Die Fraktion DIE LINKE wird dem Antrag der FDP zustimmen, die Auskunft von der Staatsregierung zu den Leistungen, die die Kolleginnen und Kollegen für die Allgemeinheit leisten, erwartet und erbittet. Ich hoffe, dass die Staatsregierung das Parlament nicht wieder mit solchen Sätzen abspeist wie in einer Kleinen Anfrage von 2005, in der steht: „Die Bergwacht genießt zu Recht nicht nur bei der Sächsischen Staatsregierung ein hohes Ansehen.“ Das können wir jetzt auch schon bei der Freiwilligen Feuerwehr regelmäßig hören, wenn dieses Thema hier beachtet und diskutiert wird, und in der Regel sehen die Koalitionsfraktionen interessanterweise keine Probleme. Wenn man vor Ort ist, hört man von den Kolleginnen und Kollegen, dass viele Sachen im Argen liegen.
Bei der Bergwacht ist das ähnlich. Ich will mich ausdrücklich bei der FDP bedanken, dass dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ich habe einmal recherchiert: Es ist wirklich das erste Mal seit 1990, dass der Sächsische Landtag dieses Thema hier im Plenarsaal behandelt, wo es hingehört, und nicht nur im Innenausschuss, wie es Herr Bandmann vorgeschlagen hat.
Unser Wunsch ist, dass die Staatsregierung ihren Einfluss darin geltend macht, dass die tatsächlich anfallenden Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden, und dazu gehört auch eine Qualifizierung der Rettungszweckverbände, um sie in die Lage zu versetzen, die notwendigen Verhandlungen mit den Krankenkassen zu führen, um einen notwendigen Ausgleich für das tatsächliche Ehrenamt zu bekommen. Aber es ist eben nicht, wie Herr Bandmann sagt, nur eine Aufgabe der Ehrenamtlichen, sondern es ist eine hohe Verantwortung, die die
Kolleginnen und Kollegen dort tragen, und so mancher Rettungszweckverband, der mit Gebirge zu tun hat, wundert sich, welche Kosten ihnen plötzlich entstehen, weil eine Rettung in einem bergigen Gebiet etwas anderes ist, als wenn in der Dübener Heide ein Rettungseinsatz zu erfolgen hat.
Deswegen erwarte ich von der Staatsregierung, dass sie ihren Einfluss darin geltend macht, auch eine Qualifizierung der regionalen Rettungszweckverbände vorzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kameradinnen und Kameraden der Bergwacht leisten, wie Kollege Bandmann richtig formulierte, einen unverzichtbaren Dienst an der Gemeinschaft, und das ehrenamtlich, indem sie nämlich in den sächsischen Mittelgebirgen und der Sächsischen Schweiz vorrangig in Not geratenen Sportlern und Touristen zu Hilfe kommen, ihnen medizinische Hilfe und Rettung aus gefährlichen, nicht selten auch lebensbedrohlichen Situationen angedeihen lassen. Aber sie helfen zum Beispiel auch im Winter bei der Absicherung von Sportveranstaltungen. Wie wir alle wissen, ist auch das eine sehr zeitaufwendige Tätigkeit. Dafür gebührt den Kameradinnen und Kameraden der Bergwacht an dieser Stelle natürlich der ausdrückliche Dank und die Anerkennung der Fraktionen des Sächsischen Landtages.
Ich will zwei Schwerpunkte ansprechen, die mir beim Lesen dieses Antrages sofort eingefallen sind. Der erste Schwerpunkt ist natürlich die Nachwuchsgewinnung. Das ist ein Thema, das alle ehrenamtliche Strukturen, nicht nur die Bergwacht, in Zukunft vor Probleme stellen wird. Wir haben heute bereits ausführlich über die demografische Entwicklung debattiert. Hier sind in der Tat intelligente Lösungen gefragt, ein Anspruch, dem sich die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen stellen. Kollege Bandmann hat zu Recht auf die Ehrenamtsinitiative der Staatsregierung hingewiesen. Wir dürfen aber an dieser Stelle die Kommunen und Landkreise nicht aus der Verantwortung lassen. Auch dort ist man aufgefordert, Nachwuchswerbung für den anspruchsvollen Dienst in der Bergwacht zu unterstützen.
Der zweite Punkt ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere zwischen der sächsischen Bergwacht und dem Bergrettungsdienst der Tschechischen Republik. Und klar ist, dass ein optimal funktionierendes Rettungssystem, insbesondere im Bereich des Erzgebirgs
kamms bis hinein ins Vogtland, aber auch im Zittauer Gebirge, nur erreicht werden kann, wenn weitreichende Kompatibilität hergestellt ist, und das sowohl im Hinblick auf die Technik als auch auf die Ausbildung und die Handlungsabläufe bei der Rettung. Hier gab es in jüngster Vergangenheit sehr gute Ansätze und sehr gute Projekte, Tschechisch-Sprachkurse seien hier beispielhaft erwähnt. Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass es auf lokaler Ebene bei der ganz praktischen grenzüberschreitenden Arbeit sehr gute Fortschritte gibt. Das große Problem, mit dem wir nach wie vor zu kämpfen haben, ist die fehlende Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Rettungsdienst.
