Protocol of the Session on January 22, 2009

Wenn auch im Fokus der einreichenden Fraktion nicht die Entwicklung und der erreichte Stand der Abfallwirtschaft gestanden hat, sondern Befürchtungen, das Kontroll- und Überwachungssystem sei mangelhaft – eine Vermutung, die durch die Antworten der Regierung so nicht bestätigt werden kann –, so kann doch festgestellt werden, dass die im bestehenden und sicherlich auch kommenden Abfallwirtschaftsplan genannten Ziele weiterhin dem Problem erfolgreich und angemessen weiterhelfen und deswegen die Abfallwirtschaftspolitik vom Grundsatz her in Sachsen so fortgesetzt werden sollte, wie sie sich nach 1990 erfolgreich herausgebildet hat.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Tino Günther, FDP, und der Staatsregierung)

Die SPD-Fraktion, bitte; Frau Dr. Deicke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen hier heute nicht zum ersten Mal eine Debatte um das Thema Abfallentsorgung. Bevor ich näher auf einige Punkte dieser Großen Anfrage eingehe, sollten wir uns einmal verdeutlichen, vor welchen Herausforderungen wir nach der Wende gestanden haben und wo wir heute stehen.

Wir hatten in Sachsen die Situation, dass es eine große Anzahl an Deponien mit einer umweltgefährdenden Abfallentsorgung gab – so nach dem Motto: „vergraben – vergessen“. Viele dieser Deponien sind inzwischen geschlossen und saniert. Wir haben heute Deponien, die nach dem Stand der Technik arbeiten und den Anforde

rungen des Umweltschutzes voll entsprechen. Das ist die Ausgangslage.

Außerdem entwickeln wir uns von der Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft, die in erster Linie Abfallvermeidung und Abfallverminderung als Priorität setzt.

Die Große Anfrage stellt nun vorrangig und teilweise sehr suggestiv darauf ab, dass in Größenordnungen auf sächsischen Deponien sowie bei Verfüllungen von Restlöchern und in technischen Bauwerken nicht nur legal Abfälle abgelagert bzw. verwendet werden. Suggestiv deshalb, weil Dinge hinterfragt werden, die es offensichtlich so in Sachsen nicht gibt. Beispiel dafür ist die Frage 1.7. Darin geht es darum, wie den häufigen Verletzungen der technischen Standards bei der Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Bau- und Abbruchabfällen entgegenzuwirken ist. Hier jagen Sie tatsächlich einem Phantom nach, wie auch die Antwort der Staatsregierung zeigt.

Was die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen anbelangt, so wird der überwiegende Teil in Recyclinganlagen aufbereitet. In Sachsen haben sich Qualitätssicherungssysteme für Recyclingbaustoffe bereits bewährt. Dabei hat Sachsen einen pragmatischen Lösungsansatz beschritten, der auf Kooperation setzt. So wurde im Dezember 2005 eine Branchenvereinbarung zwischen dem SMUL und dem Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e. V. unterzeichnet. Darin wurden konkrete Bedingungen festgeschrieben, um die Ordnungsmäßigkeit und Schadlosigkeit der Verwertung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sicherzustellen.

Der Freistaat Sachsen war damit das vierte Bundesland – und somit auch Vorreiter –, in dem Recyclingbaustoffe als Produkte anerkannt werden. Das heißt, die Abfalleigenschaft endet direkt beim Verlassen der Recyclinganlage. Derartige pragmatische Branchenvereinbarungen zwischen Umwelt- und Wirtschaftsseite tragen bedeutend dazu bei, den Einsatz bzw. die Akzeptanz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen zu verbessern. Gleichzeitig leisten sie als Sekundärrohstoffe einen wertvollen Beitrag sowohl zum rohstofflichen Ressourcenschutz als auch zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Sachsen hat zudem das sogenannte Tongrubenurteil umgesetzt, in dem es darum geht, dass die Verwertung von mineralischen Abfällen nur dann erfolgen kann, wenn diese als schadlos bewertet werden. Dies wirkt sich sowohl in bodenähnlichen Anwendungen als auch beim Einbau in technische Bauwerke aus.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Teil der Großen Anfrage beschäftigt sich mit Müllimporten. Es ist zwar richtig, dass Sachsen ein Müllimportland ist; wir kennen aber auch die Ursachen. Über dieses Thema haben wir bereits sowohl im Ausschuss als auch im Plenum diskutiert. Wir haben mehrmals klar und deutlich gesagt, dass die Begrenzung von Importen möglich wäre, wenn die Entsorgungssicherheit in Sachsen gefährdet würde. Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2005 werden heute weniger Abfälle auf Deponien verbracht.

