Protocol of the Session on March 11, 2009

Geld so schnell wie möglich an die Kommunen ausbezahlt werden. Die Bewilligungsbescheide sollen spätestens am 15. Mai verschickt werden.

Verehrte Frau Präsidentin, gehen wir schon auf die Entschließungsanträge ein?

Ich werde die Anträge zum Tagesordnungspunkt 3 förmlich aufrufen. Sie können es aber auch gleich mit Ihrem Statement verbinden, wenn Sie das möchten.

Ich kann nur dafür werben, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen Ihre Zustimmung findet. Ich hatte diesen schon begründet.

Vieles ist aufgenommen worden und vieles hat sich in diesem dynamischen Prozess schon erledigt. Wir möchten die permanente Berichterstattung, insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich denke, das ist auch die Intention der GRÜNEN. Wir haben es bereits im HFA beschlossen.

Wir möchten, das sage ich ganz deutlich, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Ich möchte es insbesondere bei den Punkten begründen, die den Prozess verzögern könnten. Ich werde im Punkt 4 dezidiert begründen, warum wir den Weg des § 42 der Sächsischen Haushaltsordnung in Verbindung mit § 3 gewählt haben und eben nicht den Weg über einen Nachtragshaushalt gehen.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Das würde den Prozess, den wir mit unserem Beschluss abschließen wollen, nur unnötig verlängern. Ich denke, das ist unsere begründende Ablehnung zum Punkt 4 Ihres Antrages.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Herr Kollege Scheel, wir können uns zu diesem Thema noch auseinandersetzen.

Ich spreche noch einen Punkt an. In Punkt 3 nörgeln Sie an der Investitionshöhe und am Konjunkturpaket II herum. Ich möchte noch einmal wiederholen, was ich in meiner Rede vorhin schon angedeutet hatte: Für Sachsen stellt der Bund für die Investitionen im kommunalen Bereich 600 Millionen Euro bereit. Sie wissen – darauf können wir alle stolz sein –, dass wir pro Jahr in unserem Landeshaushalt 3,3 Milliarden Euro – also 3 300 Millionen Euro – zur Verfügung stellen.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Das ist noch unsicher!)

Ich wiederhole das, damit Sie, Herr Scheel, es auch verstehen.

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, Linksfraktion)

Sie verstehen es vielleicht. Vielleicht hat es noch nicht jeder so deutlich gesagt bekommen. Gehen wir nun davon aus, dass sich in unserem Konjunkturprogramm unser mit den Zukunftsinvestitionen ausgereichter Mittelbetrag von

600 Millionen Euro auf zwei Jahre erstreckt, dann geben wir pro Jahr 300 Millionen Euro aus. Unser Konjunkturprogramm „Landeshaushalt“ hat dann in seinem investiven Teil quasi die zehnfache Leistung des vom Konjunkturprogramm II ausgehenden Stimulus. Das widerlegt, was Sie in Ihrem Punkt 3 entsprechend andeuten.

Deshalb bitten wir Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag, dem Antrag der Koalitionsfraktionen, zuzustimmen und den Entschließungsantrag der Linksfraktion in Gänze abzulehnen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Dr. Albrecht Buttolo)

Meine Damen und Herren! Damit ist zunächst die Aussprache zur Regierungserklärung – –

(Antje Hermenau, GRÜNE, meldet sich zu Wort.)

Noch zur Regierungserklärung, also nicht zum nächsten Tagesordnungspunkt?

(Antje Hermenau, GRÜNE: Nein, ich spreche zu dem, was Herr Dr. Buttolo und Herr Dr. Rößler in der Debatte gesagt haben!)

Sie haben noch zweieinhalb Minuten, Frau Hermenau; bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Es geht schnell, aber es muss noch sein. – Herr Kollege Rößler, diesen kleinen Schlagabtausch nehme ich doch gern auf. Sie sagen hier vollmundig, die Verwaltungsvorschrift sei schon weit gediehen. Nun rechnen Sie einmal aus, wie viele Werktage es bis zum 23. März noch sind: sieben. Sieben Werktage – wenn Sie die VVO morgen unterzeichnen. Aber dann müssen die Kommunen in diesen sieben Werktagen noch einmal ihre Anträge überarbeiten und die energetische Sanierung ihrer Gebäude planen. Planungen in sieben Werktagen – dagegen war die Planwirtschaft richtig harmlos!