Aber auch beim Brand- und Katastrophenschutz ist diese Rechtsunsicherheit im Moment noch vorhanden. Die Staatsregierung ist seit Jahren intensiv bemüht, die Unterzeichnung der dazu notwendigen bilateralen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zu forcieren. Deshalb sei mir an dieser Stelle gestattet, die Staatsregierung nochmals aufzufordern, in ihren Bemühungen in diesem Bereich nicht nachzulassen.
Ich glaube, aus einem ganz anderen Grund ist auch die Vernetzung der sächsischen Bergwacht mit dem tschechischen Bergrettungsdienst notwendig, denn dadurch werden auch Synergieeffekte geschaffen, die notwendig sind, um die Stagnation bei der Zahl der Einsatzkräfte sowohl auf unserer als auch auf tschechischer Seite zu kompensieren; denn die tschechischen Kameradinnen und Kameraden haben das gleiche Problem bei der Nachwuchsgewinnung, wie es sich bei uns abzeichnet.
Dass es im Bereich der Bergrettung Themen gibt, die optimierungsfähig sind und daher der Auseinandersetzung bedürfen, ist unstreitig. Genau so unstreitig ist es auch, Kollege Martens, dass diese Auseinandersetzung bereits im Gange ist. Die Staatsregierung, unterstützt durch die Fraktionen SPD und CDU, hat sich in den letzten Jahren intensiv um die Belange des Rettungsdienstes und insbesondere auch um die Bergwacht gekümmert.
Herr Dr. Martens, lassen Sie mich nur so viel sagen: Die von Ihnen formulierten Prüfaufträge sind selbstverständlich Bestandteil der Überlegungen innerhalb der Staatsregierung und dem beantragten Bericht in Punkt I.1. bis 5. sehen wir mit Interesse entgegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bergrettung kommt im Freistaat Sachsen nicht nur in den Wintersportgebieten, sondern ganzjährig insbesondere in der Sächsischen Schweiz und im Zittauer Gebirge, nicht zuletzt im Hinblick auf den Tourismus, eine besondere Bedeutung zu. In Sachsen wird diese verantwortungsvolle Tätigkeit von vielen ehrenamtlichen Bergrettern aus der Gemeinschaft der Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes wahrgenommen, für deren uneigennützige Einsatzbereitschaft ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchte.
Die zahlreichen ehrenamtlichen Kameraden der sächsischen Bergwacht haben es aus unserer Sicht aber nicht verdient, wenn ihr Anliegen in einem derart schlecht recherchierten Antrag verpackt vorgetragen wird, wie ihn die FDP-Fraktion hier dem Sächsischen Landtag vorgelegt hat. Selbst wenn es ein reiner Berichtsantrag ist, so sollte dieser trotzdem wenigstens korrekte Bezeichnungen enthalten.
In Sachsen gibt es, wie in Ihrem Antrag genannt, Bergwachtstationen lediglich in den Wintersportzentren. In Sachsens Wander- und Klettergebieten gibt es dagegen Bereitschaften der Bergwacht und an einigen Stellen der sächsischen Mittelgebirge entsprechende Bergwachthütten mit Wochenendbesetzung in den Sommermonaten. Von den vielen ehrenamtlichen Rettern, die in den Bereitschaften tagtäglich mit ihren Notrufpiepsern in der Tasche unterwegs sind, findet man hier in dem Antrag kein Wort.
Bereitschaften der Bergwachten haben wir zurzeit 13 und nicht die in Ihrem Antrag genannte Zahl von 20. Aber nicht nur daran ist erkennbar, wie wenig Sie sich mit dem Thema „Bergrettung“ im Vorfeld auseinandergesetzt haben.
Die reine Jagd der FDP nach der einen oder anderen Wählerstimme wird deutlich, wenn man den weiteren Inhalt des Antrages betrachtet. Sie schreiben in Ihrer Antragsbegründung blanken Unsinn und behaupten, der Freistaat sei als Träger für den bodengebundenen Rettungsdienst zuständig. Richtig ist lediglich, dass es Länderobliegenheit ist, den Rettungsdienst zu organisieren. Im Freistaat Sachsen sind Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes nach Gesetzeslage schon immer die Landkreise, kreisfreien Städte oder entsprechende Rettungsverbandsträger gewesen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Der Freistaat ist sicherlich in der Pflicht, an der Finanzierung mitzuwirken; aber allein verantwortlich ist er dabei nicht. Das sollten Sie als Landtagsabgeordnete eigentlich wissen, wenn Sie nicht vollständig den Kontakt zur Außenwelt verloren hätten. Initiativen sind angebracht, aber man sollte dabei die richtige Bühne wählen.
