Protocol of the Session on March 11, 2009

Danke schön. – Kollege Pecher, geben Sie mir darin recht, dass die Bundesregierung mit dem Konjunkturgesetz zunächst einen ähnlichen Weg gegangen ist; aber dass dann Ihr Parteikollege Steinbrück einen Nachtragshaushalt eingebracht hat – das, was sich die Koalition hier sparen will? Und wie erklären Sie sich diese unterschiedliche Verfahrensweise?

Es wird dafür Gründe geben. Wir machen das hier so.

(Lachen bei der Linksfraktion – Beifall des Abg. Thomas Colditz, CDU)

Ich möchte noch auf zwei Punkte hinweisen, warum ich glaube, dass wir mit diesem Verfahren, wie wir es gewählt haben, richtig liegen: Erstens – und das hat sich ja schon angedeutet bei dem, was Frau Hermenau gesagt hat – geben wir 80 % der zur Verfügung stehenden Bundesmittel direkt an die Kommunen weiter, in der freien Selbstverwaltung der Kommunen mit einer Sollvorschrift der Aufteilung 60 : 40 im Benehmen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Das führt im Übrigen auch die Behauptung, dass die Landräte allein entscheiden würden, ad absurdum. Das heißt, wir reichen die Mittel praktisch eins zu eins durch.

Zweitens hat Frau Hermenau schon angedeutet: Wenn wir es jetzt über einen Nachtragshaushalt regelten – im Übrigen genau die Diskussion, wie sie im Haushalts- und Finanzausschuss gelaufen ist –, wäre es doch immer ein Placebo gewesen; denn wenn Sie 80 % der Mittel eins zu eins durchreichen, können Sie sie doch gar nicht nach Prioritäten oder Objekten in irgendeiner Form auflösen, das geht doch überhaupt nicht, und das wissen Sie. So sind ja auch die Diskussion und die Nachfrage im HFA gelaufen.

Im Zweifelsfall – Frau Hermenau, da haben Sie recht – wäre ja wirklich nur zu überlegen, die 20 % Eigenanteil des Landes in den Objekten zu diskutieren, die das Land betreut.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Aber wenigstens das!)

Dazu ist im Haushalts- und Finanzausschuss die klare Erklärung und Aussage vom Finanzminister gekommen, warum das über Nachtragshaushalt nicht geht: weil wir jetzt selbst schauen müssen, welche Objekte zusätzlich und im entsprechenden Planungsvorlauf sind, damit wir

diese Objekte in der Zweijahresscheibe abarbeiten können. Ich halte es persönlich für vernünftig, so zu verfahren.

Die Aufteilung dieser 150 Millionen Euro, die dort getätigt wurde, ist transparent dargelegt worden, und sie ist vernünftig.

Aus diesen Gründen halte ich zusammenfassend die Vorgehensweise nach § 42 für richtig und ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses.

(Beifall bei der SPD)

Wünscht die FDPFraktion noch das Wort? – GRÜNE? – Frau Hermenau, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Es war ja klar, dass sich die ganze Debatte um den Nachtragshaushalt noch einmal zuspitzen würde.

An der Vorlage, die Sie, Herr Minister Unland, hier vonseiten der Staatsregierung eingereicht haben, ist verwaltungstechnisch relativ wenig herumzumäkeln, wenn man die Nachtragsfrage einmal ausklammert. Politisch ist es aber genau das Problem. Deswegen gibt es hier auch eine hektische Debatte darüber, ob ein Nachtragshaushalt angemessen oder sogar verfassungsrechtlich geboten ist oder nicht.

Wir sind als Haushaltsgesetzgeber an diesem Gesamtpaket von über 800 Millionen Euro eigentlich nicht beteiligt. Sie können auf der sicheren Seite sein; das ist Ihre Rechtsauffassung. Ich habe mich erst einmal überreden lassen, mir anzuschauen, wie das funktioniert, dass der § 42 der Sächsischen Haushaltsordnung ausreicht und dass die Dringlichkeit durch die schwere Konjunktur gegeben ist. Ich bin nicht in der Lage, das jetzt persönlich zu prüfen. Die Frage wäre, ob die Linksfraktion den Klageweg beschreiten möchte; das müsste noch geklärt werden; aber die Fachausschüsse im Parlament zum Beispiel hatten keine Möglichkeit, darüber zu diskutieren.