Diese haben Auslastungsprobleme. Insofern ist es nicht nur legitim, sondern überlebenswichtig, dass Deponien wirtschaftlich arbeiten.

Frau Roth, ich möchte Sie einmal aus einer der letzten Debatten zitieren. Sie haben nämlich damals genau die gleiche Meinung vertreten: „Der Abfallwirtschaftsplan weist keine Mängel an Deponieraum auf, denn nur dies kann als Grund herangezogen werden, um den Verbrauch an Deponieraum durch Abfälle von außerhalb des Freistaates Sachsen zu beschränken.“ Wenn zunehmend auch gefährliche Abfälle importiert werden, muss man dem entgegenhalten, dass in Sachsen die Sonderabfallentsorgung privatwirtschaftlich organisiert ist. Deshalb sind zunächst einmal der Abfallerzeuger und -entsorger gefordert, eigenverantwortlich zu handeln. Der Abfallerzeuger hat eine Sorgfaltspflicht, was heißt, dass dieser für seinen Abfall bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verantwortlich ist. Das bedeutet, dass er sich vergewissern muss, was nach Übergabe an den Entsorger mit seinem Abfall passiert. Die öffentliche Hand ist für die Überwachung zuständig.

In der Großen Anfrage geht die Staatsregierung daher auch sehr ausführlich auf diesen Punkt ein. Es wird noch einmal dargelegt, dass die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften seit 1996 auf der Basis eines Überwachungskonzeptes stattfindet. Dies sieht auch, wie immer wieder gefordert, unangekündigte Kontrollen vor und hat eine risikobasierte Herangehensweise. Unterstützt wird die Überwachung, insbesondere von gefährlichen Abfällen durch den Einsatz eines elektronischen Datenverarbeitungs-Abfallüberwachungssystems, welches alle relevanten Daten gefährlicher Abfälle erfasst. Dadurch können unter anderem schneller fehlerhafte Angaben identifiziert werden.

Aber auch die beste Überwachung und Kontrolle kann nicht verhindern, dass hin und wieder schwarze Schafe auftauchen, auch bei Entsorgungsfachbetrieben, bei denen der Abfallerzeuger eigentlich davon ausgehen kann, dass sein Müll rechtskonform entsorgt wird. Daher unterstütze ich die Forderung, die EntsorgungsfachbetriebeVerordnung auf den Prüfstand zu stellen und insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Instrumente zu überprüfen. Die Verbände der Abfallwirtschaft sind auch gefordert, sich von Unternehmen, die ihren Müll illegal entsorgen, zu distanzieren.

Auch wenn die antragstellende Fraktion sicher eine andere Intention verfolgt hat, so zeigt die Große Anfrage doch, dass im Freistaat Sachsen eine erfolgreiche Abfallüberwachung installiert wurde. Die Große Anfrage taugt nicht dazu, dieses Thema zu skandalisieren.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Ich rufe die NPDFraktion auf und erteile Herrn Despang das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Große Anfrage der Linken hat, wie es zu erwarten war, wenig Licht in das Dunkel der Praxis der Abfallentsorgung gebracht. Wenn man sich nur darauf beschränken würde, nach den Antworten der Regierung zu urteilen, dann ergäbe sich ein Bild, nach dem die Überwachungs- und Genehmigungspraxis in der sächsischen Abfallwirtschaft vorzüglich sein soll und es lediglich bedauerliche Einzelfälle illegaler Abfallentsorgung gäbe. In Wirklichkeit ist dem nicht so.

Die Notwendigkeit von Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften und die Bekämpfung von bestehenden Lücken im Vollzug dieser Grundlagen werden von den Verantwortlichen in der Regierung nicht gesehen. Dass aber in Sachsen und auch weit über die Landesgrenzen hinaus in der Praxis bei der Entsorgung von Abfällen oft eine erhebliche Differenz zwischen behördlich genehmigten Entsorgungswegen und dem tatsächlichen Verbleib der Abfälle besteht, wird bei der Beantwortung der Anfrage komplett unter den Teppich gekehrt. Dem widerspricht bereits die hohe Zahl der bekannt gewordenen illegalen Fälle der Abfallentsorgung in Sachsen und in den angrenzenden Bundesländern. Hinzu kommt aber noch eine nicht unerhebliche Zahl unentdeckter Fälle. Eine Studie des Bundeskriminalamtes, die sich konkret mit der Abfallwirtschaftskriminalität auseinandergesetzt hat, belegt, dass bei derartigen Verstößen ein geringes spezifisches Hellfeld und gleichzeitig ein großes Dunkelfeld angenommen wird. Davon und von Bemühungen der sächsischen Regierung, Licht in das Dunkel zu bringen, ist in der Beantwortung der Anfrage kaum etwas zu lesen.