Dass das Thema der finanziellen Ausstattung der Bergretter aktuell in einigen Landkreisen diskutiert wird und mancherorts schon entsprechende Kreistagsbeschlüsse vorliegen, ist dabei aber kein Verdienst der FDP. Bei
spielsweise hat der Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge erst kürzlich gehandelt und mittels eines fraktionsübergreifenden einstimmigen Beschlusses die Kostenerstattung für Einsätze der Bergrettung von 412,90 Euro auf 888 Euro erheblich angehoben. Das ist ein richtiger Schritt, um die anfallenden Kosten der ehrenamtlichen Retter angemessen erstatten zu können.
Angemessen bedeutet dabei, dem Bedarf angepasst, und das können am ehesten die Träger und Hilfsorganisationen, wie hier das Deutsche Rote Kreuz, selbst beurteilen. Es ist deshalb Aufgabe des Freistaates, die Finanzlage der Träger des Rettungsdienstes, also der Landkreise, im Auge zu behalten und deren Aufgabenwahrnehmung zu kontrollieren. Letztlich entscheidet die finanzielle Ausstattung des DRK über die Höhe der Entschädigung für Aufwendungen ihrer ehrenamtlichen Retter. Dies kann aber nicht vom Sächsischen Landtag aus verordnet werden, sondern obliegt den Landkreisen als Trägern des gesamten Rettungsdienstes, die dafür Sorge zu tragen haben, dass die Entgelte für Rettungsdiensteinsätze, auch der Bergrettung, nicht zu gering bemessen sind.
Für die Finanzierung problematisch sind im Übrigen nicht die Bergwachteinsätze, bei denen die Einsätze für Verletzte durch Krankenkassen abgesichert sind und die oben genannten Beiträge fließen, sondern jene, bei denen Hilfeleistungen ohne konkreten medizinischen Hintergrund erfolgen, wie Suchaktionen, Bergungen von Verletzten und Ähnliches.
Dem vorliegenden Berichtsantrag wird meine Fraktion aber trotz der fachlichen Mängel zustimmen, da ja die Antwort der Staatsregierung nicht ebenfalls mangelhaft sein muss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion herzlich bei den Mitgliedern der sächsischen Bergwacht bedanken. Die Arbeit der sächsischen Bergwacht ist unverzichtbar. Unser Rettungsdienst im Gebirge hilft verletzten Bergsteigern, Wanderern, Skifahrern und Touristen durch medizinische Versorgung, transportiert viele Verletzte schnellstmöglich und schonend zu einer Behandlung oder in eine Klinik. Das ist nicht nur für uns in Sachsen Lebende wichtig, sondern stellt auch einen wichtigen Beitrag zum sächsischen Tourismus dar. Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen innerhalb des Antrages gehen also vollkommen in Ordnung.
Kommen wir zum Thema Ehrenamt. Da habe ich mich allerdings gefragt, wieso Sie gerade die sächsische Bergwacht herausgenommen haben, da das Thema des Ehrenamtes in Sachsen doch ein weitaus umfassenderes ist. Wir
haben in Sachsen das Problem, dass wir in vielen Bereichen zu wenige ehrenamtlich Mitwirkende haben. Die Staatsregierung hat eine Internetseite eingerichtet, auf der sich Bürgerinnen und Bürger über das Ehrenamt informieren können. Ich habe allerdings versucht zu schauen, ob es freie Angebote von Vereinen und Projekten in dem Engagementbereich, wo sich die sächsische Bergwacht befindet, gibt. Diese Seiten waren leider nicht aufrufbar. Abgesehen von dem Ansinnen, Menschen zu informieren, was zweifelsohne richtig ist, müssen wir uns um folgende Themen Gedanken machen:
Erstens. Wir müssen sehr genau überlegen, welche Bereiche ehrenamtlich ausgestaltet werden können, und sollten sie dann auch kräftig unterstützen. Zudem muss man immer einkalkulieren, dass man für Ehrenamtliche auch hauptamtliche Ansprechpersonen braucht.
Zweitens. Wie sieht es denn mit der Aufwandsentschädigung aus? Ehrenamtliche Helfer, zum Beispiel im Strafvollzug, erhalten, wenn sie mindestens vier Stunden im Monat tätig sind, 25 Euro im Monat. Ich frage mich, ob das für jemanden, der beispielsweise jede Woche einmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Strafvollzug fährt, ausreichend ist.
Ein dritter Punkt wäre, über die Erhöhung der Attraktivität des Ehrenamtes nachzudenken, zum Beispiel durch umfassende Weiterbildungsangebote. Ich denke, wir sollten einen ehrenamtlichen Bereich gegenüber dem anderen nicht herausheben. Wir müssen uns ganz grundsätzlich über das Ehrenamt in Sachsen Gedanken machen.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Da wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer für die Beantwortung von Fragen sind und das Ehrenamt ein wichtiges Thema ist, stimmen wir dem Antrag der FDPFraktion zu.