Ich weiß aus meiner Fraktion, Herr Buttolo, dass zum Beispiel mein Kollege Gerstenberg sehr gern noch einmal die Frage der Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Ihnen im Ausschuss diskutiert hätte und ob das in dieses Paket gehört oder nicht. Ich bin überzeugt davon, dass das eine schöne Debatte geworden wäre; auf diese haben Sie verzichtet.

Auch wenn ich mir anschaue, wie das mit den energetischen Gebäudesanierungsmitteln ist – also bei der Hochschule habe ich jetzt keine Klarheit. Vielleicht bekomme ich im privaten Gespräch ein paar Infos; aber das ist die Ebene, auf der sich das bewegt. Das ist natürlich schwierig, denn der vordringlichste und wichtigste Auftrag, den die Opposition im Parlament überhaupt hat, wenn sie das Budgetrecht ausübt, ist die Kontrolle der Regierung.

Aber – und das war vorhin mein Beitrag zu dem Thema – ich bin dafür, dass man das „in echt“ macht und nicht nur pro forma. Und „in echt“ bekommen wir keinen aussagekräftigen Nachtragshaushalt. Selbst wenn Sie sich fünf Wochen anstrengen, kommen Sie mit einem globalen Einnahmen- und einem globalen Ausgabetitel. Das haben die anderen Finanzministerkollegen auch so gemacht; da gibt es auch eine Referenzgröße.

Das ist die Fragestellung, die dahintersteht, und dann wäre pro forma in der öffentlichen Meinungsbildung der Nachtragshaushalt abgeliefert worden, auch wenn er nicht aussagekräftig ist, und wir hätten nicht mehr die Möglichkeit, in der öffentlichen Meinungsbildung Fragen abzuarbeiten. Deshalb würde ich das anders einordnen; das habe ich Ihnen zu erklären versucht.

Die Regierung ist jetzt verpflichtet zu handeln; dem sind Sie nachgekommen. Punkt. Aber wir als Opposition sind nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen Blankoscheck auszustellen.

Das eingeschlagene Verfahren der Auseinandersetzung jeden Monat finde ich erst einmal im Moment erträglich und vernünftig; die Frage nach den geschätzten Steuermindereinnahmen, die ich vorhin schon gestellt habe, ist zum Beispiel noch gar nicht besprochen worden, wäre aber eine relevante Information, die auch den Nachtragshaushalt berühren würde.

Da gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die offen sind.

Wir werden uns zu der Vorlage enthalten. Das hat damit zu tun – ich habe es gerade geschildert –, dass viele Punkte noch unklar sind. Es kann durchaus sein, dass die Forderung nach einem Nachtragshaushalt in einigen Monaten noch einmal sinnvoll erhoben werden kann. Im Moment würde ich vorschlagen, dass wir die Staatsregierung „in echt“ kontrollieren und nicht pro forma; denn ich glaube, im Wahljahr ist das angemessen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Wünscht die Staatsregierung noch einmal das Wort? – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.

(Dr. Matthias Rößler, CDU, signalisiert Redebedarf.)

Ach so, die CDU-Fraktion. Pardon! Das habe ich nicht gesehen.

Eine Sache muss ich einfach noch loswerden, Frau Präsidentin. Ich muss eine Lanze für unseren Juristischen Dienst brechen. Herr Kollege Scheel, Sie haben das vorhin angesprochen; ich hatte es vergessen. Das ist aber meine Pflicht als korrekter Abgeordneter.

Unser Juristischer Dienst hat uns im HFA

(Marko Schiemann, CDU: Was ist denn das?)

begründet, warum unser Weg, den die Staatsregierung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Sächsische Haushaltsordnung geht, gangbar ist. Der Juristische Dienst hat Ihnen noch eine inhaltliche Aussprache und eine entsprechende Stellungnahme angeboten. Das wollte ich noch einmal deutlich machen. Ich weiß nicht, ob Sie das Angebot angenommen haben. Ich denke, dass wir unserem Juristischen Dienst dankbar sein müssen, dass er uns das im Ausschuss so deutlich geschildert hat. Wenn Sie weiter gehenden Bedarf gehabt hätten, hätten Sie sich an das Angebot halten können.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Sebastian Scheel, Linksfraktion: Er lebt in seiner eigenen Welt!)

