecht.
Es mag durchaus sein, dass die Bundesrepublik Deutschland hier nicht immer mit den Nachbarländern der gleichen Rechtsauffassung war. Wir sehen es als ein wichtiges Element an, in den Beziehungen zu den deutschen Nachbarländern Verständigung und Aussöhnung in Mittel- und Osteuropa zu leben. Basis dafür sind Dialogfähigkeit und Dialogwilligkeit. Es geht auch darum, nach vorn zu blicken und gemeinsam die Zukunft zu gestalten, ohne dass Leid und Unrecht der Vergangenheit dabei in Vergessenheit geraten. Es bedarf großer Diplomatie, denn es darf auch nicht zur Belastung einer gemeinsamen Zukunftsgestaltung werden, sondern es muss ein Ansporn sein für ein friedliches Miteinander.
Wir werden uns immer für diesen Dialog einsetzen gegenüber dem Ausland wie auch im Inland. Es ist eine unserer grundlegenden Aufgaben, um die deutschen Heimatvertriebenen auch weiterhin erfolgreich zu vertreten.
Wir sehen ja, wie unbewältigte Fragen des Vertreibungsunrechts die Zukunft belasten können. Das wiedervereinigte Deutschland, Polen, Ungarn, Tschechien und andere Länder in Mittel- und Osteuropa sind heute Teil des vereinten Europas. Das ist ein entscheidender Schritt in der Entwicklung, den wir gegangen sind. Wir haben dabei viel erreicht. Es ist ein Beitrag für die Versöhnung mit unseren Nachbarn.