Meine Fraktion vermisst aber auch in Bezug auf die Fragestellung einen wesentlichen Ansatzpunkt. Letztlich wurde mithilfe der Fragen nur wieder einmal aufs Neue deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen in der Abfallwirtschaft und deren Vollzug untauglich sind, kriminelle Machenschaften zu unterbinden und zu bekämpfen. Als Konsequenz dieser bekannten Defizite versucht DIE LINKE bereits in der Fragestellung einzelne gesetzliche Regelungen und darauf folgende Vollzugsdefizite in Sachsen herauszustellen. Dies ist sicherlich hilfreich, um die Kriminalität im Bereich der Abfallwirtschaft zu bekämpfen, entsprechende Delikte zu erschweren und Handlungsmöglichkeiten für Sachsen in Bezug auf Gesetzgebung und Vollzug aufzuzeigen. Die Ursachen der Kriminalität der Abfallwirtschaft werden damit keineswegs beseitigt. Letztlich muss man auch hier die Systemfrage stellen.

Die Ursachen der Kriminalität im Bereich der Abfallentsorgung sind zwar vielschichtig, aber es sind einzelne Kernpunkte, die die derzeitige Entwicklung überhaupt erst ermöglicht haben. Einer dieser Kernpunkte als Folge einer krassen politischen Fehlentscheidung liegt darin, dass Abfälle zur Handelsware umgedeutet werden. Für meine Fraktion ist dies ein unhaltbarer Zustand. Abfälle sind und bleiben Abfälle, selbst wenn sie einer Verwertung zugeführt werden und noch einen wirtschaftlich bezifferbaren Wert haben. Die Gesetzgebung des Bundes

und insbesondere der EU wurde dahin gehend verändert, dass Abfälle in der heutigen Zeit eine Handelsware darstellen sollen und damit grenzenlos weltweit handelbar sind. Das Ziel war eine bessere stoffliche und energetische Verwertung.

Die Folge ist aber, dass sich Abfallströme quer durch das Land ziehen und Abfälle über Ländergrenzen und sogar über Kontinente hinweg verbracht werden. Die Konsequenz hieraus ist ein unkontrollierbares Netz von Entsorgungswegen. Man braucht sich dann nicht zu wundern, wenn nach Deutschland importierter Siedlungsabfall aus Italien illegale Stoffe enthält oder wenn Millionen Tonnen Abfälle beispielsweise in Afrika auftauchen. Dabei wird die Art der Verwertung vollkommen in den Hintergrund gedrängt und das Ziel, eine stoffliche Verwertung der Verbrennung vorzuziehen, wird im weltweiten Wettbewerb ausgehebelt. Steigende Marktpreise für bestimmte aus Abfällen gewonnene Rohstoffe und Energieträger führen zu globalisierten Abfallströmen. Die Umdeklarierung des Mülls als Handelsware hat dann logischerweise zur Folge, dass werthaltige Abfälle meistbietend verkauft werden und problematische, nicht gewinnbringend zu verwertende Abfälle auf dunklen Wegen entsorgt werden. Dadurch steigt die Gefahr des Ökodumpings und als Folge die illegale Abfallverbringung oder die gezielte Vermischung der Abfälle.

Diesem Systemfehler kann nur durch eine nationale Abfallwirtschaftspolitik begegnet werden. Eine Forderung meiner Fraktion ist deshalb, ein sofortiges Verbot des grenzüberschreitenden Handels mit Abfällen durchzusetzen und auch den Handel im Land stärker zu beschränken. Das derzeitige System, in dem es sogenannte Müllmakler gibt, deren Entsorgungsangebote bereits durch die unrealistischen geringen Preisangebote für eine Entsorgung als kriminell eingestuft werden müssen, kann damit wirkungsvoll bekämpft werden.