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Ich kann keine weiteren Wortmeldungen zur Regierungserklärung mehr erkennen. Damit kommen wir nun zur förmlichen Einbringung des Entschließungsantrages der Linksfraktion; Frau Dr. Runge, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Teil I des Entschließungsantrages der Linksfraktion stellen wir fest, dass sich die Finanzmarktkrise zur allgemeinen Wirtschaftskrise entwickelt hat und so Unternehmen und Arbeitsplätze in Größenordnungen bedroht. Insofern begrüßen wir das Bundesprogramm, welches die

kommunale Investitionskraft, besonders im Bildungs- und Umweltbereich, in antizyklischer Weise stärkt.

Wir stellen weiter fest, dass der von der Staatsregierung und der Koalition aus CDU und SPD gewählte haushaltsrechtliche Weg zur Umsetzung des Konjunkturpaketes nach Auffassung der Linksfraktion nicht dem sächsischen Haushaltsrecht entspricht. Vielmehr wäre aus unserer Sicht ein Verfahren zu einem Nachtragshaushaltsgesetz der gebotene rechtsförmliche Weg gewesen, um die Abgeordneten angemessen an den Änderungen des Sächsischen Haushaltsgesetzes ohne Zeitverzug, Herr Rößler, zu beteiligen.

Hierfür sieht die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages mit § 43 ein vereinfachtes Gesetzgebungsverfahren vor, und einige CDU-geführte Länder, zum Beispiel Niedersachsen, haben diesen Weg bereits gewählt; denn noch immer liegt das Budgetrecht beim Landtag.

Die Änderungen des Haushaltsgesetzes betreffen:

− die veranschlagten außerplanmäßigen Ausgaben

− die zusätzlichen Landesmittel zur Kofinanzierung

− die Grundsatzentscheidung über die Höhe des Landesanteiles

− die einzelplankonkrete Ausgestaltung der Sonderinvestitionen sowie

− die Förderhöhen und -schwerpunkte.

Schließlich merken wir im Teil I des Entschließungsantrages noch einmal kritisch an, dass die Chance im regulären Verfahren der Haushaltsgesetzgebung Ende vergangenen Jahres vertan wurde, mit der von uns geforderten kommunalen Investitionspauschale auch für das Jahr 2010 den Kommunen den nötigen finanziellen Handlungsspielraum zu verschaffen, um das Investitionspaket vor Ort umzusetzen.

Im Teil II des Entschließungsantrages fordern wir:

die Einbeziehung der Fraktionen in den einzurichtenden Lenkungsausschuss beim Innenministerium,

die landeseigenen Investitionsvorhaben in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und

eine regelmäßige Berichterstattung im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zur Umsetzung des Investitionspaketes zu garantieren.

Darüber hinaus fordert die Linksfraktion von der Staatsregierung eine laufende Berichterstattung zur Entwicklung der Einnahmensituation des Landes sowie der Städte und Gemeinden unter drei Gesichtspunkten:

Erstens: Wie verändern sich die Finanzströme über den Länderfinanzausgleich?

Zweitens: Wie verändern sie sich über den kommunalen Finanzausgleich?

Drittens: Wie entwickeln sich die Steuereinnahmen?

Kurz und gut: Die Linksfraktion beabsichtigt mit diesem Entschließungsantrag, einerseits die Rechte der Abgeordneten bei der Umsetzung des Investitionsgesetzes zu stärken und andererseits die rasche Umsetzung des Zukunftsinvestitionspaketes zu ermöglichen.

Daher bitte ich Sie, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsan

trag der Linksfraktion mit der Drucksachennummer 4/14958. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Entschließungsantrag nicht bestätigt worden.