Dazu noch einmal die Linksfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rößler, der Korrektheit und Vollständigkeit halber möchte ich von meiner Seite betonen, dass die Linksfraktion – eben um diese Rechtsfragen zu klären und weil wir begründet an der Rechtsförmigkeit dieses Verfahrens Zweifel haben – den Juristischen Dienst um ein Gutachten ersucht hat. Dieses Gutachten liegt zu unserem großen Bedauern bis heute nicht vor, sodass wir leider bei unserer Auffassung bleiben müssen, dass wir große Bedenken bezüglich der Rechtsförmigkeit haben.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Nun die Staatsregierung noch einmal; Herr Prof. Unland, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst noch einmal dem Haushalts- und Finanzausschuss für die zügige und sachorientierte Beratung des Konjunkturprogramms herzlich danken.

(Beifall bei der CDU sowie des Abg. Mario Pecher, SPD)

Ich glaube, wir alle stehen vor großen Herausforderungen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist mit einem atemberaubenden Tempo über unser Land hereingebrochen. Wie wir da herauskommen, wissen wir heute noch nicht.

Für die Wirksamkeit des Konjunkturpaketes II ist es nun unerlässlich, dass die Investitionen ohne jede Zeitverzögerung begonnen werden können. Projekte, die aufgrund eines längeren Planungsvorlaufs erst in einigen Jahren realisiert werden können, kommen zur Umsetzung nicht infrage. Ein Großteil der zusätzlichen Mittel soll noch dieses Jahr abfließen. Nur so wird man dem Ziel gerecht, kurzfristig die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu stimulieren.

Meine Damen und Herren! In den Verhandlungen mit dem Bund hätte ich mir manch zusätzliche Vereinfachung

gewünscht. Aber Sie wissen: Letztendlich kann man nicht alles durchsetzen.

Gerade die schwierige Regelung bezüglich der Zusätzlichkeit wird uns im Haushaltsvollzug in den kommenden Jahren vor manche Umsetzungsprobleme stellen. „Zusätzlichkeit“ bedeutet nämlich, dass man in den Jahren 2009 bis 2011 einen Durchschnittswert der vergangenen Jahre, definiert hinsichtlich der Investitionen, überschreiten muss.

Frau Hermenau, ich gebe es offen zu: Zu erwartende Steuermindereinnahmen werden wir kaum noch durch verminderte Investitionen abfedern können. Denn wir laufen dann in die Gefahr, die Zusätzlichkeit zu verfehlen und Bundesmittel zurückerstatten zu müssen. Steuermindereinnahmen müssen also in erster Linie durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben abgefangen werden.

(Antje Hermenau, GRÜNE, nickt.)

Es verbleiben somit Risiken, die für uns nur begrenzt vorhersehbar und steuerbar sind. Ich appelliere daher auch an die Kommunen, ihre Investitionen auf hohem Niveau fortzuführen. Eine Rückzahlungsverpflichtung des Freistaates wird auch die kommunale Ebene treffen.

Um das Konjunkturprogramm haushalterisch umzusetzen, bedarf es einer Beteiligung des Landtages. Das sächsische Haushaltsrecht sieht hierfür ein gesondertes Verfahren vor – wir haben es gerade diskutiert –, welches der besonderen Eilbedürftigkeit Rechnung trägt, nämlich § 42 der Sächsischen Haushaltsordnung – ich betone: in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2009/2010.

Mit Datum vom 24. Februar 2009 haben wir dem Landtag eine entsprechende Vorlage übersandt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2009 abschließend darüber beraten. Heute, am 11.03., tagt das Plenum, und ich darf Sie alle um Zustimmung bitten.

Die abschließende Behandlung des Landtages innerhalb von nur zwei Wochen nach Eingang der Vorlage der Staatsregierung signalisiert die Handlungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder dieses Hohen Hauses. Dafür möchte ich mich noch einmal herzlich bedanken.

(Beifall des Abg. Thomas Colditz, CDU)