Eine weitere Forderung meiner Fraktion liegt aber auch darin, die Entsorgungskapazitäten auf nationaler Ebene zu kontrollieren und zu beschränken, um Überkapazitäten zu vermeiden. Überkapazitäten im Bereich der Verarbeitung und Verwertung von Abfällen, wie wir sie in Sachsen aufgrund fehlender staatlicher Eingriffs- und Lenkungsmöglichkeiten haben, führen zwangsläufig zu den unerwünschten Abfallströmen. Wir brauchen in Sachsen keinen Müll aus aller Herren Länder, um damit lukrative Geschäfte zu machen, und wir sind auch in der Lage, die Abfälle, die wir produzieren, nach den uns selbst gegebenen Standards ordnungsgemäß zu entsorgen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der FDPFraktion das Wort. Herr Günther, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Staatsminister Kupfer, wenn wir die Systemfrage bei Müll stellen, brauchen wir

in Sachsen eine Abfallentsorgungsanlage für braune Munddiarrhoe.

(René Despang, NPD: Das war ja wieder lustig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch beim Abfallmarkt geht es nicht nur um Mengen, sondern auch um Preise. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind es, die den überwiegenden Teil des wirtschaftlichen Risikos der erheblichen Kapazitäten der Müllverbrennungsanlagen in Sachsen tragen. Aber wenn diese Kapazitäten hier geschaffen wurden – sie sind jetzt vorhanden –, wäre es unverantwortlich, die Anlieferung von Müll aus anderen Bundesländern oder aus dem europäischen Raum zur wirtschaftlichen Auslastung der Anlagen als Mülltourismus zu bezeichnen.

Die Linksfraktion führt in ihrem Entschließungsantrag unter Punkt 1.4 aus, dass die maßlosen Genehmigungen von Abfallimporten durch die Landesdirektion Dresden für die nichtfunktionierende fundierte effektive und effiziente Überwachung der Anlagen durch die zuständigen Behörden verantwortlich wären. Das ist starker Tobak und es ist falsch.

(Beifall bei der FDP)

Die Abfallimporte sind kein Mülltourismus, sondern sollten von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, endlich einmal als ein natürlicher Vorgang im europäischen Binnenmarkt gesehen werden. Niemand spricht vom Spaghetti-Tourismus, wenn wir in Sachsen Nudeln aus Italien essen, oder vom Chemie-Tourismus, wenn Container mit Chemikalien von Dresden nach Italien exportiert werden.

Abfall ist ein Marktprodukt im europäischen Binnenmarkt.

(Caren Lay, Linksfraktion: Was für ein Unsinn!)

Entsorgungskapazitäten sind in Europa immer noch knapp. Wir sollten unsere Verbrennungskapazitäten auf keinen Fall zu politisch motivierten Ramschpreisen anbieten.

Müllskandale haben vielerorts auch damit zu tun, dass in Europa irgendwo eine billige Lösung gefunden wurde. In der Praxis konnten Müllskandale auch in Sachsen leider nicht immer verhindert werden. Doch schwarze Schafe, meine Damen und Herren, gibt es in jeder Branche und überall. Sie stellen aber gleich alle komplett an den Pranger und die Behörden mit dazu. Das ist das, was nicht in Ordnung ist, Frau Roth.

Den schwarzen Schafen bei der Müllentsorgung kann durch strafrechtliche Regelungen Einhalt geboten werden. Sie müssen auch hart bestraft werden, selbstverständlich. Prävention im Hinblick auf die zweck- und rechtmäßige Entsorgung können in ausreichendem Maße die bestehenden Nachweisverordnungen leisten. Nicht mehr Bürokratie und schärfere Gesetze, sondern die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts sind das Gebot der Stunde.

(Beifall bei der FDP)

Bitte ersparen Sie uns pauschale Verunglimpfungen, wie wir sie erst kürzlich in einer Sondersitzung unseres Ausschusses erleben konnten.

Sehr geehrter Herr Lichdi! Das Vorhandensein eines kleinen Stückchens Krankenhausmüll aus Italien mit dem radioaktiven Jod 131, von dem man nach drei Tagen die Strahlung nicht mehr messen konnte, wurde durch Sie zum großen Nuklearskandal in Sachsen aufgebauscht. Nichts an dem war richtig.

(Beifall bei der FDP)

Herr Günther, Sie gestatten doch sicher eine Zwischenfrage?

Ja, machen wir.

Herr Günther, ist Ihnen aufgefallen, dass der Minister in besagter Sondersitzung des Ausschusses und in der darauffolgenden regulären Sitzung sehr wohl zugeben musste, dass es offenbar Verschiebungen von Müll gibt, die nicht ausreichend deklariert sind, und dass das wohl rechtswidrig ist?